Haftung
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S. G.
S. G.
Diese Lernkarten behandeln das Thema Haftung auf universitärem Niveau und beleuchten die verschiedenen Aspekte von Schaden, Haftung und Schadenersatz. Sie decken Themen wie die Verjährung von Ansprüchen, die Höhe des Schadenersatzes, verschiedene Kausalhaftungen und die Bedingungen für Schadenersatz ab. Besonders nützlich sind sie für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich mit den Grundsätzen der Haftung und den verschiedenen Arten von Schäden vertraut machen möchten.
Karten
10
Lernende
4
Sprache
Deutsch
Kategorie
Scherzfragen
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
27.10.2019 / 28.10.2019
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Lernkarten
Grundsätze der Haftung?
- Jeder hat den bei ihm eingetretenen Schaden selbst zu tragen.
- Eine Haftung führt zur Ersatzpflicht einer Drittperson.
- Man unterscheidet:
- Verschuldenshaftung, wobei ein Verschulden des Haftpflichtigen
vorausgesetzt wird. - Kausalhaftung, wobei die Haftung unabhängig vom Verschulden des Haftpflichtigen besteht (Geschäftsherr haftet für Schäden von Arbeitnehmer)
- Verschuldenshaftung, wobei ein Verschulden des Haftpflichtigen
Bedingungen für Schadenersatz?
- Muss vom geschädigten genau beziffert werden > Beweislast.
- Der Schadenersatz erfolgt i. d. R. in From einer Geldleistung.
- Schadenersatz darf nicht höher sein, als der effektiv eingetretene Schaden.
- Kategorien von Schäden
- Personenschaden (Verletzung oder Tötung)
- Sachschaden (Beschädigung, Zerstörung oder Verlust)
- Direkter Schaden (direkt durch Ereignis beim Geschädigten eingetroffen)
- Drittschaden (Schäden, welche durch die Folgen des direkten Schadens resultieren.
Was ist eine Genugtuung?
- Meist eine finanzielle Widergutmachung für immaterielle Beeinträchtigungen, wie Schmerz, Todesangst oder eine eingeschränkte Lebensqualität.
- Anspruch haben ausserdem
- Hinterbliebene bei Todesfall
- Geschädigter bei Körperverletzung
- Geschädigter bei Verletzung der Persönlichkeit
Was ist eine Genugtuung?
- Meist eine finanzielle Widergutmachung für immateriellen Schaden,
wie Schmerz, Todesangst oder eingeschränkte Lebensqualität. - Anspruch haben auch
- Hinterbliebene bei Todesfall
- Geschädigte bei einer Körperverletzung
- Geschädigte bei Verletzung der Persönlichkeit
Was bedeutet Kausalität im Haftpflichtrecht?
- Kausalität ist gegeben, wenn eine schädigende Handlung nicht weggedacht werden könnte, ohne dass aufgrund der übrigen Umstände auch das spätere Schadensereignis entfiele.
- Kausalität betrifft nicht nur Handlungen, sondern kann sich auch auf Unterlassen beziehen.
- Kausalität kann entfallen, z. B. bei höherer Gewalt.
Welche Arten von Kausalitäten gibt es?
- Natürliche Kausalität
= Abfolge von verschiedenen zusammenhängenden Ereignissen - Adäquate Kausalität
= Zwischen Handlung und Ergebnis besteht eine ausreichende Nähe,
wodurch die zeitliche Ausdehnung der natürlichen Kausalität eingeschränkt wird.
Was bedeutet eine widerrechtliche Schädigung?
- Eine Schädigung ist widerrechtlich, wenn sie gegen das absolute Recht (Leben, Gesundheit, Eigentum) und/ oder gegen eine Schutznorm verstösst.
- Schutznormen ergeben sich primär aus dem Strafrecht.
- Vermögen auf einer Bank ist durch einen Vertrag geregelt und deshalb kein absolutes Recht. Deshalb wird zum Schutz dessen eine Schutznorm benötigt.
- Widerrechtliches Handeln kann entfallen, z. B. bei Notwehr.
- Um eine Haftung eines Schädigers durchzusetzen, hilft ein strafrechtliches Urteil.
Welche Kausalhaftungen existieren unter anderem ?
- Geschäfsherr
- Tiere
- Werkeigentümer
- Kryptografische Schlüssel
Wird bewiesen, dass der potentiell Haftbare die zu erwartende Sorgfalt angewendet hatte,
so entfällt die Haftung teilweise. Werkeigentümer dürfen sind nicht mit Beweisen entlasten.
Höhe eines Schadenersatzes ?
- Entspricht max. dem Ausmass des verursachten Schadens oder geringer.
- Gründe für die herabsetzung:
- Schädiger wird dadurch in Notlage versetzt
- Selbst- bzw. Mitverschulden des Geschädigten
- Zufall, der den Schaden begünstigte
Wann verjährt der Anspruch auf Schadensersatz/ Genugtuung ?
- 1 Jahr ab Bekanntwerden des Schadens.
- Spätestens 10 Jahre ab dem Tag des schädigenden Ereignisses.
- Ist das schädigende Ereignis zugleich ein Verstoss gegen das Strafrecht,
verjährt der Anspruch solange nicht, wie die strafrechtliche Bestrafung erfolgen kann.