Grundwissen Steuern
Grundwissen Steuern
Grundwissen Steuern
Kartei Details
Karten | 17 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 05.02.2017 / 23.05.2021 |
Lizenzierung | Namensnennung (CC BY) (BBZB Weggismatt) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170205_grundwissen_steuern
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Wer ist in der Schweiz berechtigt, Steuern zu erheben (Steuerhoheit)?
Der Bund, die Kantone, die Gemeinden, anerkannte Kirchen
Wer muss in der Schweiz Steuern bezahlen? (Steuerpflicht)?
Natürliche und juristische Personen die in der Schweiz leben.
Worin liegt der Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern?
Direkte Steuern: (Veranlagte Steuern) Steuern auf Einkommen, Vermögen und Erträge.
Indirekte Steuern: (Tarivierte Steuern) Verbrauchssteuern auf Güter & Dienstleistungen.
Nennen Sie den Zweck der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen?
Damit die Institutionen im Land Unterhalten und bezahlt werden können
Zählen Sie die drei Hauptzwecke auf, wofür der Staat Geld ausgibt und nennen Sie je zwei konkrete Beispiele.
Fiskalpolitischer Zweck: Deckt den Bedarf der Allgemeinheit. --> Schule, Umweltschutz, Verkehr und Armee
Sozialpolitischer Zweck: Es erfüllt die sozialen Bedürfnisse. --> Führsorge, Spital, usw.
Wirtschaftlicher Zweck: Es schützt die wirtschafltichen Interessen. --> Subventionen, Direktzahlungen, Wirtschaftsförderung
Erklären Sie Sinn und Funktionsweise der Verrechnungssteuer.
Die Verrechnungssteuer ist zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
35% des Zins geht in die Bundeskasse. 65% behält der Konto Besitzer. Wenn das Konto in den Steuern angegeben wird, erhält man diese 35% zurück. Wenn man das Konto nicht angibt bleiben die 35% in der Bundeskasse und man macht sich somit strafbar --> Steuerhinterzug.
Erklären Sie den Begriff Steuerveranlagung.
Eine Feststellung, dass eine Steuerschuld besteht.
Halten Sie stichwortartig und aus der Sicht des Steuerzahlers den Ablauf der Steuerveranlagung bis zur Bezahlung der Steuern fest.
Steuern ausfüllen (bis Ende März), Steuerveranlagungsverfügung, Einsprache (30 Tage), Steuerrechnung bezahlen