18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 85–105
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18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 85–105
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Language | Deutsch |
Category | Marketing |
Level | University |
Created / Updated | 10.09.2016 / 08.10.2016 |
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Was heisst das, „Immaterial...“?
Im Recht geht es einerseits um „Materielles“, Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge - andererseits um Immaterielles, nicht Greifbares, RECHTE: Eben, Patente, Designrecht, Marken und Urheberrechte...also um Rechte! Siehe auch Spezialtabelle mit de
Zuerst das Patent: Wichtigste Regelungen?
Ein Patent ist der rechtliche Schutz einer technischen Entwicklung, die gewerblich genutzt werden kann (also z.B. serienmässige Herstellung anhand der Patentschrift möglich!)
Anmeldung mit Patentschrift beim IGE (Institut für Geistiges Eigentum, Bern) oder beim Europäischen Patentamt in München.
Schutzdauer: Zuerst ein Jahr Prioritätsfrist, dann noch 19 Jahre
(total 20 Jahre) Schutz in jedem Land, in dem man das patent anmeldet.
Keine Verlängerung der Schutzdauer möglich (bei patentierbaren Heilmitteln kann man statt 20 bis 25 Jahre Schutz bekommen, je nach Prüfungszeit von Swissmedic, Heilmittelkontrolle!)
Nach Auslaufen des Patentes ist dieses Allgemeingut...Generica!
Innerhalb Prioritätsjahr Anmeldung bei allen Ländern, in denen man schützen will. Bei der Anmeldung in München Europäisches patent, für EU-Länder plus CH plus LI.
IGE macht von sich aus keine Neuigkeitsprüfung, München schon.
WIPO: Uno-Unterbehörde in Genf, kümmert sich um Schutz von geistigem Eigentum, auch um internationale Patente!
IGE würde nach Patentierung in der Schweiz WIPO beauftragen, in den gewünschten Ländern das Patent anzumelden!
Und was ist dann beim Designschutz geschützt?
Die äussere Form eines Produkts, material, Linienführung, Farbe.
Schutz 5 Jahre, 4x5 Jahre verlängerbar.
Anmeldung auch beim IGE.
Anmeldung mit Formular und Foto des Designgutes.
Und jetzt zwei Immaterialgüterrechte, die fürs Marketing besonders wichtig sind, zuerst Markenschutz! Die wichtigsten Punkte?
Eine Marke ist eine Bezeichnung einer Marktleistung (Produkt oder Dienstleistung), mit der man diese Marktleistung von einer anderen unterscheiden kann!
Anmeldung im IGE, auch über Internet (www.ige.ch).
Schutzdauer 10 Jahre, immer wieder um 10 Jahre verlängerbar!
Schutz zuerst in der Schweiz, dann in andern Ländern und Ländergruppen, Madrider Abkommen, siehe Kurzbeschreibung, die ich abgegeben habe.
Hinterlegung im Markenregister (öffentliches Register!).
Absolute Ausschlussgründe (IGE prüft): Keine allgemeinen Begriffe, wie Brot, Stahl, Milch. Keine sittenwidrigen Marken: „Selbstmorddolch“, „Bin Laden-Terror-Set“.
Relative Ausschlussgründe (IGE prüft NICHT!): Gleiche oder ähnliche Marke, die schon eingetragen ist. Sie können bestehende und ähnliche Marken bei der Anmeldung z.B. im Internet gleich prüfen lassen, IGE-verwandtes Unternehmen, geht schnell, kostet wenig, vermeidet unnötige hohe Kosten!
Einige Unterscheidungen:
- Hersteller-Marken, Handelsmarken, Eigenmarken
- Zwei- und dreidimensionale Marken
- Bild-, Bild/Wort- und Wortmarken, Klangmarken (Jingle Migros)
- Garantiemarken, Kollektivmarken (Drogistenstern!)
Auch Figuren und ev. auch Slogans kann man markenrechtlich schützen: Pingu, Harry Potter, „Katzen würden Whiskas kaufen“.
Dagegen wurde "Nicht immer, aber immer öfter!" für Clausthaler nicht geschützt, zu allgemein!
Der Experte fragt: Sie haben ein neues Produkt mit einer neuen Marke kreiert, alles läuft „wie verrückt“, in diesem Druck haben Sie es in den beiden Startjahren, versäumt, Ihre Marke eintragen zu lassen! Jetzt meldet jemand in Dänemark Ihre Marke international an...was passiert? Darf er das überhaupt?
Er darf das!
Aber: Im Rahmen Ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit dürfen Sie IHRE Marke weiter verwenden („älteres Recht“, Beispiel: Sie haben bis heute, in den letzten 2 Jahren, vor allem die Schweiz und Frankreich beliefert—dann dürfen Sie das auch weiterhin mit Ihrer Marke!)
Das vierte Immaterialgüterrecht ist das Urheberrecht! Was meint man damit?
Schutz von geistigen Werken: Musik, Bilder, Romane, Musicals, Bildhauerwerke.
Wichtig: KEINE Anmeldung nötig (und möglich), Schutz entsteht durch die „Schöpfung“. Urheberrecht/Nutzungsrechte.
Schutz während des Lebens des Schöpfers plus 70 Jahre über Tod hinaus, EDV-Programme bis 50 Jahre über den Tod des „Programmierers“ hinaus.
Der Urheber hat das Recht, zu bestimmen, wie sein Werk benutzt wird und hat Recht auf die Bezahlung von Tantièmen bei der Nutzung, z.B. bei Musik.
Schöpfer ist also natürliche Person, sie kann Nutzungsrechte lizenzieren oder verkaufen, urheberrecht bleibt aber beim Schöpfer!
Was, „keine Eintragung“, und was ist dann SUISA?
SUISA ist die schweizerische Verwertungsgesellschaft für Musik, es gibt weltweit über 100 Schwesterunternehmen.
Ein Komponist wird Genossenschafter der Genossenschaft SUISA, und dann kümmert sich die SUISA darum, dass bei Aufführungen Geld bezahlt wird, das dann als Tantième an den Komponisten fliesst.
Andere Verwertungsgesellschaften kümmern sich um Literatur (Pro Literis) etc.
„SUISA-pflichtige Musik“, was meint das für den Marketingleiter?
Wenn Sie für einen Werbefilm oder –Spot etc. Musik verwenden, müssen Sie sich darum kümmern, ob dafür SUISA-Gebühren bezahlt werden müssen...nicht zuerst verwenden und dann fragen, sondern umgekehrt!
Hat ein Fotograf auch ein Urheberrecht für seine Fotos?
Ja, wenn die Fotos einmalig, „einzigartig“ sind. Was mit einer guten Fotoausrüstung von jedem Berufsmann gemacht werden kann, kann nicht „einzigartig“ sein und ist dann nicht urheberrechtlich geschützt, wohl aber vielleicht über das UWG.
Wenn Sie einen Fotografen beauftragen, probieren Sie doch, ihm mit seiner Arbeit auch das Nutzungsrecht abzukaufen, Sie vermeiden viele Umtriebe und ev. Diskussionen!
Wann darf man z.B. ein Musikwerk aufführen, ohne Tantièmen bezahlen zu müssen?
Schöpfer ist mehr als 70 Jahre tot!
Aufführung im engsten Familienkreis!
Werk ist nicht einmalig, Werk ist daher nicht mit URG geschützt!
Wo übrall "kassiert" Suisa Tantièmen?
Überall! Presswerk CDs und DVD's! Veranstaltungen! Ueber Bilag Hintergrundmusik in Restaurants! Guggenmusiken!
Was ist kommerzielle Kommunikation?
Das ist Kommunikation mit dem Zweck, Umsatz/Absatz/Deckungsbeiträge zu erzielen, also Werbung, Verkaufsförderung etc.
Der „offizielle“ Teil in den Medien ist institutionelle/redaktionelle Kommunikation, Berichterstattung, dafür sind die Medien eigentlich da. Trennungsgebot, die kommerzielle und die redaktionelle Kommunikation müssen durch Platz, Signal oder Signet unterschieden werden können. Beispiel: Offene Zeitung: Linke Seite redaktionell, rechte Seite kommerziell.
Was heisst bei der kommerziellen Kommunikation „privatrechtliche Schranken“?
1. Unlauterer Wettbewerb UWG
Der stattfindende Wettbewerb muss lauter, unverfälscht, fair ablaufen. Siehe Gesetzes-Auszug.
2. Preisbekanntgabeverordnung (PBV), auch da Gesetzesauszug!
Viele zwingende Regelungen!
und was ist im Persönlichkeitsschutz geschützt?
Für die kommerzielle Kommunikation: Bild, Name und Stimme einer Person - nicht nur einer bekannten Persönlichkeit!
Einverständnis einer Person, beispielsweise ihr Bild in Ihrem Inserat zu verwenden, muss eingeholt werden, kostet meistens Geld. Die Bilder der Bundesräte sollten kommerziell nicht genutzt werden.
Bilder von Personen dürfen aber im redaktionellen Teil eines Mediums verwendet werden, nur nicht herablassend, ehrverletzend. Das Publikum hat Anrecht auf Information.
Art. 28 ff ZGB!
(Aufgrund dieser Artikel muss Schwangere bei einem Vorstellungsgespräch auch nicht die Wahrheit sagen, wenn sie gefragt wird, ob sie schwanger sei!)
Was wird im Datenschutzgesetz DSG geschützt?
Dieses Gesetz ist ziemlich neu überarbeitet, weil es natürlich gerade bei Daten viele technische Neuerungen gibt!
Datenschutz: Menschen werden gegen Daten geschützt, also z.B. Adressen von Menschen dürfen nicht rechtswidrig weiterverwendet werden. Datensicherheit: Daten müssen gegen Verlust und Diebstahl etc. geschützt werden, technische und organisatorische Massnahmen! . Beispiel: Es muss verhindert werden, dass ein Bankangestellter Daten eines Kunden stiehlt und an die Steuerverwaltung verkauft.
Ob schon erwähnt: Urheberschutz und Markenschutz...wichtigste Punkte?
Eine Marke kann im IGE und dann auch international geschützt werden. Von Marken können auch Lizenzen verkauft werden, ja, auch die ganze Marke kann verkauft werden...Mitteilung an IGE wichtig!
Urheberschutz: URG, Die Werke eines „Schöpfers“ sind automatisch geschützt, bis 70 Jahre über den Tod z.B. eines Musik-Komponisten hinaus. Der Urheber kann für die Nutzung seiner Werke Tantièmen verlangen.
Da steht noch viel über „öffentlich-rechtliche Schranken“ in der kommerziellen Kommunikation...was gibt es da alles?
a) Werbegewinnspiele (Wettbewerbe, Preisausschreiben):
Lotteriegesetz (öffentlich, zwingend) darf nicht verletzt werden.
Im Lotteriegesetz geregelt: Lotterien und Tombola’s nur in Ausnahmefällen gestattet, dann:
- Kaufzwang (zum Mitmachen muss man etwas bezahlen)
- Grössere Gewinne (Vermögensrechtlicher Vorteil, Vermögen des Hauptgewinners muss erheblich vergrössert werden!)
- Zufällige Gewinnerermittlung (Zahlen ermitteln, z.B. beim Zahlenlotto)
- Planmässigkeit der Durchführung (Veranstalter hat kein erhebliches Risiko (Einzahlungen minus Auszahlungen und Spesen geht auf)
Wenn Sie einen Wettbewerb veranstalten, muss eine dieser Bedingungen fehlen, damit das LG (siehe Kurzfassung bei Euch!) nicht verletzt wird, Meist macht man „kein Kaufzwang“, dann ist rechtlich alles OK!
b) Preisbekanntgabe(Verordnung) PBV:
PBV entstand aus UWG Gesetz! Will erreichen, dass Preise klar und miteinander vergleichbar und nicht irreführend sind.
Preisangaben in CHF incl. MWSt.
Grundpreis pro kg, Liter etc. bei unverpackter Ware.
Bei vorverpackter Ware: Einheitspreis, Grundpreis (Vergleichbarkeit!)
Werbung: „Bei verschiedenen Produkten können Sie bis 60 % Rabatt bekommen!“ ist nicht erlaubt, da so keine Vergleichbarkeit.
Auch in elektronischen Medien gilt die PBV!
Natürlich gilt sie auch bei Preisangaben in Schaufenstern und Vitrinen.
c) RTVG, was ist das und was ist da z.B. über Sponsoring vorgeschrieben?
Lu: Radio- und Fernseh-Gesetz.
Beispiel: Sponsoring ist bei redaktionellen, meinungsbildenden Sendungen nicht erlaubt (Arena), z.B. bei Wetterprognosen, auch redaktionell, ist nur das Nennen des Sponsors erlaubt, aber keine Produkte-Werbung.
Medikamentenwerbung: Nur für Kategorien c-e Publikumswerbung erlaubt, a) und b) nur Fachwerbung.
Tabakwerbung in Radio und TV nicht erlaubt.
Alkoholwerbung: Nur für Getränke unter 15 Volumen-% Alkohol erlaubt, also keine Werbung für gebrannte Wasser (Whisky z.B.)
Doch noch schnell wegen den gebrannten Wassern: Was ist da erlaubt/verboten?
Werbung für gebrannte Wasser in Radio und TV grundsätzlich verboten.
Werbung für gebrannte Wasser presse und Plakate: Darstellung Produkt, Flasche, Herstellungsort, Grundfrucht erlaubt, aber keine Lifestyle-Werbung erlaubt (Stimmung!)
Achtung auf Jugendschutz. Wenn Alkoholwerbung, generell: von der EAV Eidg. Alkoholverwaltung prüfen lassen, man erlebt dann keine Überraschungen!
Gebrannte Wasser dürfen nicht als Preise in Preisausschreiben angepriesen werden, Kauf einer Flasche darf auch nicht Teilnahmebedingung sein.
Werbung für Tabakwaren?
Selbstbeschränkung der Industrie. Warnaufschriften auf Packungen, Angaben Teer und Nikotin. Jugendschutz (öffentliche Gebäude, Schulhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Medien, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind)!
Wichtig ist jetzt noch die Werbung für Medikamente/Heilmittel...was muss man da beachten?
Heilmittel: 5 Kategorien, a-e.
a und b: Rezeptpflichtig, Werbung nur in Fachmedien (Ärztezeitung). c und d: Beratung durch Arzt und Apotheker/Drogist, aber keine Rezepte: Publikumswerbung erlaubt.
e: Frei verkäuflich, z.B. Vitamin-C-Tabletten, Ricola. Publikumswerbung erlaubt.
Kontrolle der Medikamenten-Werbung durch Swissmedic, harte Strafen, wenn man sich nicht an diese Vorschrift hält.
Was hat das BAG Bundesamt für Gesundheit, da zu suchen?
BAG ist z.B. verantwortlich für Lebensmittel und deren Verpackung, Kosmetik (Gebrauchsgüter!) und Gifte.
Man könnte hier z.B. Vorschriften über Mogelpackungen finden, oder Vorschriften über Heilversprechen.
Konsument darf nicht getäuscht werden, BAG überwacht auch Hygienevorschriften.
Stichworte „Wappen“ und „Aussenwerbung“!
Es gibt Vorschriften über die Verwendung von Wappen (auf Produkten meist nicht erlaubt, auf Briefpapier oder Prospekten eher ja)
Verfolgen Sie in Richtung Prüfung vor allem, aktuell, die Verhandlungen über made in Switzerland und „Swissness“, „Wann darf man ein Produkt als Schweizer Produkt bezeichnen“!?
Wenn man von Medien spricht, unterscheidet man zwischen Printmedien (Druck), elektronischen Medien (Radio, TV, Internet) und Aussenwerbung!
Aussenwerbung: Vor allem Plakatwerbung!
Jede Gemeinde hat die Hoheit über Aussenwerbung, sie bestimmt, wo man Plakate „aufhängen“ kann, die Gemeinde verkauft dann meistens die Rechte für den Plakataushang an eine Plakatgesellschaft.
Achtung auf Ortsschutz, Strassenverkehrsgesetz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz etc. / Werbung an Autobahnen.
Aussenwerbung ist auch Schaufensterwerbung, Vitrinen, Sandwichmänner etc.
Wie ist das mit der Kinowerbung?
Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Schranken plus, je nachdem Jugendschutz.
105a. Darf man eigentlich in der kommerziellen Kommunikation erzählen, "was man will"? Darf man übertreiben?
Aussagen müssen im Kern wahr sein, Uebertreibungen wrden aber vom Publikum geduldet, ja sogar erwartet! Es gilt da nicht das urteil von Spezialisten, sondern die des gut informierten Publikums!
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