18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 1–20
18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug
18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.09.2016 / 22.09.2018 |
Weblink |
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Was versteht man unter „Treu und Glauben“?
Geben Sie auch ein Beispiel!
„Verhalten nach Art ehrlicher Leute bei der gesamten Rechtsausübung, unredliches Tun und offensichtlicher Rechtsmissbrauch finden keinen Rechtsschutz!“
- Ehrlicher Leute: Sonnenblumen pflücken ohne zu bezahlen
- unredliches Tun: Jemanden betreiben, ohne dass der einem etwas schuldig ist...einfach ärgern!
Was bedeutet „guter Glaube“?
Nach üblicher Prüfung habe ich den Eindruck, bei einem Geschäft sei alles OK (und dann ist es doch nicht so ("Nichtkennen eines Rechtsmangels!") !) - dann behandelt mich ein Gericht anders als wenn der gute Glaube nicht vorausgesetzt werden kann, ich also aus Habgier oder so so gehandelt habe!)!
Einleitungsartikel ZGB, Art. 3
Was versteht man dann unter Beweislast?
Eine Tatsache beweisen muss immer der, der daraus einen Nutzen ziehen will. Beispiel: Wenn ich auf einer Bestimmung der AGB beharren will, muss ICH beweisen, dass meine Gegenpartei diese AGB’s überhaupt erhalten hat.
AGB...Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Und was ist dann „richterliches Ermessen“?
Das ZGB, Einleitungsartikel 4, sagt: „Wo das Gesetz das Gericht auf sein Ermessen oder auf die Würdigung der Umstände oder auf wichtige Gründe verweist, hat es seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen“.
Das gilt natürlich besonders bei einer Auslegung eines Gesetzesartikels und bei der Anwendung von "gutem Glauben". Billigkeit heisst, „ja, das ist ja nach dem gesunden Menschenverstand eigentlich logisch!“
Welches sind in der CH die Rechtsquellen?
Aus einer Quelle fliesst Wasser, aus einer Rechtsquelle fliessen
Unterlagen, mit denen ein Richter sein urteil fällen und auch begründen kann!
1. Geschriebene/gedruckte Gesetzesunterlagen (BV, Gesetze, Verordnungen)...“gesetztes“ Recht!
2. Gewohnheitsrecht (ungeschrieben) incl. Usanzen (Branche) und Ortsgebrauch (geographisch)
3. Wenn weder Gesetze noch Gewohnheitsrecht: Richterrecht! Der Richter entscheidet nach seiner Ausbildung, Lehre, Tradition...er kann auch frühere urteile konsultieren und z.B. mit einem Bundesgerichtsentscheid (BGE) entscheiden/begründen...Präjudiz!
Was versteht man unter öffentlichem Recht/Privat-Recht , wo sind die Unterschiede? Wo finden Sie das OR? Was beinhaltet das ZGB und das OR?
Recht im Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Rechtssubjekt) ist öffentliches Recht, zwingend, Subordination (Unterstellung). z.B. Strassenverkehrsgesetzt, SchKG!
Privates Recht, zwischen Bürger und Bürger (Rechtssubjekt und Rechtssubjekt) ist meist ergänzend (dispositiv), „wenn nichts anderes vereinbart!“
Koordinationsverhältnis, da ja niemand dem andern unterstellt ist!
ZGB mit OR Obligationenrecht.
ZGB besteht aus Einleitungsartikeln, dann 1. Personenrecht, 2. Familienrecht,
3. Erbrecht, 4. Sachenrecht, 5. OR obligationenrecht!
„Ergänzendes Recht“: Arbeitsvertrag nicht schriftlich, wieviel Ferien habe ich dann jährlich? OR! Mindestferien aber zwingend im ArG, Arbeitsgesetz, zwingend!
Wann erlangt eine natürliche Person ihre Rechtsfähigkeit, wann eine juristische Person? Was ist eine juristische Person?
Rechtsfähigkeit natürliche Person (Du und Ich) nach vollendeter Geburt bis zum Tode. „Vollendete Geburt“ ist wichtig wegen Erbrecht!
Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaft): Nach eintrag im HR und Veröffentlichung im SHAB. Dann gleiche Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person, mit Ausnahme der Rechte und Pflichten, die sich aus „Mensch“ ergeben!
...und wie ist jetzt das mit der Handlungsfähigkeit?
Handlungsfähigkeit kann „Vertragsfähigkeit“ gleichgestellt werden!
Natürliche Personen: urteilsfähig und mündig (18 Jahre).
Juristische Personen: Sobald ein Mensch da ist, der für diese Firma unterschreiben darf...“nach Bestellung der Organe“!
Was ist „urteilsfähig“?
Fähig, klare Entscheidungen zu treffen!
Wenn dauernd NEIN: Beistand oder Vormund.
Wenn nur kurzfristig NEIN (z.B. betrunken!): Keine Vertragsfähigkeit!
Kann ein 6-Jähriger einen Vertrag abschliessen?
Kann ein 16-Jähriger ein Mountainbike für CHF 1200.- kaufen?
Ein 6-Jähriger kann für CHF 2.- in der Bäckerei ein Brot kaufen...stillschweigende Zustimmung des Umfeldes!
6-Jähriger, Mountainbike: Er kann es sich schenken lassen! Er darf es eigentlich ohne Zustimmung der elterlichen Gewalt nicht kaufen, es sei denn, er habe z.B. beim Velohändler in Ferienarbeit dieses Geld selbst verdient...das Gesetz spricht dann von „höchstpersönlichen Vorteilen“!
Art. 19 ZGB...da heisst es auch, dass sich ein Minderjähriger, aber urteilsfähiger Mensch sich etwas schenken lassen kann, er kann die Schenkung aber auch ausschlagen!
Was ist eine Obligation?
Verpflichtung! „Obligo: ich verpflichte mich!“
(lateinisch)
Was ist ein Vertrag?
„Gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung zweier oder mehrerer Parteien“!
Es braucht also 2 Parteien für die Entstehung eines Vertrags!
Art. 1 OR
Wann ist ein Vertrag nichtig?
Inhalt unmöglich, sittenwidrig, widerrechtlich.
Wann kann ein Vertrag angefochten werden?
Grundsätzlich, wenn ein wesentlicher Willensmangel „drin“ ist!
Irrtum, Täuschung, Übervorteilung, Bedrohung.
Nach Entdecken bzw. Wegfall der Bedrohung 1 Jahr Zeit, anzufechten (bei Gegenpartei und/oder Richter).
Nach einem Jahr verwirkt man dieses Recht.
Achtung: Es verjährt nicht, es VERWIRKT!
Art. 20 - 31 OR! Anfechten wird natürlich immer nur der Vertragspartner, der sich geschädigt fühlt!
Wann entsteht ein Vertrag?
Eben, gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung...braucht nicht schriftlich zu sein, „formlos“!
Welche Formvorschriften gibt es für gewisse Verträge?
(Steigerung nach „Gewicht“!)
1. Einfache Schriftlichkeit, geschrieben und handschriftlich unterschrieben.
Lehrvertrag.
2. Qualifizierte Schriftlichkeit: Gewisse Kapitel sind vorgeschrieben, gewisse Teile müssen handschriftlich eingefügt werden (Beispiel: Bürgschaftsvertrag!)
3. Öffentliche Beurkundung: Notar muss mitunterschreiben! Liegenschaftsverkauf.
4. Eintrag in ein öffentliches Register, z.B. Grundbuch. Beispiel: Liegenschaftsverkauf
In ein öffentliches Register kann jedermann Einsicht nehmen, ohne ein Interesse nachweisen zu müssen! Grundbuch, Handelsregister, Eheregister, Patentregister.
Geben Sie ein Beispiel für „ungerechtfertigte Bereicherung“?
Mein Kunde bezahlt meine Rechnung 2x!
Ich bin der Bereicherte, der Kunde ist der Entreicherte. Beide müssen innert eines Jahres nach Entdeckung regeln!
Andere Beispiele: Aus dem Bancomaten kommt mehr Geld, als auf der Quittung steht.
Meine Bank schreibt meinem Konto irrtümlicherweise Geld gut, das mir nicht gehört.
In allen Fällen entsteht mir eine Obligation, eine Verpflichtung!
Art. 62 ff OR...da steht auch, dass ich unter Umständen nicht zurückzahlen muss, wenn ich zum Zeitpunkt der Entdeckung nicht mehr bereichert bin...allerdings braucht es da "guten Willen"!
Und wie ist jetzt das mit der unerlaubten Handlung?
Ohne dass ich mit jemandem einen Vertrag habe, entsteht mir eine Obligation: Mein Bub, 6-jährig, schiesst mit dem Fussball der Nachbarin eine Glasscheibe ein. Ich muss das als Vater innert eines Jahres erledigen! (Kinderhaftpflicht!) (Fortsetz. folg.Seite)
Oder ich zerkratze mit dem Einkaufswägeli auf dem Parkplatz des Supermarktes jemandem sein Auto!
Haftpflicht!
Unabsichtlich! Auch wenn ich zu schnell autofahre und hinten in ein Auto "knalle", ist das unerlaubte Handlung...je nach Polizeirapport oder nicht hat das dann verschiedene Folgen!
Was heisst „Vertragserfüllung“ und „Schuldverhältnis“?
Ich kaufe beim Garagier ein neues Auto: Vertragsabschluss...Schuldverhältnis: Der Garagier schuldet mir die Lieferung des Autos, ich schulde ihm die Zahlung des Kaufbetrags.
Wenn beide alles „erledigt“ haben, ist der Vertrag erfüllt!
Der Vertrag und das Schuldverhältnis sind dann auch erloschen, erledigt!
Wann erlischt ein Vertrag auch noch?
Wenn er vertragsmässig gekündigt ist.
Wenn er befristet ist und ausläuft.
Wenn man einen Vertrag macht, um einen Vertrag zu annullieren!
(„Gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung“...man muss dann auch keine Fristen einhalten!). Aenderungsvertrag!
Eine Obligation erlischt auch, wenn man seinen Verpflichtungen nachgekommen ist: Ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung!
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