Premium Partner

SchKG Leistungsnachweis

SchKG Leistungsnachweis mit alten MEP Fragen als Multiple Choice

SchKG Leistungsnachweis mit alten MEP Fragen als Multiple Choice


Kartei Details

Karten 24
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.05.2018 / 20.01.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20180517_schkg_leistungsnachweis
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20180517_schkg_leistungsnachweis/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Q wohnt in Wollerau im Kt. Schwyz und ist Settlor (Treugeber) des X-Trusts, einem Trust dach dem Recht von Jersey. Trustee (Treunehmer) ist die Y-Treuhand AG in Zug, welche den Trust verwaltet, und Begünstigter ist der in Zollikon wohnhafte QQ, Sohn des Q. Ein Grosser Teil der Vermögenswerte des Trusts befinden sich bei der Z-Bank in Zürich. 

Die X-Trust lässt die Wohnung des QQ durch den Innenarchitekten G für 55'000 Fr. neu einrichten. Nachdem G seine Rechnung trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlt erhält, will er den Betreibungsweg beschreiten. Wen hat er zu betreiben?

Wählen Sie eine Antwort:

G betreibt S am 5. Janur 2017 für geschuldete 5'555 Fr. Zwei Tage danach entnimmt G der Zeitung eine Todesanzeige, wonach der Vater von S am 2. Januar 2017 verstarb und die Abdankung am 16. Januar 2017 stattfindet. Wie ist die Rechtslage?

Wählen Sie eine Antwort?

der Betreibungsbeamte B erhält ein Betreibungsbegehren gegen seine Tante, welche in der gleichen Gemeinde wohnt. Wie muss B vorgehen?

Wählen Sie eine Antwort:

An der öffentlichen Versteigerung der Liegenschaft des S am 8. Oktober bieten A, B, C, D und die Z AG durch ihren Verwaltungsrat X. Die Z AG macht das höchste Gebot und erhält die Liegenschaft zugeschlagen; D mit dem zweithöchsten Gebot hat das Nachsehen. Am 2. November entnimmt D dem Schweizerischen Handelsamtsblatt, dass sich die Z AG seit 3. Oktober im Konkurs befindet. Was kann D erfolgreich unternehmen?

Wählen Sie eine Antwort:

Herbert Dätwyler wird der Zahlungsbefehl am 5. Mai zugestellt. Es beginnen nun verschiedene Fristen zu laufen. Für welche der nachfolgenden Fristen trifft dies nicht zu?

Wählen Sie eine Antwort:

G gewährt seinem Freund S, welcher in Seuzach wohnt, ein zinsloses Darlehen von CHF 120'000. Sie gehen am 12. April 2012 zum Notar und dieser beurkundet folgende Erklärung öffentlich:

„Ich, S, anerkenne, G aus zinslosem Darlehen CHF 120'000 zu schulden. Das Darlehen ist jederzeit auf sechs Monate kündbar. Für CHF 120'000 anerkenne ich die unmittelbare Vollstreckung gemäss ZPO 347 ff.“

S unterzeichnet die öffentliche Urkunde im Beisein des Notars und des G.

Als sich bei G ein Liquiditätsengpass abzeichnet, kündet er das Darlehen am 20. März 2014 mit eingeschriebenem Brief auf den 30. September 2014. Da S trotz Mahnungen nicht bezahlt, betreibt ihn G am 10. Dezember 2014 beim Betreibungsamt Seuzach auf CHF 120'000. S erhält am 12. Dezember 2014 in der Betreibung Nr. 1328 den Zahlungsbefehl zugestellt und schlägt Recht vor. Mit welchem Rechtsbegehren kommt G beim Rechtsöffnungsgericht am schnellsten zum Ziel?

Mit Gerichtsurteil wird die S AG verpflichtet, der G AG CHF 48'000.00 zu bezahlen. Die S AG ist nicht in der Lage, den gesamten Betrag sofort zu bezahlen und schlägt der G AG Ratenzahlungen vor. Die G AG ist damit einverstanden. Daraufhin halten die S AG und die G AG in einer schriftlichen Vereinbarung fest, dass die S AG der G AG die geschuldeten CHF 48'000.00 durch 24 monatliche Raten von je CHF 2'000.00 bezahle, zahlbar am Ende eines jeden Monats.

In der Folge bezahlt die S AG zehn Monate lang pünktlich CHF 2'000.00 und die G AG bestätigt die Zahlungen jeweils mit einer schriftlichen Quittung, unterschrieben von ihrem zeichnungsberechtigten Buchhalter. Dann aber bleiben die Zahlungen aus. Auf die zweite Mahnung schreibt die S AG am 8. April der G AG Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren

Bedauerlicherweise haben wir einen Liquiditätsengpass und sind deshalb zurzeit nicht in der Lage, Ihnen zu zahlen. Indessen erwarten wir im nächsten Quartal einen grösseren Zahlungseingang und dann können wir die Ratenzahlungen wieder aufnehmen. Wir bitten Sie, sich bis dahin noch zu gedulden, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.“

Das Geld kommt nicht und schliesslich betreibt die G AG die S AG. Die S AG schlägt Recht vor. Auf welchem Weg kann die G AG den Rechtsvorschlag am raschesten beseitigen lassen?

Gläubiger G beauftragt das Inkassobüro I, für ihn seine Forderung gegen Schuldner S einzutreiben. Für das Rechtsöffnungsverfahren zieht das Inkassobüro I nach Absprache mit Gläubiger G den Rechtsanwalt R bei. In der Folge gewinnt dieser das Rechtsöffnungsverfahren, in welchem er eine angemessene Entschädigung verlangte und zugesprochen erhält. Welche Kosten kann Gläubiger G dem Schuldner S überbinden?