Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage IV
TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage IV
TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage IV
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Cartes-fiches
Was sind Verkehrsflächen?
- sie dienen dem ruhenden und fließenden Verkehr
- Flächen, die für das derzeitige sowie künftige Verkehrsaufkommen erforderlich sind
Müssen Bundes- und Landstraßen im Flwp ausgewiesen werden?
Nein, sie müssen nur kenntlich gemacht werden
Was ist Gründland?
alle Flächen, die nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmet sind
Was bedeutet "Negativdefinition" im Zusammenhang mit Grünland?
- es gibt keine positive Definition, was Grünland ist
- Gründland ist alles, was nicht Bauland oder Verkehrsfläche ist
Wird Grünfläche in den Raumordnungsgesetzen der Länder näher definiert?
Ja, mögliche Nutzungsarten werden konkret aufgezählt.
Nenne ein paar mögliche Nutzungsarten für Grünfläche!
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen
Erhaltenswerte Bauten im Grünland
Materialgewinnungsstätten (+ Folgenutzung); Gärtnereien und Kleingärten
Sportstätten, Spielplätze; Campingplätze
Friedhöfe, Parkanlagen; Abfallbehandlungsanlagen, Aushubdeponien
Lagerplätze
Grüngürtel, Ödland/Ökoflächen; Freihalteflächen
Windkraftanlagen
Grünland kann grob in zwei Flächenarten eingeteilt werden. Welche?
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
Sondernutzungen (alles andere; die besondere Nutzung muss im Flwp auch ausgewiesen werden)
Gibt es ein Bauverbot für als Grünland gewidmete Flächen?
- ja und nein
- Es gibt ein prinzipielles Bauverbot, aber es können Ausnahmen gemacht werden.
- Baulichkeiten, die für eine bestimmte Nutzung nötig sind, dürfen gebaut werden (z.B. Schilift, Infrastrukturanlagen, Erholungseinrichtungen)
- auch landwirtschaftliche Bauten dürfen errichtet werden, wenn sie notwendig und widmungskonform sind (zB darf kein Ferienhaus auf einer lanwirtschaftlichen Fläche errichtet werden)
Darf ein Einfamilienhaus in Grünland gebaut werden?
Nein, weil es keinen Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung hat
Darf ein Bauer, der als Hobby und nur für den eigenen Gebrauch Bananen züchtet, ein Gebäude zur Bananenzucht auf seinem Grünland bauen?
Nein, es handelt sich dabei zwar um landwirtschaftliche Nutzung, diese ist aber nicht notwendig. Ein Hobby alleine reicht nicht. Es muss ein Betrieb damit verbunden sein, d.h. damit Geld verdient werden.
Bei welcher Behörde liegt der Beurteilungsschwerpunkt bei Baubewilligungen im Grünland?
- bei der Baubehörde
- diese muss die Kriterien genau prüfen, ob ein Bauvorhaben durch die Sondernutzung bewilligt werden darf oder nicht
Welche Probleme gibt es bei der Bauplanung für Grünand?
- es gibt viele Ausnahmen und wenig klare Kriterien
- es ist billiges Land und daher für Bebauung attraktiv
- Ausnahmeregelungen werden von den Behörden oft großzügig ausgelegt
- Bebauung von Grünland fördert die Zersiedelung
Welche Aussage trifft auf den Flächenwidmungsplan zu?
Was prüft das Bauverfahren?
Ob eine Bauführung den im Flächenwidmungsplan festgelegten Nutzungsarten entspricht
Wer entscheidet, ob ein Bauvorhaben mit der Widmung des Flwp übereinstimmt oder ihm widerspricht?
der Bürgermeister bzw. der Magistrat
Wenn ein unbebautes Grundstück zu Baufläche umgewidmet wird, muss dann der Eigentümer dieses Grundstück bebauen lassen?
Nein, es gibt kein Realisierungsgebot (d.h. er istnicht verpflichtet die Widmungsart umzusetzen)
Eine Fläche, auf der Gebäude stehen wird zu Grunland umgewidmet. Muss der Eigentümer diese Gebäude entfernen?
Nein. Bestehende Gebäude sind nicht rechtswidrig auf Flächen, die im nachhinein umgewidmet werden.