Verkehr 2 - K5
ETH Zürich - D-BAUG, Kapitel 5: Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen
ETH Zürich - D-BAUG, Kapitel 5: Inbetriebnahme von Infrastrukturanlagen
Kartei Details
Karten | 27 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.12.2016 / 10.04.2023 |
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Inbetriebnahme Definition
- Als Inbetriebnahme wird im Allgemeinen das «Einschalten» von einzelnen Apparaten oder Systemen verstanden.
- Bei der Inbetriebnahme einer neuen Bahninfrastruktur handelt es sich um die Übergabe einer fertiggestellten, voll funktionsfähigen Anlage.
- Im Rahmen der Inbetriebnahmephase respektive vor der formellen Inbetriebnahme sind diverse Inbetriebsetzungen vorzunehmen. Sie umfassen alle Teilsysteme und Komponenten, welche Funktionalitäten zur Gesamtfunktionalität des Werkes beisteuern.
Ziele der Inbetriebnahmephase
- Ordnungsgemässe Realisierung: Sicherstellen, dass das System ordungsgemäss entworfen und realisiert sowie durch diverse Tests auf seine vollständige Funktionstüchtigkeit hin überprüft worden ist, sodass ein sicherer und zuverlässiger Betrieb garantiert werden kann.
- Betriebsvorbereitung: Vorbereitung des Betriebs der neuen Anlage selber und von deren kommerziellen Nutzung. Vorbereitung der Erhaltungsorganisation. Vorbereitung und Umsetzung der neuen Angebots- und Produktionskonzepte.
- Rahmenbedingungen: Gewährleistung der äusseren Voraussetzungen, dass die Anlage ihrem Zweck entsprechend genutzt werden kann, insbesondere in Netzbereichen ausserhalb des Projektes und bei den Fahrzeugen.
Teilziel der Inbetriebnahmephase:
Ordnungsgemässe Realisierung
Infrastruktur:
- Konformität mit dem Werkvertrag
- Vollständigkeit und Korrektheit der Ausführung
- Funktionsfähigkeit der Komponenten und Subsysteme
- Zusammenwirken der Komponenten und Subsysteme im Gesamtsystem (statisch, dynamisch)
- Benutzbarkeit gemäss funktionalen Vorgaben der Bestellung
- Abschlussdokumentation des ganzen Projekts
- Projektrechnung und Projektabschluss
Teilziel der Inbetriebnahme:
Betriebsvorbereitung
Infrastrukutr:
- Erhaltungskonzept und Beschaffung der nötigen Infrastrukuren, Fahrzeuge und Geräte, Ausbildung des Unterhaltpersonals
- Ausbildung des Bedien- und Wartungspersonals
- Interventionskonzept für Lösch- und Rettungsdienste, Beschaffung der nötigen Rettungsfahrzeuge, Ausbildung des Rettungspersonals
- Aufstellen der Bedienvorschriften, Dokumentationen und Supportsysteme
Verkehrsunternehmungen:
- Fahrzeugtests
- Personalinstruktion
- Dokumentation der Anlagenbenützung
- Interventions- und Rettungskonzept in Zusammenarbeit mit Infrastruktur
Teilziel der Inbetriebnahmephase:
Rahmenbedingung
Infrastruktur:
- Anlagenanpassungen ausserhalb des Projektperimeters, insbesondere zur Sicherstellung der nötigen Zulaufkapazität, Sicherung der dazu nötigen Finanzierung
- Sicherstellung der Finanzierung des laufenden Betriebs der Anlage
Verkehrsunternehmungen:
- Ausarbeitung der neuen Angebotskonzepte im Personen- und Güterverkehr
- Umrüstung oder Anpassung vorhandener Fahrzeuge, Zulassungen
- Beschaffung, Test und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge
- Betriebsplanung
- Kundenkommunikation und Werbung, Verkauf neuer Angebote
Räumliche Abgrenzung
- Die räumlich oberste Betrachtungsebene ist der Korridor, in welchem das Projekt liegt und welcher von den Angebotsanpassungen betroffen ist; in diesem befinden sich potentiell weitere Infrastrukturanpassungen, welche im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Kernprojekt stehen.
- Grossprojekte, zu denen Bahn-Infrastrukturprojekte im Regelfall zu zählen sind, sind aus organisatorischen Gründen in mehrere hierarchische Stufen unterteilt. Als Gesamtwerk bezeichnet man dabei das Gesamtprojekt im physischen Sinne, also die reale Anlage.
- Teilprojekte bilden in sich abgeschlossene Teilbereiche des Gesamtwerkes.
- Die einzelnen Teilwerke oder Gewerke wiederum bilden Subsysteme der Teilprojekte. Als Teilwerke werden meist technisch in sich geschlossene Systeme bezeichnet, welche ihrerseits als eigenständige Projekte geführt werden.
Zeitliche Abgrenzung
- Die Inbetriebnahmephase im engeren Sinn beginnt zu jenem Zeitpunkt, in welchem die ersten Komponenten oder Subsysteme für Tests bereitstehen.
- Die dazugehörigen Planungsarbeiten müssen indessen schon wesentlich früher beginnen und bilden meist sogar Teil der Offertenausschreibung.
- Die Eisenbahn-Verkehrsunternehmungen als künftige Nutzer der Infrastruktur müssen eng in das Inbetriebnahmeprojekt einbezogen sein.
- Besonders anspruchsvoll ist jene Inbetriebsetzungsphase, in welcher das Zusammenwirken der neuen Fahrzeuge mit der neuen Infrastruktur geprüft werden muss.
Beteiligte Akteure der Inbetriebnahme
- Staat: Finanziert Projekte und spielt die Rolle des obersten Bauherrn.
- Auftraggeber (Besteller): Gibt ein (Infrastruktur-)Projekt bei einem Ersteller in Auftrag und finanziert es.
- Ersteller (Lieferant): Tritt gegenüber dem Auftraggeber in der Regel als Generalunternehmer (GU) auf und zeichnet für die plangemässe Erstellung des Gesamtprojekts verantwortlich.
- Unterlieferant (Subunternehmer): Erstellt Teilsysteme und ist gegenüber dem GU verantwortlich.
- Zulassungsbehörde: Vertritt die Interessen der öffentlichen Hand und überwacht die Einhaltung geltender Vorschriften.
- Nutzer der Anlage: Im Fall von Bahn-Infrastrukturprojekten bilden die Eisenbahnverkehrs-Unternehmungen (EVU) als Kunden des Betreibers die Gruppe der eigentlichen Nutzer der Anlage.
Verantwortlichekeiten in der Inbetriebnahmephase
- Estellung des Werkes: Werksersteller
- Betriebsvorbereitung: künftiger Anlageneigner und -betreiber
- Fahrzeugbetreiber: Eisenbahn-Verkehrsunternehmungen
Porjekt-Lebenszyklus als V-Darstellung
- Der abwärts gerichtete Ast beschreibt die Entwicklung des Systems. Er beginnt mit der Formulierung der funktionalen Anforderungen an das Werk als Ganzes sowie seiner Subsysteme.
- Auf dem aufsteigenden Ast folgen in Phase 8 die Installation der Komponenten und deren bauliche Integration. Die Phasen 9 und 10, welche der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme entsprechen, sind ebenfalls auf dem aufsteigenden Ast angesiedelt.
- Die Betriebsphase schliesslich umfasst im wesentlichen den Betrieb, die Instandhaltung, die Anpassung an neue Anforderungen sowie die Stilllegung und Entsorgung.
Phase 9 (System-Validierung)
Ziele
- Die Validierung der gesamten Subsysteme, Komponenten und externen Massnahmen zur Minderung von Risiken zum Zweck der Erfüllung der RAMS-Anforderungen an das System.
- Die Inbetriebsetzung dieser Elemente.
- Die Vorbereitung und ggf. Abnahme des anwendungsspezifischen Sicherheitsnachweises für das System.
- Die Durchführung der Datenerfassung und Auswertung.
Phase 10 (Systemabnahme)
Ziele
- Die Bewertung der Übereinstimmung sämtlicher Subsysteme, Komponenten und der externen Massnahmen zur Minderung von Risiken bezüglich der übergreifenden RAMS-Anforderungen an das Gesamtsystem.
- Die Systemabnahme vor der Inbetriebnahme.
Phase 11 (Betrieb und Instandhaltung)
Ziel
- Sämtliche Subsysteme, Komponenten und externen Gegebenheiten im Interesse der Risikominderung (innerhalb festgelegter Grenzen) so betreiben, instand halten und unterstützen, dass die RAMS-Anforderungen erfüllt werden.
RAMS - Definitionen
R = Reliability = Zuverlässigkeit
- Wahrscheinlichkeit, dass Einheit / Komponente ihre geforderte Funktion unter den gegebenen Bedingungen für eine gegebene Zeitspanne erfüllen kann.
A = Availability = Verfügbarkeit
- Fähigkeit eines technischen Systems, in einem Zustand zu sein, in welchem es unter vorgegebenen Bedingungen zu einem vorgegebenen Zeitpunkt oder Zeitspanne eine geforderte Funktion erfüllen kann, unter Berücksichtung von Störungsbehebungsmassnahmen.
M = Maintainability = Instandhaltbarkeit
- Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Instandhaltungsmassnahme für eine Komponente unter gegebenen Einsatzbedingung innerhalb festgelegter Zeitspanne ausgeführt werden kann.
S = Safety = Sicherheit
- Nichtvorhandensein eines unzulässigen Schadensrisikos.
Phasen der Inbetriebsetzung
Hauptziele
- Abnahme der Streckeninfrastruktur, der technischen Ausrüstung und der Leit- und Sicherungstechnik
- sicheres und zuverlässiges Zusammenwirken zwischen Fahrzeug und Strecke
- Nachweis der Verfügbarkeit der neuen Systeme vor der Inbetriebnahme
Ablauf bei Projekten in Transeuropäischen Korridoren
- Nachweis der Interoperabilität gemäss den Interoperabilitätsrichtlinien TSI.
- In diesem Verfahren hat eine sogenannte Benannte Stelle zu bestätigen, dass die eingesetzten Komponenten und die strukturellen Bereiche nach TSI als Ganzes mit den Interoperabilitätsvorgaben übereinstimmen.
- Die sogenannten EG-Prüfbescheinigungen der Benannten Stelle gehen an den Bauherrn des Werkes und bilden die Grundlage für dessen EG-Konformitätserklärung gegenüber der Bewilligungsbehörde.
Teilprüfungen
- Prüfungen pro Werk, statische Tests
- Integration der Gesamtanlage, Zusammenwirken aller Subsysteme
- Operativer Probebetrieb
- Reduzierter kommerzieller Betrieb
Prüfungen pro Werk (1. Teilprüfung)
- Nach Fertigstellung der Montage und dem Vorliegen der formellen Bereitschaft zur Inbetriebsetzung ist es in jedem Einbauabschnitt möglich, mit der Inbetriebsetzung der Ausrüstung (Komponenten und Subsysteme) zu beginnen.
- Jene Werke können der 1. Teilprüfung unterzogen werden, die keine Fahrten mit höheren Geschwindigkeiten erfordern (statische Tests).
- Die 1. Teilprüfung ist in der Verantwortung des Erstellers.
Integration der Gesamtanlage (2. Teilprüfung)
- Die 2. Teilprüfung dient dem Nachweis, dass sämtliche Werke korrekt zusammenarbeiten.
- Sie erfolgt ebenfalls unter der Verantwortung des Erstellers, da diese Gesamtfunktionalität der Anlage einen wesentlichen Teil der Bestellung respektive des Pflichtenheftes bildet.
- Besonders in dieser Phase sind eine Vielzahl von Tests an diversen Stellen des Objekts durchzuführen, welche optimal aufeinander abzustimmen sind.
- In Tunnels ist dabei auf die limitierten Zufahrts- und Logistikkapazitäten zu achten.
- Um die zur Verfügung stehende Zeit optimal auszunutzen, ist man bestrebt, die 2. Teilprüfung bereits zu beginnen, wenn die 1. Teilprüfung noch nicht überall abgeschlossen ist.
- Fahrten mit höheren Geschwindigkeiten sind typischerweise für die Fachgebiete Fahrbahn, Fahrleitung, Sicherungsanlagen und Funk/Telekommunikation erforderlich, teilweise in grossen Mengen, um statistisch aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.
- Bei komplexen Sicherungssystemen ist gegenwärtig von etwa 10'000 bis 15'000 Testfahrten auszugehen, um die geforderte kommerzielle Verfügbarkeit zu erreichen.
- In einem fortgeschrittenen Stadium und nach erfolgtem Nachweis der Sicherheit können dazu bereits die kommerziellen Fahrten mitgenutzt werden.
Formelle Vorgaben der Inbetriebsetzungsphase
Die Inbetriebsetzungsphase unterliegt diversen rechtlichen Grundlagen, welche sich auf schweizerischen bzw. internationalen Recht abstützen:
- Eisenbahngesetz (EBG).
- Verordnung über Bau und Betrieb von Eisenbahnen (EBV).
- Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (ABEBV).
Weitere Gesetze sind in Abhängigkeit von den technischen Besonderheiten des jeweiligen Projekts zu berücksichtigen.
Operativer Probebetrieb (3. Teilprüfung)
- Nach Abschluss der 2. Teilprüfung kann die Infrastruktur als in sich funktionsfähig betrachtet werden.
- Der nun anschliessende operative Probebetrieb respektive die 3. Teilprüfung hat den Nachweis zu erbringen, dass auch alle Interaktionen mit realen fahrenden Zügen sowie die Betriebsprozesse beherrscht werden.
- Diese Phase dient im Weiteren dem Test der Betriebsprozesse selbst sowie der Instruktion von Personal und Rettungsdiensten.
- Schliesslich prüft die Aufsichtsbehörde das Vorliegen aller Nachweise.
reduzierter kommerzieller Betrieb (4. Teilprüfung)
- Zur endgültigen Ertüchtigung der Anlage ist eine bestimmte Zahl reeller Fahrten unter echten Betriebsumständen erforderlich.
- Dies gilt insbesondere für alle Komponenten der Steuerungs-, Regel- und Sicherheitstechnik.
- Oft zeigt sich dabei zusätzlich ein Optimierungsbedarf bei den Prozessvorschriften und der Dokumentation.
- Es empfiehlt sich deshalb, komplexe Anlagen zunächst mit einem reduzierten Programm in Betrieb zu nehmen.
- In dieser Phase unter Verantwortung der Infrastruktur- Betreiberin verkehren kommerzielle, konzessionierte Züge.
- Da das Gesamtsystem noch nicht die endgültige Verfügbarkeit aufweist, sind präzise Hilfsbetriebsszenarien auszuarbeiten.
Besonderheiten grosser bahntechnischer Anlagen
- Hohe Kosten des Gesamtwerkes, aber auch der Komponenten.
- Oft technische Unikate oder Sonderentwicklungen eingesetzt; damit häufig keine oder wenig praktische Erfahrung vorhanden.
- Sicherheitsrelevante Komponenten und Bauteile bedürfen spezieller Bewilligungen.
- Hohe Logistikkosten und lange Zugangszeiten für Transporte zur Baustelle und Tests vor Ort.
- Oft Kapazitätsengpässe und gegenseitige Behinderungen gleichzeitiger Tests vor Ort; vor allem Tests mit Versuchsfahrten verunmöglichen oft zahlreiche weitere gleichzeitige Tests.
Prüfverfahren vor der Installation der Anlage
- Materialprüfungen: Materialprüfungen im Herstellerwerk dienen der Qualitätssicherung bereits bei der Herstellung von Materialien und Bauteilen und sind direkt während des Produktionsprozesses im Werk durchzuführen.
- Laborprüfungen: Laborprüfungen werden meist recht früh – gemessen am Entwicklungsablauf des Gesamtsystems – für Subsysteme durchgeführt, deren Funktionalität sich bereits vor der Integration in das Gesamtsystem durch Simulationen überprüfen lässt.
- Testhallen: Eine besondere Form der Labortests ist der Aufbau der gesamten bahntechnischen Ausrüstung (insbesondere Sicherungs- und Leittechnik, Tunnelleittechnik) in einer Versuchshalle vor deren Montage vor Ort.
- Einbautests: Vor allem in langen Tunnels stellt der Einbau bahntechnischer Komponenten ein erhebliches Termin- und Qualitätsrisiko dar.
Prüfverfahren nach der Installation der Anlage
- Teilprüfung einzelner Subsysteme: Nach dem Einbau eines Subsystems in das Gesamtsystem wird eine Teilprüfung verlangt, welche Voraussetzung ist für die funktionale Integration in das Gesamtsystem.
- Testbetrieb: Der Testbetrieb dient im Fall von Infrastruktur-projekten dazu, die Gesamtheit der integrierten Subsysteme auf ihre Sicherheit und Zuverlässigkeit hin im Zusammenwirken untereinander zu überprüfen.
- Probebetrieb: Im Fall von Bahn-Infrastrukturanlagen wird der Probebetrieb zwecks Prüfung des Gesamtsystems mit sämtlichen Funktionalitäten auf Sicherheit und Zuverlässigkeit hin durchgeführt
Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme der EVU
Oft weitreichende Anpassungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmungen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen zu:
- Neue Hochgeschwindigkeitsstrecken.
- Neue Alpentranseversalen.
- S-Bahn-Systeme.
- Stadt- und U-Bahn-Systeme.
Inbetriebnahmevorbereitungen der EVU
- Ausarbeitung der neuen Angebotskonzepte im Personenund Güterverkehr.
- Fahrzeugbeschaffung und/oder Fahrzeugumbau.
- Anpassung/Neubau von Unterhaltsanlagen.
- Tests und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge.
- Spezifikation der Betriebsprozesse.
- Personalinstruktion und Change Management.
- Kommunikation.
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