D2 Grundlagen der Sozialversicherungsberatung für Sozialdienste Kapitel 2-5
Privatversicherungen Familienzulagen,...
Privatversicherungen Familienzulagen,...
Fichier Détails
Cartes-fiches | 43 |
---|---|
Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 23.05.2017 / 28.08.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20170523_d2_system_der_sozialen_sicherheit_in_der_schweiz
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170523_d2_system_der_sozialen_sicherheit_in_der_schweiz/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
Welche Rechte hat der Versicherte?
- Apklärungs des Leistungsbegehrens
- Akteneinsicht in der Regel in sämtliche Akten
- Rechtliches Gehör zu vorgesehenen Entscheiden
- Anracht auf eine Verfügung
Grundsätzlich die der Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen weder abtretbar noch pfändbar, aussr Nachzahlungen, diese können abgetreten werden.
Ist die versicherte Person nicht in der Lage die Leistungen zweckmässig zu verwenden, kann die Monetäre Leistung an die Sozialhilfe oder an Angehörige ausbezahlt werden. (Erwachsenenschutz)
Von welchen Kriterien ist der Sozialversicherungsschutz abhängig?
- Alter
- zivilstand, bsp. Dauer der Ehe, Status verheiratet,ledig,...
- Erwerbstätigkeit
- erzieltes Einkommen in der Erwerbstätigkeit
Arbeitsplatzwechsel, Teilzeitarbeit oder die vorübergehende Aufgabe der Erwerbstätigkeit können den Versicherungsschutz wesentlich schmälern. ---> Allenfalls über privaten Schutz decken. (Studium, Hausfrau,Weltreise,...)
Wann ist man ein Arbeitnehemer? Was ist versicherungstechnisch wichtig?
Arbeitsverhältnis nach OR oder Gesamtarbeitsvertrag oder öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis
Eingeschränkter Versicherungsschutz, wenn Teiltzeitangestellte oder Verdienst unter 21'151 Fr. (BVG Obligatorium fällt weg)
Welche Situationen sind in der Sozialversicherungsberatung genauer abzuklären?
- Längere oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit -->Früherfassung
- Eintritt einer Invalidität/ insbesondere Existenzsicherung während der Abklärung des Leistungsbegehrens
- Auflösung eines Arbeisverhältnisses (Kündigungsschutz)
Was ist eine Früherfassung?
- Informations- und Beratungsstelle der IV
- Für Versicherte und Arbeitgeber
- freiwillige Dienstleistung im Absenzenmanagement eines Betriebs (präventiven Charakter)
- übernimmt auch koordinative Aufgaben (Anmeldungen von Leistungen bei den Taggeldversicherungen od IV-Stellen)
Wann ist ein Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
- Krankheit
- Unfall
- Schwangerschaft/Niederkunft
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten(Militärdienst)
- Ausübung eines öffentlichen Amts
- Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des Kindes
Je länger jemand im gleichen Betrieb gearbeiter hat, desto länger besteht die Lohnzahlungspflicht. (Genauer Festelegt über Berner-, Basler- oder Zürcherskala)
Arbeitgeber kann eine Krankentaggeldversicherung abschliessen, welche dann die Kosten übernimmt:
- 80% des Lohnes
- Wartefrist: 30 Tg
- 720 Tage krankentaggeld (2 J)
- Verlängerung der Bezugsberechtigung bei Überversicherung auf 900 Tg
Was ist beim Versicherungsschutz der Teilzeitangestellten zu beachten?
- Rentenleistungen aller Sozialversicherungen sind einkommensabhängig
- Löhne unter 21'151 Fr. sind nicht obligatiorisch in der PK versichert ausser:
- Bei Teilinvaliden beträgt der Kooridnationsabzug im BVG nur die Hälfte --> In Beratugn abklären! (PK-Ausweis)
- Personen mit mehreren Teilzeitanstellungen kann bei einem Arbeitgeber eine PK eingerichtet werden, wenn der Gesamtlohn über dem BVG minimum liegt.
- Unfallversicherungsschutz wesentlich eingeschränkt, wenn Wöchentliche Arbeitszeit unter 8 Stunden liegt (Kein BU und NBU schutz) --> über KK regeln!
- Privater Versicherungsschutz bezüglich Invalidität prüfen
Was muss beachtet werden, dass in der ALV keine Ansprüche verloren gehen?
- Einhaltung der Kündigungsfrist nach OR oder Gesamtarbeitsvertrag (Anfechtung, wenn nicht eingehalten)
- Berücksichtigung der Kündigungssprerrfristen OR 336c (Unfall, Krankheit, SS-Muttersch., Militärdienst)
- Nachweis der Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle während der Kündigungsfrist
- Gesundheitszustand (Kündigungs und Sperrfristen können verkürzt werden, wenn Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Grüden nicht mehr zumutbar ist. dies muss bei ALV mit ärztlichem Zeugnis belegt werden)
Freizügigkeitsleistungen im BVG können nur ausbezahtl werden, wenn kein Vorsorgefall eingetreten ist. Besteth bei Austritt aus einem Betrieb eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und wird die Frage der (Teil-) Invalidität oder Umschulung geprüft, so darf kein Freizügigkeitskonto eingerichtet werden. Der Versicherte bleibt Mitglied der PK des letzten Arbeitg., bis die Frage geklärt ist.
Was ist zu beachten beim Arbeitslosentaggeld?
- Sie müssen die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetz erfüllen (AVIG)
- Während der Kündigungsfrist muss nachweislich Arbeit gesucht werden. (Schandenminderungspflicht)
- Anmeldung bei RAV während Kündigungsfrist, für nahtlosen übergang (finanziell)
- In der Sozialberatung muss speziell auf Stellensuchende ohne anspruch auf Arbeitslosentaggeld geachtet werden. -->Sozialversicherungsschutz
Kann die kollektive Krankentaggeldversicherung bei beendigung des Arbeisverhältinis fortgeführt werden?
Ja, innert 30-90 Tg nach beendigung des Arbeitsverhältnis. Macht Sinn, wenn erhöhtes Krankheitsrisiko besteht. Wartefrist 30 tg.
Auch die Unfallversicherung kann weiter gefürht werden, dies macht aber nur Sinn wenn nicht sicher ist ob der Versicherte Anspruch auf ALV-Taggeld hat.
Was ist bei der Sozialversicherungsberatung bei einem Stellenwechsel besonders zu beachten?
- Freizübigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice daruf nur eingerichtet werden, wenn kein Vorsorgefall eingetreten ist. Wird eine Rente geprüft, ist Kontakt mit der PK des letzten Arbeitgeber aufzunehmen
- Berechnung der Freizügigkeitsleistung: Besondere Rechtberatung ist in Anspruch zu nehmen, wenn Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen entlassen worden sind. In diesen Fällen bestehen besondere Ansprüche (Art 23 FZG)
- Prüfung der Möglichkeiten der Riskoversichung Tod und Invalidität über eine Freizügigkeitspolice
- In der Altersvorsorge sind die Möglichkeiten der Weiterführung der Altersvorsorge zu prüfen (Pensionskasse beishieriger Arbeitgeber oder Auffangeinrichtun BVG). Anträge an die Pensionskasse oder Auffangeinrichtungen müssen innerhalb der Nachdeckungsfrist von 30 Tg gestellt werden.
Welche Abklärungen müssen gemacht werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation (Tod, Invalidität, Arbeislosigkeit, volljahrigkeit, Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit) für Hausfauen/-männer verändert?
- Bei Tod, Invalidität des Partners, Sozialhilfeabhängigkeit oder Scheidung/Trennung innerhalb der letzten 12 Monate besteht grundsätzlich eine Anspruchberechtigung in der Arbeitslosenversicherung
- Eine wirtschaftliche Zwangslage verlangt die Neuberechnung des IV-Grades mit dem Einkommensvergleich. Das kann zu einer Erhöhung des IV-Grades fürhen und damit kann ein höherer Rentananspruch bei der IV entstehen.
- Bei Abschluss einer Erziehungsperionde innerhalb der letzten zwei Jahre (vo Kindern bis max. 10 Jahren) kann auf Grund von früheren Beitragszeiten inen Anspruchberechtigung bei der Arbeistlosenversicherung entstehen.
Wie wird das Altersguthaben gesplittet bei einer Scheidung?
Eigenes Einkommen vor der Ehe
+
gemeinsames Einkommen während der Ehe 50% / 50%
+
Gutschriften 50%/ 50%
=
Seperate Rente
In welche Teile der Sozialversicherungen werden bei Sozialhilfebezügern ohne Erwerbstätigkeit nicht weiter geführt, respektiv welche Punkte müssen beachtet werden?
- Krankentaggeldversicherung (Wird nicht von der Sozialhilfe übernommen)
- Beiträge AHV/IV als nicht erwerbstätige (ist obligatorisch)
- Unfallversicherungsschutz (Aktivierung KV)
- Individuelle Prämienvergünstigung (Kanton)
Was zählt man zu den Privatversicherungen?
- Zusatzversicherungen KV
- Überobl. Versichungen BVG/UV
- Lebensversicherungen
- KK- Taggelvesicherungen
In welchen Bereichen sind die Privatversicherungen besonders wichtig?
Invaliditäts- und Altersvosorge
Kankenversicherungsbereich
Welchem Gesetz sind die Privatversicherungen unterstellt?
dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und dem Versicherungsvertragsesetz (VVG)
Pensionskassen dem OR
Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen werden in allen Kantonen mindestens folgende Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: (Fam.ZG 1.1.2009)
Kinderzulage 200.-- bis 16 J.
Ausbildungszulage 250.-- von 16-25 J.
Wer hat Anspruch auf Familienzulage?
Alle Arbeitnehmenden, auch alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen.
Was ist das Ziel der Opferhilfe?
Dem Opfer einer Straftat eine möglichst umfassende Bewältigung der Folgen einer straftat zu ermöglichen.
Sie können verschiede finazielle Hilfen beanspruchen , Beratung, Übernahme der Soforthilfe, Kosenbeiträge für langfristeige Hilfe
Was ist das Ziel der Stipendien?
Eine Chancengleichheit im Bildungswesen zu erreichen.
Ist kantonal Geregelt.
Einkommen und Vermögen der Eltern wird berücksichtigt
Fehlbetragssystem, Punktesystem, Mischsystem
Wer erhätl zuschüsse an KK-Prämien? (Prämienverbilligung)
Pesonen die in bescheidenen wirschaftlichen Verhältnissen leben.
Kantonal Geregelt
Massgebend: persönliche wirtschaftliche Verhältnisse
ist keine Sozialhilfe
Direktzahlung an die Krankenkasse des Versicherten
Wann ist ein Hilfswerk vertrauneswürdig?
Wenn es ZEWO geprüft ist und ein ZEWO-Gütesiegel hat.
Welche Säule sichert das soziale Existenzminimum?
Die 1. Säule (AHV oder IV) gegebenenfalls zusammen mit den Ergänzungsleisungen
Besteht keine Anspruch auf AHV oder IV und sind die Taggeldleistungen ausgeschöpft, wird das Existenzminimum über die Sozialhilfe gesichert.
Welche Personen haben anrecht auf EL (Ergänzungsleistungen)?
Jene, bei welchen die Lebenskosten mit der AHV/IV nicht gedeckt werden
EL ist ergänzend zur AHV/IV (auch bei Teilrenten) , Personen mit Hilfslosenentschädigung der IV, während mindestens sechs Monaten ein IV Taggeld erhalten.
Voraussetzung:
- Wonsitz und aufenthalt in der CH
- AusländerInnen leben seit mind. 10 J. in der CH
- BürgerInnen eines EU-Mitgliedstaats (Personenfreizügigkeit)
Können Personen die keinen Anspruch auf AHV oder IV haben keine EL beziehen?
Doch, unter gewissen Umständen können sie einen Anspruch auf EL geltend machen.
Was ist mit subsidiärer Sozialhilfe gemeint?
Die Bundesverfassung (Art. 12) garantiert ein Recht auf Hilfe in sozialen Notagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Sozialhilfe wird dann gewährt, wenn sich die bedürftige Person nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die Hilfe darf nicht von den Ursachen der Notlage abhängig gemacht werden. Sozialhilfesleistungen sind "Fürsorgeleistungen" und nicht Versicherungsleistungen. Es besteht eine Rückzahlungspflicht, die kantonal unterschiedlich definiert ist.
In der Schweiz gibt es kein Bundesgesetz zur Sozialhilfe, der Verfassungsartikel regelt aber die Zuständigkeit. Wie ist diese Zuständigkeit geregelt (ZUG --->Bundesgesetz über die Zuständigkeit und die Unterstützung Bedürftiger)?
der Bedürftige hat seinen Wohnsitz (Unterstützungswohnsitz) in dem Kanton, in dem er sich mit der Absicht dauernderen Verbleibens aufhält (Art. 4 ZUG)
Der Aufenthalt in einem Heim, einem Spital oder einer anderen Einrichtung und die behördliche Unterbringung einer volljährigen Person in Familienpflege begründen keine Unterstützungswohnsitz (Art. 5 ZUG)
Das minderjährige Kind teilt, unabhängig von seinem Aufenthaltsort, den Unterstüzungswohnsitz der Eltern, oder jenies Elternteild, unter dessen elterlicher Sorge es steht. (Art. 7 ZUG)
Wo obliegt die Gesetzgbung über die Bestimmung der Leistungen in der Sozialhilfe?
Die kantonale Gesetzgebung bestimmt die Leistungen der Sozialhilfe. Trotz SKOS-Richtlinien ist die Berechung der Sozialhilfe und das Verfahren in jedem Kanton etwas anders geregelt. Mehrheitlich werden die Sozialhilfeleistungen über die Gemeinden finanziert und ausbezahlt.
-
- 1 / 43
-