18.51 Recht – zweiter Teil nicht OR UWG bis Schluss
18.51 Recht – zweiter Teil nicht OR 109–bis
18.51 Recht – zweiter Teil nicht OR 109–bis
Set of flashcards Details
Flashcards | 15 |
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Language | Deutsch |
Category | Marketing |
Level | University |
Created / Updated | 10.09.2016 / 28.11.2019 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Was heisst „unlauter“?
Unsauber, „nicht rein“!
Man täuscht in der Kommunikation etwas vor, macht irreführende Angaben, setzt jemanden herab (Ehrverletzung).
Ich habe vor 4 Wochen eine Kaffeemaschine für CHF 390.- gekauft. ich beobachte seit 10 Tagen den Markt in Zürich ein bisschen, und da stelle ich bei einem Laden an der Langstrasse fest, dass da die gleiche Maschine für CHF 160.- verkauft wird...heute immer noch! Was könnte das sein? ich habe ja meine Maschine schon, kann ich trotzdem etwas unternehmen, und wenn JA, was?
Verdacht auf Dumpingpreise (eigener Einkaufspreis ist höher als Verkaufspreis!)
Dumpingpreise DAUERND sind lt. UWG Art. 3 nicht erlaubt.
Ich kann auch beanstanden, wenn ich eigentlich nicht direkt etwas damit zu tun habe!
Klage vor Gericht oder Beschwerde bei SLK Schweizerische Lauterkeitskommission!
Aus einem Fall: Ein Kaffeeunternehmen verkauft Kaffeekapseln, und zu einer 100-er-Packung bekomme ich einen echt 18 Karat vergoldeten Kaffeelöffel. Was sagen Sie dazu?
UWG! Unzulässige Zugabe, Wert der Zugabe dürfte eigentlich 5-10 % des Wertes des Hauptproduktes nicht übersteigen.
Ev. auch Beschwerde bei SLK!
Kaffeefahrt mit dem Car, verbunden mit einer Werbeveranstaltung!
ich kaufe nach dem Mittagessen (gratis) eine Rheumadecke für
CHF 3000.- und zahle CHF 1000.- direkt an. 2 Tage später sehe ich bei Coop genau die gleiche Decke, da kostet sie CHF 800.- Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
OR Haustürgeschäft.
UWG Werbefahrten! Kaufvertrag muss Angabe der Adresse enthalten, bei der man vom Vertrag innert 7 Tagen mit eingeschriebenem Brief zurücktreten kann.
Der Verkäufer müsste nach Erhalt dieses Briefes die CHF 1000.- sofort zurückzahlen.
Frau Rita Moser, Hausfrau, bekommt unerwarteten Besuch von einem charmanten Vertreter/Verkäufer. Er verkauft so gut, dass Frau Moser am Schluss einen Vertrag unterschreibt, mit dem sie ein 24-bändiges Lexikon kauft, beim Kaufpreis ist im Vertrag vermerkt: „36 Monatsraten zu 40.-„, sie denkt, ja, das kann ich ja gut aus der Haushaltskasse bezahlen. Wie könnte am Abend der Ehemann reagieren?
Abzahlungsvertrag! Barkaufspreis und totaler Kaufpreis bei Kredit muss genannt werden.
Sie kann innert 7 Tagen mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten, Klausel muss im Vertrag drinstehen.
Inserat: „Dank unseren Super-Beziehungen zu Portugal können wir Ihnen Ölsardinen in Dosen zu einem unschlagbaren preis anbieten...wir sind wirklich die billigsten!“
Die Firma wird von einem Konkurrenten eingeklagt, der sagt, seine Sardinen in Salzwasser, in Büchsen, seien 10 % billiger. Was sagen Sie dazu? Ist da das UWG irgendwie berührt?
Vergleichende Werbung!
Gleiches mit Gleichem vergleichen, hier nicht gegeben, Klage gilt nicht!
Dazu: Dem Anbieter muss Ort und Zeit des Preisvergleichs bekannt sein.
Und: Aussagen dürfen nicht herabsetzend sein.
Unter diesen Umständen erlaubt das UWG vergleichende Werbung.
Ein Konfektions-Trendshop an der Touristenmeile in Luzern schreibt seine Produkte im Schaufenster mit US-Dollars und Euros an, als Dienstleistung für die ausländischen Kunden...darf der das?
Als zusätzliche Dienstleistung für Touristen JA!
Aber Preise müssen auch in CHF incl. Mehrwertsteuer angeschrieben sein.
Schönes Verkaufsschachteli in den Migros, Karton, mit Cellophan-Abdeckung, wie folgt angeschrieben: „Gedörrte Birnen, sehr geeignet für das Herstellen der berühmten Toggenburger Schlurzifladen:
680 gr., CHF 4.50 ohne Mehrwertsteuer“
Was sagen Sie dazu?
Vorverpackte Ware, auch Grundpreis, z.B. in kg odr 100 gr. muss angeschrieben sein!