09 Baustellensicherheit
09 Baustellensicherheit
09 Baustellensicherheit
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Lernkarten
Arbeitsabläufe, beteiligte Firmen und Gefahren ändern sich laufend. Schutzmassnahmen und Zuständigkeiten müssen deshalb im Voraus geplant und mit dem Baufortschritt angepasst werden.Quelle: Q10, PDF-S. 35; Q12, PDF-S. 37
BauAV, VUV, Suva-Regeln, NPK 102 und projektspezifische Vorgaben.Quelle: Q10, PDF-S. 35; Q12, PDF-S. 37
Arbeitgeber bleiben für ihre Mitarbeitenden verantwortlich. Die Bauleitung koordiniert insbesondere gemeinsame Schutzmassnahmen und Schnittstellen und geht erkannten Sicherheitsmängeln nach.Quelle: Q10, PDF-S. 36; Q12, PDF-S. 38
Die Pflichtenfolie verneint eine allgemeine Kontrolle fremder Arbeitnehmer. Erkannte Risiken oder Verstösse sind dennoch anzusprechen; notwendige Absprachen und die Koordination gemeinsamer Schutzmassnahmen bleiben erforderlich.Quelle: Q3, PDF-S. 10; Q10, PDF-S. 36
Verantwortlichen ansprechen, Massnahme verlangen, Umsetzung nachkontrollieren und dokumentieren. Bei unmittelbarer Gefahr die Situation sofort entschärfen.Quelle: Q10, PDF-S. 36; Q12, PDF-S. 38
T: technische Massnahmen. O: organisatorische Massnahmen. P: personenbezogene Massnahmen.Quelle: Q10, PDF-S. 37; Q12, PDF-S. 39
Technisch: Gefahr beseitigen oder technisch begrenzen. Organisatorisch: Arbeitsabläufe, Sperrungen, Zuständigkeiten und Koordination festlegen.Quelle: Q10, PDF-S. 37; Q12, PDF-S. 39
Technische Lösungen haben Vorrang, wenn sie die Gefährdung wirksamer reduzieren. Personenbezogene Massnahmen sind etwa Instruktion und geeignete PSA.Quelle: Q10, PDF-S. 37; Q12, PDF-S. 39
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe. Das ist die auf der Folie genannte Grundregel, keine Aussage, dass geringere Höhen immer ungefährlich seien.Quelle: Q10, PDF-S. 38; Q12, PDF-S. 40
Deckenkanten, Treppenöffnungen, Schächte, Fassaden, Dächer und Gerüste.Quelle: Q10, PDF-S. 38; Q12, PDF-S. 40
Seitenschutz, Geländer, geeignete Abdeckungen, Gerüste und Fangnetze.Quelle: Q10, PDF-S. 38; Q12, PDF-S. 40
Situation sofort neu beurteilen und absichern. Öffnungen dürfen auch nicht «nur kurz» ungesichert bleiben.Quelle: Q10, PDF-S. 38; Q12, PDF-S. 40
Beläge, Seitenschutz, Zugänge und allgemeiner Zustand.Quelle: Q10, PDF-S. 42; Q12, PDF-S. 44
Keine eigenmächtigen Änderungen durch Benutzer. Erforderliche Anpassungen mit dem Gerüstersteller abstimmen.Quelle: Q10, PDF-S. 42; Q12, PDF-S. 44
Bei mehr als 25 m Gerüsthöhe mindestens einen geeigneten Aufzug vorsehen.Quelle: Q10, PDF-S. 42; Q12, PDF-S. 44
Absturz, Einsturz, Verschüttung, Wasser und bestehende Werkleitungen.Quelle: Q10, PDF-S. 47; Q12, PDF-S. 49
Werkleitungen klären; passende Böschungen oder Abschlüsse und sichere Zugänge vorsehen; Lasten und Fahrzeuge von kritischen Bereichen fernhalten; Wasser und Witterung beobachten.Quelle: Q10, PDF-S. 47; Q12, PDF-S. 49
Mindestens 50 cm Abstand des Materialdepots, mindestens 60 cm lichte Breite und mindestens 15 cm Überstand der Spriessung. Werte der dargestellten Skizze.Quelle: Q10, PDF-S. 48; Q12, PDF-S. 50
Dargestellt ist ein gespriesster Graben ab 1,5 m Tiefe mit maximal 80 cm unverspriesster Höhe unten. Seitenschutz bei mehr als 2 m Grabentiefe. Die Angaben gehören zur gezeigten Ausführung.Quelle: Q10, PDF-S. 48; Q12, PDF-S. 50
Personen- und Fahrzeugverkehr möglichst trennen, Verkehrswege ausreichend breit, beleuchtet und frei halten sowie Gefahrenbereiche von Maschinen organisieren und nötigenfalls überwachen.Quelle: Q10, PDF-S. 52; Q12, PDF-S. 54
Sichtbehinderung, enge Baustellen, Rückwärtsfahren und schwebende Lasten. Gewerke frühzeitig koordinieren; geeignete Anschlagmittel und instruierte Personen einsetzen.Quelle: Q10, PDF-S. 52; Q12, PDF-S. 54
Helm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille/Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung und PSA gegen Absturz, jeweils passend zur Gefährdung.Quelle: Q10, PDF-S. 54; Q12, PDF-S. 56
Gefahr erkennen; technische Reduktion prüfen; Verantwortlichen und Massnahme bestimmen; Vorhandensein und Funktion prüfen; Umsetzung und Kontrolle dokumentieren.Quelle: Q10, PDF-S. 55; Q12, PDF-S. 57