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Brennpunkt R/G (18): Strafrecht

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Strafrecht für Mittelschüler. Sie behandeln zentrale Begriffe wie StGB, Strafe, Tat, Art und Handlung, sowie spezifische Themen wie Probezeit, Strafvollzug und Freiheitsstrafe. Die Karteikarten erläutern auch die Unterschiede zwischen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, sowie verschiedene Sanktionen und deren Umsetzung. Ideal für Schüler, die sich auf Prüfungen im Strafrecht vorbereiten und ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen erlangen möchten.
Flashcards
41
Language
German
Category
Law
Created / Updated
19.04.2018 / 04.01.2026

Bundle

This box is part of the bundle Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Flashcards

Antragsdelikt

Leichtes Vergehen (geringfügiges Delikt), welches durch nur dann verfolgt wird, wenn dies durch das Opfer verlangt (beantragt) wirdz.B. Sachbeschädigungen.

Verjährung

Zeitablauf, durch den ein Recht nicht mehr eingefordert werden kann.

Generalprävention

Abschreckende Wirkung von in Aussicht gestellten Bestrafungen für Dritte

Spezialprävention

Abschreckende Wirkung einer Strafmassnahme für einen überführten Täter

Verschuldensstrafrecht

Beurteilung von Delikten aufgrund des individuellen Verschuldens.

Erfolgsstrafrecht

Beurteilung von Delikten aufgrund der Folgen einer Tat.

Sanktionen

Reaktionen auf strafbare Handlungen: «Strafen» und «Massnahmen»

Massnahmen

Sanktion, die im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit oder die Behandlungsbedürftigkeit der verurteilten Person erfolgt.(ambulante und stationäre therapeutischen Massnahmen sowie Verwahrung).

Strafen

Sanktion, die im Hinblick auf die Vergeltung (Sühne) einer Tat erfolgt.

Geldstrafen

Pflicht zur Bezahlung von Geldbeträgen, in Form einer «Busse» oder einer Anzahl von «Tagessätzen»

Busse

Geldstrafe bis zu einem Betrag von 10'000 CHF

Tagessatz

Geldstrafe pro Tag in Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Täters. (10 CHF – 3'000 CHF pro Tag, maximal 360 Tagessätze)

Gemeinnützige Arbeit

Unentgeltliche Tätigkeit zu Gunsten sozialer Einrichtungen, Werken in öffentlichem Interesse oder hilfsbedürftiger Personen.

Freiheitsstrafen

Sanktionen, die mit Entzug oder Beschränkung der selbstbestimmten Bewegungsfreiheit verbunden sind. (Art. 40 StGB: Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt in der Regel mindestens sechs Monate; die Höchstdauer beträgt 20 Jahre. Wo es das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dauert die Freiheitsstrafe lebenslänglich.)

Lebenslängliche Freiheitsstrafe

Entzug der Bewegungsfreiheit bis zum Tod. (Das Strafgesetz sieht vor, dass ein zu lebenslanger Zuchthausstrafe Verurteilter nach 15 Jahren Haft bedingt entlassen werden kann. Nur ausnahmsweise bleibt jemand länger im Zuchthaus)

Übertretungen

Delikte, für welche das StGB Bussen vorsieht.

Vergehen

(Leichtere) Delikte, für welche das StGB Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorsehen.

Verbrechen

(Schwerere) Delikte, für welche das StGB Freiheitsstrafen über 3 Jahren vorsieht.

Strafvollzug

Umsetzung von ausgesprochenen Strafen

Bedingter Strafvollzug

Umsetzung (Vollzug) der ausgesprochenen Strafe wird für eine gewisse Zeit (Probezeit) aufgeschoben. Falls der Verurteilte in dieser Probezeit nicht wieder straffällig wird (sich bewährt), muss er die Strafe nicht antreten.

Unbedingter Strafvollzug

Umsetzung (Vollzug) einer ausgesprochenen Strafe ohne die Gewährung einer Probezeit (ohne Bewährungsfrist).

Teilbedingter Strafvollzug

Umsetzung (Vollzug) eines Teils der ausgesprochenen Strafe ohne die Gewährung einer Probezeit (ohne Bewährungsfrist), der andere Teil der ausgesprochenen Strafe wird für eine gewisse Zeit (Probezeit) aufgeschoben. Falls der Verurteilte in dieser Probezeit nicht wieder straffällig wird (sich bewährt), muss er diesen anderen Teil der Strafe nicht antreten.

Strafvollzugsformen

Umsetzungsarten der ausgesprochenen Strafen

Halbgefangenschaft

Strafvollzugsform, in welcher der Verurteilte tagsüber der gewohnten Arbeit nachgehen kann

Electronic Monitoring (elektronische Fussfessel)

Strafvollzug in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests während der arbeitsfreien Zeit. Das Electronic Monitoring funktioniert mit einem am Fussgelenk angebrachten Sender.