BWL
Heft 1
Heft 1
Kartei Details
Karten | 32 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.11.2018 / 11.11.2018 |
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grundsätzliche Entscheidung bei Wahl der betrieblichen Rechtsform
zwischen Einzelunternehmung und Gesellschaft möglich.
Rechtsformen
Bei der Rechtsform der Gesellschaft haben wir bei den privatrechtlichen Unternehmen
die Personengesellschaften (z. B. OHG, KG), die Kapitalgesellschaften (z. B. AG,GmbH) und sonstige Gesellschaften (z. B. Genossenschaften) anhand diverser Kriterien voneinander unterschieden (Tab. 3.11).
Arten von Unternehmenszusammenschlüssen
Der wichtigste Zusammenschluss ist das Kartell. Ein bestehender Vertrag (formlos) ist
nach deutschem Recht die Grundvoraussetzung zur Wirksamkeit eines Kartells. Nach
den EU-Vorschriften ist ein Vertrag nicht notwendig, es genügt schon das Indiz eines ab-
gestimmten Verhaltens.Kartelle sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten.
Beim Kartell handelt es sich um den Zusammenschluss von Unternehmen auf vertragli-
cher Basis, ohne dass die kapitalmäßige oder rechtliche Selbstständigkeit der zusam-
mengeschlossenen Unternehmen aufgehoben würde. Beim Konzern jedoch erfolgt der
Zusammenschluss unter Aufgabe der wirtschaftlichen Selbstständigkeit mit einheitli-
cher Leitung zu wirtschaftlichen Zwecken. Die rechtliche Selbstständigkeit der einzel-
nen Unternehmen bleibt aber erhalten.
Ein Trust entsteht durch die Verschmelzung (Fusion) von mehreren bisher selbstständi-
gen Unternehmen zu einer einzigen Unternehmung.
Genossenschaft
Gründung:mindestens 3 Personen
Geschäftsführung: Vorstand handelt
(Mitarbeit)
Finanzierung:Geschäftsanteile
Haftung:Haftung mit dem Ge-
schäftsanteil bzw. nach
Satzung
Gewinnverteilung:nach Geschäftsanteil
Verlustbeteiligung:nach Geschäftsanteil
GmbH
Gründung:meist 2 Pers., auch
„Einmann-Gesell-
schaft“ zulässig; mind.
25.000 EUR Stammka-
pital
Geschäftsführung:Geschäftsführer han-
deln; Gesellschafter
sind von der Mitarbeit
ausgeschlossen
(Mitarbeit)
Finanzierung:Geschäftsanteile
(Stammkapital)
Haftung: in höhe der Stammeinlage
Gewinnverteilung:nach Geschäftsanteil
Verlustbeteiligung: nach Geschäftsanteil
AG
Gründung:eine/mehrere
Person(en); mindestens 50.000 EUR Gründungskapital
Geschäftsführung: Vorstand und Auf-
sichtsrat handeln; Ak-
tionäre sind von der
Mitarbeit ausge-
schlossen
(Mitarbeit)
Finanzierung:Anteile (Aktien) der Aktionäre
(Grundkapital)
Haftung:Aktionäre haften mit
dem Nennwert der
Aktien
Gewinnverteilung:Gewinnanteil (Dividende)
Verlustbeteiligung:kein Verlustanteil, bei
Konkurs evtl. Verlust des Aktienanteils
KG
Gründung:mindestens
2 Gesellschafter
– ein Vollhafter
(Komplementär)
– ein Teilhafter
(Kommanditist)
Geschäftsführung:Vollhafter handeln;
Teilhafter sind von
der Mitarbeit ausge-
schlossen
(Mitarbeit)
Finanzierung:Einlagen der
Gesellschafter
Haftung:Komplementär haftet
unbeschränkt, Kom-
manditist haftet mit
Einlage
Gewinnverteilung:nach Vertrag, Einlage
und Mitarbeit
Verlustbeteiligung:in angemessenem
Verhältnis
OHG
Gründung:mindestens
2 Gesellschafter
Geschäftsführung:alle Gesellschafter
sind zur Mitarbeit
verpflichtet
(Mitarbeit)
Finanzierung:Einlagen der
Gesellschafter
Haftung:alle Gesellschafter
haften
– unbeschränkt
– unmittelbar
– solidarisch
Gewinnverteilung:4 % von der Kapitaleinlage, Rest nach Köpfen oder nach Vertrag
Verlustbeteiligung:alle Gesellschafter gleichmäßig
Stille Gesellschaft
Gründung:Aufnahme eines stil-
len Gesellschafters
Geschäftsführung:stiller Gesellschafter
ist von der Mitarbeit
ausgeschlossen
(Mitarbeit)
Finanzierung:einschließlich Einlage
des Gesellschafters
Haftung:Inhaber haftet unbeschränkt;
Gesellschafter mit Einlage
Gewinnverteilung: nach Vertag
Verlustbeteiligung: nach Vertrag
Einzelunternehmung
Gründung:Alleinunternehmer
Geschäftsführung:selbstständiger Unternehmer
(Mitarbeit)
Finanzierung:Eigen- und Fremdkapital
Haftung:allein und unbeschränkt (Geschäfts- und
Privatvermögen)
Gewinnverteilung: allein
Verlustbeteiligung: allein
Vorteile und Nachteile von Einzelunternehmen sind
Vorteil: alleinige Entscheidungsbefugnis• Der Einzelunternehmer muss seinen Gewinn nicht teilen.
Nachteil:Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt
Eigenkapital allein aufbringen
Wie unterscheiden sich die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften von-
einander?
Grundform BGB-Gesellschaft q Verein
Rechtsgrundlagen BGB, HGB q BGB, GmbHG, AktG
„Verfassung“ Gesellschaftsvertrag q Satzung
Geschäftsführung grundsätzlich Gesellschafter q Organe(Gesellschafter oder Dritte)
Haftung der Gesellschafter: persönliche Haftung der
Gesellschafter q keine persönliche Haftung
der Gesellschafter
Die GmbH und die AG unterscheiden sich u. a. durch folgende Merkmale:
Rechtsgrundlagen GmbHG AktG
Rechtspersönlichkeit Juristische Person
Entstehungszeitpunkt Eintragung ins Handelsregister
Mindestgründungskapital Stammkapital
25.000 €
Grundkapital
50.000 €
Mindestnennbetrag der ... Stammeinlage
100 €
Aktie
1 €
Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Organe Geschäftsführer
Gesellschafterversammlung
Beirat/Aufsichtsrat
(freiwillig)
Vorstand
Hauptversammlung
Aufsichtsrat
Gesellschafter GmbH-Gesellschafter q Aktionäre
Unternehmenszusammenschlüsse Kartell, Konzern, Trust (Fusion)
Die wirtschaftliche Selbstständigkeit:Kartell: bleibt eralten, Konzern; wird eingeschränkt, Trust: wird aufgegeben
die rechtlichte Selbständigkeit: Kartell: b. erhalten, Konzern: b.erhalten, Trust: aufgegeben
Richtung des Zusammenschlus: Ka: horizontal, Ko: Hor, verti oder diagonal, Trust wie Ko.
Verschiedene Regionen haben sich zu traditionellen Standorten für bestimmte
Branchen entwickelt (z. B. Schuhe – Raum Pirmasens, Eisen- und Stahlverarbei-
tung – Raum Solingen, Lederwaren – Raum Offenbach (Main), Schmuckwaren –
Raum Pforzheim). Warum?
Insbesondere spielen hierbei die externen Standortfaktoren „Arbeitskräfte“ und „Materialien“ die entscheidende Rolle. Facharbeitskräfte mit entsprechendem Know-how im Hinblick auf die zu bearbeitenden Materialien sind die Grundlage für die Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte. Der Faktor Arbeit ist keine Ubiquität.
Betriebswirtschaftslehre
Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich als Teilbereich der Wirtschaftswissenschaf-
ten mit den realen Zusammenhängen wirtschaftlicher Betätigung von „Betriebswirt-
schaften“ (Betrieben, Unternehmungen).
Wirtschaft
Die Wirtschaft ist ein komplexes System, das der menschlichen Bedürfnisbefriedigung
dient.
Bedürfnisse
Bedürfnisse sind Spannungszustände, die z. B. auf einen physiologischen oder sozialen
Mangel zurückzuführen sind. Die Bedürfnisse können in vielfältiger Art auftreten und
durch Güter oder Dienstleistungen befriedigt werden.
ökonomische Prinzip
Bei jedem wirtschaftlichen Handeln (z. B. Gütererzeugung, Güterverteilung, Güterver-
brauch) ist das ökonomische Prinzip (Vernunftprinzip, Rationalprinzip) zu beachten,
dessen Ausprägungsformen das Minimal-, Maximal- und Extremumprinzip sind.
Inwiefern ist die „Betriebswirtschaftslehre“ eine Realwissenschaft?
1.1
Erkenntnisgegenstand der „Betriebswirtschaftslehre“ sind die realen Zusammenhänge um die wirtschaftliche Betätigung von „Betriebswirtschaften“ (Betrieben, Unternehmungen). Somit ist die „Betriebswirtschaftslehre“ als selbstständige gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Disziplin den Realwissenschaften zuzuordnen.
Bedarf
1.4
Der Bedarf kennzeichnet
... die erfüllbaren (konkretisierten) Wünsche eines Menschen.
Erklären Sie ökonomisches Fahrverhalten nach dem Maximal- und Minimalprin-
zip anhand des Energieverbrauchs [Liter/100 km] eines Kraftfahrzeugs in Bezug
auf die Fahrstrecke [km].
1.6
Maximalprinzip: Mit einem bestimmten Vorrat an Energie (z. B. 50 Liter Benzin) soll mit einem Kraftfahrzeug (z. B. Porsche) eine möglichst große Fahrstrecke (gemessen in km) zurückgelegt werden.
Minimalprinzip: Für eine bestimmte Fahrstrecke (z. B. 100 km) soll der Porsche-Fahrer möglichst wenig Benzin verbrauchen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass das Fahrzeug konstant in der spezifischen verbrauchsoptimalen Geschwindigkeit fortbewegt wird.
Begründen Sie, wie Unternehmen heutzutage versuchen, eine Optimierung ökono-
mischer Prozesse durch Extremierung des Mittel-Einsatz-Verhältnisses zu errei-
chen.
1.7
Durch Maßnahmen zur Minimierung des Inputs (Reengineering, Kaizen, Lean Production, Total Quality Management usw.) und zur Maximierung des Outputs (z. B. hohe Ausbringungsmenge, Qualität und Zuverlässigkeit) versuchen Unternehmen, ein möglichst günstiges (optimales) Verhältnis von Input und Output zu erzielen (Extremumprinzip, Optimalprinzip).
Wodurch unterscheiden sich die Sachleistungs- und Dienstleistungsbetriebe von-
einander?
2.1
Sachleistungsbetriebe dienen zur Gewinnung von Rohstoffen (z. B. Bergbaubetriebe) sowie zur Herstellung von Produktionsgütern (z. B. Maschinenfabrik) und Konsumgütern (z. B. Möbelfabrik).
Dienstleistungsbetriebe stellen z. B. folgende Dienste bereit:
•Sammlung und Verteilung der Sachgüter (Handelsbetriebe)
•Transport von Personen und Gütern (Verkehrsbetriebe)
Bei den Dienstleistungen finden Produktion und Konsum gleichzeitig statt. Im Gegensatz zu den Sachleistungen sind die Dienstleistungen nicht übertragbar, nicht lagerfähig und nicht transportierbar.
Welche betrieblichen Grundfunktionen fallen in einem Einzelhandelsgeschäft
(z. B. Drogerie) an?
2.3
Verstehen wir unter Produktion auch die Ausführung von Diensten, so fallen in einem Einzelhandelsbetrieb die Grundfunktionen
Beschaffung (z. B. Einkauf von Drogerieartikeln, Einstellung von Verkaufspersonal),
Produktion (z. B. Ausübung der Handelsfunktion als Mittler zwischen Hersteller und Verbraucher),
Absatz (z. B. Verkauf von Drogerieartikeln, Durchführung absatzpolitischer Maßnahmen [Werbung u. a. m.]),
Verwaltung (z. B. Wahrnehmung der Planung, Organisation und Kontrolle durch die Betriebsleitung)
an.
Eigenkapitalrentabilität
Gesamtkapitalrentabilität
Umsatzrentabilität
<----- wichtiger :)
Arbeitsproduktivität
Arbeitsproduktivität = Ausbringungsmenge / Arbeitsstunden
z.B. Arbeitsproduktivität 01= 100 Computer / 15 000 Arbeitsstunden
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