HFWI8632
Set of flashcards Details
Flashcards | 15 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 07.03.2017 / 02.02.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170307_recht_fuer_technische_kaufleute_kapitel_7
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170307_recht_fuer_technische_kaufleute_kapitel_7/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Wie lauten die 4 Voraussetzungen damit ein Vertrag entsteht?
Was ist eine verbindliche Offerte?
- Wenn ein Verhandlungspartner dem anderen eine konkrete Offerte (Angebot) macht.
- das kann eine ausdrückliche oder eine stillschweigende Offerte sein
- Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
- Ja (Annahme)
- Nein (Ablehnung)
- Ja, aber (hier spricht man eine Gegenofferte aus)
- Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
Wie lange ist die Bindungsdauer (Gültikeitsdauer) an eine Offerte?
- Entweder ist die Offerte bereits zeitlich befristet, dann gilt die Bindungsdauer (OR 3 I)
- Ohne zeitliche Befristung sieht es folgendermassen aus:
- Bei Anwesenden in der dirketen Kommunikation (Telefon, persönliches Treffen) muss die Antwort sofort erfolgen (OR 4)
- Bei nicht Anwesenden in der indirekten Kommunikation ( OR 5 l)
- Briefwechsel ca. 5 Tagen
- Fax oder E-Mail ca. 1 Tag
Wie lautet der minimale Inhalt einer Offerte?
Die Hauptpunkte eines Vertrages sind (Was und wie viel):
- Kaufvertrag: Kaufgegestand und Kaufpreis
- Mietvertrag: Mietobjekt und Mietpreis
- Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Lohn
Diese jeweils 2 Punkte müssen laut OR klar geregelt sein, damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, alle weiteren Punkte wie Lieferfrist, Garantie, Zahlungsmodalitäten usw. sind Nebenpunkte, die man regeln kann aber nicht muss - OR hält Bestimmungen bereit
Was sind AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)?
- Die Nebenpunkte eines Vertrages
- Die AGB's muss man vor Vertragsabschluss einsehen können
- Man kann den AGB's auch blind zustimmen
- Schutz vor Missbrauch der AGB's bietet
- Ungewöhnlichkeitsregel
- AGB's dürfen keine starke Abweichung vom Standart haben
- Missbrauchsregel
- AGB's dürfen nicht zum Nachteil des Konsumenten sein
- AGB's dürfen kein Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten aufweisen
- Ungewöhnlichkeitsregel
Was sind Sonderfälle von vebindlichen bzw. unverbindlichen Offerten?
- Unbestellt zugesandte Ware sind keine Offerten (OR 6a)
- man kann die Ware brauchen, aufbewahren oder fortwerfen
- man muss die Ware nicht bezahlen
- Zusätze wie unverbindliche oder freibleibend (OR 7 II)
- Solche oder ähnlich Zusätze nimmt der Offerte ihre Verbindlichkeit
- Schaufensterauslagen mit Preisangaben sind bindende Offerten (OR 7 III)
Wie sind die Voraussetzungen für eine handlungsfähige Person?
- Handlungsfähige (ZGB 13) Personen müssen 2 Bedingungen erfüllen:
- Volljährig (18. Lebensjahr) ZGB 14
- Urteilsfähig (ist immer an einem konkreten Geschäft zu beurteilen) ZGB 16
Was sind handlungsunfähige Personen?
- Personen die urteilsunfähig sind
- Wenn die Vernuft fehlt für die eigene Handlung, egal ob volljährig oder nicht
- Zu jung für das entsprechende Geschäft
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- usw.
- Wenn die Vernuft fehlt für die eigene Handlung, egal ob volljährig oder nicht
- Personen die beschränkt handlungsunfähig sind
- Unrteilsfähige Minderjährige
- Urteilsfähige Minderjährige brauchen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Es gibt 3 Ausnahmen
- Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
- unentgeltlichen Vorteilen (ein Vetrag ohne Pflichten, nur Vorteile)
- geringfühgigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
- Urteilsfähige volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft
- Dauernder Entzug der Handlungsfähigkeit (z.B.geistig behinderte Menschen)
- Urteilsfähige volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung îhres Beistands
- Ist eine Person trotzdem urteilsfähig gelten folgende 3 Ausnahmen
- Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
- unentgeltlichen Vorteilen (ein Vetrag ohne Pflichten, nur Vorteile)
- geringfühgigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
- Volljährige Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit
- für bestimmte Handlungen ist dieser Person die Rechtshandlung entzogen
- Unrteilsfähige Minderjährige
Was sind die Formen eines Vertrages?
- stillschweigender (mit Gesten) Vertrag
- mündlicher Vertrag
- schriftlicher Vertrag
- Formfreiheit (OR 11)
- Vertragspartner sind grundsätzlich frei in der Wahl der Vertragsform, ausser das Gesetzt schreibt es vor
Welches sind die gesetzlichen Formvorschriften?
- Bei folgenschwehren Geschäften schreibt das Gesetz Formvorschriften vor. Sie haben folgende Funktionen:
- Warnfunktion (Schutz des Vertragspartners vor übereilten Entscheiden)
- Beweisfunktion
- Es gibt 3 Arten von Formvorschriften
- Einfache Schriftlichkeit
- Qualifizierte Schriftlichkeit
- Öffentliche Beurkundung
Was beinhaltet die einfache Schriftlichkeit
- Schrftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift aller Personen die durch den Vertrag verpflichtet werden
- Beispiele
- Lehrvertrag
- Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag
- Schenkungsversprechen
- Elektronische Signatur (Zertifikat)
- Beispiele
Was beinhaltet die qualifizierte Schriftlichkeit?
- Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift plus weitere Vorgaben
- z.B. gewisse Vertragspunkte müssen enthalten sein
- z.B. Vertragsbestandteile müssen von Hand geschrieben sein
- Beispiel
- Konsumkreditvertrag
- kleinere Bürgschaft
- usw.
- Beispiel
Was beinhaltet die öffentliche Beurkundung?
- Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift plus Mitwirkung einer Urkundsperson (Notar)
- Grundstückskauf
- grössere Bürgschaft (über CHF 2'000.-)
Was ist ein zulässiger Vertragsinhalt?
- Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, es kan ein beliebiger Inhalt abgemacht werden.
- OR 20 I setzt aber Schranken:
- unmöglicher Inhalt
- Ein Rennpferd wird verkauft, dass kurz vor Vertragsabschluss stirbt
- widerrechlticher Inhalt
- Verstösst gegen Privatrecht oder öffentliches Recht
- Für allfällige Absenzen wegen Schawangerschaft, schuldet der Arbeitgeber keinen Lohn
- Verstösst gegen Privatrecht oder öffentliches Recht
- Inhalt der gegen die gute Sitte verstösst
- Schmiergeldverträge
- unmöglicher Inhalt
Was sind die Folgen eines unzulässigen Vertragsinhaltes?
Ein Vertrag gilt als ganz oder teilweise nichtig.
-
- 1 / 15
-