JugendStR
keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit
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Kartei Details
Karten | 158 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.11.2017 / 14.10.2019 |
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Wann erfolgt eine Überprüfung, ob der Täter aus der Verwahrung vorzeitig bedingt Entlassen werden kann?
- ährliche Überprüfung, erstmals nach 2 Jahren (StGB 64b I lit. a) sowie vor Antritt der Verwahrung (StGB 64 III)
- Prüfung Möglichkeit Versetzung in stationäre therapeutische Massnahme mind. alle 2 Jahre und vor Antritt Verwahrung
Wann erfolgt eine Rückversetzung aus der bedingten vorzeitigen Entlassung bei der Verwahrung?
- Nichtbewährung
- Rückversetzung ist nicht von tatsächlicher Delinquenz abhängig
- ernsthafte Befürchtung eines Rückfalls bzgl. Taten gem. StGB 64 I genügt (StGB 64a III)
- Nichteinhalten begleitender Anordnungen
- allenfalls Verzicht auf Rückversetzung und Anpassung begleitender Anordnungen möglich (StGB 64a IV)
Wann erfolgt eine Entlassung aus der lebenslänglichen Verwahrung?
- Ordentliche Entlassung:
- Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse: Feststellung Behandlungsfähigkeit
- Behandlung bis Senkung der Gefährlichkeit
- Versetzung in Massnahme gem. StGB 59 – 61
- Ausserordentliche Entlassung (bedingt):
- = Täter stellt keine Gefahr mehr dar aufgrund
- hohen Alters
- schwerer Krankheit
- anderer Gründe
Wann tritt eine Ersatzfreiheitsstrafe ein?
nStGB 36
- Ausbleiben Bezahlung und allenfalls fruchtlose Betreibung:
- (unbedingte) Freiheitsstrafe tritt an die Stelle der Geldstrafe
Nenne die Stufen des Normalvollzugs
- Stufen des Normalvollzugs:
- Eintrittsphase: evtl. Einzelhaft (StGB 78 lit. a)
- Vollzugslockerungen (Urlaub gem. StBG 84 VI)
- Offener Vollzug
- Arbeits-, Wohnexternat (StGB 77a)
- Bedingte Entlassung (StGB 86)
Nenne die Modalitäten des Normalvollzugs?
- Arbeitspflicht (StBG 81 I Satz 1)
- Aus- und Weiterbildung (StGB 82)
- Beziehungen zur Aussenwelt (StGB 84)
- Urlaub (Sach- und Beziehungsurlaub)
Nenne die speziellen Vollzugsformen
- Halbgefangenschaft (nStGB 77b)
- Gemeinnützige Arbeit (nStGB 79a)
- Electronic Monitoring (nStGB 79b)
Nenne die Voraussetzungen einer Halbgefangenschaft
- nStGB 77b:
- Strafdauer nicht mehr als 12 Monate oder Reststrafe bis zu 6 Monate
- Voraussetzungen = KUMULATIV
- 1. Keine Fluchtgefahr oder Gefahr weiterer Delinquenz
- 2. Im Rahmen des Vollzug externe Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mind. 20 Stunden pro Woche
Nenne die Voraussetzungen für gemeinnützige Arbeit
- nStGB 79a
- Nur auf Gesuch der verurteilten Person
Vollzugsform für:- Freiheitsstrafe von weniger als 6 Monaten bzw. eine nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibende Reststrafe von weniger als 6 Monaten
- Geldstrafe oder Busse
Nenne die Voraussetzungen einer electronic monitoring
- StGB 79b II
- Keine Fluchtgefahr oder Gefahr weiterer Deliktverübung
- Dauerhafte Unterkunft
- Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mind. 20 Stunden
- Zustimmung der mit dem Verurteilten Zusammenlebenden
- Vollzugsplan, welchem der Verurteilte zugestimmt hat
Welches ist die kostengünstigste Vollzugsform?
eletronic monitoring
Wann kann ein electronic monitoring angeordnet werden?
- nStGB 79b II
- ausschliesslich für kurze Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen (sog. Frontdoor-Variante)
- Dauer: mind. 20 Tage, max. 12 Monate
- für lange Freiheitsstrafen als alternative/ folgende Vollzugsstufe bzw. -lockerung zum Arbeitsexternat oder Arbeit- und Wohnexternat (sog. Backdoor-Variante)
- Dauer: mind. 3 Monate, max. 12 Monate
- Nicht als Vollzugsform von Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Geldstrafe
Wann ist die bedingte Entlassung aus einer Freihetisstrafe im Normalfall bzw. Ausnahmsweise anzuordnen?
- Regelfall gem. StGB 86 I und V
- Mindestdauer der Strafverbüssung = 2/3 der Strafe
- mind. 3 Monate
- bei lebenslänglich mind. 15 Jahre
- Materielle Voraussetzungen = positive Prognose über das zukünftige Legalverhalten (Abs. 1)
- Mindestdauer der Strafverbüssung = 2/3 der Strafe
- Ausnahmsweise frühzeitige bedingte Entlassung:
- Mindestdauer der Strafverbüssung = 1/2 der Strafe
- mind. 3 Monate
- bei lebenslänglich mind. 10 Jahre (Abs. 4 und 5)
- Materielle Voraussetzungen = positive Prognose über das zukünftige Legalverhalten (Abs. 1)
+ ausserordentliche, in der Person des Täters liegende Umstände
- Materielle Voraussetzungen = positive Prognose über das zukünftige Legalverhalten (Abs. 1)
- Mindestdauer der Strafverbüssung = 1/2 der Strafe
Was wird angeordnet, wenn der bedingt Entlassene sich nicht bewährt?
- StGB 88:
- Verübung Verbrechen oder Vergehen während Probezeit
- Rückversetzung
- Verzicht auf Rückversetzung bei günstiger Prognose (allenfalls Verwarnung und Anpassung der begleitenden Massnahmen)
Wann spricht man von Idealkonkurrenz, wann von Realkonkurrenz?
- verwirklicht Täter die Tatbestände durch eine einzige Handlung (Handlungseinheit), spricht man von Idealkonkurrenz
- verwirklicht Täter die Tatbestände durch mehrere unabhängige Handlungen (Handlungsmehrheit), spricht man von Realkonkurrenz
Nenne die Grundsätze des Jugendstrafrechts
- Jugendlichen als Täter: keine strafrechtliche Verantwortung der erziehungsberechtigten Person
- Sonderstrafrecht: für Jugendliche zwischen 10-18
- Täterstrafrecht: spezialpräventive Zielsetzung
- Erziehungsgedanke, JStG 2 I
- Zweispuriges Sanktionsrecht, dualistisch-vikariierend
Inwiefern ergänzt das JstG das StGB?
Grundregeln AT StGB gelten, Delikte des BT gelten. JStG ergänzt insbesondere in den Bereichen Sanktionen, Verfahren und Vollzug
Nenne die Tatbestandselemente im JStG
- I. Objektiver Tatbestand: StGB
- II. Subjektiver Tatbestand: StGB
- III. Rechtfertigungsgründe: StGB
- IV. Schuld und Schuldausschlussgründe
- StGB + JStG 9 III
- V. Fazit
- Strafbarkeit gegeben + «Jugendlicher» gemäss JStG 3 I + Sanktion gemäss JStG
Welche sind die Sanktionen im JstG aufgeteilt?
- Schutzmassnahmen
- Strafen
Welche Sanktionen sehen die Schutzmassnahmen im JStG vor?
- Aufsicht
- persönliche Betreuung
- ambulante Behandlung
- Unterbringung
Welche Sanktionen sehen die Strafen im JStG vor?
- Verweis
- persönliche Leistung
- Busse
- Freiheitsentzug
Ein Verweis ist möglich bei Jugendlichen im Alter von...
Eine persönliche Leistung st möglich bei Jugendlichen im Alter von...
Wie lange darf eine persönliche Leistung eines 10-15 jährigen dauern?
bis 10 Tage
Eine Busse ist möglich bei Jugendlichen im Alter von...
Ein Freiheitsentzug ist möglich bei Jugendlichen im Alter von...
Wie lange darf ein Freiheitsentzug bei einem 15-16 jährigen sein?
bis 1 Jahr
Wann kann eine Strafbefreiung vorliegen?
Gemäss JStG 21:
- Gefährdung der Schutzmassnahme
- geringe Schuld und Tatfolgen
- Wiedergutmachung
- unmittelbare Tatbetroffenheit
- alternative Bestrafung erfolgt
- lange Zeitdauer
Wann liegt ein Verweis vor?
- bei einer förmliche Missbilligung der Tat (JStG 22 I)
- ev. Probezeit (JStG 22 II)
- ev. Weisungen (JStG 22 II)
Was ist eine persönliche Leistung? Wie lange kann diese dauern?
- Entschädigungslose soziale Leistung + zu Gunsten des Geschädigten (JstG 23 I)
- alternativ Teilnahme an Kursen (JStG 23 II)
Dauer:
max. 3 Monate
Täter unter 15 Jahren: max. 10 Tage
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