WR- Steuern und Versicherungen
Allgemeines zu Steuern und Versicherungen der Schweiz. Stoff für Handelsschule der SWS
Allgemeines zu Steuern und Versicherungen der Schweiz. Stoff für Handelsschule der SWS
-
- 1 / 101
-
Lernkarten
Personenversicherungen
Versicherung der eigenen Person -> KK, UVG, AHV, IV, EO...
Sachversicherungen
Versicherung der eigenen Sachen -> Hausrat, Gebäudeversicherung
Vermögensversicherung
Versicherung des eigenen Vermögens -> Haftpflichtversicherung
Solidaritätsprinzip
Viele Menschen zahlen relativ geringe Versicherungsprämien für eine kleine Anzahl Menschen, die die teuren Leistungen beanspruchen
Police
- Beweisurkunde über Abschluss Vertrages, - Versicherte Leistung und Rechte und Pflichten
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Integrierter Bestandteil Versicherungsvertrag, - Regeln die für beide Parteien gleich gelten
Prämie
- Preis der Versicherung, - Jährlich, halbjährlich oder monatlich möglich
Personenversicherung
Sind Versicherungen bei denen Personen versichert sind. -Heilungskosten, - Lohnausfall, - Erwerbsausfall im Alter, - Finanzielle Folgen im Todesfall
Sozialversicherungen
sind obligatorische Versicherungen um gewisse soziale Risiken abzudecken. Die Prämie richtet sich nach dem Einkommen der versicherten Person (Ausnahme KK)
Bereiche der Sozialversicherungen
- KVG, - UVG, - AHV, - IV, - EL, - EO, - ALV, - BVG, - FAK, - MV
Krankenkassen
Sind Versicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten. Die Schweizer Krankenkassen müssen vom Eidg. Dept. des Inneren anerkannt sein
Krankentaggeldversicherung
Freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte und Selbstständige, - Im Krankheitsfall übernimmt sie Teil des Lohnausfalls
Kostenbeteiligung
- Franchise, - Selbstbehalt
Franchise
Grundbetrag den versicherte Pers. selber tragen muss, - Vier Stufen zw. 300.- und 2500.-, - Bis 18 Jahre keine Franchise
Selbstbehalt
10% des Rechnungsbetrags nach aufbrauchen der Franchise, - Erwachsene max 700.-, - Kinder max 350.-
Ambulante Behandlung
ohne Übernachtung
Stationäre Behandlung
mit Übernachtung
Karenzfrist
bei Zusatzversicherung. Versicherung gibt Karenzfrist von ) Monaten um sicher zu gehen das z.B. Person bei Abschluss halbprivat Versicherung bereits Schwanger ist.
Modelle der Personenversicherungen
- Hausarztmodell (zuerst Hausarzt aufsuchen), - HMO-Modell (Gesundheitszentrum), - Telemedizin (anrufen, Ferndiagnose, Vermittlung an Facharzt)
Möglichkeiten Prämienreduktion
- Höhere Franchise wählen, - Entscheidung Sondermodell, - Wechsel zu günstigerer KK
Kündigung Versicherung
Auf Ende Dezember, - Kündigungsfrist 1 Monat
Kündigung Zusatzversicherung
Dreimonatige Frist auf Ende Dezember, - Bei Prämienerhöhung vor 31. Oktober
Unfallversicherung
Voraussetzung für Unfall
- Medizinisch feststellbarer Körperschaden, - Einwirkung von aussen, - Ungewöhnlicher Vorfall, - Unfreiwilliges Ereignis. Fehlt eine Voraussetzung = kein Unfall
Berufsunfall
Unfall der sich während Arbeitszeit oder in Arbeitspausen ereignet, wenn sich der Verunfallte auf dem Betriebsgelände aufhält
Nichtberufsunfall
Jeder Unfall der nicht zu den Berufsunfällen zählt
NBU nice to Know
- Arbeitnehmer oblg. vers. wenn mind. 8 h Arbeitszeit/Woche, - Arbeitgeber schuldet Vers. gesamte Prämie ,- Kann Arbeitnehmer ganz od. teilweise von Br.Lohn abziehen, - Arbeitslose mit Entschädigung bei SUVA versichert
Leistung der Unfallversicherung
- Heilbehandlungskosten und Hilfsmittel. - Taggeld, - Invalidenrente, - Integritätsentschädigungen, - Hilflosenentschädigungen, - Hinterlassenenrente
AHV
soll bei Wegfall des Erwerbseinkommen infolge Alter oder Tod Existenz sichern. Sie erbringt Leistungen für Rentner oder Hinterlassene und wird mittels Umlageverfahren finanziert. es gibt kein Deckungskapital
Invalidenversicherung
Invalidität gilt als die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit andaurende oder teilweise Arbeitsunfähigkeit aus Folge eines Unfalls, Geburtsgebrechen oder Krankheit
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen werden als Ergänzung zur AHV und IV ausbezahlt, sofern diese Renten inkl. eigene Mittel den minimalen Lebensstandard nicht decken
Erwerbsersatzordnung
bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht (Militär, Zivilschutz, Ersatzdienst) und Mutterschaft (mind. 9 mOnate vor Geburt bei AHV versichert, mind. 5 Monate davon gearbeitet)
Arbeitslosenversicherung
garantiert einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingter Ausfälle sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers
Berufliche Vorsorge / Pensionskasse
Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen ( Ziel mit AHV rund 60% des früheren Verdienstes)
Private Vorsorge / 3. Säule
Die private Vorsorge beinhaltet alle finanziellen Vorkehrungen, die eine Person freiwillig trifft, um für Alter, Tod oder Invalidität vorzusorgen (steuerlich begünstigt max 6768.- Abzug)(gebunden bis 5 Jahre vor Pensionierung)
Ausnahmen Gebundenheit 3a
- Erwerb Eigenheim, - Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit, - Endgültiges Verlassen der Schweiz, - Bezug ganze IV-Rente
Säule 3b
ungebunden, - freie Verfügung, - Lebensvers., Sparkonto, Geldanlagen, Wohneigentum...
Lebensversicherungen
- Todesfall-Risikovers., - Erwerbsunfähigkeitsvers.,- Gemischte Lebensvers., - Alters- und Leibrentenvers.
Gemischte Lebensversicherung
Zahlt im Todesfall und Erlebensfall bei Vertragsablauf, Auszahlung Prämien inkl. Zins und Überschussanteile, Vorzeitige Rückzahlung möglich
1. Säule
Staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL)
2. Säule
Berufliche Vorsorge (BVG)