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18.51 Recht – Vertragsrecht OR und zweiter Teil nicht OR 109-Rest

18.51 Recht – Vertragsrecht OR und zweiter Teil nicht OR 109-Rest

18.51 Recht – Vertragsrecht OR und zweiter Teil nicht OR 109-Rest


Kartei Details

Karten 16
Lernende 33
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.09.2016 / 16.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/18_51_recht_vertragsrecht_or_und_zweiter_teil_nicht_or_109rest
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Welches ist die Grundlage des Schweizerischen Rechts? 
    Welches sind die Rechtsquellen?

 

Grundlage des Rechts ist die BV, die Bundesverfassung! (constitution, Grundgesetz, Verfassung).

Lt. Art. 1 Einleitungsartikel ZGB gibt es drei Rechtsquellen:
1.    Geschriebenes ("gesetztes") Recht (BV, Gesetze, Verordnungen)
2.    Gewohnheitsrecht, ungeschrieben
3.    Richterrecht

Was regelt die BV?

Ganz grundsätzliche, umfassende Regelungen...alles andere wird, von der BV ausgehend, in den Gesetzen und, wiederum daraus folgend, in den Verordnungen geregelt.

BV Art. 2: "Die Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit  und die Sicherheit des Landes."
Also kein Wort von Armee oder Flugzeugbeschaffung oder Grenzschutz...das kommt später alles in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen!

Was heisst in der Schweiz "Gewaltentrennung"?

Es gibt 3 Gewalten (eigentlich immer in einer Demokratie!):
1.    Legislative (gesetzgebende Gewalt)
2.    Exekutive (ausführende Gewalt)
3.    Judikative (richtende Gewalt)

Beispiele für die Gewalten im Bund (Eidgenossenschaft):
1.    Legislative: Das Volk (Demokratie!!), vertreten durch die Bundesversammlung     (national- und Ständerat)
2.    Exekutive: Bundesrat mit Bundesämtern
3.    Judikative: Bundesgericht in Lausanne, mit Eidg. Versicherungsgericht in     Luzern, Eidg. Verwaltungsgericht in St. Gallen, Eidg. Strafgericht in
     Bellinzona.

Für uns auch noch wichtig: Werberecht in der Schweiz! 
    Was gilt es da zu beachten?

 

-    Alkoholwerbung
-    Tabakwerbung
-    Medikamentenwerbung
-    Aussenwerbung
Es gibt da kein Gesetz "Werberecht", sondern es betrifft eine ganze Reihe von Gesetzen, z.B.
-    AlG Alkoholgesetz
-    RTVG Radio- und TV-Gesetz
-    Tabakverordnung
-    Strassenverkehrsgesetz
-    Landschaftsschutz
-    Ortsbildschutz
-    Denkmalschutz
-    usw.

 

Was verstehen wir unter "Immaterialgüterrecht"?

Materiell ist "greifbar", z.B. kaufvertragsrecht! Immateriell sind Rechte, wie z.B.
(siehe extra Arbeitspapier!)
-    Patentrecht
-    Designrecht
-    Markenrecht
-    Urheberrecht

 

Sagen Sie etwas zu Patenten.

Patent: Technische Erfindung, gewerblich nutzbar. Eintrag im Patentregister (öffentliches Register) beim IGE (Institut für geistiges Eigentum, Bern)
Schutz 20 Jahre, nicht verlängerbar. Auch internationaler Schutz möglich.

 

Was ist Designschutz?

Designschutz: Schutz der äusseren Form eines Produkts, der Linienführung, der Farbe, des Materials. Eintrag ins Designregister, auch beim IGE in Bern, Schutz 
5 Jahre, 4x 5 Jahre verlängerbar. Ebenfalls international schützbar.

 

Was ist Markenschutz

Markenschutz: Name, Bezeichnung eines produkts/einer Dienstleistung, im Markenschutzregister, ebenfalls beim IGE.
Anmeldung auch über internet möglich. Eintragung beinhaltet Eintrag in 
mind. 2 Waren-/Dienstleistungs-Kategorien. Schutzdauer 10 Jahre, immer wieder um 10 Jahre verlängerbar.
Absolute Ausschlussgründe, vom IGE geprüft: Keine Eintragung möglich für beschreibende und banale Marken sowie sittenwidrige Marken. Relative Ausschlussgründe, muss der Anmelder selbst kontrollieren: Marke oder ähnliche Marke ev. schon eingetragen?
Unterscheidungen:
-    Wort-/Bild-/Wort-Bild- und Klangmarken
-    Hersteller-/Handels- und Eigenmarken
-    Zwei- und drei-dimensionale Marken
-    Garantiemarken / Kollektivmarken
-    etc.