18.51 Recht – Vertragsrecht OR und zweiter Teil nicht OR 109-Rest
18.51 Recht – Vertragsrecht OR und zweiter Teil nicht OR 109-Rest
18.51 Recht – Vertragsrecht OR und zweiter Teil nicht OR 109-Rest
Kartei Details
Karten | 16 |
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Lernende | 33 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.09.2016 / 10.01.2025 |
Weblink |
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Welches ist die Grundlage des Schweizerischen Rechts?
Welches sind die Rechtsquellen?
Grundlage des Rechts ist die BV, die Bundesverfassung! (constitution, Grundgesetz, Verfassung).
Lt. Art. 1 Einleitungsartikel ZGB gibt es drei Rechtsquellen:
1. Geschriebenes ("gesetztes") Recht (BV, Gesetze, Verordnungen)
2. Gewohnheitsrecht, ungeschrieben
3. Richterrecht
Was regelt die BV?
Ganz grundsätzliche, umfassende Regelungen...alles andere wird, von der BV ausgehend, in den Gesetzen und, wiederum daraus folgend, in den Verordnungen geregelt.
BV Art. 2: "Die Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Also kein Wort von Armee oder Flugzeugbeschaffung oder Grenzschutz...das kommt später alles in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen!
Was heisst in der Schweiz "Gewaltentrennung"?
Es gibt 3 Gewalten (eigentlich immer in einer Demokratie!):
1. Legislative (gesetzgebende Gewalt)
2. Exekutive (ausführende Gewalt)
3. Judikative (richtende Gewalt)
Beispiele für die Gewalten im Bund (Eidgenossenschaft):
1. Legislative: Das Volk (Demokratie!!), vertreten durch die Bundesversammlung (national- und Ständerat)
2. Exekutive: Bundesrat mit Bundesämtern
3. Judikative: Bundesgericht in Lausanne, mit Eidg. Versicherungsgericht in Luzern, Eidg. Verwaltungsgericht in St. Gallen, Eidg. Strafgericht in
Bellinzona.
Für uns auch noch wichtig: Werberecht in der Schweiz!
Was gilt es da zu beachten?
- Alkoholwerbung
- Tabakwerbung
- Medikamentenwerbung
- Aussenwerbung
Es gibt da kein Gesetz "Werberecht", sondern es betrifft eine ganze Reihe von Gesetzen, z.B.
- AlG Alkoholgesetz
- RTVG Radio- und TV-Gesetz
- Tabakverordnung
- Strassenverkehrsgesetz
- Landschaftsschutz
- Ortsbildschutz
- Denkmalschutz
- usw.
Was verstehen wir unter "Immaterialgüterrecht"?
Materiell ist "greifbar", z.B. kaufvertragsrecht! Immateriell sind Rechte, wie z.B.
(siehe extra Arbeitspapier!)
- Patentrecht
- Designrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
Sagen Sie etwas zu Patenten.
Patent: Technische Erfindung, gewerblich nutzbar. Eintrag im Patentregister (öffentliches Register) beim IGE (Institut für geistiges Eigentum, Bern)
Schutz 20 Jahre, nicht verlängerbar. Auch internationaler Schutz möglich.
Was ist Designschutz?
Designschutz: Schutz der äusseren Form eines Produkts, der Linienführung, der Farbe, des Materials. Eintrag ins Designregister, auch beim IGE in Bern, Schutz
5 Jahre, 4x 5 Jahre verlängerbar. Ebenfalls international schützbar.
Was ist Markenschutz
Markenschutz: Name, Bezeichnung eines produkts/einer Dienstleistung, im Markenschutzregister, ebenfalls beim IGE.
Anmeldung auch über internet möglich. Eintragung beinhaltet Eintrag in
mind. 2 Waren-/Dienstleistungs-Kategorien. Schutzdauer 10 Jahre, immer wieder um 10 Jahre verlängerbar.
Absolute Ausschlussgründe, vom IGE geprüft: Keine Eintragung möglich für beschreibende und banale Marken sowie sittenwidrige Marken. Relative Ausschlussgründe, muss der Anmelder selbst kontrollieren: Marke oder ähnliche Marke ev. schon eingetragen?
Unterscheidungen:
- Wort-/Bild-/Wort-Bild- und Klangmarken
- Hersteller-/Handels- und Eigenmarken
- Zwei- und drei-dimensionale Marken
- Garantiemarken / Kollektivmarken
- etc.
Was ist Urheberrecht?
Urheberrechts-Gesetz:
Schutz geistiger Werke der Literatur und der Kunst (Musik, Bildhauerei, Malerei etc.)
Rechte können nirgends eingetragen werden, "Schutz entsteht durch Schöpfung"!
Ein Werk ist während des Lebens des Schöpfers (z.B. Musik-Komponist) und 70 Jahre darüber hinaus, bei EDV-programmen 50 Jahre über den Tod hinaus, urheberrechtlich geschützt.
Wer ist die SUISA und was tut sie?
Verwertungsgesellschaft Schweiz für Urheberrechte Musik.
Wenn ein Komponist Genossenschafter bei SUISA wird, schaut diese weltweit direkt und indirekt, dass der Komponist für Aufführungen seiner Werke Tantiemen, also Geld, bekommt.
Was ist speziell an einem Leasing-/an einem Franchise-Vertrag? Beschreiben Sie ganz kurz diese beiden Verträge, bitte!
Innominatsverträge, also Verträge, die als Titel nirgends im Schweizer Recht auftauchen, also als Ganzes gesetzlich nicht geregelt sind!
Leasingvertrag, Beispiel Autoleasing:
Leasingeber, Leasingnehmer, ev. als dritte Partei eine Leasingbank.
Der Leasinggeber verleast dem Leasingnehmer ein Auto, zum Gebrauch, Leasingnehmer ist immer nur Besitzer, nie Eigentümer.
Mietähnliches Verhältnis, aber auf ein bestimmtes Vertragsende programmiert.
Dann gibt Leasingnehmer das Auto zurück.
Kauf des Autos am Ende der Leasingdauer darf im Leasingvertrag nicht geregelt sein, sonst gilt Leasing als Abzahlungsgeschäft. Also spezieller Kaufvertrag notwendig.
Vertrag kann nicht im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden, da Leasingnehmer nie Eigentümer wird...Sicherheit ev. durch Vermerk im Fahrzeugausweis.
Franchisevertrag, Beispiel McDonald:
Franchisegeber : Franchisenehmer.
Der Franchisenehmer ist selbständiger Unternehmer, er erwirbt vom Franchisegeber (Mc Donald) eine Franchiselizenz, er darf Marketingkonzept, Marke, nationale Werbung vom F-Geber benützen und bezahlt als Franchisegebühr meist einen Teil des Umsatzes an den F-Geber.(Muttergesellschaft ist McDonald USA, pro wichtigem Land hat es einen sog. Master-Franchisegeber!)
Warum ist das LG Lotteriegesetz für uns Kommunikations- spezialistenInnen wichtig?
Das LG sagt, was es braucht, damit eine Veranstaltung eine Lotterie ist!
Lotterien sind ja in der Schweiz grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es nur für gemeinnützige und Wohltätige Veranstaltungen, also z.B. für das Zahlenlotto...gemeinnützig!
Bedingungen:
1. Kaufzwang, man muss z.B. beim Zahlenlotto bezahlen, damit man mitmachen kann.
2. Vermögenswirksame Vorteile für den Gewinner...Gewinner bekommen ja z.B. beim Zahlenlotto eine Million CHF oder mehr!
3. Zufällige Gewinnerermittlung (Kugeln beim Zahlenlotto)
4. Planmässigkeit...der Veranstalter der Lotterie darf kein erhebliches Verlustrisiko haben...auch das stimmt beim Zahlenlotto.
Wenn wir jetzt als "Werber" ein Preisausschreiben, einen Wettbewerb, veranstalten, müssen wir darauf achten, dass mindestens EINER dieser Punkte des LG im Preisausschreiben weg ist, sonst verletzt man das Lotteriegesetz.
Meist lässt man den Kaufzwang weg, jemand kann also beim Preisausschreiben auch mitmachen, wenn er nichts kauft!
Welches sind die Wettbewerbsgesetze im engeren Sinn in der Schweiz?
Wettbewerb im engeren Sinne bedeutet Konkurrenz!
1. KG Kartellgesetz: Konkurrenz soll überhaupt möglich sein, soll nicht durch Kartelle und andere Absprachen und Wettbewerbsbeschränkungen verunmöglicht werden.
2. Wenn Konkurrenz möglich ist, soll sie fair und lauter ablaufen, dafür steht das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Wann handelt jemand unlauter?
Unrichtige, irreführende und/oder herabsetzende Worte und Taten, um selbst einen Vorteil herauszuholen!
Beispiele, die im UWG geregelt sind:
- Titelberühmung: Einen Titel führen, den man nicht hat (z.B. Dr. med).
- Verwechslung
- Vergleichende Werbung in unlauterer Art
- Zu teure Zugaben
- Dumpingpreise: Dauernder Verkauf von Produkten zu einem Verkaufspreis, der unter dem eigenen Einstandspreis liegt
- Aggressive Verkaufsmethoden
- Bestechen und bestechen lassen
- Schneeballsystem
- usw.
Was tut und was ist die SLK, die Schweiz. Lauterkeitskommission?
Wenn ich feststelle, dass sich jemand ev. nicht gem. dem UWG verhält (ich muss gar nicht direkt betroffen sein!), so kann ich vor Gericht klagen oder bei der SLK eine Beschwerde führen!
(Gericht kostet viel und geht lang!)
Die SLK ist eine Stiftung im Rahmen der SW Schweizer Werbung!
Vertreten: Medien, Werber, Konsumenten.
Die SLK hat keine Richter-Befugnisse, aber viel Einfluss!
Wenn sie sich um meine Beschwerde kümmert, kostet das nichts oder wenig.
Mind. 60 Jahre Erfahrung und Präjudiz ("schon viele solche Fälle behandelt!")
PBV: Woher kommt sie, was schreibt sie vor?
Gem. Gewaltentrennung hat der National- und der Ständerat dem UWG zugestimmt und den Bundesrat angewiesen, dieses Gesetz umzusetzen (Exekutive!).
Der Bundesrat hat dann festgestellt, dass er eigentlich noch etwas mehr Regelungen über die Preise haben müsste - deshalb hat er die PBV Preisbekanntgabeverordnung geschaffen.
Art. 1: Die Preise müssen klar, miteinander vergleichbar und nicht irreführend deklariert werden.
Preise in der PBV betreffen effektiv zu bezahlende Endverbraucherpreise in CHF incl. Mehrwertsteuer und andere öffentliche Abgaben.
Angabe des Grundpreises bei messbarer (offener) Ware.
Angabe des Einheitspreises und des Grundpreises bei vorverpackter Ware.
Art. 10: Dienstleister müssen ihre Preise so anschreiben, dass ein Kunde den Preis sieht, bevor er sich für eine Dienstleistung entscheidet: Taxis, Coiffeure, Restaurants, Hotels Garagen etc.
Vom UWG und von der PBV habt Ihr ebenfalls Auszüge erhalten!
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