Der Hund im Recht
Bedeutung, Verantwortung, Verpflichtung
Bedeutung, Verantwortung, Verpflichtung
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Lernkarten
Privatrecht
Mietrecht
Was gibt es Grundsätzliches?
Was sind die Möglichkeiten des Vermieters?
Mietrecht
Grundsätzlich: Wenn nichts Spezielles geregelt ist, gilt die Tierhaltung als erlaubt
Aber: sicherheitshalber trotzdem Absprache mit dem Vermieter
Möglichkeiten des Vermieters:
- Generelles Heimtierverbot
- Erlaubnis "auf Zusehen" hin
- Ausdrückliche Zustimmung des Vermieters
- Keine Regelung
Privatrecht
Nachbarrecht
Grundsätzlich?
Grundsätzlich: Art. 684 ZGB
- Jedermann ist verpflichter, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu erhalten.
- Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch, Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung
Lärmschutzverordnung
Kantonales Hunde- und Raumplanungsrecht
Einsatz von Hunden
Entsprechen dem Einsatzzweck wird unterschieden zwischen?
Nutzhunden, Begleithunden, Hunden für Tierversuche
Welche gelten als Nutzhunde:
- Diensthunde
- Blindenführhunde
- Behindertenhunde
- Rettungshunde
- Herdenschutzhunde
- Treibhunde
- Jagthunde
Was sind Diensthunde?
Diensthunde sind Hunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden oder dafür vorgesehen sind.