ZHAW Wirtschaftsrecht, SW 3 und 4
SW 3 Vertragsschluss und Vertragsauslegung SW 4 Mangelhafte Verträge
SW 3 Vertragsschluss und Vertragsauslegung SW 4 Mangelhafte Verträge
Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 08.10.2018 / 03.10.2023 |
Weblink |
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Was sind die drei Kernfragen des Rechts?
1. Vertragsschluss; ist ein Vertrag zustande gekommen?
2. Vertragsmängel; ist der Vertrag gültig zustande gekommen?
3. Erfüllung/Leistungsstörungen; Ist der Vertrag richtig erfüllt worden?
Konsens ist die übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung (in ausdrücklicher oder konkludenter Form).
Welche Arten von Konsens unterscheiden wir?
1. Natürlicher Konsens.
Die ggs. übereinstimmende Willensäusserung deckt alle essentialia negotii.
2. Normativer Konsens.
Kein übereinstimmender Wille, jedoch übereinstimmende Willenserklärungen nach dem Vertrauensprinzip.
Käufer und Verkäufer meinen nicht das Selbe - ein Vertrag kommt zustande.
3.
Im Konsens gibst es zwei verschieden Arten von wesentlichen Vertragspunkten (objektiv und subjektiv).
Worin liegen die Unterschiede?
1. objektiv wesentliche Vertragspunkte betreffen den unentbehrlichen Geschäftskern (essentialia negotii).
2. subjektiv wesentliche Vertragspunkte betreffen Vertragspunkte, ohne die eine Vertragspartei keinen Vertrag eingegangen wäre. zB ein Rennpferd oder Sammelbuch ohne Gebrauchsspuren.
Was ist ein Dissens und welche Arten von Dissens gibt es?
Ein Dissens kommt zustande wen keine gegenseitig übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.
1. offender Dissens
2. versteckter Dissens
im Unterschied zum offenen Dissens sind sich die Parteien beim versteckten Dissens nicht bewusst, dass sie sich nicht über alle Vertragspunkte geeinigt haben. Beim versteckten Disens komment nach dem Vertrauensprinzip ein Vertrag zustande.
Die Annahme eines Antrages bedarf einer empfangsbedürftigen Willenserklärung mittels einer Erklärung.
Wann ist die Erklärung gültig?
Sobald die Erklärung (Annahme) auf einen Antrag im Machtbereich des Empfängers eintrifft (bei Abwesenden: im Briefkasten; Mailfach). Der Machtbereich des Empfängers beginnt mit dem Eintreffen der Erklärung bis zur Kenntnisnahme.
Was muss einem Antrag gegeben sein (2 Eigenschaften)?
- Bestimmbarkeit/Bestimmtheit bezüglich aller wesentlichen Vertragspunkte (essentialia negotii)
- Bindungswille.
Was ist der Unterschied zwischen der Einladung zur Offertstellung und dem Antrag?
Einladung zur Offertstellung -> Antrag -> Annahme
Der EInladung zur Offertstellung fehlt der Bindungswille.
Entsprechend liegt keine Willenserklärung vor und somit auch kein Vertrag(-sangebot).
Geben Sie ein Beispiel zu einem potentiellen Antrag und Einladung zur Offertstellung.
Antrag: Auslage von Waren mit Angabe des Preises. Bindungswille (OR Art. 7. Abs. 3)
Einladung zur Offertstellung: Versand von Tarif-, Preislisten. Kein Bindungswille (OR Art. 7 Abs. 2)
Die Zusendung unbestellter Sachen stellt nach Art. 6 Abs. 1 OR kein Antrag dar.
In welchem Fall kein trotzdem eine Aufbewahrungs- oder Benachrichtigungspflicht des Empfängers resultieren?
Eine Aufbewahrungs- oder Benachrichtigungspflicht kann entstehen, wenn die unbestellte Sachen nach Art. 6a Abs. 3 OR offensichtlich irrtümlich zugestellt wurde. Bsp: Weinflasche mit meiner Adrese aber dem namen des Nachbars.
Wie ist die zeitliche Bindung des Antragstellers geregelt?
entweder (1.) mit Annahmefrist (Art. 3 Abs. 1 OR)
oder (2.) ohne Annahmefrist:
also (2a.) unter Anwesenden nach Art. 4 OR oder (2b.) unter Abwesenden nach Art. 5 OR.
Wie lange ist die zeitliche Bindung des Antragstellers
- bei (a) einem Antrag ohne Annahmefrist unter Anwesenden?
- bei (b) einem Antrag ohne Annahmefrist unter Abwesenden?
a) bei einem Antrag unter Anwesenden muss die Annahme sogleich erfolgen.
b) bei einem Antrag unter Abwesenden innert erwartungsgemässer Frist.
Übermittlungszeit + angemessende Überlegungszeit Faustregel 10 Tage nach Art. 5 OR + Übermittlungszeit.
In welcher Ausnahme/unter welchen Umständen ist der Widerruf einer Annahme eines Antrages möglich?
Nach Art. 9 OR mit dem Eintreffen des Widerrufes vor oder mit der Erklärung.
Welchen Teil der Vertragsauslegung betrifft ein Konsens- und der Auslegungsstreit?
Der Auslegungsstreit betrifft den Inhalt des Vertrages.
Ein Konsensstreit das Zustandekommen des Vertrages.
Bereits im Vertragsverhandlungsverhältnisses können vorvertragliche Pflichten verletzt werden (CIC).
Was sind die drei vorvertraglichen Pflichten und was für ein Anspruch kann daraus abgeleitet werden.
- Pflicht, ernsthaft zu verhandeln
- Aufklärungs- und Informationspflicht
- Schutzpflicht (umstritten; bsppw. Open-Air Veranstalter ja)
Bei Vorliegen dieser drei/zwei Haftungsvoraussetzungen kann ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Was sind Tatbestandesmerkmale und die Rechtsfolge bei Haftung aus culpa in contrahendo?
TBM:
- Schaden (muss vorliegen und ursätzlich durch Vertragsverhandlung entstanden sein)
- Verletzung vorvertraglicher Pflichten
- Kausalzusammenhang
- Verschulden.
Wenn alle erfüllt sind kann als Rechtsfolge Schadensersatzpflicht geltend gemacht werden.
Was löst als Rechtsfolge die Nichtigkeit des Vertrages aus?
- fehlende Handlungsfähigkeit
- Formmängel
- Inhaltsmängel
Was löst als Rechtsfolge die Anfechtbarkeit des Vertrages aus?
- Übervorteilung
- Willensmängel
Nach Art. 19 Abs. 1 OR herrscht für Verträge Inhaltsfreiheit. Es gibt jedoch drei Arten gesetzlicher Inhaltsschranken
(Inhaltsmängel)?
- Unmöglichkeit
- Widerrechtlichkeit
- Sittenwidrigkeit
Welche drei TBM der Übervorteilung nach Art. 21 OR lösen welche RF aus?
TBM: - offenbares Missverhältnis der Leistungen, - Schwächelage des Übervorteilten, - Ausbeutung der Schwächelage.
RF: Anfechtbarkeit des Vertrages,
Welche drei Arten von Willensmängeln gibt es (Anfechtbarkeit als RF)?
- Irrtum nach Art. 23-27 OR
- Täuschung nach Art. 28 OR
- Drohung nach Art. 29-30 OR
Ein Vertrag ist nur bei einem wesentlichen Irrtum anfechtbar?
Wann ist ein Irrtum wesentlich resp. unwesentlich?
Erklärungsirrtum ist i. R. wesentlich.
Motivirrtum i. R. unwesentlich.
Was sind TBM und die RF beim Willensmangel Täuschung nach Art. 28 OR?
TBM: 1) Täuschungshandlung, 2) Täuschungsabsicht, 3) (Widerrechtlichkeit), 4) Irrtum (Erfolg), 5) Kausalzusammenhang; Punkt 3) Verstoss gegen Treu und Glauben ist bereits Widerrechtlichkeit.
RF: Anfechtbarkeit des Vertrags.
Was sind TBM und die RF beim Willensmangel Drohung?
TBM: 1) Drohungshandlung, 2) Drohungsabsicht, 3) Widerrechtlichkeit, 4) Gegründete Furcht, Kausalzusammenhang.
RF: Anfechtbarkeit des Vertrags.
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