Direkte Steuern

Direkten Steuern, Edith Gerber

Direkten Steuern, Edith Gerber


E. G.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über direkte Steuern und sind für den Mittelschulunterricht geeignet. Sie behandeln verschiedene Steuerarten wie Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Kapitalsteuer und Gewinnsteuer, sowie zentrale Begriffe wie Steuersubjekt, Steuerobjekt und Steuermass. Die Karteikarten erläutern auch die Unterschiede zwischen direkten und indirekten Steuern und gehen auf die Steuerhoheit und Steuerverwaltung ein. Ideal für Schüler, die sich mit den Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und dem Steuersystem vertraut machen möchten.
Flashcards
10
Students
8
Language
German
Category
Macro-Economics
Created / Updated
12.04.2018 / 04.01.2021

Flashcards

1.3/1.

Nennen  Sie (mindestens) vier Steuerarten, die den direkten Steuern zuzuordnen sind. Beschreiben Sie dieser Steuerarten kurz.

1.3/2.

Zählen Sie (mindestens) drei Steuerarten auf, die den indirekten Steuern zuzuordnen sind.

1.3/3

Welche Rechtsquelle auf Bundesebene kennen Sie ? Nennen Sie die entsprechenden Bundesgesetz sowie deren Abkürzungen und beschreiben Sie sie kurz.

Bundensgesetz über die direkten Steuern (DBG): Regelt die Einkommenssteuer für die natürliche Personen und die Gewinnsteuer für die juristische Personen. Die direkte Bundessteuer steht (grösstenteils) dem Bund zu.

Steuerharmonisierungsgesetz ( StHG): Darin geht es um kantonale Steuern (Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Gewinn-und Kapitalsteuer). Was im Steuerharmonisierungsgesetz als Muss-Vorschrift steht,muss von allen Kantonen in die katonalen Steuergesetze übernommen werden.

Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG): Hier finden Sie die Regeln über die Erhebung und die Rückforderung der Verrechnugssteuer.

1.3/4

Finden Sie im Internet wertvolle Homepages, die mit den Steuern zusammenhängen ? Nennen Sie zwei Beispiele.

Ja, Beispielsweise die Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung(www.estv.admin.ch) sowie diejenige der schweizerischen Steuerkonferenz (www.steuerkonferenz.ch).

1.3/5

Welche fünf Elemente sind für ein Steuerrechtsverhältnis notwendig? Zählen Sie die Elemente auf und beschreiben Sie sie kurz.

Elemente für ein Steuerrechtsverhältnis:

- Steuerhoheitsgebiet (Gebiet mit Steuerhoheit): ein Gemeinwesen, das berechtigt ist, Steuer zu erheben:

- Steuersubjekt: ist diejenige Person,die mit der Steuerverwaltung abrechnet (Steuerzahler);

- Steuerobjekt: ist der Tatbestand, der die Besteuerung auslöst (was muss geschehen bzw. vorhanden sein, damit die     Steuerfolgen ausgelöst werden?);

- Steuerberechungsgrundlagen: Es muss festgelegt werden, was wie hoch besteuert wird (sachliche Bemessung) und wann die Besteuerung erfolgt (zeitliche Bemessung);

- Steuermass: Die Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags.

 

1.3/6

Nennen Sie die Steuerhoheitsgebiete für die Einkommenssteuer, die Vermögenssteuer und die Mehrwertsteuer. Was alles beinhaltet diese Steuerhoheit?

Einkommenssteuer: Bund, Kanton, Gemeinde. Vermögenssteuer:Kanton und Gemeinde. Mehrwertsteuer: Bund.

Steuerhoheit beinhaltet das Recht des Gemeinwesens,Steuergesetze aufzustellen und abzuändern, das Recht von den Steuerpflichten die Zahlung der Steuer sowie die Mitwirkung bei der Steuerfestsetzung zu verlangen und das Recht, über die eingenommenen Steuergelder zu verfügen.

1.3/7

Erklären Sie den Unterschied zwischen Steuersubjekt und Steuerträger, und nennen Sie je ein Beispiel für Steuerarten, bei denen Steuersubjekt und Steuerträger identisch bzw. nicht indentisch sind.

Steuersubjekt ist die Person, die mit der Steuerverwaltung abrechnet. Steuerträgerin hingegen ist die Person, die die Steuerlast letztlich zu tragen hat. Beim Einkommens- und Vermögenssteuer (natürliche Personen), aber auch bei Gewinn und  Kapitalsteuer (juristische Personen) sind Steuersubjekt und Steuerträger indentisch, nicht hingegen bei der Mehrwehrtsteuer und bei der Verrechnungssteuer, da beides Steuern sind,die überwälzt werden (zur Verrechnungssteuer vgl. 4.2.3)

1.3/8

Welche beiden Arten von Steuerobjekten gibt es?

Das Steuerobjekt ist entweder ein Zustand (z.B. bei der Vermögenssteuer natürlichen Personen oder der Kapitalsteuer juristischer Personen) oder ein Ereignis (z.B. bei der Einkommenssteuer natürlichen Personen oder bei der Gewinnsteuer juristischen Personen).

1.3/9

Welche beiden Elemente gehören zur Steuerberechnungsgrundlage?

Die sachliche und die zeitliche Bemessung. Die sachliche Bemesssung behandelt die Frage, wie hoch das Steuerobjekt ist (z.B.für die Einkommenssteuer: Wie hoch ist das steuerbare Einkommmen?). Bei der zeitlichen Bemessung geht es dagegen um die Frage, wann (oder in welchem Zeitraum) die Besteuerung erfolgt.

1.3/10

Was verstehen Sie unter dem Begriff Steuermass?

Beim Steuermass rechnen Sie die geschuldete Steuer aus, indem Sie Steuertarife auf die Steuerberechnungsgrundlage anwenden. Es geht letztlich um die Frage, wie hoch der zu zahlende Steuerbetrag ist.

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