Wirtschaftswissenschaften
Glossar mit den 360 wichtigsten Begriffen aus dem Fachbereich Wirtschaft kurz erklärt.
Glossar mit den 360 wichtigsten Begriffen aus dem Fachbereich Wirtschaft kurz erklärt.
Kartei Details
Karten | 360 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Autor | Hans Geldern |
Stufe | Universität |
Copyright | UVK Verlag |
Auflage | 1. Auflage, 03-2017 |
ISBN | 978-3-86764-782-3 |
Zielgruppe | Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaften und ihren Teildisziplinen. |
Erstellt / Aktualisiert | 02.08.2018 / 05.10.2018 |
Druckbar | Nein |
Leseprobe
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Diese Kartei ist Teil der Sammlung Wirtschaftswissen für alle, denen die Vorlesung zu früh warEinmalige Geldleistung zur Ablösung von Ansprüchen, z.B. bei Kündigung gem. §§ 9 ff. KSchG oder Ausscheiden aus einem Unternehmen bzw. einem Arbeitsverhältnis. Gem. §§ 304 ff. AktG ist bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss eine angemessene Abfindung zu zahlen, um eine Benachteiligung außenstehender Aktionäre zu vermeiden. Gleiches gilt bei Betriebsänderungen gem. §§ 113 ff. BetrVG. Abfindungen werden auch häufig innerhalb von Sozialplänen (§§ 112 ff. BetrVG) vereinbart. Die Bemessung der Abfindung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft kann z.B. mittels der Barwertmethode erfolgen. Abfindungen sind für Arbeitnehmer gem. Sozialgesetzbuch bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei.
Die Generierung von Umsatz im Unternehmen erfolgt durch den Absatz von mit Preisen versehenen Produkten bzw. Dienstleistungen. Dieser erfolgt vom Produzenten bzw. einkaufenden Unternehmen zum Endkunden bzw. Wiederverkäufer (Handel) durch den Marktkanal. Unterschieden wird dabei zwischen direktem (Direktvertrieb) und indirektem Absatz (Vertrieb) mit Hilfe verschiedener Absatzmittler und Absatzhelfer in einem langen Marktkanal.
Die Breite eines Absatzkanals wird durch die Zahl verschiedener konkurrierender Unternehmen auf einer Distributionsstufe, insbesondere des Einzelhandels, determiniert.
Absentismus bezeichnet Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt entstehen, sondern infolge privater Probleme oder motivationaler Ursachen entstehen.
Hier handelt es sich um die inhaltliche Kurzzusammenfassung eines Textes, ohne eine Beurteilung seines wissenschaftlichen Wertes vorzunehmen.
Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft.
Agilität ist die Fähigkeit einer Organisation, flexibel, aktiv, anpassungsfähig und mit Initiative in Zeiten des Wandels und der Unsicherheit zu agieren.
Aktie sind Wertpapiere, die das Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Eine Aktie gewährt das Stimmrecht. Vorzugsaktien können als Aktie ohne Stimmrecht ausgegeben werden.
AG: Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich die Gesellschafter (Aktionäre) durch Einzahlung auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die AG gilt auch dann als Handelsgewerbe, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die AG ist körperschaftlich organisiert und vom Bestand der Mitglieder unabhängig. Das Aktiengesetz ergänzend, gelten die Bestimmungen über das Recht des rechtsfähigen Vereins. Der oder die Gründer müssen gegen Einlagen die Aktien übernehmen (§ 2 AktG) und die Satzung feststellen, die der notariellen Beurkundung bedarf (§ 23 AktG). Eine AG hat drei Organe: - Vorstand (Unternehmensleitung),- Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung) und- Hauptversammlung (Interessenvertretung der Aktionäre).
Der Aktienindex ist eine Kennziffer für die Wertentwicklung eines bestimmten Börsensegmentes. Er wird berechnet, indem ausgewählte Aktien entsprechend ihrem Gewicht aggregiert werden (vgl. dazu die Ermittlung des Deutschen Aktienindex DAX).