Körperschaftsteuer
KStG
KStG
Set of flashcards Details
Flashcards | 44 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 05.06.2017 / 26.06.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170605_koerperschaftsteuer
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Par 4: Einrichtungen mit nachhaltiger wirtsch. Tätigkeit zur Erzielung v. Einnahmen (auch Wasser, Gas, Wärme); Ausnahme: Betriebe mit Leistungen, die Abnehmer verpflichtet ist abzunehmen (Straßenreinigung, Friedhof)
Par 10 AO: Ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung
Par 11 AO: Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung o.ä. bestimmt wird
Bei juristischen Personen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben Par. 10, 11 AO
Das Welteinkommensprinzip, was bedeutet, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich mit sämtlichen Einkünften (auch im Ausland) der Steuerpflicht unterliegt (Ausnahme: es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen) Par. 1 Abs. 2 KStG
Wenn weder GL oder Sitz im Inland sind oder Steuerpflichtige unter Par. 1 nicht genannt sind (z.B. Beteiligungseinkünfte v. Körperschaften d. öff. Rechts)
15%
Par 1 Abs. 3 KStG - Gebiet d. Bundesrepublik + Festlandsockel zur Nutzung / Erforschung (Bohrinseln, Windkraft)