japhil4
D3 SA gesetzliche Sozialarbeit Pflichtklientel
D3 SA gesetzliche Sozialarbeit Pflichtklientel
Fichier Détails
Cartes-fiches | 39 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Artisanat |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 04.12.2018 / 09.12.2018 |
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Wodurch zeichnet sich Pflichtklientel aus?
-Wenn sie nicht freiwillig kommen
->Wo ist das: niederschwellige Beratung, wo man freiwillig hingeht,
-eigene Entscheidung haben, etwas nicht zu wollen
-Zwang/ Unfreiwilligkeit ist wahrscheinlich eher der Normalfall in der SA
Zähle zwei/ drei der zehn methodischen Basisstrategien
zur Förderung der Veränderungsmotivation und zum Umgang mit
Widerstand von Pflichtklientel auf.
1. Stadiengerechte Intervention/ 2. Bedürfnisgerechte Intervention/ 3. Strukturierte, transparente, partizipierende und befähigende Intervention/ 4. Auftrags- und Rollenklärung/ 5. Beziehungsklarheit/ 6. Förderung der Problemeinsicht/ 7. Erarbeiten von bedeutsamen und realistischen Zielen/ 8. Ressourcenaktivierung/ 9. Beachtung der Lernprinzipien/ 10. Bearbeiten von Widerstand
(Diese 10 Strategien sind keinen Prozess die nacheinander kommen. Sie ergänzen sich gegenseitig sind aber auch einzel zu betrachten) wichtig: Diese 10 Strategien muss man nicht alle auswendig können, aber zum Beispiel 3 erklären können. Nicht aufzählen können.
Erkläre in wenigen Sätzen die 1. Strategie: Stadiengerechte Intervention
Stelle das Veränderungsstadium fest und interveniere stadiengerecht, lasse die
Klientel alle Stadien durchlaufen und unterstütze sie dabei
-Absichtslosigkeit: nicht belehrend einsteigen, das wäre kontraproduktiv, sondern erklären, was z.B. der Unterschied zwischen ALV und SH ist. SA muss gut zuhören. Ideen und Vorschläge geben,
Erläutere die 2. Strategie: Bedürfnisgerechte Intervention (schema)
x hat stark mit Autonomie zu tun
y Menschen als soziale Wesen, keine Einzelgänger
welche auf soziale Bindungen angewiesen sind, steht
mit Vertrauen im Zusammenhang
Kontaktmotivation kommt zum Ausdruck, wenn der Mensch Motivation aufbringen kann, an einer Beratung teilzunehmen. Vertrauen und Wertschätzung gegenüber SA).
Veränderungsmotivation muss entstehen, dass sich was ändert. Eine zu feste Kontaktmotivation, Nähe, Distanz, führt dazu. dass der Klient nicht mehr ss ist. Dass die Bindung zu SA zu fest ist. Zu starkes Vertrauensverhältnis.
Erläutere die 3. Strategie: Strukturierte, transparente, partizipierende
und befähigende Intervention
Interveniere transparent und strukturiere die Interventionen.
Das Wissen der Klientel über die Art der Intervention sowie die eingesetzten Verfahren und Techniken (offene Checklisten, Informationsbroschüren bis hin zu Auflagen, Sanktionen) stehen im
direkten Zusammenhang mit der Veränderungsmotivation und dem Erfolg.
Intransparenz und fehlende Einschätzbarkeit kann zu Widerstand führen.
!!! konsequente Orientierung am Auftrag !!! siehe Punkt 4
Erläutere die 4. Strategie: Auftrags- und Rollenklärung
Dazu gehört die Auftrag, Hilfe und Beziehungsgestaltung= Arbeitsbündnis (wie sieht diese aus)
Sorge für allseitige Klarheit der Aufträge und der mit den Rollen verbundenen Erwartungen – auch im sozialen System des Klientel
Der Auftrags- und Rollenklärung sollen genügend Zeit und Aufmerksamkeit eingeräumt werden
Wiederholungen, besonders bei Schwierigkeiten, sind sinnvoll
Aufgrund mangelnder Transparenz können im Zwangskontext neben dem formalen Auftrag auch informelle offene oder verdeckte Erwartungen an die Fachleute erwachsen
Klärungsarbeit schafft Motivation (Bedürfnis nach Orientierung und Kontrolle)
-> Analyse der Rahmenbedingungen (von Spiegel)
Schema Seite 13: ...Auftrag (Organisation, Gesetze) <- Auftrag -> Fachperson <- Prozess -> KlientIn als AuftraggeberIn (Familie/ Umfeld) <- Auftrag-> ... (Trippelmandat)
Erläutere das 5. Prinzip: Beziehungsklarheit
Gegen die passive Haltung der Klientel unter dem Veränderungsdruck, die sich in Macht- und Verantwortungsumkehr (wer nichts verändern will, sitzt am längeren Hebel) zeigen kann, hilft
die eindeutige Verantwortungszuweisung
Im Gesprächsstil ist eine fragende und interessierte Haltung hilfreich; eine konfrontative – insbesondere belehrende – Kommunikation soll vermieden werden
Es hat sich als kontraproduktiv erwiesen, die Klientel von der eigenen und «richtigen» Sichtweise überzeugen zu wollen; vielmehr sollen problematische Einstellungen und Sichtweisen der Klientel
thematisiert und interessiert hinterfragt werden
Motivationsarbeit ist im eigentlichen Sinne Klärungsarbeit und die Veränderungsmotivation ergibt sich aus Denkprozessen, den Handlungsergebnissen und den daraus folgenden Lernerfahrungen
der Klientel
1. gemeinsam Lösung suchen (Koproduktion)
Erläutere die 6. Strategie: Förderung der Problemeinsicht
Unterstütze die Klientel, die problemerhaltenden Faktoren zu erkennen und hinterfrage die Einstellungen zum Problem
Problemeinsichtsförderung:
Verständnis für Handeln aufbringen, Akzeptanz
in Lebenswelt der Klientel einfühlen (Zeit, Raum und soz. Bezüge)
Fehlende Problemeinsicht aufgrund Verzerrungen (Externalisierung, Bagatellisierung, Rechtfertigung, unzulässiger Vergleich, Verallgemeinerung) sowie dadurch, dass das Problem kurzfristige positive Konsequenzen hat. Die kurzfristigen Vorteile müssen benannt werden, damit
die langfristigen Folgen besprochen werden können. Idealtypisch ist eine neue Perspektive (neue Perspektiven in systemischer Hinsicht) zu schaffen, welche mehr den Bedürfnissen der Klientel entspricht
Einbezug des sozialen Netzwerks zur Stärkung der Problemeinsicht (->Zirkuläre Fragen)
Im Zentrum steht die Frage, welche Einstellung die Klientel zu ihrem Problem
hat und welche Funktionalität (Nutzen) das Problem einnimmt
Siehe auch Folie: stadiengerechte Intervention
Beachte, Probleme haben auch positive Effekte!
Erläutere die 7. Strategie: Erarbeiten von bedeutsamen und
realistischen Zielen
-> Leite die Klientel dabei an, für sich selber emotional bedeutsame, bedürfnisbefriedigende und realistische Ziele zu erarbeiten, die mit den sozialen Erwartungen (Auftrag, Gesetze) übereins- timmen. Fremdgesetzte Ziele sind allgemein nur dann handlungswirksam, wenn sie realisierbar sind, die zielsetzende Person als kompetent eingeschätzt wird und die Zielerreichung mit (starken) positiven Anreizen verstärkt wird. Motivierende Ziele müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllen:
Befriedigung der psychischen Grundbedürfnisse (Pkt. 2)
Kompatibilität mit übergeordneten (Lebens-) Zielen
Bedeutsamkeit und Wichtigkeit für die Klientel
im Einflussbereich der Klientel stehen
mit Hilfe von internen oder externen Ressourcen realisierbar sein
Menschen sind gewissermassen auch Sinnsysteme, darum sollen Ziele auch sinnvoll sein, bedürfnisorientiert, dennoch das Gesetz miteinbeziehen.
In Bezug zur Strategie 7: Erarbeiten von bedeutsamen und realistischen Zielen
Was sind Merkmale von bedeutsamen und realistischen Zielen? (3 Punkte)
1. Ziele setzten: (=Klientel setzt idealerweise Ziele) Klientel motivieren Ziele zu finden, welche für sie selber erstrebenswert sind
2. Anreiz: Der Anreiz muss «etwas stärker sein» als der Problemdruck. Steuerbar durch «Push- und Pullfaktoren»
3. Erwartungen Positive Zukunftsperspektiven entwickeln
->S.M.A.R.T. Regel (spezifisch, messbar, angemessen, realistisch,
terminiert)
Beachte: 2. Anreize können sehr negative Auswirkungen haben -> es kann dazu führen, dass man nicht mehr selbständig denkt und handelt = Konditionierung kann aber auch sinnvoll sein, wenn sie für den Klient/in nützlich und verständlich sind.
In Bezug zur Strategie 7: Erarbeiten von bedeutsamen und realistischen Zielen
Bedeutsame und realistische Ziele sollen einen Anreiz haben, welche durch «Push- und Pullfaktoren» sind, was bedeutet das?
Es erscheint sinnvoll, Anreize nach Pullfaktoren (ziehen; Anreize durch in Aussicht gestellte Belohnung) und Pushfaktoren (Anreiz unter Anwendung von Druckmitteln) zu differenzieren.
Oft entscheidet eine Mischung von Pull- und Pushfaktoren über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote
Über die Wirksamkeit der objektiv gegebenen Push- und Pullfaktoren entscheiden folglich erst die Wahrnehmungen und Interpretationen der Personen, auf die sie wirken sollen Kähler & Zobrist,
Erläutere die 8. Strategie: Ressourcenaktivierung
Hilf der Klientel beim entdecken und aktivieren persönlicher und sozialer Ressourcen, so dass sie ihre Ziele eigenständig umsetzten kann.
Für nachhaltige Veränderungen muss an positiven Eigenschaften, Fähigkeiten und sozialen Verbindungen der Klientel angeknüpft werden.
->sozialen Netzwerke spielen bei der Ressourcenaktivierung eine wesentliche Rolle (Familie, Freunde, soziales Umfeld/Quartier, Dienstleistungen und Angebote) systemische Sicht
Ressourcen des Klienten bei Widerstand nicht vergessen
Erläutere die 9. Strategie: Beachtung der Lernprinzipien
Beachte die grundlegenden Prinzipien des Lernens; z.B.:
Lernen am Modell
Lernen aus Erfahrung direkt im Alltag Schaffe Erfahrungsmöglichkeiten und Wiederholungen und nimm für nachhaltige Veränderungsprozesse und Übungen die notwendige Zeit.
Beispiele:
Hausaufgaben erteilen
an Programmen teilnehmen lassen
Beratungsgespräch beim Klientel zu Hause
->Insbesondere/bspw. bei Klientel aus bildungsferneren Schichten,
schulunerfahrenen Personen oder (funktionale) Analphabeten
Beispiele: Fotos für Stimmungsbilder, Visualisierungen, Zeitstrahl
Erläutere die 10. Strategie: Bearbeiten von Widerstand
-> Thematisiere aktiv Widerstandsphänomene, gehe ihnen (zusammen mit der Klientel) auf den Grund und reagiere unmittelbar darauf. Widerstand nicht «brechen», sondern die Aufmerksamkeit auf die Wiederherstellung der Autonomie der Klientel legen
1. Ursachen des Widerstandes erkunden (Funktionalität erkunden)
2. Widerstand annehmen/akzeptieren
3. Oft liegen Widerständen fehlende Alternativen zugrunde oder die Angst vor Freiheitseinschränkungen
4. (Wahl-)Möglichkeiten erkunden
Widerstand ist fester Bestandteil von einer Veränderung
Was sind akutelle gsl. Themen in Bezug auf die Sozialhilfe?
Druck auf Sozialhilfe wird immer stärker à Gemeinden treten aus SKOS aus
Stigmatisierung von Sozialhilfebezüger à Schmarotzer etc.
Gegenbewegung; Bedingungsloses Grundeinkommen à Frage der Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit
Erkläre etwas zu Pflichtklientel in Bezug zur Freiwilligkeit und Zwang.
SA findet oftmals zwischen Freiwilligkeit und Zwang statt. Die Grenzen sind oftmals nicht genau. Auch in einem niederschwelligen, freiwilligen Kontext kann ein Klient sich gezwungen fühlen.
Beschreibe das Finalprinzip in der Sozialhilfe?
Die bedarfsabhängigen Leistungen wie jene der Sozialhilfe, die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV und die Verbilligung der Krankenkassenprämien richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt der wirtschaftlichen (Not)lage ("Finalprinzip"), und zwar unabhängig von deren Ursache. Bsp: Es wird nicht beachtet ob jemand selbst-verschuldet zu einer finanziellen Notlage kommt. Hier kommt es nicht auf die Ursache darauf an. Sondern auf die Tatsache der finanziellen Notlage.
Beschreibe das Kausalprinzip?!
Sozialversicherungen. (AHV, ALV, BV, EO, IV, FZ, KV, UV) Ereignis x hat dieses Ergebnis, eine Ursache gibt ein Ergebnis, jedoch nicht in der Sozialhilfe. Hier schaut man wie jemand zu einer gewissen Situation gekommen ist.
Erkläre das Subsidiaritätsprinzip in Bezug zur Sozialhilfe?!
Der Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe bedeutet, dass Hilfe nur dann gewährt wird, wenn und soweit die bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
Was ist das spezielle an Bedarfsleistungen?
Bedarfsleistungen: sind nicht gebunden an Beiträge,
sondern werden durch die Steuern finanziert-> keine
Gegenleistung
Wie ist das Sozialhilferecht in der Schweiz aufgebaut?
Jeder Kanton hat eigenes Sozialhilfegesetz SKOS Richtlinien, grundsätzlich Empfehlungen (jeder
Kanton kann aber entscheiden ob diese Richtlinien verbindlich sind oder nicht) SG z.B. nicht TG schon. Jedoch können diese Kanton welche diese Richtlinien als verbindlich erklärt haben durch eigene kantonale Gesetze und Verordnungen widerrufen. Individualisierungs- und Bedarfsdeckungsprinzip: der individuelle Bedarf spielt eine Rolle, man versucht alle gleich zu behandeln, jedoch wird der Einzelfall genau angeschaut (Wohnverhältnisse, usw.
Wie wird die Sozialhilfe bemessen?
3 Elemente welche grundsätzlich betrachtet werden: Wohnkosten (Miete), Gesundheitskosten (KK),
Lebenskosten (pauschale). Dieser Betrag ist nicht der Betrag, welcher jemand einfach ausbezahlt bekommt. Sondern als Existenzminimum gilt. Von diesem Betrag wird alles weitere noch abgezogen
falls sie etwas bekommen (IPV, Einkommen, usw.)
Was ist das Ziel und der Zweck der Sozialhilfe?
«Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.
Zusätzliche Infos:
Zwei Stossrichtungen:
-Finanzielle Leistungen ( Existenzsicherung bedürftiger Personen)
-Unterstützung in wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit
(soziale und berufliche Integration)
Verwandtenuntserstützungspflicht gilt nur in direkter Linie (Eltern)
Selbsthilfe ist immer trotzdem wichtig und wird unterstützt
Erkläre die 5 Rechte und die 3 Pflichten in Bezug zur Sozialhilfe.
Rechte: Verbot der Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung,
Sozialhilfe ist das letzte Netz und muss mehr oder weniger unmittelbar Geld gesprochen werden, wenn jemand kein Geld und einen leeren Kühlschrank hat. Notfallmässig muss Geld gesprochen werden, bevor die Unterlagen eingereicht wurden. Z.b in Form von Gutscheinen oder ein Zugbillet.
Pflichten: Auskunft und Meldepflicht: Bedarfsprinzip: Zivilstand, Beziehungsstatus auch zu Menschen in gleicher Wohnung, familiäre Verhältnisse, Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse müssen offen gelegen werden!
Was passiert wenn die Pflichten nicht eingehalten werden? Und was können Gründe dafür sein?
Es wird unter Umständen sanktoniert: Finanzielle Sozialhilfe wird verweigert oder angemessen um 5 bis zu höchstens 30% zund zeitlich befristet gekürzt, wenn die hilfesuchende Person insbesondere: a) keine oder unrichtige Auskünfte erteilt; b) verlangte Unterlagen nicht einreicht; c) Bedingungen und Auflagen missachtet; d) ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit ablehnt; e) zumutbare Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration nach Art. 12a dieses Erlasses ablehnt; f) Leistungen zweckwidrig verwendet; g) ein ihr zustehendes Einkommen nicht geltend macht oder die Veräusserung von Vermögenswerten verweigert; h) die Abhängigkeit von der finanziellen Sozialhilfe durch vorsätzliche Vermögensminderung oder Misswirtschaft herbeigeführt hat.
Was ist die Zielsetzung und der Zweck von einer Auflage? und was muss bei der Erstellunge beachtet werden? (2 Punkte)
Verbindliches Einforderung von Pflichten
Eine Auflage muss zwingend (also immer) dem Zweck der Sozialhilfe entsprechen
Auflagen dürfen nicht als «pädagogische Massnahme» oder
beispielsweise als «paradoxe Intervention» zur Anwendung kommen Beispiel: Klient nimmt Termine auf dem Sozialamt nicht wahr. Wenn man ihm droht, dass wenn er wieder nicht kommt man prüft ob es eine Kürzung geben kann ist dies nicht eine gute Auflage denn sie entsprechen nicht den Zielen
der Sozialhilfe. Kürzung muss dem Ziel der Integration entsprechen. der Zweck muss ersichtlich werden, weshalb der Klient zu den Gesprächen erscheinen muss! Zielsetzung einer Kürzung muss in einer Verfügung zum Ausdruck kommen.
Was sind Vorraussetzungen für eine Auflage? (5 Punkte)
Voraussetzungen
Auflagen kommen zum Tragen, wenn eine Klientin/ein Klient eine Pflichtverletzung begeht oder begangen hat
Auflagen müssen sich immer auf eine rechtliche Grundlage abstützen kantonale SHG/SHV (Gesetzmässigkeit)
Grundsätze der Verhältnismässigkeit (Art. 36 Abs. 3 BV) müssen berücksichtigt werden. Dabei sind die individuelle Ressourcen, die persönliche Verhältnisse sowie tatsächlich vorhandene
Möglichkeiten zu berücksichtigen
Beachtung des Rechtsgleichheitsgebotes
Die beabsichtige Auflage muss im Vorfeld gegenüber Klientinnen und Klienten eröffnet werden. Sie müssen die Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass der Auflage zum Sachverhalt zu äussern (rechtliches Gehör)
(Bsp: 2h Arbeitsweg ist okay, also kann das erwartet werden)
Was beinhaltet eine Auflage alles? (3 Puntke)
SACHVERHALT/ERWÄGUNG
Hintergrund der Auflage muss schriftlich festgehalten sein (die Argumente der betroffenen Person [rechtliches Gehör] müssen dabei berücksichtig werden)
Rechtsgrundlagen
DISPOSITIV/BESCHLUSS
Erwartungen müssen klar (verbindlich) formuliert sein (was, in welcher Form und bis wann, resp. wie lange)
Konsequenzen bei Nichterfüllen müssen schriftlich festgehalten werden (z.B. auf das Gesetz verweisen, Kürzung, Einstellung?)
RECHTSMITTEL
Auflagen müssen nicht beschwerdefähig formuliert sein (kein Rechtsmittel)
Auflage= Verfügung, Eine Auflage hat aber noch keine unmittelbare Konsequenzen für KlientInnen
Was wird unter einer Leistungskürzung als Sanktion verstanden und was muss dabei beachtet werden?
Als Sanktion können unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) um 5 bis 30 Prozent sowie Zulagen für Leistungen (EFB und IZU)
gekürzt bzw. gestrichen werden.
Leistungskürzungen brauchen eine Grundlage in der kantonalen Gesetzgebung und müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen. Sie sind in Form einer beschwerdefähigen Verfügung zu erlassen und entsprechend zu begründen. Die betroffene Person muss Gelegenheit erhalten, sich vorgängig zum Sachverhalt zu äussern (rechtliches Gehör – erneut).
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