OR + ZPO, Mietrecht
1 Grundlagen 2 Vertrag 3 Unerlaubte Handlung 4 Ungerechtfertigte Bereicherung
1 Grundlagen 2 Vertrag 3 Unerlaubte Handlung 4 Ungerechtfertigte Bereicherung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 68 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 12.05.2019 / 25.10.2024 |
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Kaufvertrag: Verzug des Verkäufers?
Voraussetzungen für Verzug des Käufers:
- mit Ablauf von bestimmten Verfalltag
- kein Verfalltag -> Mahnung (Art. 102 OR) / Nachfrist anzusetzen ausser relatives Fixgeschäft -> Zeitpunkt sehr wichtig, Geschäft fällt bei Nicheinhaltung dahin
1. Wahlrecht:
- Festhalten an Leistung -> Klage auf Erfüllung + Schadenersatz
- Verzicht auf Leistung -> 2. Wahlrecht (an Vertrag festhalten)
2. Wahlrecht:
- Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung
- Rücktritt von Vertrag + Schadenersatz bei Verschulden
Kaufvertrag: Pflichten des Verkäufers?
- Übergabe erfolgt am Ort, an dem Speziessache zum Zeitpunkt von Vertragsabschluss befand
- wenn nichts anderes vereinbart
- Holschuld - Gattungsschulden = Leistungsort am Wohnsitz von Verkäufer
- Verkäufer muss Käufer unbelastetes Eigentum am Kaufgegenstand beschaffen
- Verkäufer hat Kosten der Übergabe zu tragen
- Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sache bis zur Übergabe
Kaufvertrag: Gewährleistung des Verkäufers für Rechts- & Sachmängel -> Sachgewährleistung
- Verkäufer haftet dafür, dass Sache die Eigenschaft aufweist, die er dem Käufer zugesichert hat & dass sie keine Mängel aufweist, die vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich minden:
- zugesicherte Eigenschaft fehlt
- für vorausgesetzten Gebrauch nicht geeignet - Käufer hat Sache sofort zu prüfen & Mängel zu rügen -> Art. 201 OR - tut er dies nicht, sind Mängelansprüche verwirkt
- Gewährleistung kann wegbedungen werden, aber Verkäufer haftet trotzdem für arglistig verschwiegene Mängel
- Verkäufer haftet nicht für Mängel, die Käufer kannte oder hätte kennen sollen -> Art. 200 OR
Kaufvertrag: Gewährleistung des Verkäufers für Rechts- & Sachmängel -> Rechtsgewährleistung
- macht Drittperson dingliches Recht (z.B. Eigentum oder Pfandrecht) an Kaufsache geltend, hat Verkäufer dem Käufer im Prozess beizustehen oder ihn zu vertreten.
- wird Käufer Kaufgegenstand entzogen, gilt Kaufvertrag als aufgehoben & Käufer kann Rückerstattung Kaufpreis & Schadenersatz beim Verkäufer fordern
Kaufvertrag: Ansprüche des Käufers aus Sachgewährleistung
- Wandelung -> Kauf rückgängig machen
- Minderung
- Ersatzlieferung bei Gattungsware wie Getreide, Heizöl, Beton
-> von Gesetzeswegen kein Anspruch auf Mängelbehebung durch Käufer ausser bei geringfügigem Mängel
-> erreicht gefordeter Minderwert den Betrag des Kaufpreises, so kann Käufer nur Wandelung verlangen Art. 205 OR
Kaufvertrag: Verzug des Käufers (Zahlungsverzug)
Käufer gerät in Verzug:
- bei Mahngeschäft durch Mahnung
- bei Verfalltagsgeschäft mit Ablauf Termin
ist Kaufpreis vor Lieferung fällig oder bei Übergabe, so kann Verkäufer
1. auf Erfüllung beharren & Verzugsschaden fordern
2. vom Vertrag zurückzutreten wenn unverzüglich erklärt bzw. am Vertrag festhalten, aber auf nachträgliche Leistung verzichten & Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern - bei Kreditkauf (zlg. nach Lieferung) Rücktrittsrecht Verkäufer nur wenn ausdrücklich vorbehalten -> Vereinbarung Eigentumsvorbehalt
- Grundstücke: Eigentumsvorbehalt verboten - daher nur Möglichkeit für Kaufpreis Grundpfandverschreibung im GB eintragen - während 3 Mt. seit Eigentumsübergang möglich
Grundstückkaufvertrag Art. 216 - 221 OR
- öffentl. Beurkundung
- Übergang Eigentum mit Eintrag im GB
- N&S-Datum & sonst Übergang Nutzen & Gefahr mit Vertragsabschluss
- Grundstückmängel vergehen wie bei Fahrniskauf -> Haftung Grundstückgrösse anders geregelt -> Art. 219 OR
- Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre -> nicht zwingend -> kann verlängert/verkürzt werden
Schenkung Art. 239 ff. OR
- Handschenkung
-> Verpflichtungsgeschäft erfolgt gleichzeitig mit Verfügungsgeschäft
-> Schenkung wird direkt mit Übergabe der Sache vollzogen - Schenkungsversprechen
-> nur in schriftlicher Form gültig
-> Grundstücke oder dingliche Rechte Inhalt der Schenkung braucht er öffentl. Beurkundung
-> Schenkung wird in Zukunft versprochen
Werkvertrag Begriff & Merkmale
Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes & der Besteller zur Verfügung der Leistung.
- Unternehmer hat Herstellungs- & Ablieferungspflicht
- Grundmerkmal von Werkvertrag ist die Leistung von Arbeit mit einem bestimmten Arbeitserfolg
Werkvertrag: Rechte des Bestellers vor Fertigstellung des Werkes
- kommt Unternehmer mit Ausführung des Werkes in Verzug, so kann Besteller vor Eintritt Ablieferungstermin vom Vertrag zurücktreten
- Voraussetzungen für Ersatzvornahme -> Übertrag Ausführung auf einen Dritten:
- mangelhafte/vertragswidrige Erstellung vorhersehbar
- mangelhafte/vertragswidrige Erstellung beruht auf Verschulden Unternehmer
- Besteller hat angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt
- Frist ist unbenützt abgelaufen
Werkvertrag Vergütung
- Feste Übernahme
- Pauschalpreis: zum Voraus genau bestimmte Geldsumme
- Globalpreis: Pauschalpreis mit vertraglichem Teuerungsvorbehalt
- Einheitspreis: Preis aus Menge der geleisteten Einheiten - Übernahme ohne festen Preis
- keine Preisfestsetzung im Voraus = Vergütung aufgrund Aufwand
Werkvertrag: Rechte des Bestellers bei Mängeln am Werk (total 4)
- Wandelung (Vertragsaufhebung)
- erhaltene Vergütung Zurückleisten, empfangenes Werk zurückgeben - Minderung (Herabsetzung der Vergütung)
- Nachbesserung
- gem. OR muss Besteller nicht Nachbesserung verlangen
- gem. SIA 118 hat Unternehmer Nachbesserungsanspruch - Schadenersatz
- tritt kumulativ zur Wandelung, Minderung & Nachbesserung hinzu
- Unternehmer muss Unschuld beweisen
Mäklervertrag Art. 412-418 OR
Mäkler hat Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder Abschluss des Vertrages zu vermitteln
- Gelegenheit zum Abschluss = Nachweismäklerei
- Aktive Begleitung Vertragsabschluss = Vermittlungsmäklerei
- Mäklerlohn (=Provision) ist verdient wenn Vertragsabschluss aufgrund Mäklertätigkeit Zustande gekommen ist -> Lohn = Erfolgsbedingt
- Vergütung Auslagen nur geschuldet wenn ausdrücklich vereinbart
- Exklusivmäklervertrag bzw. Ausschliesslichkeitsrecht -> nur 1 Mäkler ist beauftragt
Sicherungsmittel: Realsicherheiten -> Einräumung beschränkt dingliches Recht (total 5)
- Bardepositum -> Hinterlegung Betrag z.G. Gläubiger
- Zession -> Schuldner tritt Gläubiger Forderung ab, um Hauptforderung zu sichern
- Retentionsrecht Vermieter -> nur Geschäftsräume für verfallenen Jahreszins & laufenden Halbjahreszins
- Pfandrechte -> Grundpfandverschreibung & Registerschuldbrief
- Eigentumsvorbehalt -> Sicherheit bei Kauf auf Kredit - Verkäufer hat bei Verzug von Käufer Rücktrittsrecht - nur an beweglichen Sachen möglich - muss im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden
Sicherungsmittel: Personalsicherheiten -> Mitverpflichtung Drittperson (total 4)
- Bürgschaft
- einfache Bürgschaft: Anspruch bei Bürger nur wenn Schuldner erfolglos gemahnt
- Solidarbürgschaft: Gläubiger kann Erfüllung direkt bei Bürge verlangen - bis Fr. 2'000 einf. Schriftlichkeit, ab Fr. 2'000 öffentl. Beurkundung - Garantievertrag/Bankgarantie -> Bank gibt Vermieter unwiderrufliches Zahlungsversprechen bis zu vereinbarter Maximalsumme
- Solidarschuldner -> mehrere Mieter in Mietvertrag
- Schuldübernahme
- Konventionalstrafe
- Reugeld
Objektives Recht?
geltendes Recht -> Gesetzesrecht
- Verfassung
- Gesetz
- Verordnung
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
Subjektives Recht?
Einzelne Rechte, welche sich für uns aus dem objektiven Recht ergeben.
Es wird unterschieden zwischen:
- absolute Rechte - zwingendes Recht
- relative Rechte - dispositives Recht
- Forderungsrechte
- Geltungsrechte
Absolute Rechte?
Wirken gegenüber jedermann:
- dingliche Rechte (Eigentumsrecht)
- Immaterialgüterrechte (geistiges Eigentum; Urheberrecht; Patentrecht, Markenrecht)
- Persönlichkeitsrechte (Recht auf Leben)
Relative Rechte?
Wirken nur zwischen gewissen Parteien. Obligationen sind IMMER relative Rechte.
Forderungsrechte?
Fordern z.B. von jemandem Geld ein, oder Sachleistung, oder Arbeits- oder Dienstleistung
Gestaltungsrechte?
Forderungsrechte entstehen lassen, verändern oder aufheben -> 3 Arten von Gestaltungsrechte
- Rechtsbegründende Gestaltungsrechte
Annahme Offerte, Ausübung Vorkaufsrecht - Rechtsändernde Gestaltungsrechte
Mietzinserhöhung, Optionsausübung - Rechtsaufhebnde Gestaltungsrechte
Kündigung, Verrechnung
dispositives Recht?
Gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Zwingendes Recht?
Muss eingehalten werden, sonst nichtig!
- einseitig zwingende Rechte
-> Abweichung nur zu Gunsten des Schwächeren möglich - teilzwingende Rechte
Abweichung nur in eine Richtung möglich (Kündigungsfristen Mietrecht nur verlängern aber nicht verkürzen)
Definition Obligation?
Obligation: gegenseitige (rechtliche) Verbindung -> Schuldverhältnis, bei welchem eine Partei zu einer Leistung verpflichtet ist (Schuldner) & die andere daran berechtigt ist (Gläubiger)
- Obligation -> objektive Betrachtung
- Forderung -> Sicht des Gläubigers
- Schuld -> Sicht des Schuldners
Inhalte von Obligationen?
Aktives Tun oder pasives Nichtstun:
- sachliche Leistung (Geld oder Sache Überlassung der Mietsache zum Gebrauch)
- persönliche Leistung aus physischen & geistigen Kräfte des Schuldners (Arbeitsleistung oder Auftrag)
- Unterlassung (Rücksichtsnahme / Konkurrenzverbot)
- Duldung (Duldung durch Mieter von Reparatur der Mietsache)
Entstehungsgründe für Obligationen?
- Vertrag
- unerlaubte Handlung -> verletzen Rechte eines Dritten (Sachbeschädigung / Körperverletzung)
- ungerechtfertigte Bereicherung -> Doppelbezahlung
Voraussetzungen für Vertragsabschluss Art. 1 OR?
- mind. 2 nat. oder juristische Personen welche handlungsfähig sind
- gegenseitige Willensäusserung
- übereinstimmende Willenserklärung
- Antrag + Annahme
Grundsatz der Formfreiheit Art. 11 OR?
Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann eine besondere Form, wenn Gesetz solche vorschreibt.
Formvorschriften:
- mündlich
- schriftlich
- einfache Schriftlichkeit -> Kündigung Mieter
- qualifizierte Schriftlichkeit -> Testament, Kündigung durch Vermieter (Formular)
- öffentliche Beurkundung -> Kaufvertrag Grundstück, Erbvertrag, Ehevertrag
Grundsatz der Vertragsfreiheit Art. 19 OR?
Vertrag mit x-beliebigem Inhalt gültig, solange Gesetz nichts vorschreibt.
unzulässige Vertragsinhalte Art. 20 OR?
- unmöglicher Vertragsinhalt -> Kauf Grundstück auf Mond
- widerrechtlicher Vertragsinhalt -> Auftragsmord
- Verstoss gegen die guten Sitten -> Menschenhandel
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