05 Verträge und Vorbereitung des Baustarts

05 Verträge und Vorbereitung des Baustarts

05 Verträge und Vorbereitung des Baustarts


E. O.
Diese Lernkarten behandeln die vertraglichen und organisatorischen Grundlagen für den Baustart sowie die notwendigen Vorbereitungen. Im Mittelpunkt stehen Versicherungen wie Bauzeit-, Bauwesen- und Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Besonderen Bestimmungen nach NPK 102 sowie die Kommunikation mit Stakeholdern und der Umgebung. Besonders relevant sind die Abstimmung von Arbeitszeiten, Schutzmaßnahmen und die Prüfung von Bewilligungen. Ideal für angehende Bauleiter und Planer, die praxisnahes Wissen für die Vertragsgestaltung und Baustellenorganisation benötigen.
Karten
25
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Berufskunde
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
12.09.2026 / 14.09.2026

Lernkarten

BL-100 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche neun Punkte umfasst der typische Werkvertragsaufbau der Präsentation?

Parteien; Vertragsgegenstand; Vergütung; Vertragsbestandteile; Fristen/Termine; Versicherungen; Zahlungsbedingungen; besondere Vereinbarungen; Gerichtsstand.Quelle: Q5, PDF-S. 4

BL-101 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Was ist bei der Anwendung der SIA 118 im Werkvertrag ausdrücklich festzuhalten?

Ihre Anwendung muss vereinbart werden. Ohne entsprechende Einbeziehung nennt die Präsentation das OR als Grundlage.Quelle: Q5, PDF-S. 4

BL-102 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Wie werden SIA- und KBOB-Werkvertragsvorlagen in den Unterlagen eingeordnet?

SIA-Vorlage häufig für private Bauherrschaften. KBOB-Vorlage für öffentliche, auch für private Bauherrschaften verwendbar; höherer Detaillierungsgrad.Quelle: Q5, PDF-S. 5, 6

BL-103 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche zwei organisatorischen Punkte sollten bei Vertragsabschluss zu Terminen und Kompetenzen geklärt werden?

Einen einheitlichen Garantiebeginn erwägen. Handlungsbefugnisse der Bauleitung im Werkvertrag oder separat mit der Bauherrschaft festlegen.Quelle: Q5, PDF-S. 9, 10

BL-104 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Was ist beim Einsatz von Subunternehmern laut Vorbereitungspräsentation zu beachten?

Die Genehmigung durch die Bauherrschaft ist einzuholen.Quelle: Q5, PDF-S. 11

BL-105 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Wozu dienen die Besonderen Bestimmungen, etwa NPK 102?

Sie regeln die projektspezifischen Rahmenbedingungen, unter denen die Leistungen erbracht werden. Sie sind Teil von Ausschreibung und Vertrag und ergänzen die einzelnen Leistungspositionen.Quelle: Q5, PDF-S. 12, 14

BL-106 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Nenne typische logistische Inhalte der Besonderen Bestimmungen.

Lage, Teilobjekte, Baustellenorganisation, Zufahrten, Erschliessung, Platz- und Lagerverhältnisse, Etappierung, Provisorien und Arbeitszeiten.Quelle: Q5, PDF-S. 13

BL-107 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Nenne typische Schutz- und Administrationsinhalte der Besonderen Bestimmungen.

Lärm- und Staubschutz, Schutz von Bauteilen und Umgebung, Sicherheit, Entsorgung/Recycling, Rapporte, Zahlungen und Dokumentationsanforderungen.Quelle: Q5, PDF-S. 13

BL-108 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Fragen helfen der Bauleitung, eine Zusatzforderung anhand der Besonderen Bestimmungen zu beurteilen?

Gehört die Leistung bereits zum Auftrag und Preis? Wer ist verantwortlich? Welche Vorgaben galten für die Kalkulation? Liegt tatsächlich eine Mehrleistung vor?Quelle: Q5, PDF-S. 15

BL-109 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: In welchen Abschnitten des gezeigten NPK 102 stehen Schutz, Bauablauf und Administration?

500: Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle und Umgebung. 600: Bauablauf, Fristen, Prämien und Strafen. 900: Versicherungen und Administration.Quelle: Q5, PDF-S. 17

BL-110 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Voraussetzungen muss die Bauleitung vor dem Baustart prüfen?

Bewilligung und Spezialbewilligungen, Versicherung, Beauftragung, Pläne, Schnittstellen, Installation, Sicherheit, Erschliessung, Terminierung und Kommunikation.Quelle: Q5, PDF-S. 20; Q7, PDF-S. 5

BL-111 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Für welche besonderen Situationen können zusätzliche Bewilligungen nötig sein?

Beispielsweise Nachtarbeit, Arbeiten nahe Bahn, Strasse oder Flughafen sowie Spezialtransporte.Quelle: Q5, PDF-S. 20; Q7, PDF-S. 5

BL-112 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Was bedeutet SB 1 und welche Folge kann die fehlende Einreichung haben?

Selbstdeklaration Baukontrolle 1. Laut Berner Unterrichtsbeispiel kann die Baupolizeibehörde bei Nichteinreichung die Arbeiten einstellen.Quelle: Q5, PDF-S. 21; Q7, PDF-S. 6

BL-113 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche drei Versicherungen nennt die Baustart-Checkliste?

Bauzeitversicherung, Bauwesenversicherung und Bauherren-Haftpflichtversicherung. Die Folien unterscheiden die obligatorische Bauzeitversicherung von den empfohlenen freiwilligen Versicherungen.Quelle: Q5, PDF-S. 23; Q7, PDF-S. 8

BL-114 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Risiken deckt die Bauzeitversicherung im Berner Unterrichtsbeispiel?

Feuer- und Elementarschäden am entstehenden Bauwerk.Quelle: Q5, PDF-S. 24; Q7, PDF-S. 9

BL-115 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Beträge und Anmeldefrist nennt die Folie für die Bauzeitversicherung im Kanton Bern?

Neubau ab CHF 25'000 Bausumme, Umbau ab CHF 25'000 Mehrwert. Spätestens bei Baubeginn anmelden; das Baugesuch löst die Anmeldung nicht automatisch aus.Quelle: Q5, PDF-S. 24; Q7, PDF-S. 9

BL-116 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Was deckt die Bauwesenversicherung, und wie wird ihre Prämie häufig verteilt?

Schäden am eigenen Bauwerk durch die Bauarbeiten. Die Prämie wird gemäss Folie häufig nach Werkvertragssummen auf die Handwerkerfirmen verteilt, meist über den allgemeinen Bauabzug.Quelle: Q5, PDF-S. 25; Q7, PDF-S. 10

BL-117 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Schadenart gehört zur Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Schäden gegenüber Dritten im Zusammenhang mit dem Bau, etwa Risse am Nachbarhaus durch Aushub oder ein herabfallender Ziegel, der einen Passanten trifft.Quelle: Q5, PDF-S. 26; Q7, PDF-S. 11

BL-118 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Warum ist die Gebäudeversicherung nach einem Umbau zu überprüfen?

Ein Wertzuwachs kann eine Anpassung der Versicherung erfordern. Unterbleibt sie, drohen Unterdeckung und unvollständige Leistung im Schadenfall.Quelle: Q5, PDF-S. 27; Q7, PDF-S. 12

BL-119 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Stakeholder sind neben den Baubeteiligten in die Bauinformation einzubeziehen?

Beispielsweise Nachbarn, Nutzer/Mieter, Eigentümer, Facility Management, Behörden, öffentliche Einrichtungen und Öffentlichkeit.Quelle: Q5, PDF-S. 28; Q7, PDF-S. 13

BL-120 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Worüber sollte die Umgebung einer Baustelle frühzeitig informiert werden?

Lärm, Erschütterungen, Staub, Schmutz, Verkehr, Sperrungen, Lieferverkehr, geänderte Zugänge und besondere Sicherheitsrisiken; wichtige Termine und Einschränkungen nennen.Quelle: Q5, PDF-S. 29, 30; Q7, PDF-S. 14, 15

BL-121 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Regeln gelten für verständliche und verbindliche Bauinformation?

Frühzeitig, verständlich und auf das Wesentliche beschränkt informieren. Datum, Dauer, Arbeitszeiten und Ansprechpartner nennen, Zuständigkeiten festlegen und Wichtiges dokumentieren. Kommunikationsart mit der Bauherrschaft abstimmen.Quelle: Q5, PDF-S. 30, 31; Q7, PDF-S. 16

BL-122 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Kommunikationsmittel passen zu welchen Zielgruppen?

Laufend Beteiligte: Mailverteiler. Nachbarn: Flyer, Informationsveranstaltung, bei Unvorhergesehenem Telefon. Öffentliche Baustellen: Tafeln, Plakate oder Gemeindezeitung. Grossprojekte: Website.Quelle: Q5, PDF-S. 32; Q7, PDF-S. 17

BL-123 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Wie können Einschränkungen für die Umgebung bereits in der Ausschreibung reduziert werden?

Massnahmen wie Arbeitszeiten, Parkierung und Personenverkehr in den Besonderen Bestimmungen, etwa NPK 102, festlegen.Quelle: Q7, PDF-S. 21

BL-124 | Verträge und Vorbereitung des Baustarts: Welche Fragen beantworten Notfallanweisungen, und wo werden sie angebracht?

Was ist passiert? Wen informieren? Was sofort tun? Was unterlassen? Kurz und möglichst visuell an Baustellenzugängen, Baucontainern und Aufenthaltsräumen anbringen.Quelle: Q5, PDF-S. 36; Q7, PDF-S. 22

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