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Wirtschaftswissenschaften

Glossar mit den 360 wichtigsten Begriffen aus dem Fachbereich Wirtschaft kurz erklärt.

USD 7.99

Glossar mit den 360 wichtigsten Begriffen aus dem Fachbereich Wirtschaft kurz erklärt.


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Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften auf Universitätsniveau. Sie decken zentrale Themen wie Unternehmen, Märkte, Management und rechtliche Rahmenbedingungen ab, wobei auch Begriffe wie Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte und Zertifizierungen behandelt werden. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende und Berufstätige, die ihr Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen vertiefen möchten, um fundierte Entscheidungen in der Praxis treffen zu können.
Karten
360
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Autor
Hans Geldern
Stufe
Universität
Copyright
UVK Verlag
Auflage
1. Auflage, 03-2017
ISBN
978-3-86764-782-3
Zielgruppe
Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaften und ihren Teildisziplinen.
Erstellt / Aktualisiert
02.08.2018 / 05.10.2018
Druckbar
Nein

Leseprobe

Diese Kartei ist ein Angebot des UVK Verlags. Nach dem Kauf in unserem Store kannst du die digitale Vollversion mit einer kostenlosen BASIC-Registrierung in der Web- und Mobile-App von card2brain lernen.

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Wirtschaftswissen für alle, denen die Vorlesung zu früh war

Lernkarten

Abfindung

Einmalige Geldleistung zur Ablösung von Ansprüchen, z.B. bei Kündigung gem. §§ 9 ff. KSchG oder Ausscheiden aus einem Unternehmen bzw. einem Arbeitsverhältnis. Gem. §§ 304 ff. AktG ist bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss eine angemessene Abfindung zu zahlen, um eine Benachteiligung außenstehender Aktionäre zu vermeiden. Gleiches gilt bei Betriebsänderungen gem. §§ 113 ff. BetrVG. Abfindungen werden auch häufig innerhalb von Sozialplänen (§§ 112 ff. BetrVG) vereinbart. Die Bemessung der Abfindung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft kann z.B. mittels der Barwertmethode erfolgen. Abfindungen sind für Arbeitnehmer gem. Sozialgesetzbuch bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei.

Absatz

Die Generierung von Umsatz im Unternehmen erfolgt durch den Absatz von mit Preisen versehenen Produkten bzw. Dienstleistungen. Dieser erfolgt vom Produzenten bzw. einkaufenden Unternehmen zum Endkunden bzw. Wiederverkäufer (Handel) durch den Marktkanal. Unterschieden wird dabei zwischen direktem (Direktvertrieb) und indirektem Absatz (Vertrieb) mit Hilfe verschiedener Absatzmittler und Absatzhelfer in einem langen Marktkanal.

Absatzkanalbreite

Die Breite eines Absatzkanals wird durch die Zahl verschiedener konkurrierender Unternehmen auf einer Distributionsstufe, insbesondere des Einzelhandels, determiniert.

Absentismus

Absentismus bezeichnet Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt entstehen, sondern infolge privater Probleme oder motivationaler Ursachen entstehen.

Abstract

Hier handelt es sich um die inhaltliche Kurzzusammenfassung eines Textes, ohne eine Beurteilung seines wissenschaftlichen Wertes vorzunehmen.

Abtretung

Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft.

Agilität

Agilität ist die Fähigkeit einer Organisation, flexibel, aktiv, anpassungsfähig und mit Initiative in Zeiten des Wandels und der Unsicherheit zu agieren.

Aktie

Aktie sind Wertpapiere, die das Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Eine Aktie gewährt das Stimmrecht. Vorzugsaktien können als Aktie ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

Aktiengesellschaft

AG: Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich die Gesellschafter (Aktionäre) durch Einzahlung auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die AG gilt auch dann als Handelsgewerbe, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die AG ist körperschaftlich organisiert und vom Bestand der Mitglieder unabhängig. Das Aktiengesetz ergänzend, gelten die Bestimmungen über das Recht des rechtsfähigen Vereins. Der oder die Gründer müssen gegen Einlagen die Aktien übernehmen (§ 2 AktG) und die Satzung feststellen, die der notariellen Beurkundung bedarf (§ 23 AktG). Eine AG hat drei Organe: - Vorstand (Unternehmensleitung),- Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung) und- Hauptversammlung (Interessenvertretung der Aktionäre).

Aktienindex

Der Aktienindex ist eine Kennziffer für die Wertentwicklung eines bestimmten Börsensegmentes. Er wird berechnet, indem ausgewählte Aktien entsprechend ihrem Gewicht aggregiert werden (vgl. dazu die Ermittlung des Deutschen Aktienindex DAX).

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