Strafrecht BT I (Vermögensdelikte u.Ä.)
Diebstahl und Unterschlagung, Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung, Betrug, Untreue und ähnliche Straftaten
Diebstahl und Unterschlagung, Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung, Betrug, Untreue und ähnliche Straftaten
Kartei Details
Karten | 141 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 01.02.2017 / 12.01.2025 |
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Dreieckserpressung (Nötigungserfolg räuberische Erpressung)
Nach der hL ist eine dem Geschädigten zurechenbare Vermögensverfügung erforderlich.
Vorfrage: Liegt nach der inneren Willensrichtung des Genötigten eine Vermögensverfügung, also eine Weggabe vor? Wenn ja, ist diese Weggabe dem Geschädigten zurechenbar?
-> siehe Betrug (Theorie der rechtl. Befugnis/Lagertheorie)
+ Nach der neueren Rspr. ist zwar keine Vermögensverfügung erforderlich, aber um eine Abgrenzung zum Raub in mittelbarer Täterschaft vorzunehmen ist erforderlich, dass der Genötigte den Schutz der Vermögenswerte des Geschädigten wahrnehmen kann und will; auch der BGH verlangt also ein Näheverhältnis vergleichbar der Lagertheorie.
Vermögensnachteil (räuberische) Erpressung
Entspricht dem Vermögensschaden beim Betrug
Stoffgleichheit der erstrebten Bereicherung
"Stoffgleichheit liegt vor, wenn Vorteil und Schaden unmittelbar auf derselben Vermögensverfügung (bzw. derselben Handlung, Duldung, Unterlassung) beruhen und der Vorteil sich spiegelbildlich im geschädigten Vermögen niederschlägt"
Zusammenhang zwischen qualifiziertem Nötigungsmittel und Wegnahme (schwerer Raub)
Nach hM ist ein enger zeitlich-räumlicher Zusammenhang, aber keine objektive Kausalität zwischen dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und der Wegnahme erforderlich.
Gefahr
Eine Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führen wird.
schwere Gesundheitsschädigung/schwere körperliche Misshandlung
"Eine schwere Gesundheitsschädigung liegt jedenfalls dann vor, wenn zur Wiederherstellung der Gesundheit intensivmedizinische oder umfangreiche und langwierige Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind"
"Eine schwere körperliche Misshandlung setzt eine mit der Intensität einer schweren Körperverletzung iSd § 226 StGB vergleichbare Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder des körperlichen Wohlbefindens voraus"
-"durch die Tat"!
Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
Tatsächlicher Einsatz des Gegenstandes zur Gewaltanwendung oder als Drohmittel.
Teile der Rspr. fassen den Begriff des gefährlichen Werkzeugs weiter als bei § 250 I Nr. 1a, da aufgrund der Verwendungsvoraussetzung nunmehr die konkrete Verwendung wieder mit in den Begriff des gefährlichen Werkzeugs einbezogen werden kann. Dagegen wird eingewendet, dass eine Aufspaltung des Begriffs in Absatz 1 und 2 des § 250 dem (gleichlautenden) Wortlaut der Norm widerspreche. Außerdem bereitet ein Anknüpfen an die konkrete Verwendung bei der Bestimmung der Qualität eines Gegenstandes als gefährliches Werkzeug insofern Schwierigkeiten, als dass unter Verwendung im Sinne des § 250 II Nr. 1 auch der Einsatz des Gegenstandes zur Drohung fällt.
Raub mit Todesfolge Stichpunkte
- an den Gefahrenverwirklichungszusammenhang denken! (Tod muss gerade mit Nötigungsmittel zusammenhängen, Zusammenhang mit der Wegnahme genügt nicht)
- zur Beendigungsphase den Streit von §§ 244, 250 StGB übertragen!
Computerbetrug Schema
1) obj. TB
a) Tathandlung des Absatz 1
aa) Unrichtige Gestaltung des Programms
bb) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Angaben
cc) Unbefugte Verwendung von Daten
dd) Sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
b) Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs, dh die Tathandlung muss:
aa) einen Datenverarbeitungsvorgang in Gang setzen, der
bb) zu einer unmittelbar vermögensmindernden Computerverfügung führt.
c) Vermögensschaden
2) subj. TB
a) Vorsatz
b) Absicht stoffgleicher Bereicherung
3) Obj. RW der erstrebten Bereicherung und entsprechender Vorsatz
Daten
"Alle codierten und codierbaren Informationen unabhängig vom Verarbeitungsgrad"
Datenverarbeitung
"Die technischen Vorgänge, bei denen nach der Aufnahme von Eingangsdaten durch deren Verknüpfung mit dem installierten Programm, auf dem wiederum Arbeitsbefehle an die Datenverarbeitungsanlage gespeichert sind, Arbeitsergebnisse erzielt werden"
"das Ergebnis einer Datenverarbeitung beeinflussen"
(Mit-)Ursächlichkeit für das Ergebnis der Datenverarbeitung
-> täuschungsähnliche Einwirkung
Verwendung von Daten
aA: jede Nutzung von Daten
dagegen: zu weit, eigentlich soll Variante 4 der Auffanftatbestand sein
hM: eine Eingabe von Daten gerade in den Verarbeitungsprozess
"unbefugt" beim Computerbetrug
aA: subjektivierende Auffassung: wenn sie dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des über die Daten Verfügungsberechtigten widerspricht
dagegen: danach wäre selbst das Verwenden einer fremden Waschmaschine nach § 263a strafbar
aA: computerspezifische Auslegung: wenn sie dem Willen des über die Daten Verfügungsberechtigten widerspricht und sich dieser in der Programmgestaltung niedergeschlagen hat, also das Programm selbst die Befugnis des Anwenders überprüft
dagegen: sehr viele verschiedene Feinheiten bei der Auslegung und viel zu eng
hM: betrugsspezifische Interpretation: solche Handlungen, die als Betrug zu werten wären, würden nicht lediglich maschinell gesteuerte Geschehensabläufe ausgelöst -> fiktiver Mensch anstelle der Maschine
Beiseiteschaffen (Versicherungsmissbrauch)
"Jedes räumliche Verbringen, durch das die versicherte Sache in eine Lage gebracht wird, in welcher der Zugriff auf die Sache durch die Versicherung zumindest wesentlich erschwert wird"
Diebstahl Schema
1) obj. TB
a) fremde bewegliche Sache
b) Wegnahme
aa) Begründung neuen Gewahrsams
bb) Bruch fremden Gewahrsams
2) subj. TB
a) Vorsatz bzgl obj TB-Merkmale
b) Absicht rechtswidriger Zueignung
aa) Zueignungsobjekt
bb) Enteignungsvorsatz
cc) Aneignungsabsicht
dd) obj Rechtswidrigkeit der Zueignung
ee) Vorsatz bzgl der Rechtswidrigkeit der Zueignung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls Schema
IV) Strafzumessung
1) bestimmte Räumlichkeit + Einbrechen o.Ä. + zur Ausführung der Tat(=Vorsatz bereits beim Einbrechen)
2) Schutzvorrichtung + gegen Wegnahme bes gesichert
3) gewerbsmäßig
4) Gebäude + der Verehrung dienend
5) Sache mit Bedeutung für.. + öffentliche Sammlung
6) Hilfslosigkeit + Ausnutzen
7) Handfeuerwaffe...
! 8) Vorsatz, §§ 15, 16 StGB analog !
9) kein Ausschluss nach Abs. 2 (inkl. Vorsatz auf Geringwertigkeit)
Qualifikationen des Diebstahls Schema
1) obj. TB
a) GrundTB
b) QualifikationsTB
aa) Waffe oder gef Werkzeug + Beisichführen
bb) sonst Werkzeug + Beisichführen + Verwendungsabsicht
cc) Mitglied einer Bande, die... + Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds
dd) Wohnung + Einbrechen o.Ä.
2) subj. TB
a) Vorsatz GrundTB + Qualifikation
b) Absicht rechtswidriger Zueignung
Betrug Schema
1) obj. TB
a) Täuschung
b) Irrtum (+ Kausalzusammenhang Täuschung/Irrtum)
c) Vermögensverfügung (+ Kausalzusammenhang Irrtum/Vermögensverfügung)
d) Vermögensschaden ( + Zusammenhang Täuschung/Schaden)
2) subj. TB
a) Vorsatz bzgl obj TB-Merkmale
b) Absicht stoffgleicher rechtswidriger Eigen- oder Drittbereicherung
aa) Bereicherungsabsicht
bb) Stoffgleichheit der erstrebten Bereicherung
cc) obj RW der erstrebten Bereicherung
dd) Vorsatz bzgl der RW der Bereicherung
Besonders schwerer Fall des Betrugs Schema
îV) Strafzumessung
1) gewerbsmäßig + als Mitglied einer Bande
2) grpßes Ausmaß oder Absicht vielzahliger Schädigung
3) wirtschaftliche Not einer anderen Person
4) Missbrauchen seiner Befugnisse als Amtsträger
5) "Versicherungsbetrug"
! 6) Vorsatz analog !
7) kein Ausschluss
Unterschlagung Schema
1) obj. TB
a) fremde bewegliche Sache
b) Eigen- oder Drittzueignung
aa) Zueignungswille (Zueignungsobjekt + Enteignunsgvorsatz + Aneignungsvorsat)
bb) Manifestation des Zueignungswillens
c) obj RW der Zueignung
d) Qualifikation: Anvertraut-Sein
2) subj. TB = Vorsatz bzgl obj TB-Merkmale
Untreue Schema
1) obj. TB
a) Missbrauchstatbestand
aa) fremdes Vermögen
bb) Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
cc) missbrauchen
dd) Vermögensbetreungspflicht
b) Treubruchtatbstand
aa) Kraft ... bestehende Vermögensbetreungspflicht
bb) tatsächliches Treueverhältnis
cc) Vermögensbetreuungspflicht
dd) Pflichtverletzung
c) Vermögensnachteil
2) subj. TB
Raub Schema
1) obj. TB
a) Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
aa) fremde bewegliche Sache
bb) Wegnahme
(1) Begründung neuen Gewahrsams
(2) Bruch fremden Gewahrsams
b) qualifiziertes Nötigungsmittel
aa) Gewalt gegen einer Person
bb) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
c) Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme
2) subj. TB
a) Vorsatz bzgl obj TB-Merkmale
b) Absicht rw Zueignung
aa) Zueigungsobjekt
bb) Enteignungsvorsatz
cc) Aneignungsabsicht
dd) obj RW der Zueignung
ee) Vorsatz bzgl der RW der Zueignung
c) subj Finalzusammenhang
Räuberischer Diebstahl Schema
1) obj. TB
a) bei einem Diebstahl
b) auf frischer Tat betroffen
c) Gewalt oder Drohung
2) subj. TB
a) Vorsatz bzgl obj TB-Merkmale
b) Besitzerhaltungsabsicht
(Räuberische) Erpressung Schema
1) obj. TB
a) Gewalt oder Drohung
aa) Gewalt
bb) Drohung mit empfindlichen Übel (Erpressung)
cc) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (räub. Erpressung)
b) Nötigungserfolg
c) Vermögensnachteil
2) subj. TB
a) Vorsatz bzgl. obj. TB-Merkmale
b) Absicht stoffgleicher rechtswidriger Eigen- oder Drittbereicherung
aa) Bereicherungsabsicht
bb) Stoffgleichheit der erstrebten Bereicherung
cc) obj RW der erstrebten Bereicherung
dd) Vorsatz bzgl der RW der Bereicherung
- Achtung: in der RW die Verwerflichkeit prüfen!
Schwerer Raub Schema
1) obj. TB
a) Grund-TB
b) Qualifikations-TB
aa) Waffe oder gefährliches Werkzeug + Beisichführen
bb) sonst. Mittel oder Werkzeug + Beisichführen + Verwendungsabsicht
cc) Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
dd) Mitglied einer Bande + Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds
ee) Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
ff) bewaffnet + Bande
gg) schwere Misshandlung oder Todesgefahr
Leichnam als Sache
eA: Sacheigenschaft (-), da es sich um einen Rückstand der menschlichen Person handelt, der aus Pietätsgründen dem Rechtsverkehr entzogen ist
eA: Mit dem Tod verliert der Mensch die Rechtssubjektsqualität
-> aber Achtung: herrenlos!
Körperteile als Sachen
werden erst mit Abtrennung vom Körper zu eigenständigen Sachen
Sacheigenschaft mediznischer Implantate
eA: allein die Implantation ändert nichts an der Sacheigenschaft
aA: Supportiv-Implantate seien stets Sachen, Substituiv-Implante gehören nach ihrer Einpflanzung zum Körper
hM: Sämtliche Implantate verlieren mit ihrer Einpflanzung die Sacheigenschaft
bewegliche Sachen Definition
"beweglich sind alle Sachen die fortgeschafft werden können"
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