05 Verträge und Vorbereitung des Baustarts
05 Verträge und Vorbereitung des Baustarts
05 Verträge und Vorbereitung des Baustarts
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Lernkarten
Parteien; Vertragsgegenstand; Vergütung; Vertragsbestandteile; Fristen/Termine; Versicherungen; Zahlungsbedingungen; besondere Vereinbarungen; Gerichtsstand.Quelle: Q5, PDF-S. 4
Ihre Anwendung muss vereinbart werden. Ohne entsprechende Einbeziehung nennt die Präsentation das OR als Grundlage.Quelle: Q5, PDF-S. 4
SIA-Vorlage häufig für private Bauherrschaften. KBOB-Vorlage für öffentliche, auch für private Bauherrschaften verwendbar; höherer Detaillierungsgrad.Quelle: Q5, PDF-S. 5, 6
Einen einheitlichen Garantiebeginn erwägen. Handlungsbefugnisse der Bauleitung im Werkvertrag oder separat mit der Bauherrschaft festlegen.Quelle: Q5, PDF-S. 9, 10
Die Genehmigung durch die Bauherrschaft ist einzuholen.Quelle: Q5, PDF-S. 11
Sie regeln die projektspezifischen Rahmenbedingungen, unter denen die Leistungen erbracht werden. Sie sind Teil von Ausschreibung und Vertrag und ergänzen die einzelnen Leistungspositionen.Quelle: Q5, PDF-S. 12, 14
Lage, Teilobjekte, Baustellenorganisation, Zufahrten, Erschliessung, Platz- und Lagerverhältnisse, Etappierung, Provisorien und Arbeitszeiten.Quelle: Q5, PDF-S. 13
Lärm- und Staubschutz, Schutz von Bauteilen und Umgebung, Sicherheit, Entsorgung/Recycling, Rapporte, Zahlungen und Dokumentationsanforderungen.Quelle: Q5, PDF-S. 13
Gehört die Leistung bereits zum Auftrag und Preis? Wer ist verantwortlich? Welche Vorgaben galten für die Kalkulation? Liegt tatsächlich eine Mehrleistung vor?Quelle: Q5, PDF-S. 15
500: Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle und Umgebung. 600: Bauablauf, Fristen, Prämien und Strafen. 900: Versicherungen und Administration.Quelle: Q5, PDF-S. 17
Bewilligung und Spezialbewilligungen, Versicherung, Beauftragung, Pläne, Schnittstellen, Installation, Sicherheit, Erschliessung, Terminierung und Kommunikation.Quelle: Q5, PDF-S. 20; Q7, PDF-S. 5
Beispielsweise Nachtarbeit, Arbeiten nahe Bahn, Strasse oder Flughafen sowie Spezialtransporte.Quelle: Q5, PDF-S. 20; Q7, PDF-S. 5
Selbstdeklaration Baukontrolle 1. Laut Berner Unterrichtsbeispiel kann die Baupolizeibehörde bei Nichteinreichung die Arbeiten einstellen.Quelle: Q5, PDF-S. 21; Q7, PDF-S. 6
Bauzeitversicherung, Bauwesenversicherung und Bauherren-Haftpflichtversicherung. Die Folien unterscheiden die obligatorische Bauzeitversicherung von den empfohlenen freiwilligen Versicherungen.Quelle: Q5, PDF-S. 23; Q7, PDF-S. 8
Feuer- und Elementarschäden am entstehenden Bauwerk.Quelle: Q5, PDF-S. 24; Q7, PDF-S. 9
Neubau ab CHF 25'000 Bausumme, Umbau ab CHF 25'000 Mehrwert. Spätestens bei Baubeginn anmelden; das Baugesuch löst die Anmeldung nicht automatisch aus.Quelle: Q5, PDF-S. 24; Q7, PDF-S. 9
Schäden am eigenen Bauwerk durch die Bauarbeiten. Die Prämie wird gemäss Folie häufig nach Werkvertragssummen auf die Handwerkerfirmen verteilt, meist über den allgemeinen Bauabzug.Quelle: Q5, PDF-S. 25; Q7, PDF-S. 10
Schäden gegenüber Dritten im Zusammenhang mit dem Bau, etwa Risse am Nachbarhaus durch Aushub oder ein herabfallender Ziegel, der einen Passanten trifft.Quelle: Q5, PDF-S. 26; Q7, PDF-S. 11
Ein Wertzuwachs kann eine Anpassung der Versicherung erfordern. Unterbleibt sie, drohen Unterdeckung und unvollständige Leistung im Schadenfall.Quelle: Q5, PDF-S. 27; Q7, PDF-S. 12
Beispielsweise Nachbarn, Nutzer/Mieter, Eigentümer, Facility Management, Behörden, öffentliche Einrichtungen und Öffentlichkeit.Quelle: Q5, PDF-S. 28; Q7, PDF-S. 13
Lärm, Erschütterungen, Staub, Schmutz, Verkehr, Sperrungen, Lieferverkehr, geänderte Zugänge und besondere Sicherheitsrisiken; wichtige Termine und Einschränkungen nennen.Quelle: Q5, PDF-S. 29, 30; Q7, PDF-S. 14, 15
Frühzeitig, verständlich und auf das Wesentliche beschränkt informieren. Datum, Dauer, Arbeitszeiten und Ansprechpartner nennen, Zuständigkeiten festlegen und Wichtiges dokumentieren. Kommunikationsart mit der Bauherrschaft abstimmen.Quelle: Q5, PDF-S. 30, 31; Q7, PDF-S. 16
Laufend Beteiligte: Mailverteiler. Nachbarn: Flyer, Informationsveranstaltung, bei Unvorhergesehenem Telefon. Öffentliche Baustellen: Tafeln, Plakate oder Gemeindezeitung. Grossprojekte: Website.Quelle: Q5, PDF-S. 32; Q7, PDF-S. 17
Massnahmen wie Arbeitszeiten, Parkierung und Personenverkehr in den Besonderen Bestimmungen, etwa NPK 102, festlegen.Quelle: Q7, PDF-S. 21
Was ist passiert? Wen informieren? Was sofort tun? Was unterlassen? Kurz und möglichst visuell an Baustellenzugängen, Baucontainern und Aufenthaltsräumen anbringen.Quelle: Q5, PDF-S. 36; Q7, PDF-S. 22