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Meister Teil 3 & 4 Vokabeln Teil 3

Für alle Meisterschüler der Teile 3 und 4.

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Kartei Details

Karten 24
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 06.03.2019 / 06.02.2022
Weblink
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In einem Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) gibt es welche Inhalte und Pflichten?

Der Verkäufer hat die Pflichten: 1. rechtzeitige Lieferung 2. Mangelfreie Lieferung 3. eigentumsübertragung 4. Annahme des Kaufpreises. Der Käufer hat die Pflichten: 1. Pünktliche Zahlung 2. Pünktliche Annahme der Wahre. Der Verkäufer und der Käufer geben eine Willenserklärung ab (ANTRAG & ANNAHME). Stimmen beide Willenserklärungen überein, so entsteht ein Kaufvertrag. Inhalte: 1.) Kaufgegenstand 2.) menge 3.) Preis 4.) Lieferungsbedingungen 5.) zahlungsbedingungen 6.) Erfüllung sort 7.) Gerichtsstand.

Welche konstellationen für Vertragspartner gibt es für einen Kaufvertrag?

1.) bürgerlicher Kauf: Privatperson verkauft an Privatperson (BGB) 2.) Verbrauchsgüterkauf: Kaufmann verkauft an Privatperson (BGB) 3.) einseitiger Handelskauf: Privatperson an Kaufmann (BGB und für Kaufmann zusätzlich das HGB) 4.) Zweiseitiger Handelskauf: Kaufmann verkauft an Kaufmann (BGB und HGB)

Was bedeutet inhaltsfreiheit bezogen auf Kaufverträge ?

Es bedeutet, dass grundsätzlich freie Vereinbarungen im Kaufvertrag möglich sind. (Einzelabsprache / AGB). Gibt es keine Regelungen greifen die gesetzlichen Vorgaben des HGB (spezielles Recht) und des BGB (allgemeines Recht). Spezielles Recht bricht allgemeines Recht.

Erläutern sie den Annahmeverzug 

1.) Annahmeverzug = Gläubigerverzug (Rechte des Verkäufers: 1. Vom Vertrag zurücktreten 2. Ware auf kosten des Käufers einlagern und entweder auf Abnahme klagen oder Befreiung von der Leistungspflicht) Bei Berfreiung von der Leistungspflicht kann der Verkäufer 1. einen Freihändigen Verkauf (Börsenverkauf durch öffentlichen Markler), 2. einen Selbsthilfeverkauf (öffentliche Versteigerung) oder 3. einen Notverkauf (schneller Verkauf von leicht verderblichen Waren) anordnen.

Erläutern sie den Zahlungsverzug. 

Zahlungsverzug = Schuldnerverzug (Der Käufer gerät in Zahlungsverzug, wenn er einem festgelegten Termin zur Zahlung verpasst, er 30 Tage nach Rechnungseingang (muss bei Verbrauchsgüterkäufen separat im Vertrag aufgeführt werden) nicht bezahlt, er die Zahlung verweigert oder wenn er eine Mahnung erhalten hat. Der Verkäufer kann in dem Fall auf die Zahlung bestehen und zusätzlich einen Verzögerungsschaden geltend machen.

Erläutern sie den Lieferverzug. 

Lieferverzug = Schuldnerverzug (Man gerät in den Lieferverzug wenn man erst nach einem bestimmten Liefertermin liefert (‘sofort lieferbar’ ist nicht ein bestimmter Liefertermin), man die Lieferung verweigert oder man eine Mahnung erhält.) Der Käufer kann bei Lieferverzug auf Lieferung bestehen und bei entstandenen Schäden z.B. einen Verzögerungsschaden geltenend machen.

Welche  Mängelarten bei Lieferungen gibt es ?

1.) Sachmängel: 1. Beschaffenheitsmängel (Fehlerhafte Ware, Ware entspricht nicht der Werbung) 2. Montagemängel (Montage fehlerhaft, Montageanleitung fehlerhaft) 3. Falschlieferung (falscher Artikel geliefert) 4. Minder Lieferung ( zu geringe menge wird geliefert) 2.) Rechtsmängel: 1. Verkäufer ist nicht Eigentümer 2. Ware ist mit Pfandrecht belastet.

Wozu dient ein Werkvertrag und welche Rechte und Pflichten hat ein Unternehmer ?

Der Werkvertrag soll einen Erfolg sichern. Im Vergleich dazu soll der Kaufvertrag nur Eigentum und Besitz übertragen. Pflichten des Unternehmers: 1. Er schuldet nicht nur Arbeitseinsatz, sondern auch Arbeitserfolg. 2. Er muss auf dem laufenden sein (Beratungspflicht) 3. Er muss das vereinbarte Werk fristgerecht fertigstellen. 4. Er haftet für Errichtungs- Erfüllungsgehilfen. 5. grundsätzliches Kündigungsverbot 6. Bei geleisteten Kostenvoranschlägen die freibleibend sind, darf der Unternhmer maximal ca. 20% mehr als Kaufpreis verlangen. Bei öffentlichen Ausschreibungen maximal 7%. Bei nicht freibleibenden Kostenvoranschlägen darf nicht mehr verlangt werden als vorher vereinbart. 7. Er hat einen Anspruch auf Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen, durch die der Besteller einen Wertzuwachs hat. 8. Er hat die Gefahrtragung bis zur Abnahme. 9. Zählt der Besteller die Abschlagszahlungen nicht, kann der Unternehmer Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller diesen nicht nach, kann der Unternhmer den Vertrag kündigen und 5% der Auftragssumme verlangen. 10. Der Unternhmer kann seine Forderungen sichern durch Unternhmerpfandrecht an beweglichen Sachen, durch Bauhandwerker-Sicherungshypothek für arbeiten an Bauwerken oder durch Sicherheitsleistungen des Bestellers (z.B. Bürgschaft). 11. Gewährleistung: Entweder Beseitigung der Mängel oder Neulieferung. Bei Beseitigung der Mängel kann der Besteller dies selber tun (lassen). Kosten trägt der Unternehmer. Dem Unternhmer muss aber in jedem Fall eine angemessene Frist gesetzt werden, außer die Rechte oder Interessen des Bestellers sind verletzt worden.