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4. Verwaltungsrecht

Gérard Hertig (ETH Zurich)

Gérard Hertig (ETH Zurich)


Set of flashcards Details

Flashcards 26
Students 18
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 07.02.2017 / 04.08.2024
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Zwangsvollstreckung

Jede Verwaltungsbehörde vollstreckt die von ihr getroffene Anordnung selbst. Sie ist befugt, die Vollstreckung einer ihr unterstellten Behörde zu übertragen.

Allgemeines Verwaltungsrecht

− Organisation der Verwaltung

− Formen des Verwaltungshandelns

− Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns

Besonderes Verwaltungsrecht

Regelt spezielle Fragen in einzelnen Rechtsgebieten, z.B.

• Staatshaftungsrecht

• Polizeirecht, insbesondere öffentliches Baurecht

• Raumplanungsrecht

• Umweltschutzrecht

• Landwirtschaftsrecht

• Wirtschaftsverwaltungsrecht

• Sozialversicherungsrecht

Eingriffsverwaltung

− Verwaltung greift in Rechtspositionen des Bürgers ein

− Beispiele: Bauverbot, Demonstrationsverbot

Leistungsverwaltung

− Verwaltung gewährt dem Bürger staatliche Leistungen

− Beispiele: Finanzielle Unterstützung, Sachleistung, Unterkunft, Verpflegung, Wohnbausubvention

 Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm ist auf einen unbestimmten, offenen Adressatenkreis anwendbar und regelt eine Vielzahl unbestimmter Sachverhalte

• Wichtigster Fall einer Rechtsnorm einer Verwaltung: Rechtsverordnung

Als Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift bzw. Rechtssatz versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrechtenthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz.

 

  • Verbote und Gebote, die Unterlassungs- oder Handlungspflichten auferlegen
  • Verbindliche Feststellungen
  • Gestaltungen wie Aufhebungen, Ernennungen, Entlassungen, Gestattungen

Einzelakt

Ein Einzelakt ist auf einen bestimmten oder bestimmbaren Adressaten anwendbar und regelt einen konkreten Sachverhalt oder Gegenstand

• Wichtigster Fall eines Einzelakts: Verfügung

Verfügung 

„Die Verfügung ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.“