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18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 1–20

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.09.2016 / 22.09.2018
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was versteht man unter „Treu und Glauben“?
Geben Sie auch ein Beispiel!

 

„Verhalten nach Art ehrlicher Leute bei der gesamten Rechtsausübung, unredliches Tun und offensichtlicher Rechtsmissbrauch finden keinen Rechtsschutz!“
    -    Ehrlicher Leute: Sonnenblumen pflücken ohne zu bezahlen
    -    unredliches Tun: Jemanden betreiben, ohne dass der einem etwas schuldig ist...einfach ärgern!

 

Was bedeutet „guter Glaube“?

Nach üblicher Prüfung habe ich den Eindruck, bei einem Geschäft sei alles OK (und dann ist es doch nicht so ("Nichtkennen eines Rechtsmangels!") !)   -  dann behandelt mich ein Gericht anders als wenn der gute Glaube nicht vorausgesetzt werden kann, ich also aus Habgier oder so so gehandelt habe!)!
Einleitungsartikel ZGB, Art. 3

 

Was versteht man dann unter Beweislast?

Eine Tatsache beweisen muss immer der, der daraus einen Nutzen ziehen will. Beispiel: Wenn ich auf einer Bestimmung der AGB beharren will, muss ICH beweisen, dass meine Gegenpartei diese AGB’s überhaupt erhalten hat.
AGB...Allgemeine Geschäftsbedingungen!

 

Und was ist dann „richterliches Ermessen“?

Das ZGB, Einleitungsartikel 4, sagt: „Wo das Gesetz das Gericht auf sein Ermessen oder auf die Würdigung der Umstände oder auf wichtige Gründe verweist, hat es seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen“.
Das gilt natürlich besonders bei einer Auslegung eines Gesetzesartikels und bei der Anwendung von "gutem Glauben". Billigkeit heisst, „ja, das ist ja nach dem gesunden Menschenverstand eigentlich logisch!“

 

Welches sind in der CH die Rechtsquellen?

Aus einer Quelle fliesst Wasser, aus einer Rechtsquelle fliessen
    Unterlagen, mit denen ein Richter sein urteil fällen und auch begründen kann!
    1.    Geschriebene/gedruckte Gesetzesunterlagen (BV, Gesetze, Verordnungen)...“gesetztes“ Recht!
    2.    Gewohnheitsrecht (ungeschrieben) incl. Usanzen (Branche) und Ortsgebrauch (geographisch)
    3.    Wenn weder Gesetze noch Gewohnheitsrecht: Richterrecht! Der Richter entscheidet nach seiner Ausbildung, Lehre, Tradition...er kann auch frühere urteile konsultieren und z.B. mit einem Bundesgerichtsentscheid  (BGE) entscheiden/begründen...Präjudiz!

 

Was versteht man unter öffentlichem Recht/Privat-Recht , wo sind die Unterschiede? Wo finden Sie das OR? Was beinhaltet das ZGB und das OR?

Recht im Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Rechtssubjekt) ist öffentliches Recht, zwingend, Subordination (Unterstellung). z.B. Strassenverkehrsgesetzt, SchKG!
    Privates Recht, zwischen Bürger und Bürger (Rechtssubjekt und Rechtssubjekt) ist meist ergänzend (dispositiv), „wenn nichts anderes vereinbart!“
    Koordinationsverhältnis, da ja niemand dem andern unterstellt ist!
    ZGB mit OR Obligationenrecht.
    ZGB besteht aus Einleitungsartikeln, dann 1. Personenrecht,  2. Familienrecht,  
    3. Erbrecht,  4. Sachenrecht,  5. OR obligationenrecht!
    „Ergänzendes Recht“: Arbeitsvertrag nicht schriftlich, wieviel Ferien habe ich dann jährlich? OR! Mindestferien aber zwingend im ArG, Arbeitsgesetz, zwingend!

 

Wann erlangt eine natürliche Person ihre Rechtsfähigkeit, wann eine juristische Person? Was ist eine juristische Person?

Rechtsfähigkeit natürliche Person (Du und Ich) nach vollendeter Geburt bis zum Tode. „Vollendete Geburt“ ist wichtig wegen Erbrecht! 

Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaft): Nach eintrag im HR und Veröffentlichung im SHAB. Dann gleiche Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person, mit Ausnahme der Rechte und Pflichten, die sich aus „Mensch“ ergeben!

 

...und wie ist jetzt das mit der Handlungsfähigkeit?

Handlungsfähigkeit kann „Vertragsfähigkeit“ gleichgestellt werden!
Natürliche Personen: urteilsfähig und mündig (18 Jahre).
Juristische Personen: Sobald ein Mensch da ist, der für diese Firma unterschreiben darf...“nach Bestellung der Organe“!