1.+ 2. TF / ABSCHLUSSTEST Bankewesen + Compliance
Relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften erklären Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses erklären Geldwäscherei erklären Sinn und Zweck der VSB erklären Kollokationsplan und Einlegerschutzvereinbarung erklären Risikotypen und -arten im betrieblichen Umfeld beschreiben Geschäftsvorfälle auf ethisch-moralische Grundsätze analysieren
Relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften erklären Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses erklären Geldwäscherei erklären Sinn und Zweck der VSB erklären Kollokationsplan und Einlegerschutzvereinbarung erklären Risikotypen und -arten im betrieblichen Umfeld beschreiben Geschäftsvorfälle auf ethisch-moralische Grundsätze analysieren
Set of flashcards Details
Flashcards | 24 |
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Language | Deutsch |
Category | Macro-Economics |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 06.08.2019 / 10.02.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190806_2_tf_abschlusstest_compliance
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Ein Spielcasino ist ein Finanzintermediär. Somit ist ein Spielcasino dem Geldwäschereigesetz unterstellt.
Die folgenden Aussagen schildern die ZIELE der VSB
Aussage bezieht sich auf Banken in der CH
Die Bestimmungen der VSB gelten...
Geldwäscherei läuft in 3 Schritten ab.
Ein Geldwäscher geht in ein Spielkasino und tauscht grosse Mengen Bargeld gegen Jetons.
Diese Handlung bezeichnen wir als...
Im folgenden Gesetz werden Einzelheiten zum Bankenkonkurs grundsätzlich geregelt
Das Bankengesetz hat unter anderem zum Ziel, die Guthaben der Bankkunden im Konkursfall einer Bank zu schützen
Aussagen gelten als Voraussetzung für Geldwäscherei.
Kreuze das Richtige an...
Die Banken können frei entscheiden, ob sie die VSB einhalten wollen oder nicht
Aussagen beziehen sich auf das Bankkundengeheimnis
Die Bank gewährt der Hasler AG einen Kredit. Das Geld wird investiert, um einem Grossauftrag aus dem Ausland nachzukommen. Es stellt sich heraus, dass der ausländische Auftraggeber in Waffengeschäfte mit Kriegsgebieten verwickelt ist. Die Bank wird darauf hin beschuldigt, die Finanzierung nicht sauber geprüft zu haben.
Frau Carlsen leitet das Departement Ausbildung der Fenster AG und ist im Schweizerischen Handelsregister als zeichnungsberechtigte Person der Fenster AG eingetragen.
Frau Carlsen erkundigt sich bei der ZZ-Profibank über den Saldo des Kontokorrents der Fenster AG
Aussage:
Der Bankmitarbeiter darf Auskunft geben.
Bei folgenden Fällen handelt es sich um FAHRLÄSSIGE Verletzung des Bankkundengeheimnisses
Dass eine einzige Behörde den Finanzmarkt beaufsichtigen soll, ist Ziel des folgenden Gesetzes
Um den Bankberieb betreiben zu dürfen, braucht eine Bank eine Bewilligung. Die Voraussetzungen, um diese Bewilligung zu erhalten, werden in folgendem Gesetz geregelt.
Alle Finanzintermediäre müssen sich im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung an die folgenden Prinzipien halten
Das Bankkundengeheimnis schützt...
Im Rahmen der Einlegerschutzvereinbarung ist der maximale Auszahlungsbetrag pro Kunde
Herr und Frau Knüsel sind seit kurzer Zeit verheiratet.
Frau Knüsel hat nun aus ohne Vollmacht Auskunftsrecht über die Konten ihres Ehemannes.
Aussagen fassen die SORGFALTSPFLICHTEN gemäss VSB zusammen
Gemäss Shweizerischem Recht gelten gewisse Handlungen als Verbrechen.
Kreuze das Richtige an
Markttransparenz ist eines der Ziele des Kollektivanlagesetztes
Jede Bank unterliegt dem sogenannten "operationellen Risiko" Die folgende Situation ist ein Beispiel hierfür
Ein Mitarbeiter der ZZ-Profibank empfängt eine prominente Person und kann nach einem ersten Kundengespräch eine Kundenbeziehung eröffnen.
Die Mutter des Bankmitarbeiters fragt am folgenden Sonntag wer denn so Kunde bei der ZZ-Profbank sei.
Aussage:
Der Bankmitarbeiter darf Auskunft geben
Ein Kunde hat bei seiner Bank ein Wertschriftendeport mit Aktien von ABB und Geberit. Dummerweise gerät die Bank des Kunden in Schieflage und muss Konkurs anmelden
Behauptung:
Die Aktien des Kunden werden der 3. Klasse des Kollokationsplans zugeordnet.
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