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Sportseeschifferschein (SSS) - Schifffahrtsrecht

Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten.


Kartei Details

Karten 22
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 29.08.2019 / 19.10.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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(#F: 1) Mit welchen Maßnahmen wird ein Schiffsführer seiner Verantwortung für die Sicherheit der Mitsegler gerecht? (K: 13/A: 9, 10, 11)

Schiffsführer muss einschätzen, ob Crew der Herausforderung gewachsen ist. Er ist verantwortlich für die Sicherheit von Kindern oder Segelunerfahrenen und die ges. Crew in die Sicherheitsbelange einweisen. Vollständigkeit und einwandfreier Zustand der Sicherheitsausrüstung liegt in seinem Verantwortungsbereich.

(#F: 2) Was sind Not- oder Sicherheitsrollen? (K: 13/A: 11)

Not- oder Sicherheitsrollen sind Verfahrenspläne für evtl. Notfälle. Der Schiffsführer hat die Mitsegler darin einzuweisen und zu Beginn der Reise diese zu verteilen und einzüben. Ein Stellvertrtender Schiffsführer ist zu benennen.

(#F: 3) Wer ist für eine Verletzung eines Mitseglers verantwortlich, der nicht in der Lage war, sich bei dem herrschenden Wetter sicher an Deck zu bewegen? (K: 13/A: 9)

Der Schiffsführer ist insgesamt für die Sicherheit auch dieser Personen verantwortlich.

(#F: 4) Wer noch außer dem Schiffsführer kann für verkehrsrechtliche Fehlhandlungen verantwortlich gemacht werden, und welche Umstände sind dafür Voraussetzung? (K: 13/A: 13, 14)

Der Fahrzeugführer, der Seelotse und jeder sonst für die Sicherheit Zuständige. In der Sportschiffahrt insbes. Können Wachführer verantwortlich gemacht werden. Der Fahrzeugführer ist weiterhin Gesamtverantwortlicher und trägt die Verantwortung für die geeignete Delegierung der Aufgaben.

(#F: 5) Wer ist der verantwortliche Schiffsführer, wenn mehrere qualifizierte Personen an Bord sind, die offensichtlich das Schiff gemeinsam führen? (K: 13/A: 16)

Vor Antritt der Fahrt ist zu bestimmmen und im Logbuch festzuhalten, wer verantwortlicher Fahrzeugfüher ist.

(#F: 6) Was ist die Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz? (K: 13/A: 17, 18)

Ein Fahrlässiger Verstoß oder ein vorsätzlicher gegen Vorschriften der KVR, der SeeeSchStrO oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen. Eigenes schuldhaftes Verhalten (unerlaubtes Handeln: Verstoß geen Gesetze, Verordnungen, gegen private Gebote und Verbote sowie gegen Regeln guter Seemannschaft), dass zu einem Schaden führt, nach dem ganz normalen Haftungsrecht (§§ 823 ff. BGB)

(#F: 7) Gegen wen richten sich Schadenersatzansprüche generll? Wer ist auf Sportbooten für Schäden verantwortlich, die durch ein Manöver des Bootes entstanden sind? (K: 13/A: 19)

Generell gilt das Haftungsrecht des Landes, auf dessen Hoheitsgebiet sich der Scahden ereignet hat. Sind Schädiger und Geschädigter deutsche Schiffe, wird nach deutschem Recht entschieden. Außerhalb nationaler Hoheitsgewässer gilt als Gerichtsstand der Heimathafen des Beklagten (gegen den geklagt wird).

(#F: 8) Werden grundsätzlich alle Hafpflichtansprüche durch die allgemeinen Sportboothaftpflichtversicherungen gedeckt? Welche Rolle spielt eine gewerbliche Nutzung? (K: 13/A: 21, 22)

Auf Ausbildungsyachten, also in der gewerblichen Sportschifffahrt, haftet der Reeder (Eigner) für Schäden, die seine Crew in "Dienstverrichtung" verursacht hat. Bei gecharterten Yachten haftet anstelle des Eigners, der Charterer. Die allg. Sportboothaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche gegen Eigner, Schiffsführer, Mitsegler, die unter der Verantwortung des schiffsführers handeln bis zur Deckungssumme (2,5 - 5 Mio. sind üblich) ab. Bei gewerbsmäßiger Nutzung sind besondere Verträge mit etwa doppelter Prämie notwendig. Charterer sollten sich versichern, dass Verträge zur gewerblichen Nutzung abgeschlossen sind.