Prüfung von NFG- nach dem FinfraG
Q6A
Q6A
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.07.2017 / 26.07.2017 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Ab wann tritt die Prüfpflicht zur Einhaltung der FinfraG ein?
12 Monate nach Inkrafttreten der FinfraV, welche am 1.1.2016 erfolgte. Somit unterliegen Geschäftsjahre beginnend mit am oder nach dem 1.1.2017 den Prüfpflichten nach FinfraG
Auf welcher Grundlage basiert die Prüfpflicht ?
Art 116 und 117 FinfraG verlangen die Prüfung der Einhaltung sowie eine allfällige Meldung von Verstössen gegen Bestimmungen des FinfraG zum Handel mit Derivaten durch die jeweilige Revisionsstelle.
Welche Unternegmen sind von den neuen Regelungen im FinfraG betroffen?
Grundsätzlich alle Unternehmen, die in der Schweiz im Handelsregister eingetragen sind.
Ausnahmen: Eine NFG- kann sich von den Pflichten des FinfraG (inkl. Dokumentationsvorschriften) befreien lassen, indem der VReinen expliziten Beschluss fasst, keine Derivate im Sinne des FinfraG zu halten und/oder zu handeln. Beschluss ist schriftlich festzuhalten.
Welche Anforderungen hat eine NFG- gemäss FinfrfaG zu erfüllen?
- Überwachung der Schwellenwerte
- Meldepflchten
- Risikominderung
- Dokumentationspflichten
Welche Kriterien / Schwellemwerte gelten für die Klassifizierung als NFG-?
DIe gleitenden Durchschnittsbruttopositionen in den ausstehenden OTC-Derivatgeschäften liegen unter folgenden Schwellenwerten:
a) Kreditderivate - 1.1 Mrd CHF
b) Aktienderivate - 1.1 Mrd CHF
c) Zinsderivate - 3.3 Mrd CHF
d) Devisenderivate - 3.3 Mrd CHF
e) Rohwarenderivate und sonstige Derivate - 3.3 Mrd CHF
Was sind die Anforderungen einer NFG- bzgl der Meldung an ein Transaktionsregister?
Ausser bei Transaktionen zwischen zwei NFG- unterliegen alle Derivat-Transaktionen einer Meldepflicht
Hierarchische Ordnung bei Meldepflicht: Meldepflichtig ist immer die grössere Gegenpartei
--> Meldepflicht bei NFG- somit hauptsächlich bei Transaktionen mit natürlichen Personen und ausländischen Gegenparteien
Meldung muss spätestens am nächsten Arbeitstag nach Abschluss, Änderung oder Beendigung des Derivatgeschäfts erfolgen
Was sind die Risikominderungsanforderungen?
Art 107 FinfraG
- Rechtzeitige Bestätigung der Vertragsbedingungen (NFG- innerhalb von 3 Arbeitstagen)
- Implementierung von Prozessen zur frühzeitigen Erkennung von Meinungsverschiedenheiten
- Regelmässige Durchfürhung von Portfoliokompressionen (wenn mehr als 500 offene OTC-Transaktionen muss mind halbjährlich ein Abgleich der Brutto-Position mit Gegenpartei erfolgen und wenn mgl verrechnen)
Was sind die Anforderungen an die Dokumentationspflicht einer NFG-?
- Nachweis zur Klassifizierung als NFG-
- Ermittlung der Schwellenwerte (Art 100 finfraG)
- Meldung an ein Transaktionsregister (Art 104 FinfraG)
- Risikominderung (Art 107 FinfraG)