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Unmittelbares Zwang Gesetz der Bundeswehr

Alle 17 Paragraphen zum UZwGBw

Alle 17 Paragraphen zum UZwGBw


Set of flashcards Details

Flashcards 26
Students 100
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 14.08.2017 / 18.04.2024
Licencing Not defined    (Deutsche Bundeswehr Gesetzgebung)
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§1 Berechtigte Personen

- Soldaten der Bw, denen  Wach- oder Sicherungsaufgaben übertragen wurden.

- Soldaten verbündeter SK, die im Einzelfall mit Wach- oder Sicherheitsaufgaben betraut worden sind.

- Zivile Wachpersonen, die mit militärischen Wachaufgaben der Bw beauftragt worden sind.

§2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche

- militärische Bereiche sind Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bw und verbündeter SK in der Bundesrepublik Deutschland

- MSB sind militärische Bereiche deren Betreten verboten wurden

§3 Straftat gegen die Bundeswehr

- sind Straftaten gegen Angehörige der Bw, zivile Wachpersonen o. Angehörige verbündeter SK (Dienstaufsichtübung/MB/MSB)

- gegen militätische Bereiche o. Gegenstände der Bw o. der verbündeter SK in der Bundesrepublik (z.B. Hausfriedensbruch § 123 StGB)

- gegen militärische Geheimhaltung

§4 Anhalten und Personenüberprüfung

- werden einen MSB betritt, sich darin aufhält, verlässt o. unmittelbar nach Verlassen bzw. dem Versuch ihn zu betreten verfolgt wird (Nachteil), wenn zu vermuten ist, dass sich die Person dort nicht aufhalten durfte, unterliegt der Personenüberprüfung

§5 Weiter Personenüberprüfung (ab WaHa, stv. WaHa)

unterliegt §4 UZwGBw

- wenn die Aufenthaltsberechtigung/ Identität der Person nicht sofort feststellbar ist

- wenn sie einer Straftat gegen die Bw dringend verdächtigt ist

- und Gefar im Verzug ist

- Fristen: unverzüglich, 3 Std, und Ausnahmefällen 12 Std (nachts)

§6 Vorläufige Festnahme (ab OvWa)

- die Person muss §4 unteliegen und

- nach §5 zum Wachvorgesetzten gebracht worden sein und 

- es muss der dringende Verdacht einer Straftat gegen die Bw bestehen und

- Gefahr im Verzug bestehen und

- die Voraussetzung für einen Haft-/Unterbringungsbefehl bestehen, dann kann die Person nach §6 vorläufig festgenommen werden.

 

Weiter Möglichkeiten der vorläufigen Festnahme:

- §127 StPO Jedermann-Paragraph (OvWa im MSB + §3 UZwGBw)

- §21 WDO (Dizipl. Vorg, Wache, jeder Vorg., Jeder Offz/Uffz)

§7 Durchsuchen u. Beschlagnahmen bei Personenüberprüfung

- Wer §4 unterliegt und

- der Verdacht einer Straftat gegen die Bw besteht und

- Gefahr im Verzuge besteht und

- die Vermutung besteht d. weitere Beweismittel gefunden werden

§8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen

- befielt KasKdt bei bes. Situationen (z.B. Waffendiebstahl)