Sozpolitik - Aktivierender Sozialstaat
Sozialpolitik - Akitvierender Sozialstaat
Sozialpolitik - Akitvierender Sozialstaat
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.05.2018 / 04.07.2022 |
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Umschreibung des Begriffs Aktivierungspolitik
▶ Workfare (statt Welfare): keine Leistung ohne Gegenleistung à z.B. Lohn für die Arbeit
▶ Fördern und Fordern à Kombination von verpflichtenden Massnahmen mit unterstützenden Massnahme gemeint à Der Staat fördert die Menschen, damit sie wieder am 1. Arbeitsmarkt teilnehmen können, diese Förderung ist jedoch mit Forderungen verbunden, z.B. der Teilnahme an einer solchen Massnahme
▶ Eigenverantwortung à Leitparadigma à Es wird von den Leistungsbeziehenden erwartet, dass sie aktiv zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation beitragen. à Quasi eine Übertragung der Verantwortung auf die Betroffenen à Subjektivierung der Problemlage: Arbeitslose sind schlussendlich selber schuld, wenn sie keine Arbeit haben
Grundkonzeption von Aktivierung
Arbeitslose Menschen bewegen sich einerseits auf der Achse «Arbeitsmarktfähig – Arbeitsmarktunfähig» und andererseits auf der Achse «Arbeitsunwillig/unmotiviert – arbeitswillig/motiviert». Meist sind es also Motivationsprobleme oder die persönliche Lebenssituation, die einer Integration im 1. Arbeitsmarkt im Wege stehen.
Zwischen diesen Achsen können unterschiedliche Gruppen von Arbeitslosen verordnet werden:
Die 1. Gruppe zeichnet sich dadurch aus, dass man es mit Arbeitslosen zu tun hat, die einerseits arbeitsmarktfähig sind und andererseits auch motiviert sind. à Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sollte i.d.R. rasch möglich sein
In der vierten Gruppe dagegen hat man es mit arbeitsmarktunfähigen und unmotivierten Arbeitslosen zu tun. Diese Gruppe ist die anspruchsvollste Gruppe der Arbeitslosen, da jeder Aufwand um eine berufliche Integration zu erzielen, am grössten ist.
Gruppe 2 und 3 werden aus der Konzeption hervorgebracht. So gibt es eine Gruppe für arbeitsmarktunfähige, aber motivierte Personen und eine Gruppe für arbeitsmarktfähige, aber unmotivierte Personen.
Etablierung der Aktivierungspolitik am Beispiel der Arbeitslosenversicherung
2. Teilrevision des AVIG (1996/97):
Grundlegende Neuausrichtung der ALV nach dem Motto „Eingliederung vor Taggeld“:
- Verschärfung der Bezugsbedingungen: Annahme von zumutbarer Arbeit, erhöhte Kontrolle der Bewerbungsbemühungen, Sanktionsmöglichkeiten
- Ausbau der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM)
- Pflicht zur Teilnahme an AMM, ansonsten drohen finanzielle Sanktionen
- Schaffung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) à In der Schweiz gibt es etwa 30 RAV Institutionen
Arbeitsmarktliche Massnahmen der ALV im Überblick
▶ Bildungsmassnahmen:
- Kurse zur Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung
- Ausbildungspraktika
- Praxisfirmen à virtuelle Firmen, vor allem im kaufmännischen Bereich. Die Teilnahme ist auf 6 Monate angelegt. In der Schweiz gibt es momentan etwa 40 solche Praxisfirmen
▶ Beschäftigungsmassnahmen:
- Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)
- Berufspraktika in Unternehmen und in der Verwaltung
- Motivationssemester à richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren à Ziel ist es, eine Lehrstelle oder eine andere Anschlusslösung zu finden. Ein Motivationssemester besteht i.d.R. aus drei Tagen Arbeit pro Woche, 1,5 Tagen individueller Bildung und einem halben Tag Bewerbungsunterstützung. Die Arbeit kann in internen Unternehmen der Anbietern aber auch in externen Unternehmen absolviert werden
▶ Spezielle Massnahmen:
- Ausbildungszuschüsse (für über 30-jährige Versicherte, die über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen)
- Einarbeitungszuschüsse (für Versicherte, deren Vermittlung erschwert ist à Ältere Menschen und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen)
- Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Pendlerkosten- und Wochenaufenthaltsbeiträge (für Versicherte, die ausserhalb ihrer Wohnregion eine Arbeit angenommen haben)
- Die speziellen Massnahmen werden während maximal 6 Monaten ausbezahlt
Anzahl AMM Teilnehmende im Jahr 2014
Alleine im Jahr 2014 haben fast 150'000 Menschen an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilgenommen haben. Die meisten davon, rund 86'000, haben einen Kurs besucht. Rund 37'000 Personen haben an einer mehrmonatigen Beschäftigungsmassnahme teilgenommen.
Etablierung der Aktivierungspolitik am Beispiel der Sozialhilfe
Revision der SKOS-Richtlinien (1998):
- Aufnahme des Integrationsgedankens in die Richtlinien
- Empfehlung eines finanziellen Anreizsystems für Sozialhilfebeziehende, die sich verstärkt um ihre soziale und berufliche Integration bemühen (Integrationszulagen)
Revision der SKOS-Richtlinien (2005):
- Einführung des Gegenleistungsprinzips
- Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
- Angebot von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration wird zur Pflicht:
- berufliche Orientierungsmassnahmen
- Integrationshilfen in den ersten Arbeitsmarkt
- Einsatz- und Beschäftigungsprogramme
- Angebote im zweiten Arbeitsmarkt
- sozialpädagogische und sozialtherapeutische Angebote
Das BIAS Konzept im Kanton Bern
BIAS = Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe
Die Steuerung und Finanzierung der Beschäftigungsangebote der Sozialhilfe ist die Gesundheits- und Fürsorgedirektion, insbesondere das kantonale Sozialamt, zuständig. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion arbeitet mit verschiedenen strategischen Partnern zusammen, welche die verschiedenen Angebote bereitstellen. Zu diesen strategischen Partnern zählen beispielsweise:
Das Kompetenzzentrum Arbeit der Stadt Bern, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk, die GAD-Stiftung und einige andere Anbieter.
Viele dieser Anbieter stellen übrigens auch Praktikumsplätze für Studierende der Sozialen Arbeit zur Verfügung.
Angebotspalette:
▶ Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsprogramme (Dauer i.d.R. 6 Monate)
Ziele:
- Integration Ausbildung- oder Arbeitsplatz (BI) à Integration in den 1. Arbeitsmarkt steht im Vordergrund. Erhalten einen regulären Lohn von ca. 2'000 Brutto/Monat. Sind häufig an Arbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt, z.B. in kommunalen Verwaltungen, in Heimen, Pflegeeinrichtungen, Spitäler unw.
- Voraussetzungen für berufliche Integration sind erreicht (BIP) à Perspektive auf eine berufliche Integration entwickeln à Direkte Integration in 1. Arbeitsmarkt bei diesen Teilnehmern nicht das oberste Ziel. Arbeitsmarktfähigkeit soll aber soweit hergestellt werden, dass Klienten in absehbarer Zeit eine Lehrstelle oder eine Arbeitsstelle findet.
- soziale Stabilisierung, Tagesstruktur (SI) à für Sozialhilfebeziehende gedacht, die über wenig Ressourcen verfügen. Die soziale Stabilisierung und die Schaffung einer Tagesstruktur stehen bei ihnen im Vordergrund. Eine berufliche Integration ist bei diesen Teilnehmenden explizit kein Ziel.
▶ Abklärungen der Arbeitsmarktfähigkeit und der Vermittelbarkeit
▶ Vermittlungen von Arbeitsstellen (befristet/unbefristet) oder Ausbildungsplätzen
▶ Nachbetreuung: Unterstützung von beruflich integrierten Personen und ihren Arbeitgebern
▶ Einzelmodule: vor allem Bildungssequenzen (Deutschkurse, etc.), aber auch Coaching
▶ Taglohnprojekte (stundenweise Einsätze mit Lohnauszahlungen)
Etablierung der Aktivierungspolitik am Beispiel der Invalidenversicherung
4. IV-Revision (2004):
Die Zielsetzung und damit der Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ wird zum ersten Mal im IVG erwähnt
5. IV-Revision (2008) – Kulturwandel der IV: Eingliederung vor Rente:
Einführung von
- Früherfassungs- und Frühinterventionsmassnahmen
- Integrationsmassnahmen
IV sieht sich in ihrem Selbstverständnis nicht mehr als Invalidenversicherung, sondern als Eingliederungsversicherung.
Ziel bei der Früherfassung der Invalidenversicherung besteht darin, dass die IV möglichst früh mit Personen in Kontakt tritt, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsmarktfähigkeit eingeschränkt sind. Das trifft auf Personen zu, wenn sie während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen. Mit der Frühintervention wird das Ziel verfolgt, möglichst rasch einzugreifen, um die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz oder in einem anderen Betrieb anzustreben. Zu diesem Zweck wird ein Eingliederungsplan mit einer Zielvereinbarung erstellt.
Das Ziel von Integrationsmassnahmen schliesslich ist es, die Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung. Insbesondere bei Klienten mit psychischer Beeinträchtigung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das berufliche Massnahmen im Hinblick auf eine Eingliederung in die freie Wirtschaft ermöglichst werden.
6. IV-Revision 6a (2012):
Eingliederungsorientierte Rentenrevision: Paradigmawechsel weg vom Prinzip „einmal Rente immer Rente“, hin zu „Rente als Brücke zur Eingliederung“, verbunden mit:
- Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen
- Anspruch auf Beratung und Begleitung während Eingliederungsprozess
- Optimierung der beruflichen Massnahmen
- Rente wird während des gesamten Eingliederungsprozesses weiter ausgerichtet
Die IV hat neu den Auftrag, das Eingliederungspotential der Versicherten periodisch abzuklären. Das bedeutet, dass die Rentenentscheide alle drei bis fünf Jahre überprüft werden sollen.
Massnahmen der Frühintervention und Integrationsmassnahmen der IV
Massnahmen der Frühintervention:
- Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz
- Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
- Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf berufliche Massnahmen
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Job Coaching: Begleitung und Beratung durch Fachleute der IV-Stelle
Integrationsmassnahmen:
- sozialberufliche Rehabilitation (Belastbarkeits- und Aufbautraining, wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz)
- Beschäftigungsmassnahmen
Prinzipien der Aktivierungspolitik
▶ Investieren:
- Erlangung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsmarktfähigkeit
- Selektion: Unterscheidung zwischen produktiven und unproduktiven Gruppen
▶ Aktivieren:
- für staatliche bzw. Sozialversicherungsleistungen muss eine Gegenleistung erbracht werden (Arbeit)
- Schaffung finanzieller Anreize: die gewünschte Aktivität wird mit höheren Leistungen belohnt (z.B. Integrationszulagen)
- Unterstützungsleistungen werden auf ein absolutes Minimum gekürzt
▶ Disziplinieren:
- Androhung finanzieller Sanktionen: Leistungskürzungen oder -einstellungen
Ziele der aktivierenden Sozialpolitik
▶ schnelle Reintegration von Erwerbslosen in den 1. Arbeitsmarkt
▶ Ablösung von staatlichen Unterstützungsleistungen
Sozialpolitische Überlegungen zum Thema Aktivierung
Integration ist ein mehrdimensionales Konzept – berufliche Integration ist zentral
▶ Arbeitsgesellschaft: berufliche Integration als der Integrationsanker
Kritische Anmerkungen zur Aktivierungspolitik in der Sozialhilfe
▶ die meisten Sozialhilfebeziehenden finden den Weg aus der Sozialhilfe auch ohne Aktivierungsmassnahmen. Drei Viertel aller KlientInnen beziehen nicht länger als drei Jahre Sozialhilfe.
▶ Orientierung am kurzfristigen Erfolg (Ablösung von der Sozialhilfe), zu Lasten einer nachhaltigen Problemlösung.
▶ Arbeitsintegration um jeden Preis: Arbeit als reiner Broterwerb, dient nicht als Sinnerfüllung oder Quelle von Anerkennung und Wertschätzung durch andere.
▶ ohne Motivation keine Chance auf Besserung.
▶ das Aktivierungsparadigma verursacht hohe Kosten und führt letztlich zu einem Ausbau des Sozialstaats.
Fachliche Überlegungen
▶ die meisten Sozialhilfebeziehenden finden den Weg aus der Sozialhilfe auch ohne Aktivierungsmassnahmen. Drei Viertel aller KlientInnen beziehen nicht länger als drei Jahre Sozialhilfe.
▶ Orientierung am kurzfristigen Erfolg (Ablösung von der Sozialhilfe), zu Lasten einer nachhaltigen Problemlösung.
▶ Arbeitsintegration um jeden Preis: Arbeit als reiner Broterwerb, dient nicht als Sinnerfüllung oder Quelle von Anerkennung und Wertschätzung durch andere.
▶ ohne Motivation keine Chance auf Besserung.
▶ das Aktivierungsparadigma verursacht hohe Kosten und führt letztlich zu einem Ausbau des Sozialstaats.
Negative Aspekte von Integrationsprogrammen
▶ Geschützte Arbeitsbedingungen: Antritt einer neuen Stelle im 1. Arbeitsmarkt kann Schwierigkeiten bereiten (höhere Anforderungen, ungewohnter Leistungsdruck)
▶ Schwere und unbefriedigende Tätigkeit: Arbeit wird nicht als sinnvoll und qualifizierend erlebt
▶ Zu wenig Zeit, um Bewerbungen zu schreiben
Grenzen der Aktivierungspolitik: Das Aufnahmepotential des Arbeitsmarkts
▶ digitale Revolution:
- Einführung von technologischen Innovationen
- Entwicklung Richtung Wissensgesellschaft
▶ Anforderungen an Beschäftigte nehmen zu:
- mehr Selbstverantwortung, Selbstökonomisierung und Selbstrationalisierung
- höherer Leistungs- und Erfolgsdruck
- permanente Erreichbarkeit Grenzen der Aktivierungspolitik: das Aufnahmepotenzial des Arbeitsmarktes
▶ einfache Arbeitstätigkeiten verschwinden:
- Self Scanning beim Einkaufen
- Pflegeleistungen durch Roboter
- Paketzustellung durch Drohnen
- Roboter an der Hotelréception
- Roboter als Pizzakurier, etc.
Der idealtypische Arbeitnehmer
▶ Arbeitskraftunternehmer (Pongratz und Voss 2003):
− anpassungsfähig
− flexibel
− mobil
− leistungsbereit
− gewillt, sich ständig weiterzubilden
− hohes Mass an Selbststeuerung
▶ unternehmerisches Selbst (Bröckling 2011):
− rational
− gewinnorientiert
− innovativ
− risikofreudig
− kreativ
− leistungsbereit und -fähig
Der aktivierende Sozialstaat zwischen Arbeitszwang und Hilfe
Welche Merkmale des aktivierenden Sozialstaats werden im Text genannt?
- Zwangscharakter von Aktivität oder Arbeit
- Klar definierte Gegenleistung für finanzielle Unterstützung
- Erhalt von Arbeitsstelle / Lohnarbeit
- Verknüpfung von Zwang und Eigenaktivität
Welche Argumente sprechen für aktivierende Massnahmen in der Sozialpolitik, welche dagegen?
Argumente dafür
- Gibt Sinn und Struktur im Leben
- Früherfassung der IV unterstützen
- Forderung von Verantwortung à Befähigung
- Kann von schlechten Gewohnheiten verhalten
- Ausgleich zwischen Tieflohnsektor und Sozialhilfebeziehenden
Argumente dagegen
- Fragwürdiges Menschenbild
- Eingriff in Recht des Einzelnen à Zwangsmassnahmen
- Finanzielle Sanktionen
- De-Autonomisierung und Entmündigung
- Ökonomisierung eines Bereichs indem es um Menschen geht à Mensch wird zum Rad in einer Maschine
- Orientierung an durchschnittlicher Leistungsfähigkeit
- Man muss immer funktionieren können
- Erhöhung der Abhängigkeit
Beschreiben Sie ein Best Practice-Beispiel einer Integrationsmassnahme
Individuell zugeschnitten auf die Ressourcen der Person
Teilnehmende sollen Freude daran haben
Individuelle Dauer und Durchlässigkeit Massnahmen
Erfolgsfaktoren der aktivierenden Sozialpolitik
Commitment/Motivation der Teilnehmenden:
Zuweisung möglichst ohne Druck oder Zwang, Freiwilligkeit der Teilnahme
Individueller Integrationsprozess
Massgeschneiderter Integrationsplan mit individuellen Zielen und Massnahmen
Sinnstiftung
Sinnstiftende Arbeit möglichst nahe am 1 Arbeitsmarkt
Stärkung der Handlungsressourcen und -orientierung
Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens, erreichbare Ziele
Berücksichtigung und Bearbeitung der persönlichen Lebensumstände
Komplexe Problemlagen der KlientInnen wie Sucht, Schulden, gesundheitliche oder familiäre Probleme sollten im Integrationsprozess mitberücksichtigt werden
Unterstützung bei der Stellensuche
Intensive Beratung, Begleitung und Betreuung (Coaching) während des Integrationsprozesses
Individuelle Dauer und Durchlässigkeit der Angebote
Zuweisende Stellen
Zuweisende Stellen sind häufig nur ungenügend über das regionale Angebot arbeitsmarktlicher Massnahmen informiert. Das Angebot sollte möglichst auf die jeweiligen Personen zugeschnitten sein
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