Strafprozessrecht
Dipl. Rechtsfach HF
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Kartei Details
Karten | 13 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 30.08.2019 / 04.09.2019 |
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Zu welchem Recht gehört das StPO?
materielles oder formelles Strafrecht?
Formelles Strafrecht
mit dem formellen Recht wird die Anwendung einer generell- abstrakten Regelung (des materiellen Strafrecht auf einen konkreten Einzelfall im rechtsstaatlichen sinn überhaupt erst möglich, indem nämlich die staatliche Strafverfolgung (Organe und Tätigkeiten, also Untersuchung, Verurteilung und Vollzug) normiert wird.
was ist materielles Strafrecht?
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB)
und weitere Strafnormen in anderen Gesetzen
Um was geht es im formellen Strafrecht?
Um:
- Organisation der beteiligten Behörden
- Rechte und Pflichten der übrigen Beteiligten (v.a. der beschuldigten Personen)
- Ablauf eines Verfahrens (Handlungen der Beteiligten)
- Strafvollzug
- Verfahren bei der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
Welche Rechte gehören unter das formelle Strafrecht?
-Strafprozessrecht
-Organisationsrecht
- Strafvollzugsrecht
Wie ist der Ablauf eines Strafverfahrens?
1. Untersuchung / Ermittlung durch Polizei / Untersuchung durch Staatsanwaltschaft - das ist VORVERFAHREN
2. Anklage / Anklageerhebung durch SA / Anklageprüfung durch Gericht - das ist die ANKLAGEPRÜFUNG
3. Beurteilung / 1.Instanzl. Gerichtsverfahren / Urteil - das ist das HAUPTVERFAHREN
4. Vollzug / Strafvollzug od. Massnahmevollzug - das ist der VOLLZUG
Für was ist das Strafprozessrecht?
Das Strafprozessrecht dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
Beteiligte im Strafverfahren
Parteien:
- Beschuldigte Person und Verteidigung
- Staatsanwaltschaft (inkl. Ermittlungsbehörden)
- Privatklägerschaft
- weitere Behörden
Gerichte
Andere Verfahrensbeteiligte
- geschädigte Person
- Opfer
- Zivilkläger
- Zeuge
- Auskunftsperson
- Sachverständige
- Anzeigeerstatten
Zu was ist das Prozesssubjekt (beschuldigte Person) im Verfahren berechtigt, welche Stellung hat sie?
- Anspruch auf rechtliches Gehör (BV29 Abs.2, StPO 107 Abs.1)
- Sie kann Beweismassnahmen beantragen (StPO 113 Abs.1 + Art.107 Abs.1lit.e)
- an der Erhebung von Beweisen teilnehmen (EMRK 6 Ziff.3 lit. d, StPO 147 Abs.1)
- Informationsrecht (StPO 158)
- Akteneinsichtsrecht inkl. in Anklageschrift (StPO 101 Abs. 1, 107 Abs. 1 bit. a)
- Teilnahmerecht (StPO 107 Abs. 1 lit. b und d, 147 Abs. 1)