Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage IV

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage IV

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage IV


A. A.
Diese Lernkarten decken das Bau- und Planungsrecht auf Universitätsniveau ab. Sie konzentrieren sich auf den Flächenwidmungsplan, seine Aufgaben und Auswirkungen auf die Gemeindeplanung, sowie die Rolle von Bund und Land. Besonders behandelt werden die Nutzung von Grünland, Bauland und Verkehrsflächen, sowie die Rechte und Pflichten von Grundeigentümern. Ideal für Studierende und Fachleute, die sich mit der rechtlichen und planerischen Gestaltung von Flächen auseinandersetzen.
Flashcards
57
Students
2
Language
German
Category
Technology
Level
University
Created / Updated
17.11.2019 / 18.05.2020

Flashcards

Was sind Verkehrsflächen?

  • sie dienen dem ruhenden und fließenden Verkehr
  • Flächen, die für das derzeitige sowie künftige Verkehrsaufkommen erforderlich sind

Müssen Bundes- und Landstraßen im Flwp ausgewiesen werden?

Nein, sie müssen nur kenntlich gemacht werden

Was ist Gründland?

  • alle Flächen, die nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmet sind

Was bedeutet "Negativdefinition" im Zusammenhang mit Grünland?

  • es gibt keine positive Definition, was Grünland ist
  • Gründland ist alles, was nicht Bauland oder Verkehrsfläche ist

Wird Grünfläche in den Raumordnungsgesetzen der Länder näher definiert?

Ja, mögliche Nutzungsarten werden konkret aufgezählt.

Nenne ein paar mögliche Nutzungsarten  für Grünfläche!

  1. Land- und forstwirtschaftliche Flächen

  2. Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen

  3. Erhaltenswerte Bauten im Grünland

  4. Materialgewinnungsstätten (+ Folgenutzung); Gärtnereien und Kleingärten

  5. Sportstätten, Spielplätze; Campingplätze

  6. Friedhöfe, Parkanlagen; Abfallbehandlungsanlagen, Aushubdeponien

  7. Lagerplätze

  8. Grüngürtel, Ödland/Ökoflächen; Freihalteflächen

  9. Windkraftanlagen

Grünland kann grob in zwei Flächenarten eingeteilt werden. Welche?

  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

  • Sondernutzungen (alles andere; die besondere Nutzung muss im Flwp auch ausgewiesen werden)

Gibt es ein Bauverbot für als Grünland gewidmete Flächen?

  • ja und nein
  • Es gibt ein prinzipielles Bauverbot, aber es können Ausnahmen gemacht werden.
  • Baulichkeiten, die für eine bestimmte Nutzung nötig sind, dürfen gebaut werden (z.B. Schilift, Infrastrukturanlagen, Erholungseinrichtungen)
  • auch landwirtschaftliche Bauten dürfen errichtet werden, wenn sie notwendig und widmungskonform sind (zB darf kein Ferienhaus auf einer lanwirtschaftlichen Fläche errichtet werden)

Darf ein Einfamilienhaus in Grünland gebaut werden?

Nein, weil es keinen Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung hat

Darf ein Bauer, der als Hobby und nur für den eigenen Gebrauch Bananen züchtet, ein Gebäude zur Bananenzucht auf seinem Grünland bauen?

Nein, es handelt sich dabei zwar um landwirtschaftliche Nutzung, diese ist aber nicht notwendig. Ein Hobby alleine reicht nicht. Es muss ein Betrieb damit verbunden sein, d.h. damit Geld verdient werden.

Bei welcher Behörde liegt der Beurteilungsschwerpunkt bei Baubewilligungen im Grünland?

  • bei der Baubehörde
  • diese muss die Kriterien genau prüfen, ob ein Bauvorhaben durch die Sondernutzung bewilligt werden darf oder nicht 

Welche Probleme gibt es bei der Bauplanung für Grünand?

  • es gibt viele Ausnahmen und wenig klare Kriterien
  • es ist billiges Land und daher für Bebauung attraktiv
  • Ausnahmeregelungen werden von den Behörden oft großzügig ausgelegt
  • Bebauung von Grünland fördert die Zersiedelung

Welche Aussage trifft auf den Flächenwidmungsplan zu?

Was prüft das Bauverfahren?

Ob eine Bauführung den im Flächenwidmungsplan festgelegten Nutzungsarten entspricht

Wer entscheidet, ob ein Bauvorhaben mit der Widmung des Flwp übereinstimmt oder ihm widerspricht?

der Bürgermeister bzw. der Magistrat

Wenn ein unbebautes Grundstück zu Baufläche umgewidmet wird, muss dann der Eigentümer dieses Grundstück bebauen lassen?

Nein, es gibt kein Realisierungsgebot (d.h. er istnicht verpflichtet die Widmungsart umzusetzen)

Eine Fläche, auf der Gebäude stehen wird zu Grunland umgewidmet. Muss der Eigentümer diese Gebäude entfernen?

Nein. Bestehende Gebäude sind nicht rechtswidrig auf Flächen, die im nachhinein umgewidmet werden.

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