4. Verwaltungsrecht
Gérard Hertig (ETH Zurich)
Gérard Hertig (ETH Zurich)
Set of flashcards Details
Flashcards | 26 |
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Students | 18 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 07.02.2017 / 04.08.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Zwangsvollstreckung
Jede Verwaltungsbehörde vollstreckt die von ihr getroffene Anordnung selbst. Sie ist befugt, die Vollstreckung einer ihr unterstellten Behörde zu übertragen.
Allgemeines Verwaltungsrecht
− Organisation der Verwaltung
− Formen des Verwaltungshandelns
− Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns
Besonderes Verwaltungsrecht
Regelt spezielle Fragen in einzelnen Rechtsgebieten, z.B.
• Staatshaftungsrecht
• Polizeirecht, insbesondere öffentliches Baurecht
• Raumplanungsrecht
• Umweltschutzrecht
• Landwirtschaftsrecht
• Wirtschaftsverwaltungsrecht
• Sozialversicherungsrecht
Eingriffsverwaltung
− Verwaltung greift in Rechtspositionen des Bürgers ein
− Beispiele: Bauverbot, Demonstrationsverbot
Leistungsverwaltung
− Verwaltung gewährt dem Bürger staatliche Leistungen
− Beispiele: Finanzielle Unterstützung, Sachleistung, Unterkunft, Verpflegung, Wohnbausubvention
Rechtsnorm
Eine Rechtsnorm ist auf einen unbestimmten, offenen Adressatenkreis anwendbar und regelt eine Vielzahl unbestimmter Sachverhalte
• Wichtigster Fall einer Rechtsnorm einer Verwaltung: Rechtsverordnung
Als Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift bzw. Rechtssatz versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrechtenthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz.
- Verbote und Gebote, die Unterlassungs- oder Handlungspflichten auferlegen
- Verbindliche Feststellungen
- Gestaltungen wie Aufhebungen, Ernennungen, Entlassungen, Gestattungen
Einzelakt
Ein Einzelakt ist auf einen bestimmten oder bestimmbaren Adressaten anwendbar und regelt einen konkreten Sachverhalt oder Gegenstand
• Wichtigster Fall eines Einzelakts: Verfügung
Verfügung
„Die Verfügung ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.“