Tierschutz
Tierschutz altfragen LMU
Tierschutz altfragen LMU
-
- 1 / 26
-
Flashcards
18.Juli 2016
22
1.Anschnitt:Grundsatz, Paragraf 1 2.Abschnitt Tierhaltung, Paragrafen 2und3 3.Abschnitt Töten von Tieren, Paragrafen 4 -4b 4.Abschnitt Eingriffe an Tieren: Paragrafen 5-6a 5.Abschnitt Tierversuche, Paragrafen 7-9 6.Abschnitt Tierschutz beauftragte: Paragraf 10 7.Abschnitt Zucht, halten von Tieren, Handel mit Tieren: Paragraf 11-11c 8.Abschnitt verbringungs-, verkehrs- und haltungsverbot: Paragraf 12 9.abschnitt sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere: 13-13b 10. Abschnitt Durchführung des Gesetzes:14-16j 11. Abschnitt straf- und Bußgeldvorschriften: 17-20a 12. Abschnitt: übergangs- und Schluss Vorschriften: 21-22
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Das Leben und Wohlbefinden des Tieres als Mitgeschöpf
Ein vernünftiger Grund Paragraf 1 tierschg
Euthanasie/ Nottötung Schlachten/ Schächten Jagd Schädlingsbekämpfung Wissenschaft i.w.S.
Umzug Keine Zeit Tierhaarallergie Überzähliger Nachwuchs Aufmerksamkeitsforderndes Verhalten Alter Geldprobleme Trennung Überbelegung Tierheim ...
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates, sofern es zum Schutz der Tiere erforderlich ist.
Grundsatz Paragraf 1
Tierhaltung Paragrafen 2, 2a, 3
Töten von Tieren Paragrafen 4, 4a, 4b
Eingriffe an Tieren Paragrafen 5, 6, 6a
Tierversuche Paragrafen 7, 7a, 8, 8a, 9
Tierschutzbeauftragte Paragraf 10
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren Paragrafen 11, 11a, 11b, 11c
Verbringungs-, Verkehrs-, und Haltungsverbot, Paragraf 12
Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere Paragrafen 13, 13a, 13b
Durchführung des Gesetzes Paragrafen 14, 15, 15a, 16, 16 a-j
Straf- und Bußgeld Vorschriften Paragrafen 17, 18, 18a, 19, 20, 20a
Übergangs- und Schluss Vorschriften Paragrafen 21- 22