Brennpunkt R/G (18): Strafrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Flashcards
(Leichtere) Delikte, für welche das StGB Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorsehen.
(Schwerere) Delikte, für welche das StGB Freiheitsstrafen über 3 Jahren vorsieht.
Umsetzung von ausgesprochenen Strafen
Umsetzung (Vollzug) der ausgesprochenen Strafe wird für eine gewisse Zeit (Probezeit) aufgeschoben. Falls der Verurteilte in dieser Probezeit nicht wieder straffällig wird (sich bewährt), muss er die Strafe nicht antreten.
Umsetzung (Vollzug) einer ausgesprochenen Strafe ohne die Gewährung einer Probezeit (ohne Bewährungsfrist).
Umsetzung (Vollzug) eines Teils der ausgesprochenen Strafe ohne die Gewährung einer Probezeit (ohne Bewährungsfrist), der andere Teil der ausgesprochenen Strafe wird für eine gewisse Zeit (Probezeit) aufgeschoben. Falls der Verurteilte in dieser Probezeit nicht wieder straffällig wird (sich bewährt), muss er diesen anderen Teil der Strafe nicht antreten.
Umsetzungsarten der ausgesprochenen Strafen
Strafvollzugsform, in welcher der Verurteilte tagsüber der gewohnten Arbeit nachgehen kann
Electronic Monitoring (elektronische Fussfessel)
Strafvollzug in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests während der arbeitsfreien Zeit. Das Electronic Monitoring funktioniert mit einem am Fussgelenk angebrachten Sender.