1.3 MTB Sozialversicherungsrecht
MTB Sozialversicherungsrecht
MTB Sozialversicherungsrecht
-
- 1 / 13
-
Cartes-fiches
Was trifft auf die Krankenversicherung zu?
UVG bedeutet?
Unfallversicherungsgesetz
KVG bedeutet?
Krankenversicherungsgesetz
VVG bedeutet?
Versicherungsvertragsgesetz
MVG bedeutet?
Militärversicherungsgesetz
Was regelt das Krankenversicherungsgesetz und welche Institution ist das Vollzugsorgan?
obligatorische Krankenpflegeversicherung
freiwillige Taggeldversicherung
Vollzugsorgan: BAG
In welchen Fällen, gewährt die Krankenversicherung Leistungen?
a) Krankheit
b) Unfall (soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt)
c) Mutterschaft
Mit was für Kosten beschäftig sich die Krankenversicherungsverordnung (KVV)?
- Teil 1:
- obligatorischen Krankenversicherung, Versicherungsfplicht, Beginn, Ende der Versicherung, Aufgabe der Kantone, Versicherer und Leistungserbringer, Leistungen und Tarife
- Teil 2:
- freiwillige Taggeldversicherung
- Teil 3 - 5
- Leistungskoordination, Kosten der Bekanntgabe von Daten und Schlussbestimmungen
Womit beschäftigt sich Krankenpflege-Leistungs-Verordnung? (KLV)
- ärztliche, chiropraktische und pharmazeutische Leistungen
- Leistungen bei ärztlicher Psychotherapie, Physiotherapie, ambulante Krankenpflege oder Pflegheim, Ernährungsberatung und Massnahmen der Prävention
- Ausserdem mit den Voraussetzungen der Leistungserbringung.
Art. 1 der KLV:
„Der Anhang 1 bezeichnet diejenigen Leistungen, die nach Artikel 33 Buchstaben a und c KVV von der Leistungs- und Grundsatzkommission geprüft wurden und deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung:
Anhang der KVL
Müssen Rabatte, die der Arzt erhält weitergegeben werden an den Patienten?
„Der Leistungserbringer muss dem Schuldner der Vergütung die direkten oder indirekten Vergünstigungen weitergeben, die ihm:
a. ein anderer in seinem Auftrag tätiger Leistungserbringer gewährt
b. Personen oder Einrichtungen gewähren, welche Arzneimittel oder der Untersuchung oder Behandlung dienende Mittel oder Gegenstände liefern“.
Der Artikel 56 geht mit Absatz 4 sogar noch weiter:
„Gibt der Leistungserbringer die Vergünstigung nicht weiter, so kann die versicherte Person oder der Versicherer deren Herausgabe verlangen.“
Was wird in der KVL geregelt
In der Krankenpflege-Leistungs-Verordnung wird die Vergütungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für bestimmte ärztliche Leistungen geregelt.
Befasst sich mit Leistungen und den Voraussetzungen der Leistungserbringung