BVG
Berufliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
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M. K.
M. K.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, insbesondere zum BVG, inklusive Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen. Sie erklären Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsmethoden, Rentenhöhen und Besonderheiten wie Kapitaloptionen oder Aufschubregelungen. Auch Themen wie Vorsorgeeinrichtungen, Reglemente und Gesundheitsprüfungen werden behandelt. Ideal für Arbeitnehmende, Arbeitgebende oder Interessierte, die sich über die zweite Säule informieren möchten.
Flashcards
77
Students
26
Language
German
Category
General Education
Level
Other
Created / Updated
17.04.2019 / 23.06.2026
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Flashcards
Vorsorgeeinrichtung nach Risikoträger
Autonom:
- unabhängig
- finanzieren sämtl. versicherungstechnischen Risiken (Invalidität, Tod, Alter) inkl. Vermögensanlagen selber
- Versicherungstechnische Risiken (Invalidität, Tod, Alter) werden bei Lebens-versicherung voll oder teilweise rückversichert
- Volles Risiko bei Vermögens-anlagen
- Sämtliche Risiken (Invalidität, Tod, Alter inkl. Vermögens-anlagen) werden zu 100 % rückversichert = Vollversicherung
Beitragsprimat / Leistungsprimat
- Beitragsprimat: Sparbeitrag in Prozenten des versicherten Lohnes
- Leistung nach Kapital / individuelles Konto
- Leistungsprimat: Leistungsziel z.B. CHF 60'000.- für die Rente (Endzustand)
Überwachung, Kontrolle, Verantwortlichkeit
- Revisionsstelle Art. 52ff BVG
- Unabhängigkeit der Revisionsstelle Art. 34 BVV2
- Aufgaben der Revisionsstelle Art. 35 BVV2 / Unterdeckung
- Verhältnis zur Aufsichtsbehörde / Revisionsstelle Art. 36 BVV2
- Unabhängigkeit Experte Art. 40 BVV2
- Verhältnis zur Aufsichtsbehörde / Experte Art. 41 BVV2
Rolle der Arbeitgeberin resp. des Arbeitgebers / Stiftungsrat (Art 55 BVG) als oberstes Organ der Vorsorgeeinrichtung
- Grundsatz der paritätischen Verwaltung / gleiche Zahl von Vertretern
- unübertragbare und unentziehbare Aufgaben Art. 51a Abs 2
- Integrität und Loyalität
- Rechtsgeschäfte
- Anschluss an die berufliche Vorsorge
Freiwillige Versicherung
Art. 4ff BVG
Erwerbstätigkeit im Dienste mehrerer Arbeitgeber (mind. CHF 21' 330.-) Art. 46 BVG
- Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist
- Bereits obligarorisch versichert - kann bei dieser PK oder bei Auffangeinrichtung für den zusätzl. Lohn versichern lassen
Selbständigerwerbende
- Vorsorgeeinrichtung des Berufes oder ihrer Arbeitnehmenden bzw. bei Auffangeinrichtung Art. 44 BVG
- Für die Risiken Tod und Invalidität darf ein Vorbehalt aus gesundheitl. Gründen für max. 3 Jahre gemacht werden Art 45 BVG
Beitragswesen
Koordinierter Lohn - Tipp
- Alter (ab 18. Altersjahr Risiko Tod & Invalidität, ab 25. Alter)
- Eintrittsschwelle (CHF 21'330.-)
- und maximal versicherter Lohn (CHF 85'320.-)
Koordinierter Lohn gem. Reglement
Merke: Sämtliche Definitionen sind zulässig, sofern die BVG-Mindestleistungen erfüllt sind.
- Kein Koordinationsabzug
- Erhöhung maximaler BVG-Lohn bis max. des 10fachen oberen Grenzbetrages
- Koordinationsabzug 1/2 der max. AHV-Jahresrente
- Koordunationsabzug 30 % des massgebenden Lohnes, max. der BVG-Koordinationsabzug
- Teilzeitbeschäftigung berücksichtigen und Grenzbeträge anpassen
Weiterführung des bisherigen versicherten Verdienstes gem. Art. 33a BVG
- Vorsorgeeinrichtung kann vorsehen, dass VN, deren sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduizert, auf Verlangen der VN die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird
- Bis max. zum ordentlichen Rentenalter
- Beiträge zur Weiter-versicherung sind von der Beitragsparität (Art. 66 Abs. 1 BVG) ausgenommen