Martin
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Set of flashcards Details
Flashcards | 79 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | German |
Level | Primary School |
Created / Updated | 13.08.2017 / 16.08.2021 |
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Änderungen IFRS 15 zu IAS 18
- 5 Schritte Modell
- Wegfall der Cash restriction -> frühere Erfassung des Umsatz bei Mehrkomponenten
- Statt Komponenten neu Leistungsverpflichtung
- Statt Nutzen und Gefahr neu Kontrollübergang (Nutzen und Gefahr ein Indikator davon)
- Residual Methode nur begrenzt möglich
- Cost plus gibt es zwar noch aber weniger
Anwendung ab 01.01.2018. Bei frühzeitiger Anwendung kann auf VJ verzichtet werden
Umsatzerfassung (Themen für Kurzreferat) - Abgrenzung zu FER/OR
IAS 18/11 - neu IFRS 15:
- Wichtige Kerngrösse (ER vs OR, Unternehmensbewertung v.a. bei Start-ups da meistens Verluste und neg CF, Multiples, Coventans, viel Ermessensspielraum, Revenue Recogition = Fraud risk)
- Definition Umsatzerlöse: was UN im Rahmen des normalen Geschäftsganges erwirtschaftet
- Erfassung bei Übergang Nutzen und Gefahr
- Installment Method
- Garantie (standard vs extended)
- Konsignationslager
- Langfristige Fertigungsaufträge
- Mehrkomponentengeschäfte. Component sale falls:
- Product, service oder Fertigungsauftrag + anderer Zeitpunkt
- Component hat stand-alone value + FV can be measured reliably
- Relative FV
- FV of undelivered (Residual method)
- Cost plus margin
- Vermittlungsgeschäften (Nettodarstellung, nur Provision, keine Aufblähung der Erfolgsrechnung)
- Betrag: Wirkliche Wert der Gegenleistung (Skonti etc als Umsatzminderung, bei Transaktionen mit nahestehenden den FV welcher bei Drittparteien zustande käme)
FER:
- Prinzipienbasiert, kein eigener Standard.
- Erwähnt im
- RK (allgmeiner Grundsatz: Nutzen und Gefahr / Verfügungsmacht)
- FER 3 (Definition)
- FER 6 (Anhang)
- Offenlegung der wichtigsten Erlösquellen und deren Erfassung erläutern (nur verbal)
OR:
- Imparitätsprinzip (Gewinnspitze zurückstellen bei unrealisierten Gewinnen)
- Vorsichtsprinzip
KAM:
- Ziel
- Typische KAM
- Was ist pro KAM zu erwähnen?
Ziel:
- Erhöhung Transparenz/Infomationswert des Berichtes
- Vermerk weniger generisch und mehr unternehmenspezifisch (value added)
- Vertrauen in die Prüfung zurückgewinnen
Typische KAM:
- Bereiche mit signifikaten rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten mit hohen Ermessenspielräumen und Schätzungen
- Bereiche mit erhöhtem Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung oder bedeutsamen Risiko
- Wichtige Ereignisse und Transaktionen mit Einfluss auf Prüfung
- Bilanzierung/Bewertung (inkl Impairments) auf:
- GW
- Vorräte
- AV
- IA
- FI
- DTA
- Rückstellungen
- Pensionsverpflichtungen
- DTL
- Rechtsangelegenheiten
- Revenue Recognition
- Unternehmensakquisationen
- Kontrollumfeld und Schwachstellen im IKS
- Einführung eines neuen IT Systems
- Subsequent events
- KEINE KAM:
- Themen zu denen es eine Einschränkung im Bericht gibt
- Themen zu denen es eine Hervorhebung oder Gesetzesverstoss gibt (Going Concern, etc.)
Offenlegung pro KAM:
- Warum der Sachverhalt ein KAM ist
- Auswirkungen des Sachverhalts auf die Prüfungsdurchführung
- Verweis auf Offenlegung in JR/Konz.rechnung (falls möglich)
Mindestinhalt eines KAM
- Begründung für die hohe Signifikanz und weshalb dieser als KAM qualifiziert
- Beschreibung der Auswirkung des Sachverhalts auf die Prüfungsdurchführung
- Referenz auf Offenlegung in der Jahresrechnung
Wer muss KAM anwenden?
Listed Entities, d.h. Prüfungen von UN, die an der Börse kotiert sind (Aktien oder Obligationsanleihe). Wesentliche Tochtergesellschafte einer börsenkotierten Gesellschaft zählt nicht mit rein
Unternehmen die nach ISA geprüft werden oder börsenkotierte UN, die nach PS geprüft werden (bei letzterem Entscheidungsfreiheit ob Berichterstattung nach neuem oder alten Format, Hauptsache KAM sind enthalten)
Struktur und Inhalte des neuen RB
1. Titel/Adressat;
2. Prüfungsurteil;
3. Grundlage für das Prüfungsurteil;
4. Ggf. Darstellung bestehender materieller Unsicherheiten;
5. KAMs;
6. Ggf. Hinweis auf weitere Sachverhalte/übrige Informationen im Geschäftsbericht;
7. Verantwortlichkeiten;
8. Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen;
9. Datum/Unterschrift/Ort des Prüfers
Welche Arten von Cash pools gibt es und welche davon sind kritischer bezüglich OR 680 II?
Notional Cash Pool: Jede Konzerngesellschaft hat ihr eigenes Konto und in der BIlanz werden die Beträge zusammengerechnet (virtuell)
Zero Balancing Cash Pool: Geld wird effektiv von jeder Konzerngesellschaft auf ein separates Konto überwiesen => kritischer bei OR 680 II, weil Geld tatsächlich weg
Ist es immernoch ein Verstoss nach OR 680 II wenn per Bilanzstichtag eine Dividende beschlossen wird für die aber nicht genügend freie Reserven vorliegen, das Konzerndarlehen aber bis zur Dividendenausschüttung bereits vollständig zurückbezahlt wurde (Indikator, dass DL per Stichtag werthaltig war)?
Ja, trotzdem Verstoss. BGE Swisscargo von 2014. OR 680 II ist Stichtagsbezogen. Für Gewinnverwendungsantrag sind subsequent events zwar zu berücksichtigen, aber nur die, die sich negativ auswirken nicht positiv.
Wesentliche Änderungen im neuen Aktienrecht (3. Meilenstein)?
- Interimdividende erlaubt sofern ZB erstellt und geprüft
- Senkung des Mindestnennwertes pro Aktien (statt 1 Rappen nur noch Vorgabe dass >0)
- AK in ausländischer Währung erlaubt
- Flexibilisierung der Kapitalerhöhung und -herabsetzung durch Kapitalband
- GV kann VR berechtigten innert Jahres AK innert einer Bandbreite zu erhöhen und senken
- Wegfall der öffentlichen Beurkundung bei Gründung und Auflösung UN (nur bei einfach strukturierten Kapitalgesellschaften)
- Statt hälftigem Kapitalverlust jetzt schon Handlungspflicht VR bei 2/3 (Bilanz muss revidiert werden, VR muss Liquiditátsplan erstellen und Sanierungsmassnahmen ergreifen
- Frist bei Überschuldung erhöht auf 90 Tage
Weshalb klassifizieren CH PKs als Leistungsprimate
- Garantierte Mindestverzinsung (1%)
- Garantierter Mindestumwandlungssatz (6.8%)
- AG sich an Sanierungsmassnahmen beteiligen muss
- AG hat Verantwortung hinsichtlich finanzieller Lage der PK (angemessene Massnahmen bie Unterdeckung)
Berechnung der Nettoverbindlichkeit unter IAS 19
Nettoverbindlichkeit (Net pension obligation) = DBO - PA
Plan Asset:
+ Employer contribution
+ Employee contribution
+ Actual return on PA
- Benefits paid to employee
DBO:
+ Service cost
+ Past service cost
+ Interest cost
+/- Actuarial gains/losses
+ Contribution made by employee
- Benefits paid to employee
Berechnung pension expense unter IAS 19
- Service cost
- + Change in service cost
- + Past service cost
- +/- Aquisition, settlement, termination
- Net interest cost
- + interest cost on BB of DBO
- - expected return on PA
= Pensionsaufwand in P&L
- Change in estimates/methods
- +/- actuarial gains/losses
- +/- expected vs actual return on PA
- +/- asset ceiling
= Pensionsaufwand in OCI
= Totaler Pensionsaufwand
Welcher Diskontsatz wird bei der Berechnung des DBOs verwendet?
Marktbasierter Diskontsatz (high quality corporate bonds, keine government bonds)
Gründe für Anwendung Risk sharing?
- Tiefes Zinsniveau (Diskontsatz für DBO) und höhere Lebenserwartung führt zur Erhöhung der Verbindlichkeit
- Verbindlichkeit representiert nicht unbedingt die Realität
Vor- und Nachteile von Swiss GAAP FER zu IFRS
Vorteile:
- Weniger Komplex, tiefere Kosten und weniger Zeit benötigt
- Weniger Anpassungen -> tiefere Maintenance
- Hoher Bekanntheitsgrad in CH
- Kotierung im Nebensegment möglich
- Weniger Offenlegungspflichten (leichter zu verstehen, kein Überladen der Informationen, Beschränkung auf das Wesentliche)
- True & Fair view (bessere Entscheidungsbasis für VR aber auch Investoren)
- Mehr Wahlrechte, flexibler
Nachteile:
- Nicht im Hauptsegment erlaubt
- International wenig bekannt
- Keine Kotierung an anderen Börsen möglich
- Prinzipienorientiert mit viel Spielraum (Vergleichbarkeit eingeschränkt, Interpretation oftmals schwierig, verlangt hohes Mass an Selbstregulatio, Rückgriff auf IFRS nötig)
- Weniger Transparenz und Vergleichbarkeit (weniger Offenlegung)
Gegenstand und Zweck des RAG?
Das Revisionsaufsichtsgesetz regelt die Zulassung und Beaufsichtigung von Personen, die Revisonsdienstleistungen erbringen. Es dient der ordnungsgemässen Erfüllung und der Sicherstellung der Qualität von Revisionsdienstleistungen.
- Zulassung
- Beaufsichtigung
- Qualitätssicherung
Ist die Zulassung zum Revisionsexperten/Revisor oder RS zeitlich befristet?
- natürliche Personen (Revisor/Revisionsexperte) => unbefristet (aber Weiterbildungspflicht etc.)
- Revisionsunternehmen => befristet auf 5 Jahre
Voraussetzungen für die Zulassung zum Revisionsexperten?
- Unbescholtenen Leumund
- Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt:
- eidgenössisch diplomierter Wirtschaftsprüfer
- eidgenössisch diplomierter Treuhandexperte, Steuerexperte, Experte in RL und Controlling + > 5 Jahre Fachpraxis
- Treuhänder und Fachleute im Finanz und Rechnungswesen mit eigenössischen Fachausweis + > 12 Jahre
- Uni/FH Absolventen in Betriebs-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften + > 12 Jahre Fachpraxis
==> ausländische Ausbildung zählt auch sofern Nachweis über Kenntnisse des schweizerischen Rechts, Fachpraxis erfüllt und Staatsvertrag mit dem Herkunftsland das vorsieht bzw Gegenseitig anerkannt wird
==> Fachpraxis vorwiegend auf dem Gebiet der Rechnungswesen und Revision + 2/3 davon unter Beaufsichtigung von einem zugelassenen Revisionsexperten
Voraussetzungen für die Zulassung zum Revisor?
- Unbescholtenen Leumund
- Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt:
- eidgenössisch diplomierter Wirtschaftsprüfer
- eidgenössisch diplomierter Treuhandexperte, Steuerexperte, Experte in RL und Controlling + > 1 Jahre Fachpraxis
- Treuhänder und Fachleute im Finanz und Rechnungswesen mit eigenössischen Fachausweis + > 1 Jahre
- Uni/FH Absolventen in Betriebs-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften + > 1 Jahre Fachpraxis
==> ausländische Ausbildung zählt auch sofern Nachweis über Kenntnisse des schweizerischen Rechts, Fachpraxis erfüllt und Staatsvertrag mit dem Herkunftsland das vorsieht bzw Gegenseitig anerkannt wird
==> Fachpraxis vorwiegend auf dem Gebiet der Rechnungswesen und Revision und unter Beaufsichtigung von einem zugelassenen Revisors
Voraussetzungen für die Zulassung zum Revisionsunternehmen?
Ein Revisionsunternehmen wird als Revisionsexperte oder als Revisor zugelassen, wenn:
a. > 50% der Mitglieder seines obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans sowie seines Geschäftsführungsorgans über die entsprechende Zulassung verfügt;
b. > 1/5 der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, über die entsprechende Zulassung verfügt;
c. sichergestellt ist, dass alle Personen, die Revisionsdienstleistungen leiten, über die entsprechende Zulassung verfügen;
d. die Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zum staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen?
a. die Voraussetzungen für die Zulassung als Revisionsexperten erfüllen;
b. gewährleisten, dass sie die rechtlichen Pflichten1 einhalten;
c. bfür die Haftungsrisiken ausreichend versichert sind.
Nenne die zusätzlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit für staatlich beaufsichtigte Revsionsunternehmen
- allgemeine gesetzliche Vorschriften (OR 728)
- jährliches Honorar von einem Kunden (auch Konzern) darf nicht mehr als 10% vom Gesamtumsatz ausmachen
- Treten Personen, die in einer Gesellschaft eine Entscheidfunktion innehatten oder in leitender Stellung in der Rechnungslegung tätig waren, in ein Revisionsunternehmen über und übernehmen sie dort eine leitende Stellung, so darf dieses während zwei Jahren ab Übertritt keine Revisionsdienstleistungen für diese Gesellschaft erbringen.
- Treten Personen, die in einer Gesellschaft in der Rechnungslegung mitgewirkt haben, in ein Revisionsunternehmen über, so dürfen sie während zwei Jahren ab Übertritt keine Revisionsdienstleistungen für diese Gesellschaft leiten.
- Eine Gesellschaft des öffentlichen Interesses darf keine Personen beschäftigen, die während der zwei vorausgegangenen Jahre Revisionsdienstleistungen für diese Gesellschaft geleitet haben oder im betreffenden Revisionsunternehmen eine Entscheidfunktion inne hatten.
Wie oft und wen überprüft die RAB?
Überprüfung von:
- staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen -> alle 3 Jahre
- staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen, die ausschliesslich Revisionsdienstleistungen für Kunden durchführen, die unter der Aufsicht der FINMA stehen -> alle 5 Jahre
=> Unabhängig davon darf sie aber auch öftern prüfen, sofern Verdacht auf Verstösse bestehen
Operationelle Sanierungsmassnahmen einer Bergbahn?
1.) Analyse der Krisenursache (Absatzrückgang? zu hohe Kosten? a.o. Aufwände/Geschäftsvorfälle? Fehlender Nachfolger? Schlechte Führung?)
2.) Erstellung Sanierungskonzept (kurzfristig, mittelfristig, strategische Sanierungsmassnahmen)
Kurzfristig (stop the bleeding):
- Reduktion des zu betreibenden Anlagenparks / Schliessung einzelner Anlagen
- Sale and Lease back
- Factoring von Forderungen
- Reduktion Vorräte/UV
- Verkauf von verlustbringenden Beteiligungsgesellschaften
Mittelfristig:
- Entwicklung neuer Angebotslinien für Sommer und Winter
- Überarbeitung der Preisstrukturen (Einkauf und Verkauf)
- Reduktion der laufenden Kosten (neue, günstigere Beschaffungsquellen, Produkte ohne Deckungsbeitrag aus dem Sortiment rausnehmen, Sonderaktionen, Events, Rabatte, Überprüfung der Produkevarianten, Personalabbau, Outsourcing, flache Hierachieren, Komplexität der Geschäftsprozesse reduzieren)
- Diversifizierung bzw Komplemtärprodukte (Hotels, Verkauf Skiausrüstung, Reiseagenturen etc.)
- Kooperation mit einem Marktpartner (Reiseagenturen, SBB)
- Überprüfung der Stakeholderleistungen
- Überprüfung Verwaltungsstrukturen
- Evaluation von Synergiepotentialen durch Aufkaufen und Zusammenführen weiterer Skigebiete
Strategisch:
- Sanierungsfusion
- Änderung Rechtsform
- Veränderung Beteiligungsstruktur
- Änderung in Organisation, Geschäftsfeld, Führungskräfte
Nenne die Unterschiede in der Berechnung des PV unter IAS 17 beim Leasingnehmer und geber (Aktiva und Passiva) und die Änderung unter IFRS 16.
LN:
Aktivum: PV(MLZ & Kaufoption) + Abschlusskosten
IFRS 16: Aktivierung eines Nutzungsrecht (nicht Vermögenswert)
PV(MLZ & Kaufoption) + direkt zurechenbare Kosten + Kosten für Rückbau + Zahlungen vor Leasingbeginn
Folgebewertung: AHK oder NBW-Modell oder gehalten als Finanzinvestition
Passivum: PV (MLZ & Kaufoption)
oder falls FV kleiner dann FV = PV (MLZ + Geschätzer Restwert)
IFRS 16: analog IAS 17
LG:
Forderung: PV(MLZ & Kaufoption & nicht garantierter Restwert) + Abschlusskosten
IFRS 16: analog IAS 17 (nach wie vor operating und financing => Doppelbilanzierung möglich)
aber mehr Anhangsangaben
Wie wird ein Sale und Lease Back behandelt IAS 17 vs IFRS 16?
IAS 17
Bilanzierung abhängig davon, ob danach operating oder financing lease
Finance Lease: Rückstellung für Verkaufsgewinn und über Laufzeit verteilen
Operating Lease:
- VKP = FV => Sofortige Erfassung Gewinn/Verlust
- VKP < FV => Sofortige Erfassung Gewinn/Verlust (Ausnahme: bei späteren Kompensationen)
- VKP > FV => Überschuss über FV ist über Laufzeit zu verteilen
IFRS 16:
Klassifizierung als Verkauf?
- ja: Erfassung eines anteiligen ROU-Vermögenswert des usprünglichen BW. Gewinn/Verlust nur in der Höhe, die sich auf die auf den Käufer übertragende Rechte beziehen
- nein: Vermögenswert weiterhin in Bilanz, erhaltene Zahlung als Finanzierungsverbindlichkeit. LG erfasst finanzielle Forderung
IAS 17 - Anhangsangaben?
- Summe künftiger MLZ
- Fälligkeitsstruktur
- Überleitung MLZ zu PV (nur beim LN)
Impairment (OR, FER und IFRS) inkl. Verbuchung in ER und EK?
IAS 36:
- AV + IA mit bestimmter ND ===> Jährlich triggering events und falls positiv Impairment Test
- IA mit unbestimmter ND / IA welche noch nicht nutzungsbereit sind + GW ===> jährlicher Impairment Test und falls vorher schon triggering events, dann auch unterjährig impairment test
- Triggering events (extern vs intern)
- extern: (market cap < EK, technologischer Fortschritt, (sozio)ökonomische Veränderung, Rechtsstreit, Rückgang FV
- intern: Umsatzrückgang, Auslastung runter, überalterung, Physische Schäden, Verlustsitutation, Garantiefälle, Rechtstreit, Restrukturierung
- Impairment falls Carrying amount > Recoverable amount (max (FV less cost to sell / Value in use)
- Value in use: modifizierte DCF, max 5 Jahres Horizont, kein steigendes Wachstum, keine Steuereffekte, zukünftige Investitionen und Restrukturierungen eliminieren
- Impairment auf Stufe Vermögenswert, falls nicht möglich CGU
- CGU muss < als Segment
- Impairments über ER (ausser NBR-Modell)
- Zuschreibungen über ER (ausser NBR-Modell)
- Keine Zuschreibung auf GW
- Erst Abschreibung des Goodwill und dann anteilig die anderen Vermögenswerte
- Impairment test auf basis 100% GW (BW inkl 100% GW vs recoverable amount)
FER 20:
Analog IAS 36 ausser Impairment kann auch < 0 gehen => Rückstellung bilden
OR 960 III:
WB bei konkreten Anzeichen, aber durch Vorsichtsprinzip flexibler. Schneller und höheres Impairmen möglich
Auch drohende Verlust zurückstellen (IAS 37)
Nenne die 4 Perspektiven des Balanced Scorecard
Die Perspektiven sind:
- Finanzperspektive
beinhaltet klassische finanzielle Kennzahlen vor allem für Anteilseigner. - Kundenperspektive
umfasst Kennzahlen, die Kundenmeinungen und Kundeneinstellungen gegenüber dem Unternehmen abbilden. - Prozessperspektive
mit Kennzahlen, die beschreiben, wie gut oder schlecht interne Prozesse bezüglich Zeit, Qualität oder Kosten ablaufen. - Lern- und Entwicklungsperspektive oder Mitarbeiterperspektive
beinhaltet Indikatoren, die zeigen, wie sehr das Unternehmen auf die zukünftigen Entwicklungen ausgerichtet ist (zum Beispiel Kompetenz und Innovationskraft) oder wie es auf die eigenen Mitarbeiter und deren Engagement wirkt (zum Beispiel Mitarbeiterzufriedenheit oder Betriebsklima).
Wie berechnet sich der Deckungsbeitrag bei der PK?
Unterdeckung besteht, wenn das durch den Experten berechneten versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht druch das dafür verfügbabe Vorsorgevermögen gedeckt ist
Vorsorgevermögen / Vorsorgekapital = Deckungsgrad
Vv= FV Aktiven - TP - Verbindlichkeiten - AGBR
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