CG
Set of flashcards Details
Flashcards | 66 |
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Language | Deutsch |
Category | Macro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 02.01.2017 / 21.02.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170102_corporate_governance
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Was ist typisch für Kapitalgesellschaften?
Anzahl der Gesellschafter: mehr als bei Personengesellschaften (oft hoch)
Fortleben der Gesellschaft: Gesellschaft überdauert in der Regel jedes einzelne Mitglied
Bindung der Gesellschafter zu Mitgesellschaftern: eher lose, da viele Gesellschafter und oft keine Zusammenarbeit ("Kapitalgeberfunktion")
Übereinstimmung Kapitaleigner und Leitung der Gesellschaft: i.d.R. nicht gegeben Organe ("Trennung von Kapital u. Personen" = Fremdorganschaft)
Rechtsfähigkeit der Gesellschaft als solche: gegeben ("juristische Person")
Willensbildungsprinzip: Mehrheitsprinzip (nach Kapitalanteilen)
Haftung für die Gesellschaft: Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen, Gesellschafter nur mit ihren Kapitaleinlagen
Aufnahme neuer Gesellschafter: in der Regel leichter als bei Personengesellschaften, Kapitalanteile leichter übertragbar
Aufwendungen bei Kapitalgesellschaften: => EHER AUFWENDIG
Gründungsaufwendungen: Gerade bei AG hoch: umfangreiche Gründungsprüfungen, Druck und Ausgabe von Aktien, Notarpflicht, bei Börseneinführung: Prospekterstellung
laufende Aufwendungen:
a) Publizität: je nach Größenklasse
b) Prüfungspflicht: je nach Größenklasse
c) Mitbestimmung: je nach Anzahl der Mitarbeiter
GmbH - festes Gesellschaftskapital
"Stammkapital", Mindestsumme: 25 T€ („kleine GmbH = Unternehmergesellschaft 1 €)
GmbH - Aufgaben der Gesellschafterversammlung
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Einfordern von Einzahlungen auf den Gesellschaftsanteil
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Überwachung der Geschäftsführer
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Zustimmung bei Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- Änderungen des Gesellschaftsvertrages (3/4-Mehrheit),
- auch Stammkapitaländerungen
- Auflösung der Gesellschaft (3/4-Mehrheit)
- Abstimmung erfolgt nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile
- Die GV hat ggf. gegenüber den Geschäftsführern Weisungsrechte
- (gem. Satzung; ggf. erweiterter Einfluss gegenüber der HV bei der AG)
-> Aufgaben vergleichbar denen von HV (und AR) der AG
-> bei mitbestimmter GmbH wird ein AR gebildet, dessen Aufgaben dann denen des AR bei der AG vergleichbar sind
GmbH - Geschäftsführer
- Geschäftsführung und Vertretung der GmbH
- Bestellung durch GV (oder AR)
- müssen nicht Gesellschafter sein
- bei Mitbestimmung: Arbeitsdirektor
- genauere Befugnisse gemäß Gesellschaftsvertrag
- keine Zeitbegrenzung für Amtszeit
GmbH - Arten von Geschäftsführer
• Unterscheide: hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich
• Hierarchie: Geschäftsführer (Normalfall), Sprecher der Geschäftsführung, stv. GF
AG - Festes Gesellschaftskapital:
Grundkapital, Mindestsumme: 50 T€, Ausgabe von Aktien
AG - Aktie
- Wertpapier, besteht aus Mantel und Coupons (Bogen)
- verbrieft festen Anteil am Grundkapital
- Aktie ist grundsätzlich jederzeit verkäuflich
- Nennwert mindestens 1 €
- Mindesteinzahlung: 25% des Nennwerts, ggf. Aufgeld (Agio)
AG - Organe
- Vorstand: Leitungsorgan
- Aufsichtsrat: Kontroll- und Zustimmungsorgan
- Hauptversammlung: Hauptorgan, Versammlung der Aktionäre
AG - Arten von Vorständen
• Unterscheide: hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich
• Hierarchie:
o Vorstandsmitglied (Normalfall)
o Sprecher des Vorstandes (bestimmt via AR oder einstimmig durch Vorstände)
o Vorsitzender des Vorstandes (bestimmt via AR)
o stv. Vorstandsmitglied
Gläubigerschutz bei der AG
- strenge Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
- Prüfungs- und Publizitätspflichten
- 3/4-Mehrheiten für wichtige Beschlüsse
Genossenschaft - Zweck
Förderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes
Ein Mitglied beteiligt sich über einen Geschäftsanteil. Abgestimmt wird jedoch über die Köpfe nicht über den Geschäftsanteil!
Genossenschaft - Organe
- Generalversammlung: ähnlich GV bei GmbH, ggf. weisungsbefugt gegenüber Vorstand, Abstimmung nach Köpfen, Generalversammlung wählt AR und Vorstand (möglich: Vertreterversammlung, z. B. auf hundert Mitglieder kommt ein Vertreter)
- AR, Vorstand: ähnlich GmbH, aber Vorstand von GV gewählt bei Mitbestimmung wählt der AR den Vorstand
Genossenschaft - Prüfungsverband
Genossenschaftsverband, der mindestens alle 2 Jahre eine Prüfung durchführt
GmbH & Co.KG - Def. und Ziel
In der Praxis entstandene Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft
Ziel: Vorteile beider Rechtsformtypen miteinander kombinieren, Typischer Aufbau der GmbH & Co. KG
GmbH & Co. KG - Konsequenzen
Teilhaftung, aber volle Kontrolle, Gewinnaufteilung; Besteuerung bei Kommanditisten; Mitbestimmungsbeschränkung
Was ist der Prozess der Unternehmensführung?
- Zielsetzung
- Planung
- Entscheidung
- Ausführung
- Kontrolle
Wie lauten die unternehmerischen Oberziele?
- Streben nach Unabhängigkeit und Fortbestand
- Streben nach Wachstum bzw. nach einer Marktstellung
- Streben nach Renditen (Verzinsung)
- Streben nach Liquidität (Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit)
- Streben nach Produktivität
- Streben nach Sicherheit (EK, Arbeitsplätze, Marktstellung)
- Streben nach Innovation
- Streben nach Flexibilität
- Streben nach gutem Image
- Streben nach Umweltverträglichkeit
- Streben nach sozialem Frieden
- Streben nach guter Kommunikation
Wie lautet der Shareholder-Ansatz?
Das Management hat Entscheidungen so zu treffen, dass die Vermögenssituation der Shareholder (Eigenkapitalgeber/Gesellschaftter) verbessert wird.
Wie lautet der Stakeholder-Ansatz?
Das Management hat die Entscheidungen so zu treffen, dass alle Anspruchgruppen in angemessener Weise bedient werden. (Harmoniemodell)
Wie sieht die Gewaltenteilung in eigentümergeführten Unternehmen aus?
Wer privat (=voll) haftet, darf auch zentrale Funktionen ausführen und alle Entscheidungen alleine treffen (Chef sein). Der privat Haftende darf...
- das Unternehmen vertreten, also Rechte und Pflichten für das Unternehmen eingehen, Bilanzen unterschreiben, Grundstücksegschäfte tätigen,...
- Geschäfte führen/managen, also Produkte und Preise bestimmen; Einkaufen/Produzieren/Verkaufen; Mitarbeiter anweisen (Direktionsrecht)
Wer privat voll haftet, erhält die volle Macht (keine/wenig Mitbestimmung Dritter) und den Gewinn
Wie sieht die Gewaltenteilung in managementgeführten Unternehmen aus?
Managementgeführte U. sind z.B. AG o. GmbH o. eG
Bei management- bzw fremdgeführten Unternehmen werden die zentralen Entscheidungen (Vertretung und Geschäftsführung) an Manager übertragen (Fremdorganschaft bei einer Publikumsgesellschaft). Die Gesellschafter wirken über den Aufsichtsrat über die Gesellschafterversammlung und bei der Kontrolle mit, MA erhalten bei großen Gesellschaften Mitwirkungsrechte.
Juristische Personen können nicht handeln, daher gibt es Organe/Organschaften:
- bei GmbH: Geschäftsführer: bei AG und eG: Vorstand
Wie sieht die Gewaltenteilung in "Mischformen" aus?
Manager erhält Anteile (Mindheitenanteile)
Gesellschafter-Geschäftsführer (Chef hat 100% Anteile, nimmt aber Kleid einer KG, so dass private Haftung eingeschränkt ist)
Welche Sonderstellung haben Eigenkapitalgeber in einer Marktwirtschaft?
In einer Marktwirtschaft haben die Eigenkapitalgeber eine Sonderstellung: sie übernehmen das unter-nehmerische Risiko (Verluste werden auf das EK gebucht) und beanspruchen dafür den Gewinn und die volle Dispositionsfreiheit.
Welche besonderen Schutzbestimmungen und Mitwirkungsrechte gelten für Arbeitnehmer in einer sozialen Marktwirtschaft?
• Schutzvorschriften: Arbeits- und Sozialrechte (Mindestlohn, Arbeitszeitordnung, Urlaub, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Unfallverhütung etc.)
• Mitbestimmung auf Arbeitsplatzebene: Informationsrechte des Arbeitnehmers, Einsicht in Personalakte, Wahlen
• Mitbestimmung auf Betriebsebene („betriebliche Mitbestimmung“): Informations-, Beratungs-, Widerspruchs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates, der Jugendvertretung, des Sprecher-ausschusses
• Mitbestimmung auf Unternehmenseben („unternehmerische Mitbestimmung“): Mitwirkungsrecht an den zentralen Entscheidungen
o im Vorstand oder in der Geschäftsführung: Arbeitsdirektor für Personal/Soziales (vgl.
§§ 33 MitbestG, 13 MontanMitbestG)
o im Aufsichtsrat (nach dem DrittelbG ab 500 Mitarbeiter, nach dem MontanMitbestG ab 1.000 Mitarbeiter, nach dem MitbestG ab 2.000 Mitarbeiter))
Wer haftet? Was ist die D&O-Versicherung, was ist die E&O-Versicherung?
Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt schuldhaft verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Organe und Manager sichern sich über D&O und E&O Versicherungen ab. Beides sind eine Art Haftpflichtversicherung für das Organmitglied, die Director-and-Officer-Versicherung (D&O) versichert Haftungsansprüche gegen das eigene Unternehmen. Wird das Organmitglied von Dritter Seite in Anspruch genommen, greift eine Errors-and-Omissions-Versicherung (E&O).
Wie lautet die Def. von CG?
Corporate Governance ist der rechtliche und faktische Rahmen (Unternehmensverfassung), der das Management veranlassen soll, ihre Entscheidungen zum Wohl des Unternehmens einzusetzen
Was sind die Instrumente der CG?
• Transparenz
• Kontrolle
• Ordnungsmäßige Verankerung (Gesetze, Richtlinien, Codizes)
• Strukturen, Abläufe, Prozesse, Systeme (Organisationshandbuch, IKS, Compliance etc.)
• Vergütungssysteme und Zuwendungen (richtige Anreize)
Wie sieht das monistische System aus?
monistisches System (angelsächsisches Modell: einheitliches Leitungsorgan („Board of Directors“) mit beratenden („Outside Directors“) und einem (Chief Executive Officer CEO) oder mehreren ausführenden Mitgliedern („Inside Directors“). Dem Board steht der Chairman („Chairman of the Board COB“) vor, oft wird er auch „President“ genannt). Das Board hat Ausschüsse, z. B. Audit Committee, Nominating Committee, Compensation Committee. Die eigentliche Managementaufgabe liegt beim Executive Board, das vom Chief Executive Officer geführt wird und von „Officers“ getragen wird. Die Officers (z. B. Chief Financial Officer) sind hierarchisch unterhalb dem Board angesiedelt und dem CEO unterstellt. Oft ist der CEO auch COB und hat damit eine enorme Leitungsmacht.
Wie sieht das duale System aus?
deutsches Modell: Vorstand leitet, Aufsichtsrat überwacht
Was ist der Deutsche Corporate Governance Kodex DCGK?
Der Deutsche Corporate Governance Kodex DCGK stellt die Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar („muss-Vorschriften“). Er enthält zudem Empfehlungen („soll-Vorschriften“) und Anregungen („kann-Vorschriften“) für eine gute und verantwortungsvolle Unter-nehmensführung. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vor¬schriften sind die Empfehlungen und An¬re¬gungen nicht verbindlich, allerdings sind Abweich¬ungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechens¬erklärung zu veröffentlichen (Akzeptanz ohne Zwang - „Comply or Explain“- § 161 AktG).
Standards für Unternehmensverfassungen haben an Bedeutung gewonnen. Als Folge von Bilanz¬skan-dalen und Pleiten (Holzmann, Balsam, Flowtex, Bayr. Hypobank, Bankgesellschaft Berlin etc.) gab es Ende der 90er Jahre Gesetzesverschärfungen (KonTraG), im Mai 2000 wurde eine Regierungs¬kom-mission DCGK eingerichtet. Diese Kommission hat empfohlen, den DCGK als eine Art Best Practice einzurichten. Prinzipien: Freiwilligkeit, Transparenz, Best Practices, Eigenverantwortung, deregulierend. Die Kommission prüft fortlaufend, ob die Bestimmungen angepasst und verbessert werden sollen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gliedert sich in sieben Teile.
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