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Arbeitsrecht

Interessante Fragen und kompakte Antworten zu allen wichtigen und praxisrelevanten Bereichen des Arbeitsrechts, auch hilfreich für Aus- und Weiterbildungen im Personalwesen.

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Interessante Fragen und kompakte Antworten zu allen wichtigen und praxisrelevanten Bereichen des Arbeitsrechts, auch hilfreich für Aus- und Weiterbildungen im Personalwesen.

Diese Lernkarten behandeln grundlegende und fortgeschrittene Aspekte des Arbeitsrechts, einschließlich der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Kündigungsregelungen und Arbeitszeitbestimmungen. Sie decken Themen wie Ferienansprüche, Lohnfragen, Arbeitsverhältnisse und gesetzliche Vorgaben ab. Besonders nützlich sind sie für Personalverantwortliche, Juristen und Arbeitnehmer, die sich über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis informieren möchten.
Karten
86
Sprache
Deutsch
Kategorie
Berufskunde
Stufe
Andere
Copyright
PRAXIUM Verlag
ISBN
978-3952295861
Zielgruppe
Personaler, HR-Leiter, Personen in der Aus- und Weiterbildung, Führungskräfte
Erstellt / Aktualisiert
14.02.2019 / 08.12.2025
Druckbar
Ja

Leseprobe

Diese Kartei ist ein Angebot des PRAXIUM Verlags. Nach dem Kauf in unserem Store kannst du die digitale Vollversion mit einer kostenlosen BASIC-Registrierung in der Web- und Mobile-App von card2brain lernen.

Diese Kartei ist Teil der Sammlung 654 Fragen zum Personalmanagement

Lernkarten

Wie wird das klassische Arbeitsrecht unterteilt?

In das Individualarbeitsrecht: Die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehenden ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Das Kollektive Arbeitsrecht: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, welche die Interessen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen vertreten, welche jeweils Mitglieder ihrer Verbände sind. Das öffentliche Arbeitsrecht: Der Staat regelt gewisse Bereiche in vom Privatrecht abweichender Art und Weise, auch mit speziellen Behörden wie den Arbeitsämtern, und ist somit dem öffentlichen Arbeitsrecht unterstellt.

Wie lange darf eine Probezeit dauern?

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrag der erste Monat als Probezeit (OR Art. 335b). Wird auf eine Probezeit verzichtet, so muss dies schriftlich vereinbart werden. Die Probezeit darf höchstens 3 Monate betragen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit, mit einer Frist von 7 Tagen, gekündigt werden.

Was ist bei Aufenthaltsbewilligungen zu beachten?

Aufenthaltsbewilligungen werden von den kantonalen Fremdenpolizeibehörden erteilt. Normalerweise wird diese Bewilligung vom künftigen Arbeitgeber eingeholt und dem Antragsteller an seine ausländische Wohnadresse zugeschickt. Sie ist auf jeweils ein Jahr befristet und gilt nur für die Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber. Ein Arbeitsantritt ohne Aufenthaltsbewilligung kann die Ausweisung und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Aufenthaltsbewilligung schliesst das Recht zur Arbeitsaufnahme grundsätzlich ein. Die Aufenthaltsbewilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Nach einem rechtlich zulässigen und den Vorschriften entsprechenden Aufenthalt von fünf Jahren wird einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nur noch in Ausnahmefällen nicht stattgegeben.