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Prüfung

Audit, PS

Audit, PS


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 03.08.2017 / 21.06.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wann erfolgt eine Prüfung nach PS oder ISA?

Grundsatz: PS sind für Abschlussprüfungen generell verbnindlich anzuwenden

RAB verpflichtet staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen bei der Prüfung von Abschlüssen von Publikumsgesellschaften:

  1. wenn JR und Konzernrechnung nach OR oder SG FER erfolgt - Prüfung nach PS
  2. wenn JR und Konzernrechnung nach ausländischen ReLe erfolgt - Prüfung nach ISA
    1. wenn zusätzlich Sitz in CH - zusätzliche Prüfung nach PS

Bei freiwilligen Abschlussprüfungen - ausschliessliche Prüfung nach ISA möglich

Ordentliche Revision - PS

Eingeschränkte Revision - SER

Prüfung besonderer Vorgänge (gesetzliche Vorschriften von Abschlussprüfungen mit hinreichender Sicherheit) - PS
--> Gründung, Kapitalerhöhung, -herabsetzung, Sonderprüfung, Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Sitzverlegung, etc

Für welche Gesellschaften in der CH muss ISA 701 (KAM) angewendet werden?

- Publikumsgesellschaften (börsennotierte und börsennotierte Anleihensobligationen ausstehend; wesentliche TG nicht)

- Auch Publikumsgesellschaften, die nur nach PS geprüft werden (z.B. ReLe SG FER) --> Grundlage sind nicht Prüfungsstandards sondern Rundschreiben RAB 1/2015

- Auch für statutarischen Einzelabschluss der kotierten Gesellschaften

 

Was sind "besonders wichtige Prüfungssachverhalte"? (KAM)

Teilmenge der kommunizierten Sachverhalte zwischen RS und VR, z.B.

- Bereiche mit erhöhtem Risiko oder bedeutsame Risiken, die mit ISA (PS) 315 identifiziert wurden
- Signifikante Sachverhalte (significant acc) - Positionen mit erheblichen Ermessensspielraum und Schätzungen, mit hohen Schätzunsicherheiten
- WIchtige Ereignisse und Transaktionen im Berichtsjahr

Beispiele:
- Bilanzierung und Bewertung Goodwill, Warenlager, AV und deren evtl Impairments
- B u B Rückstellungen, Finanzinstrumente, Persionsverpflichtungen
- Ausweis Rechtsangelegenheiten
- Erfassung von Erträgen, insb UE
- B u B latente Steuer und laufende Steuer
- Ausweis von Unternehmensakquisition
- Bemerkungen zu Kontrollumfeld und Schwachstellen IKS
- Bemerkunge zu Einführung IT-System
- Ausweis Ereignis nach Bilanzstichtag

Wichtig: Sachverhalte, die zu Modifizierung PU führen oder wesentliche Unsicherheiten bzgl Going Concern --> keine KAm sondern unter anderen ISA im Bericht erwähnt

Sind KAM mit Schweigepflicht vereinbar?

Ja, Rechtsgutachten vorhanden --> KAM beschreiben Arbeit des Prüfers und keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

Was mzss im Bericht zu KAM offengelegt werden?

Mindestinhalt:

- Begründung für hohe Signifikanz und weshalb als KAM qualifiziert
- Beschreibung der Auswirkung auf Prüfungsdurchführung
- Referenz auf eine Offenlegung in JR (falls vorhanden)

Wann wurden neue ISA herausgegeben und mit welchem Zweck?

Anfang 2015 hat IAASB finale ISA in Kaft gesetzt --> ISA 700r, ISA 701 (KAM), ISA705r (Modifizierung PU), ISA 570r (Going Concern), 720r (Sonstige Informationen des geprüften Abschlusses)

Zweck:
- Erhöhung Aussagebkraft der Berichterstattung
- Steigerung der Transparenz
- Höhere Aufmerksamheit der KAM durch Prüfer und VR/Mgmt

Anwendung der ISA 720r in der CH?

Prüfungen nach ISA -> Abschlüsse in Übereinstimmung mit IFRS

Was sind Sonstige Informationen in Abschlüssen?

- Lagebericht, Bericht des VR bzw GL pber Geschäftstätigkeit
- Finanzübersichten und -kennzahlen, Mehrjahresübersichten
- Berichte über Corporate Governance
- Berichte über Verlässlchkeit IKS oder zum Risikomanagement

idR Nicht dazu:
- Branchenspezifische oder regulatorische Berichte
- Berichte über Corporate Social REsponability
- Umweltberichte
- Bericht zur Einhaltung der Arbeitssicherheit
- Investoren-Präsentationen