Prüfungsteil Nr. 1 / ZGB, OR, ZPO, Steuern, Sicherheit der Erfüllung
Teil Nr. 1 Recht
Teil Nr. 1 Recht
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 175 |
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Utilisateurs | 25 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 05.01.2017 / 02.01.2023 |
Lien de web |
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Nennen Sie den Unterschied zwischen Vormerkungen und Anmerkungen und nennen Sie je Beispiele?
Vormerkung:
Mietvertrag, prov. Pfandrecht Stockwerkeigentümer
(Sicherung Rechtsverhältnis beim Vertrag, Rangsicherung beim Pfandrecht)
Anmerkung:
Wirkt deklaratorisch – informativ eines begründeten
Rechtsverhältnisses (Reglement, Aufteilungsplan)
a) Definieren Sie Handlungsfähigkeit?
b) Welche zwei Voraussetzungen bedarf es, dass die Handlungsfähigkeit vorliegt?
c) Kiosk verkauft 17 Jährigem eine Zeitung. Ist damit ein gültiger Vertrag entstanden?
a) Fähigkeit, durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
b) Urteilsfähigkeit und Volljährigkeit ergeben die Handlungsfähigkeit.
c) Marcel ist beschränkt handlungsunfähig. Für den Kauf einer Tageszeitung ist er vertragsfähig.
Nennen Sie den Inhalt eines Baurechtsvertrag?
a) Kann man auf einem Baurecht eine Hypothek errichten?
Vertragsparteien, Beschreibung des Grundstücks, Dauer des Baurechts, Heimfall, Baurechtszins, Sicherung des Baurechtszins, Aufhebung / Änderung des gesetzlichen Vorkaufsrechts, Unterhaltspflicht des Baurechtsberechtigten
Übertragbarkeit und Vererblichkeit, Steuern und Abgaben
a) Wenn das Baurecht selbständig und dauernd (30Jahre) begründet ist, kann das Baurecht als Grundstück behandelt werden und ist dann mit Grundpfandrechten belastbar.
Nennen Sie die drei Immssionsarten, welche Immssion verbietet das Gesetz mit Artikel 684 ZGB.
a) Was heisst Idelle?
Das Gesetz verbietet übermässige Immissionen.
Materielle Immissionen, als das Einwirken von Stoffen wie Rauch, Abwasser etc.
Negative Immissionen:
Fernhalten von Stoffen, Personen oder Energien, Behinderung ideeller Eindrücke, z.B. Entzug der Aussicht, Schattenwurf
Ideelle Immissionen:
Verletzung des psychischen Empfindens
a) Nur im (persönlichen) Wertesystem eines Menschen.
Herr Huber lässt sich in einem Haushaltgeschäft beraten, weil er einen neuen Dampfgarer für seine Eigentumswohnung kaufen will. Nach erfolgter Beratung kauft er einen Steamer. Als dieser geliefert wird und eingebaut werden soll, stellt er fest, dass die notwendigen Wasseranschlüsse für den Steamer fehlen.
Zeigen Sie anhand der relevanten Gesetzesbestimmungen auf, wie Herr Huber vorzugehen hat? (Man kann davon ausgehen, dass zwar der Verkäufer, nicht aber Herr Huber den Unterschied zwischen einem Steamer und Dampfgarer kannte.)
Zwischen den Parteien ist ein Vertrag zustande gekommen (Art. 1 OR). Es stellt sich die Frage, ob der Vertrag gültig ist. Herr Huber kann einen Irrtum geltend machen. Der Vertrag wird für ihn unverbindlich, wenn der Irrtum wesentlich war (Art. 23 OR). Wesentlich ist der Irrtum in den Fällen von Art. 24 Abs. 1 OR. Der fehlende Wasseranschluss zur Installation eines Dampfgarers dürfte ein wesentlicher Irrtum sein. Da davon auszugehen ist, dass der Verkäufer, nicht aber der Käufer den Irrtum kannte, kann Herr Huber ohne schadenersatzpflichtig zu werden (Art. 26 OR) innerhalb eines Jahres anfechten (Art. 31 Abs. 1 OR).
Welche Bedeutung und Wirkung hat das Grundbuch? Nennen Sie Einige.
- Über Rechte und Pflichten an Grundstücken wir ein Grundbuch geführt
- Informationsprinzip
- Rechtssicherheit
- Publizitätsprinzip (dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann)
- Das dingliche Recht entsteht in den meisten Fällen erst, wenn im GB eingetragen
- Gutglaubenswirkung: gutgläubiger Erwerber darf sich auf Eintrag im GB verlassen
- Das Gesetz setzt voraus, dass man die Einträge im GB kennt
Kann der Grundeigentümer mit seinem Eigentum machen, was er will?
Nein, das Eigentum ist zwar das umfassendste dingliche Recht, aber dessen Gebrauch, Verbrauch bzw. Nutzung ist immer nur in den Schranken des Gesetzes und möglicher vertraglicher Einschränkungen möglich.
Nennen Sie beim Grundbuch die zwei benötigten Interessensnachweise für eine Einsicht und was sehen Sie mit diesen?
Ohne speziellen Interessennachweis
Bezeichnung des Grundstücks; Namen und Identifikation des Eigentümers; Eigentumsform (Allein-, Mit- oder Gesamteigentum); Dienstbarkeiten; Grundlasten; Anmerkungen
Mit glaubhaft gemachtem Interesse (Verwaltungsvertrag, Vollmacht Grundeigentümer, etc.):
Zusätzlich zu Informationen gemäss Antwort oben: persönliche Rechte (z.B. Vorkaufsrechte); Vormerkungen; Verfügungsbeschränkungen; Grundpfandrechte
Nennen Sie bei der Mehrwertsteuer verschiedene Beispiele von Leistungen im Immobilienbereich, welche von der Steuer ausgenommen sind?
- Verkauf von Immobilien
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Näherbaurecht)
- Zahlung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in den Erneuerungsfonds
- Vermietung von Wohnräumen
- Vermietung von Gewerberäumen
- Verpachtung von Ackerland
Wie kann man die Verjährungsfrist unterbrechen?
Durch gerichtliche Klage
Durch eine von der Gegenpartei unterzeichnete "Verjährungseinredeverzichtserklärung"
WIe heisst die Bewertung der Nutzniessung und aufgrund welcher Angaben erfolgt diese (Bewertung bei einem Verkauf, wo der Berechtigte das Einverständnis für die Löschung der Nutzniessung gibt)?
Man spricht von Kapitalisierung. Diese erfolgt grundsätzlich auf Grundlage des tatsächlichen Ertrags des Objekts bzw. der Jahresleistung im Bewertungsstichjahr.
Ab wann kann man die Löschung einer Diernstbarkeit verlangen? Bitte nennen SIe den Artikel?
Wenn die Dienstbarkeit für das berechtigte Grundstück alles Interesse verloren.
Art. 736 ZGB
Ab wann bin ich im Annahmeverzug - wenn ich eine Aliudlieferung also Falschlieferung erhalte? Nenne den Artikel bei einer Falschlieferung?
In Annahmeverzug gerät nur, wer eine „gehörig angebotenen Leistung“ verweigert. Wenn eine Unternehmnung die falsche Sache liefert, fehlte es an einem gehörigen Angebot.
Art. 91 OR
Nennen Sie drei Kausalhaftungen?
Es ist keine Verschuldenshaftung und das Verschulden ist keine Voraussetzung für diese Haftungen.
Tierhalterhaftung (Art. 56 Abs. 1 OR)
Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 Abs. 1 OR)
Haftpflicht des Motorfahrzeughalters (Art. 58 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR)
Welche Rechte stehen dem Besteller beim Werkvertrag grundsätzlich zu und wie hat er vorzugehen, um diese zu wahren? Geben Sie die Gesetzesartikel an?
Wandelung (Art. 368 Abs. 1 OR), Minderung (Art. 368 Abs. 2 OR), Nachbesserung (Art. 368 Abs. 2 OR), Schadenersatz (Kumulativ) zu (Art. 368 Abs. 1 und 2 OR)
Vorgehen -> (Mängelrüge, Art. 367 Abs. 1 OR), Zudem ist dem Unternehmer mitzuteilen, welches Mängelrecht man geltend macht.
Was ist das öffentliche Recht und was regelt es?
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat als Inhaber einer übergeordneten Stellung und dem einzelnen Bürger. Es werden die Grundlagen für die Staatstätigkeit als solches bestimmt.
Nennen Sie die sechs Gebiete die das öffentliche Recht umfasst?
1. Staatsrecht, rechtliche Grundlage Bundesverfassung/Kantonsverfassung 2. Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht, Steuerrecht 3. Strafrecht, schweizerisches Strafgesetzbuch 4. Prozessrecht 5. Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, Entreibung von Geldbeträgen 6. Völkerrecht, Regelung zwischen einzelnen Staaten, Zollabkommen, Staatsverträge.
Was regelt das Privat- oder Zivilrecht? Auf welcher Stufe z.B. im Miet-, Arbeitsverhältnis stehen Sie?
Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Bürgern, die als natürliche oder juristische Personen gelten. Sie stehen auf gleicher Stufe (Rechtliches Gleichgewicht).
Wo ist das Privatrecht zur Hauptsache festgesetzt? Was gibt es noch daneben?
Im Obligationenrecht und im schweizerischen Zivilgesetzbuch. Daneben gibt es noch das Konsumkreditgesetz und Pauschalreisegesetz etc.
Erklären Sie zwingendes Recht und ergänzendes/dispositives Recht?
Zwingendes Recht kann nicht durch die Parteien abgeändert werden. Diese Rechtsvorschriften haben einen unabänderlichen Charakter. Ergänzendes Recht kann durch eine entsprechende Parteivereinbarung vereinbart werden.
Aus welchen vier Teilen besteht das schweizerische Zivilgesetzbuch und nennen Sie den versteckten 5ten Teil?
-Personenrecht -Familienrecht - Erbrecht -Sachrecht -Obligationsrecht (5ter)
Beschreiben Sie das Personenrecht und nennen Sie den Bereich der Artikel?
Das Personenrecht regelt wer Träger von Recht ist. Zudem regelt es allgemeine Sachen zu Mündigkeit/Handlungsfähigkeit/Wohnsitz. Es regelt auch die Rechtsinsitute Verein und Stiftungen.
Art. 11 - 89 ZGB
Beschreiben Sie das Familienrecht und nennen Sie den Bereich der Artikel?
1. Es regelt die Ehe als Gemeinschaft 2. Verwandschaft als erweiterte Gemeinschaft 3. Vormundschaft!!
Art. 90 - 456 ZGB
Beschreiben Sie das Sachrecht und nennen Sie den Bereich der Artikel?
Herrschafts- und Berechtigungsmöglichkeiten an Sachen (STWEG). Das Sachen- und Obligationenrecht bilden zusammen das Vermögensrecht des schweizerischen Privatrechts.
Was besitzt das ZGB unteranderem auch noch?
Eine Einleitung und Schlusstitel - Die Einleitungstitel sind elementar für das gesamte Privatrecht.
Ortsgebrauch?
Was an einem Ort gang und gäbe ist. Der Ortsgebrauch gehört nicht zum Recht kann aber bei Parteierklärungen wertvolle Hilfsmittel sein!
Umschreiben Sie das Gewohnheitsrecht und nennen Sie die Voraussetzungen.
Das Gewohnheitsrecht soll als zweite Quelle nach dem Gesetz aufkommen. Die Voraussetzung bedingt das eine Regel während längerer Zeit und Rechtsüberzeugend ausgeübt wurde. Gerischtsentscheide sog. Präjudizen bilden für sich noch kein Gewohnheitsrecht - Urteile auf Gewohnheit sind selten.
Umschreiben Sie die richterliche Rechtsfindung.
Als dritte Quelle wird sich der richterlichen Rechtsfindung einberufen. Der Richter soll nach ermessen entscheiden, so als würde er als Gesetzgeber entscheiden. Er soll sich von allgemeinen und objektiven Grundlagen und nicht willkürlich leiten lassen. er solle Leitsätze bilden. Er trifft die Entscheidung nach bewährter LEHRE und Überzeugung. Er beruft sich unter anderem auch auf die Überlieferungen. Ein Gerichtsurteil ist keine Rechtsquelle.
Nennen Sie die drei Formen von geschriebenem Recht?
Verfassung / Gesetz / Verordnung
Hat öffentliches Recht immer zwingenden Charakter?
Ja!
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