HfPol BW 38. Jahrgang Strafrecht HS Defintionen

Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB

Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB


J. M.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über Definitionen und Fallbeispiele im Strafrecht, insbesondere zu Diebstahl, Raubdelikten und verwandten Straftaten. Sie decken zentrale Begriffe wie Hehlerei, Betrug, Nötigung und Landfriedensbruch ab, wobei der Fokus auf den gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Tatbeständen liegt. Besonders nützlich sind sie für Studierende und Juristen, die sich auf Prüfungen oder die praktische Anwendung im Strafrecht vorbereiten, da sie präzise Definitionen und relevante Fallkonstellationen bereitstellen.
Flashcards
92
Students
21
Language
German
Level
University
Created / Updated
30.12.2017 / 13.01.2026

Cartes-fiches

§ 257 StGB - Begünstigung

Def. Hilfe leisten

Objektiv zur Vorteilssicherung, subjektiv in dieser Absicht

§ 258 StGB - Strafvereitelung

Def. Vortat

Tatbestandsmäßige, rechtswidrige Vortat eines anderen

§ 258 StGB - Strafvereitelung

Def. Vereiteln

Vollständige oder teilweise Verhinderung der Bestrafung

§ 258 StGB - Strafvereitelung

Def. Verhinderung

- Aburteilung erfolgt auf geraume Zeit nicht (14 Tage)

 Bsp. Durch Aussage wird Straftat zum Vergehen statt Verbrechen

 § 258a StGB - Strafvereitlung im Amt

Def. Dienstl. Kenntniserlangung

-> durch Unterlassen

-> Garantenstellung aus §§ 152 (2), 160, 163 StPO

§ 258a StGB - Strafvereitlung im Amt

Def. Außerdienstl. Kenntniserlangung

Nur wenn Straftat nach Art und Umfang die Öffentlichkeit berührt -> Katalogtat, Verbrechen o.ä.

§ 259 StGB - Hehlerei

Def. Recht. Vortat eines anderen

Diebstahl oder sonst. Vermögensdelikt

§ 259 StGB - Hehlerei

Def. Sache

Sache die aus Vortat erlangt wurde

§ 259 StGB - Hehlerei

Def. Verschaffen

Tatsächliche Verfügungsgewalt erlangen

§ 259 StGB - Hehlerei

Def. Absetzen

Selbstständiges Veräußern im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters

§ 259 StGB - Hehlerei

Def. Absatzhilfe

Unselbstständiges und weisungsgebundenes Unterstützen des Vortäters

§ 259 StGB - Hehlerei

Def. Bereicherungsabsicht (II. STB)

Bereicherung = Erlangung eines Vermögensvorteils + Absicht

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