18.40 Recht – Einzelfragen aus Einstieg
18.40 Recht – Einzelfragen aus Einstieg
18.40 Recht – Einzelfragen aus Einstieg
Fichier Détails
Cartes-fiches | 11 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Marketing |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 09.09.2016 / 16.06.2020 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/18_40_recht_einzelfragen_aus_einstieg
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/18_40_recht_einzelfragen_aus_einstieg/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was heisst im Recht "Gewaltentrennung" und um welche Gewalten geht es?
Legislative (gesetzgebend), Exekutive (ausführend), Judikative (richtend).
Diese Gewalten im Staat sollen zusammenarbeiten, aber sich gegenseitig nicht beeinflussen , wichtig für Demokratie, sonst droht Diktatur...keine Gewalt soll zu mächtig werden (siehe Polen, ungarn, Türkei)
Wie meldet man in der Schweiz eine Marke an?
Welches sind die absoluten Ausschlussgründe und welches die relativen bei einer Markenanmeldung in der Schweiz?
Markenanmeldung mit Formular, aber auch über Internet, bei IGE Institut für geistiges Eigentum, Bern!
Wenn alles OK ist, wird die Anmeldung ins Markenregister eingetragen (öffentliches Register...also jeder darf da reinschauen, ohne sich ausweisen zu müssen, warum er da hineinsehen will!)
Absolute Ausschlussgründe für eine Anmeldung (Prüfung durch IGE):
Marke zu banal oder zu beschreibend oder gegen die gute Ordnung oder gegen die guten Sitten (scharfes Messer, gewünschte Marke "Suiciddolch"!??)
(Siehe auch erste Artikel MSchG Markenschutzgesetz!)
Relative Ausschlussgründe (muss ich als Anmelder selbst prüfen oder jemanden damit beauftragen...lohnt sich!)
Marke schon in der von mir gewünschten Produkte- oder Dienstleistungskategorie eingetragen, Marke gefährlich für Verwechslung oder Marke global zu bekannt, kann in anderen Kategorien nicht eingetragen werden (Cocacola, Microsoft etc.) Art. 3 MSchG
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit bei uns etwas eine Lotterie ist?
LG Lotteriegesetz Art. 1!
- Kaufzwang
- Vermögensrechtliche Vorteile für Gewinner
- Zufällige Gewinnerermittlung
- Planmässigkeit
An sich sind Lotterien verboten, es gibt aber gem. Art. 3 LG Ausnahmen, für wohltätige und kulturelle Zwecke.
Eine Tombola fällt gem. Art. 2 LG nicht unter Lotterien: Nur lokal oder regional, Lösli, Gabentempel, keine Barpreise.
Was heisst rechtsfähig, was handlungsfähig? Wer ist wann was?
Wo ist das geregelt? Wann ist man dann vertragsfähig?
Zuerst: Es gibt natürliche und juristische Personen, die Regelungen sind entsprechend unterschiedlich.
Rechtsfähigkeit (Rechte beanspruchen und Pflichten erfüllen):
- Natürliche Personen: Nach vollendeter Geburt bis zum Tod (für Erbrecht wichtig!)
- juristische Personen: Mit Eintrag im HR ("Geburtsurkunde"!)
Handlungsfähigkeit:
- natürliche Personen: Urteilsfähig und mündig (18 Jahre)
Auch vor Mündigkeit beschränkt handlungsfähig (5-jähriger Bub, der urteilsfähig ist, kann für die Mutter ein Brot einkaufen gehen!)
- juristische Personen: Sobald die Organe (z.B. AG: Verwaltungsrat mit Unterschriftsberechtigung) bestellt sind, also sobald ein MENSCH da ist, der Verträge unterschreiben darf!
Vertragsfähig ist dasselbe wie handlungsfähig, das OR spricht nicht von vertragsfähigkeit!
Regelung Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit: Ganz zu Beginn des ZGB/Personenrecht, also ab Art. 11 ZGB. Auch im ZGB Personenrecht ist auch die juristische Person geregelt!
Erklären Sie mir die Rechtsordnung in der Schweiz? Und was wissen Sie über die Menschenrechte?
Grundlage der Rechtsordnung ist die BV, die Bundesverfassung (siehe dickes Buch), dann Gesetze und Verordnungen.
Rechtsquellen: siehe ZGB Einleitungsartikel, Art. 1
Menschenrechte: Konvention, nach dem II. Weltkrieg ins Leben gerufen, 30 Artikel, wir nennen vor allem die Regelungen wegen der Einhaltung des Diskriminierungsverbotes! "Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, seiner Religion, seiner Herkunft etc. diskriminiert werden!"
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Strassburg... ein Urteil von dort bezüglich Menschenrechten steht über einem Urteil des Bundesgerichtes in Lausanne.
Was bedeutet Datenschutz, was Datensicherheit? Wo ist das geregelt?
Was heisst "Daten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden!"?
DSG Datenschutzgesetz!
Datenschutz: Schutz von Menschen gegen Daten Art. 1 - 6 DSG
Datensicherheit: DSG Art. 7: Schutz von Daten gegen Menschen.
Technischer Schutz, organisatorischer Schutz.
Datenschutz wichtig: Art. 4 "rechtmässig": Nach dem gültigen Recht: Wenn man in einem Vertrag vereinbart hat, dass man Adressen nur ein Mal verwenden darf, ist der zweimalige Gebrauch nicht rechtmässig, sondern unrechtmässig, verstösst auch gegen Treu und Glauben, Art. 2 ZGB Einleitungsartikel!
Was ist das ZGB und wie ist es zusammengesetzt? Warum heisst das Obligationenrecht "Obligationenrecht"?
Welche drei Verpflichtungen sind im OR geregelt?
ZGB Zivilgesetzbuch, wichtigste Sammlung Zivil-/Privatrecht!
- Einleitungsartikel (1-10)
- Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
- OR Obligationenrecht
Für uns vor allem Einleitungsartikel (Treu und Glauben!) und Personenrecht wichtig, mit Abstrichen auch Sachenrecht, vor allem aber natürlich OR!
Obligo...lat. ich verpflichte mich...Obligationenrecht!
- Vertrag (Art. 1 ff OR)
- Unerlaubte Handlung (Haftpflicht), Art. 42 ff OR (mein Sohn 10-jährig, wirft mit seinem Fussball im Haus der Nachbarin eine Fensterscheibe ein, ich hafte, muss das mit der Nachbarin innert eines Jahres bereinigen!)
- Ungerechtfertigte Bereicherung (mein Kunde bezahlt mir meine Rechnung zweimal, ich bin der Bereicherte, der Kunde der Entreicherte!) Art. 63 ff OR.
Welchen Zweck hat das KKG? Sind Leasingverträge dem KKG unterstellt? Kann der Käufer von einem Abzahlungsvertrag zurücktreten? Was ist die IKO?
KKG: Konsumkreditgesetz! (siehe dickes Buch!)
Gesetz für die Beziehung zwischen professionellen Kreditgebern und KonsumentenInnen für private Beschaffungen.
Zweck: Schutz der Konsumenten vor Ueberschuldung!
Leasingverträge inbegriffen (siehe Art. 1 KKG), wenn Vertragsdauer gekürzt werden kann, da steigen ja dann die Monatsraten... Überschuldungsgefahr!
Abzahlungsgeschäfte gehören ins KKG,Art. 1 "Zahlungsaufschub"...mehr als 3 Rückzahlungen, also mehr als 3 Monate...der Schuldner kann den Vertrag innert 14 Tagen mit (eingeschriebenem) Brief annullieren, also eigentlich sich vom Vertrag zurückziehen, diese 14 Tage müssen im Vertrag genannt werden, sonst gelten sie erst ab dem zeitpunkt, an dem der Schuldner von dieser 14-tägigen Rückzugsfrist Kenntnis erhält!
("Widerruf"!)
Die Art. 1 - 16 KKG (dickes Buch) ev. nochmals lesen!
Die IKO ist die Kontrollstelle für Kredite!
Jeder Kreditgeber gem. KKG muss seine Kredite mit Nennung des Kreditnehmers der Kontrollstelle melden. Jeder Kreditgeber kann, muss aber nicht, von dieser IKO Informationen holen, bevor er einen Kredit vergibt, für die Kreditvergabe ist er aber selbst verantwortlich, die IKO ist nur eine Informationsstelle (IKO I für Informationsstelle)
Wenn der Kredit unter das KKG fällt (und nur dann), dann besteht auch eine Meldepflicht, was für Leasingverträge gleichermassen gilt (Art. 25 und 26 KKG). Zudem sind bei der Kreditprüfung auch die der IKO gemeldeten Konsumkredite zu berücksichtigen.
Aussage Student: Mercedes Schweiz berücksichtigt bei Leasingverträgen die IKO nicht!
Antwort:
Möglicherweise vergibt Mercedes Schweiz Kredite, welche nicht dem KKG unterstehen, dann entfallen die entsprechenden Pflichten natürlich (Leasing für Geschäftsautos!)
Uebrigens: KKG nur Verträge zwischen 500.- bis 80'000.-!