Völkerrecht VL1 HS 17
Einführung und Grundlagen I
Einführung und Grundlagen I
Set of flashcards Details
Flashcards | 19 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 13.01.2018 / 01.06.2018 |
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Hauptanliegen des Völkerrechts
Hauptanliegen:
- Weltfrieden
- Gerechtigkeit
- Interessenausgleich zwischen Nord und Süd
- Menschenrechte
- Umwelt- und Naturschutz
Werte, die die Welt seit dem 2. Weltkrieg prägen!
Elisabeth Mann Borgese
Elisabeth Mann Borgese (1918-2002) - Seerechtsexpertin, Ökologin, Publizistin
- die Welt ändert sich; die internationale Ordnung ändert sich
- gerade auf dem Gebiet der Meere konnte ein Durchbruch bewerkstelligt werden, der das Weltsystem als Ganzes sehr stark beeinflussen wird
- es wird noch längere Zeit dauern, bis man zu einer neuen Ordnung kommt
- Nationalstaaten werden da wahrscheinlich noch existieren => werden aber ganz anders organisiert sein
- mit sehr viel mehr lokaler, kultureller und sprachlicher Autonomie innerhalb ihres Territoriums
- mit sehr viel mehr gegenseitiger Bindung auf überstaatlicher, übernationaler Basis
- Nationalstaaten werden da wahrscheinlich noch existieren => werden aber ganz anders organisiert sein
Wolfgang Friedmann (The Changing Structure of International Law (1964))
Wolfgang Friedmann (The Changing Structure of International Law (1964))
- Der Nationalstaat ist nach wie vor die überragende Form der politischen Organisation in der internationalen Gesellschaft
- Der Nationalstaat ist der Haupträger der Rechtskraft
- der Nationalstaat und sein Symbol, die nationale Souveränität, entsprechen aber immer weniger den Bedürfnissen unserer Zeit
Verrechtlichung der internationalen Beziehungen
- "Expansion des Völkerrechts" seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
- immer mehr Teile der internationalen Beziehungen hat man mit Rechtsnormen versehen
- Völkerrecht deckt heute praktisch alle Lebensbereiche ab
- 1950 war dies noch ganz andert = da gab es weite Bereiche ohne völkerrechtliche Normierungen
- immer mehr Teile der internationalen Beziehungen hat man mit Rechtsnormen versehen
- internationale Organisation und Regime
- Regime: Regierungsform
- Staaten haben sich heutzutage vielen Gruppen/Gruppierungen angeschlossen & organisiert
- Entwicklung der internationalen Menschenrechte
- unmittelbare völkerrechtliche Berechtigung des Individuums
Wissenschaftlich-intellektuelles Interesse - Albert Einstein (1879-1955)
Albert Einstein (1879-1955)
- "Eine neue Art von Denken ist notwendig, wenn die Menschheit weiterleben will."
- "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."
Im Völkerrecht gibt es immer noch viele Fragen, welche unbeantwortet sind (grosser Leerraum)
Zusammenfassend: Völkerrecht
Völkerrecht:
- ist in einer Welt, die von starken wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, und religiösen Gegensätzen und Spannungen geprägt ist, zugleich aber auf Kooperation angewiesen ist, ein Instrument der Verständigung auf gemeinsame Regeln
- dieses Instrument soll der Menschheit ein - möglichst "gutes" - Zusammen- und Überleben ermöglichen können
- Potential des Völkerrechts, aber keine zwingende Selbstverständlichkeit!
- Völkerrecht kommt aus den Religionen => Gebote werden zu weltlichen Gesetzen umgewandelt
- dieses Instrument soll der Menschheit ein - möglichst "gutes" - Zusammen- und Überleben ermöglichen können
"Völkerrecht" als:
"Völkerrecht" als:
- internationales Recht
- (primär) zwischenstaatliches Recht
- öffentliches Recht
=> Völkerrecht ist also kein staatliches Recht, da sonst die Konflikte zw. den Staaten nicht mehr gelöst werdne könnten
=> anerkannt, dass das Völkerrecht dem öffentlichem Recht zugeordnet wird
Völkerrecht:
(1) in Friedenszeiten?
(2) in Kriegszeiten?
Völkerrecht:
(1) in Friedenszeiten:
- Friedensvölkerrecht
(2) in Kriegszeiten:
- Kriegsvölkerrecht ("ius in bello", humanitäres Völkerrecht)
- ius in bello: Recht im Krieg
- Das humanitäre Völkerrecht umfasst alle Bestimmungen, die in bewaffneten Konflikten gelten. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten.
- Das humanitäre Völkerrecht bezeichnet alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges den weitestmöglichen Schutz von Menschen vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben
Abgrenzungen von anderen Rechtsgebieten:
- internationales Privatrecht (IPR)
- internationales Verwaltungsrecht
=> beantwortet die Frage, wie das CH-Recht mit im Ausland gefällten Entscheidungen umgeht
=> als nationales Kollisionsrecht
- Begriff des "transnational law" (Philip C. Jessup):
jedes Gesetz, das Handlungen oder Ereignisse regelt, die nationale Grenzen überschreiten
Völkerrecht
- allgemeiner Teil
- besondere Rechtsbereiche (Teilgebiete)
Völkerrecht
- allgemeiner Teil:
- Rechtssubjekte
- Rechtsquellen
- Streitbeilegung
- Völkerrechtliche Verantwortlichkeit
- Grundprinzipien
- besondere Rechtsbereiche (Teilgebiete):
- z.B. Schutz der Menschenrechte
- Seerecht
- Umweltschutzrecht
- Weltraumrecht
- Internationales Strafrecht
Vorläufige Definition des Völkerrechts:
"Völkerrecht ist die Summe der Rechtsnormen, die die Beziehungen zw. Völkerrechtssubjekten regeln, ohne deren internem Recht anzugehören." (Wolfgang Graf Vitzthum)
- Völkerrechtssubjekte: jene Einheiten, die Träger von völkerrechtlichen Rechten & Pflichten sind (sein können)
- dies sind v.a. Staaten
- das Völkerrecht richtet sich teilweise aber auch an internationale Organisationen (UN, WTO, WHO)
- Staaten gegehn aus funktionalen Gründen völkerrechtliche Verpflichtungen ein (globale Probleme):
- um Probleme zu bewältigek, die die Staaten alleine nicht lösen können
- bspw. Umweltschäden, Terrorismus etc.
- um Probleme zu bewältigek, die die Staaten alleine nicht lösen können
Das Verhältnis zw. Völkerrecht und internationaler Politik(wissenschaft):
Völkerrecht & internationale Politik - ein Verhältnis gegenseitiger Beeinflussung:
- Völkerrecht als Ergebnis eines politischen Prozesses auf nationaler und internationaler Ebene
- Völkerrecht als Massstab und Begrenzung politischen Verhaltens
Völkerrecht als "Sprache" der internationalen Politik
- z.B. Unterscheidung zw. "politischen" und "rechtlich verbindlchen" Verpflichtungen
- "politische" Verpflichtungen:
- nur legitimierende Verpflichtungen
- politische Aktionen eines Staates werden international akzeptiert und als gerechtfertigt angesehen, wenn sie mit dem Völkerrecht übereinstimmen => Völkerrecht hat legimierende Kraft
- "rechtlich verbindliche" Verpflichtungen
- "politische" Verpflichtungen:
- Legitimierung und Delegitimierung politischen Handelns mit völkerrechtlichen Argumenten
- bspw. wird ein unilateraler Militärschlag durch das Notverteidigungsrecht aus Art. 51 UN-Charta begründet und nicht dadurch, dass die Gewaltanwendung schrankenlos erlaubt ist
Wendepunkt der modernen Völkerrechtsgeschichte
Das moderne Staatensystem als Voraussetzung des (modernen) Völkerrechts
=> Existenz einer Mehrzahl von Akteuren, die
- sich gegenseitig als gleichberechtigt und voneinander unabhängig ("souverän") anerkennen,
- in einem tatsächlichen (politischen/wirtschaftlichen/militärischen) Beziehungsgeflecht zueinander stehen, und
- es als in ihrem eigenen Interesse liegend anerkannt haben, ihre Beziehungen mit den Mitteln des Rechts zu stabilisieren
Grunddaten der modernen Völkerrechtsgeschichte
- 1648 - Westfälischer Friede
- 1815 - Wiener Kongress
- 1919 - Pariser Vorverträge (insbes. Versailler Vertrag)
- Gründung des Völkerbundes
- 1945 - Gründung der Vereinten Nationen
- 1989/90 - Ende des Kalten Krieges
- Konflikt zw. den Westmächten (unter Führung der USA) und dem sog. Ostblock (unter Führung der Sowjetunion)
Grundprinzipien des Völkerrechts im Zeitalter der Vereinten Nationen
- Der "Wendepunkt" des Jahres 1945
- dann wurden die Vereinten Nationen nach dem Ende des 2. Weltkriegs gegründet
- Die Charta der Vereinten Nationen und die ergänzenden "Weltordnungsverträge" als Grundlagen des heutigen Völkerrechts
- Weltordnungsverträge (world order treaties):
- "grundlegende, die institutionelle und materielle Ordnung der Völkergemeinschaft bestimmende Verträge"
- Insbesondere:
- Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948)
- die beiden UN-Menschenrechtspakte (1966)
- Römischer Sttut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998)
- Weltordnungsverträge (world order treaties):
Grundprinzipien der UN-Charta
Grundprinzipien der UN-Charta:
- (1) Souverände Gleichheit aller Staaten
- (2) Friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten
- (3) Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt
- (4) Institutionalisierte Friedenssicherung (UN-Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof)
- (5) Schutz der Menschenrechte
- (6) Selbstbestimmung der Völker
- (7) Internationale Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen
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