Verkehr 2 - K1
ETHZ - D-BAUG - Bahninfrastrukturen - Kapitel 1: Grundlagen
ETHZ - D-BAUG - Bahninfrastrukturen - Kapitel 1: Grundlagen
Kartei Details
Karten | 53 |
---|---|
Lernende | 16 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.12.2016 / 10.04.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20161230_verkehr_2_k1
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20161230_verkehr_2_k1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
Definition Lichtraumprofil
(keine Prüfungsfrage)
Die Umhüllende des für die Durchfahrt von Fahrzeugen und weitere bahnbetriebliche Zwecke freizuhaltenden Raumes. Dementsprechend setzt es sich zusammen aus der Grenzlinie fester Anlagen und den zusätzlich erforderlichen Sicherheitsräumen.
Definitionen:
- Bezugslinie
- Grenzlinie fester Anlagen
- Begrenzung der Fahrzeuge und Ladungen
- Lichtraumprofil
- Die Bezugslinie als Trennung der Verantwortungsbereiche zwischen Fahrzeugbau und Bahnbau: Ausgehend von der Bezugslinie als gemeinsamer Basis wird einerseits die Begrenzung der Fahrzeuge und Ladungen und andererseits die Grenzlinie fester Anlagen bestimmt.
- Die Grenzlinie fester Anlagen ist die Umgrenzung des minimalen Querschnittes, bei dem die Durchfahrt der Fahrzeuge unter Einhaltung eines definierten Fahrzeugverhaltens und bestimmter Gleislagetoleranzen gewährleistet ist (unteres Grenzmass). Sie muss auch bei zeitweiligen Einbauten eingehalten werden (Baustellen).
- Die Begranzung der Fahrzeuge und Ladungen bezieht sich auf das stillstehende Fahrzeug in Mittelstellung im geraden Gleis.
- Das Lichtraumprofil berücksichtigt auch die Sicherheitsräume, welche der Grenzlinie fester anlagen hinzugeführt werden.
Gleistoleranzen
- Vertikalausrundungsradius
- Radius
- Überhöhungsüberschuss
- Überhöhungsfehlbetrag
- >= 5000 m
- >= 250 m
- <= 150 mm
- <= 150 mm
- Sicherheitsräume: Zweck
- Arten von Sicherheitsräumen
- Zweck: Schutz der Fahrgäste und des Personals
- Arten von Sicherheitsräumen
- Dienstweg: Aufenthalt des Personals im Gleisbereich, Evakuation von Reisenden im Notfall
- Schlupfweg: Evakuation von Reisenden unter erschwerten Bedingungen (bei Fehlen eines Dienstweges)
- Fensterraum: Schutz vor Fahrgästen, die sich aus dem Fenster beugen
Grundsätzliche Aspekte der Perrongestaltung (Wagenbodenhöhe - Perron)
- Sicherstellung einer optischen und taktilen Höhendifferenz
- Höhendifferenz jedenfalls unter 5 cm (Rollstühle)
- Wagenboden höher als Perronoberkante
- Fahrzeugtoleranzen: Radreifenabnützung, Einfederung, Wanken des Fahrzeuges
- Gleislagetoleranzen
- Bautoleranzen des Perrons und seiner Oberkante
Optimierung der Spaltbreite (Abrücken der Einstiege von der Perronkante in Kurven)
- Einstiege zwischen den Drehgestellen entfernen sich im Aussenbogen zusätzlich von der Perronkanten
- Einstiege an den Wagenenden entfernen sich im Innenbogen von der Perronkante
Kopplungseffekte (elektrische Interaktionen)
die Energieversorgungsanlagen der Bahnen könne in ihrer Umgebung Personen gefährden sowie die eigenen baulischen und übrigen elektrischen Anlagen oder diejenigen Dritter beeinflussen.
Zugskontrolleinrichtungen (Sicherungstechnische Interaktionen)
- kombinierte Heissläufer- und Festbremsortungsanlagen
- Radlastwaagen
- Flachstellenortungsanlagen
- Lichtraumprofilmessanlagen
- Brand- und Gasdetektoren
Bahntelekommunikationssystem GSM-R (Funksender - Funkempfänger)
GSM-R ist das digitale Mobilfunkkommunikationssytem für Sprech- und Datenfunk.
Interoperabilität Definition
Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem der Ausdruck Interoperabilität für diese Strecken erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird. Diese Eignung beruht auf den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen.
Interoperabilitätsrichtinien in der Europäischen Union
- Interoperabilität der Fahrstromversorgung kann heute vergleichsweise einfach fahrzeugseitig erreicht werden
- Interoperabilität der Telekommunikation entsteht mit Aufbau des einheitlichen bahneigenem GSM-R-Netzes
- Interoperabilität der Zugsicherung erfordert umfassenden Aufbau neuer Systeme auf Infrastrukturseite wie auf Fahrzeugseite
- Interoperabilität der Spurweite ist weitgehend gegeben; unterschiedliche Schienenprofilneigungen und Schienenkopfformen limitieren allerdings die Laufstabilität. Einige Länder nutzen weiterhin eine integral abweichende Spurweite,
- Interoperabilität der Lichtraumprofile und Stromabnehmer ist noch sehr mangelhaft.
Stand der Technik und Sorgfaltspflicht - nationale Regelungen
Die Bahnunternehmungen sind im Rahmen der Vorschriften für den sicheren Betrieb der Bahnanlagen und Fahrzeuge verantwortlich. Sie haben die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Vorschriften aufzustellen und dem Bundesamt vorzulegen.
Aufgabenteilung zwischen den Normen
- Gesetzgebung und nachgelagerte Stufen des Bundes: hoheitliche Vorschriften, insbesondere zu Sicherheit und Interoperabilität
- Regelwerk Technik der schweizerischen Eisenbahnen: allgemeingültige technische Regelungen der schweizerischen Bahnen (Normal-, Meter- und Spezialspur)
- Normenwerk VSS: Grundnorm sowie Normierung des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs und der Schnittstellen Schiene-Strasse
- Normenwerk SIA: Normen des allgemeinen Ingenieursbaus
- Normenwerke Electrosuisse und Sicta: Normen im Bereich Elektrotechnik und Telecom
- Bahnunternehmungen: Unternehmnesspezifische Detailregelungen, finanzielle und organisatorischen Anweisungen, Bedienungs- und Wartungsaneitungen
Grundbegriffe des Standes der Wissenschaft resp. der Technik
- Stand von Wissenschaft und Technik: umfasst nebst dem Stand der Technik auch aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft resp. die good practice in der entsprechenden Branche.
- Stand der Technik: ist eine Technikklause und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar. Die technischen Normenwerke von anerkannten Fachverbänden bilden die Grundlage für die Umschreibung dessen, was dem Stand der Technik entspricht.
- Anerkannte Regeln der Technik: technische Normen und Standards wie Branchenrichtlinien etc., die durch anerkannte private Normenorganisationen oder Branchenverbände kodifiziert wurden und der Allgemeinheit zugänglich sind.
Verbindlichkeiten von RTE (Regelwerk Technik Eisenbahn)
- Das Einhalten der RTE-Regelungen ist für ide einzelnen Eisenbahn-Unternehmen nicht zwingend. Der VöV bietet an, die Bahn entscheidet. Durch die Verbindlicherklärung wird die Regelung zur Vorschrift.
- Das Einhalten der RTE-Regelungen bietet jedoch Gewähr, dass die Projektierung, der Bau oder Umbau, der Betrieb und die Erhaltung konform sind mit den hoheitlichen Vorschriften und technischen Normen.
- Ein Bahnunternehmen kann eigene Regelungen erlassen, hat aber die Konformität und die Sicherheit gegenüber dem BAV selber nachzuweisen.
Definition von Infrastrukturen
- Strukturen, welche lange Bestand haben und die Basis für andere Aktivitäten bilden
- Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs: Gesamtheit der Anlagen, die für die Erstellung von Leistungen oder Angeboten des öffentlichen Verkehrs erforderlich ist.
Verkehrsinfrastrukturen - Leistungen auf drei Ebenen
- Verkehrsebene: Direkte Beförderungsleistung mittels beweglicher Einheit (Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe).
- Steuerungsebene: Koordination der Infrastrukturnutzung in der Planungs- und Betriebsphase, Sicherung der Bewegungen der Fahrzeuge.
- Infrastrukturebene: Planung, Bau und Erhaltung der festen Anlagen.
Verständnis der Bahninfrastruktur
- Technisch-funktional: sämtliche festen Anlagen, die zur Erstellung von Transportleistungen nötig sind
- Ordnungsrechtlich: feste Anlagen, die zur Erstellung von Transportleistungen nötig sind und die einem Netzzugänger diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen
Eigenschaften der Verkehrsinfrastrukturen
- Infrastrukturen sind sehr teuer, insbesondere verglichen mit den später realisierbaren Erträgen. Sie erfordern ausserordentlich hohe Investitionen vor ihrer Inbetriebsetzung.
- Verkehrsinfrastrukturen sind meist nur im gegenseitigen Verbund sinnvoll nutzbar. Nur in Ausnahmefällen rechtfertigt sich eine neue Verkehrsinfrastruktur ohne Einbindung in ein bestehendes Netz
- Die Lebensdauer ist ungewöhnlich lang und erstreckt sich oft über mehrere Generationen. Die Infrastrukturen müssen mithin für Zeiträume ausgelegt werden, über welche sämtliche Prognoseverfaren versagen.
- Verkehrsinfrastrukturen lassen sich fast ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck nutzen. Sie lassen sich nur beschränkt funktional erweitern und sind jedenfalls ortsgebunden.
- Die Grössenvorteile sind ausgeprägt, das heisst die Grenzkosten zusätzlich gefahrener Leistungen auf einer gegebenen Infrastruktur sind vergleichsweise tief.
Effekte, die die Grössenvorteile relativieren
- Kapazitäten lassen sich nur in Sprüngen ausbauen. Als Folge davon sind Infrastrukturen im Durchschnitt unternutzt.
- Damit verursacht ein Kapazitätsausbau stets Sprungkosten, welche unmittelbar anfallen. Die Zusatzerträge stellen sich dagegen erst mit Verzögerung ein. Ein Kapazitätsausbau ist damit ein hohes Wirtschaftsrisiko.
- Die Kapazitätserweiterung einer Infrastruktur kann zu sehr komplexen und teuren Verküpfungsbauwerken und Knotenbereichen führen.
Maximierung der Kapazität von Bahninfrastrukturen
- Organisation: Kapazitätsplanung, Trassenzuteilung
- Lenkung: Optimierte Betriebsführung und Betriebslenkung
- Ausbau: Infrastruktur-Ausbau, Anlagenerweiterung
Unterschied: Bahninfrastruktur - Strasse
- Bahninfrastruktur: Vorleistung für kundenrelevante Leistungen, ermöglicht das Fahren von Zügen, ist aber selber kein Angebot
- Strasse: erlaubt direkte Benützung durch Kunden, zu Fuss, mit Auto, mit Velo, etc.
Spurfreiheit und Spurführung
- Spurfreie Verkehrsmittel: Die zu befahrende Spur kann vom Fahrer frei gewählt werden. Die Spurhaltung erfolgt kraftschlüssig, weshalb die Fahrbahn einen hohen Reibungswert aufweisen muss. Es fehlt die technische Sicherheit, dass das Fahrzeug der Spur effektiv folgt.
- Spurgeführte Verkehrsmittel: Bei technischer Spurführung bestehet ein formschlüssiger oder elektrischer Verbund zwischen Fahrzeug und Fahrweg. Das Fahrzeug ist zwangsgeführt.
Transporttechnologische Eigenschaften der Art der Spurführung
- Spurfreie Pneufahrzeugtechnik: grosse Reibung, kleiner Bremsweg, kleine Transportgefässe
- Spurgeführte Rad/Schiene-Technik: kleine Reibung, grosse Bremswege, grosse Transportgefässe
Anforderungen und Auswirkungen der Spurführung auf die Fahrbahn, das Fahrzeug, die Energieversorgung und Antrieb und die Betriebsführung
- Fahrbahn:
- hohe Anforderungen an Lage und Ebenheit der Fahrbahn
- Fahrerverhalten muss in der geometrischen Linienführung und der Querschnittsgestaltung nicht berücksichtigt werden
- System aufgrund der kleinen Reibung steigungsempfindlich
- Aufwendige Spurverflechtung (Weichen), komplexe Knotengestaltung
- Fahrzeug:
- dank der Führung schleppen nachfolgende Achsen in der Kurve nicht ein (Voraussetzung für die Zugbildung)
- Querkräfte müssen nicht durch Reibung zwischen Rad und Fahrbahn aufgenommen werden. Somit kann die Roll- und Gleitreibung tief gehalten werden.
- mit kleinen Antribseinheiten können viele und schwere Fahrzeuge fortbewegt werden
- Energieversortung und Antrieb:
- Alle Möglichkeiten der Energieversorgung, insbesondere Zuführung entlang der Strecke
- Antrieb auf Fahrzeug oder an Strecke
- Betriebsführung:
- Grosse Transporteinheiten und damit hohe Leistungsfähigkeit
- lange Bremswege und damit technische Sicherung der Fahrt nötig
- anspruchsvolle Steuerung der Netznutzer, insbesondere in Knoten
Stärken der Spurführung
- Kapazität im Personenverkehr
- Effizienz im Güterverkehr
- Hochgeschwindigkeit
- Energieverbrauch klein
Sichtweisen der Bahninfrastruktur
- funktionale Sichtweise der Infrastruktur: Funktionen, welche die Bahninfrastruktur erfüllen muss, damit kundenwirksame Leistungen mittels Zugsfahrten erstellt werden können.
- technische Sichtweise der Infrastruktur: Technische Subsysteme und Komponenten sowie deren Ausprägungen und Dimensionierung, damit Zugsfahrten in der geforderten Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Qualität durchgeführt werden können.
- Organisatorische Sichtweise der Infrastruktur: Regelung der Erhaltung und Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie des organisatorischen Zusammenwirkens der Infrastruktur mit ihren Nutzern.
Leistungen der Bahninfrastruktur
- DIe Infrastruktur ermöglicht die Durchführung von Zugsfahrten: diese Aufgabe erfüllt der Fahrweg.
- Die Infrastruktur ermöglicht den Zugang der Kunden zu den Zügen respektive das Verladen von Gütern: Diese Aufgabe erfüllen die verkehrlichen Elemente der Infrastruktur.
- Die Infrastruktur ermöglicht den unterhalt der Anlagen sowie die Abstellung und Wartung der Züge: Diese Aufgabe erfüllen die Betriebsanlagen.
Grundelemente der Bahninfrastruktur
Bahninfrastrukturen:
- Strecke: Physische Verbindung zwischen Knoten
- Knoten: Verknüpfungszone mehrerer Strecken
- Streckennetz: Summe aller zusammenghörigen Strecken und Knoten
Personenverkehrsangebote:
- Linie: durchgehende, regelmässige Fahrten zwischen zwei Endpunkten
- Anschlussknoten: Punkte mit planmässigem Wechsel von Reisenden zwischen Linen
- Liniennetz: räumliches Verkehrsangebot, bestehend aus mehreren Linien
Netzhierarchien
- Durchleiten: Transitverbindungen durch ein Betrachtungsgebiet hindurch
- Verbinden: Verbindung grosser Siedlungsgebiete und Städte, Verbindung grosser Produktions- und Absatzgebiete
- Sammeln: Verbindung der Vororte einer Agglomeration mit der Kernstadt
- Erschliessen: interne Erschliessung von Städten und Ortschaften
-
- 1 / 53
-