ZPO
- Grundlagen - Parteien im Prozess - Klagen, Gerichte und Prozessführung - Verfahrensgrundsätze - Rechtskraft und Rechtsmittel
- Grundlagen - Parteien im Prozess - Klagen, Gerichte und Prozessführung - Verfahrensgrundsätze - Rechtskraft und Rechtsmittel
Set of flashcards Details
Flashcards | 306 |
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Students | 20 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 12.05.2016 / 18.05.2024 |
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9. Teil - Rechtsmittel
In welchen Arten von Streitigkeiten kommt die Beschwerde in Zivilsachen zur Anwendung?
- Beschwerde in Zivilsachen (BGG 72 Abs. 1)
- > alle Zivilstreitigkeiten vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Natur
- > unabhängig der kantonalen Entscheidebene
- weitere Entscheide nach BGG 72 Abs. 2
9. Teil - Rechtsmittel
Welche Entscheide können mit der Beschwerde in Zivilsachen angefochten werden?
- BGG 90 ff.:
- Endentscheide (BGG 90): Verfahren wird abgeschlossen (keine materiell endgültige Erledigung nötig)
- Teilentscheide (BGG 91)
- Vor- und Zwischenentscheide (BGG 92 Abs. 1): Parteien müssen Entscheide sofort anfechten
- andere Vor- und Zwischenentscheide nach BGG 93 Abs. 1 lit. a und b: Begriffe müssen über die Definition von ZPO 237 hinausgehen
9. Teil - Rechtsmittel
Was für ein Streitwerterfordernis besteht für die Beschwerde in Zivilsachen und muss dieses immer erfüllt sein?
- vermögensrechtliche Streitigkeit muss grundsätzlich 30'000 CHF betragen damit das BGer auf zivilrechtliche Beschwerde eingeht
- in miet- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beträgt Streitwert 15'000 CHF (BGG 74 Abs. 1)
- Beschwerde in Zivilsachen auch zulässig, wenn Streitwerterfordernis ausnahmsweise nicht erfüllt ist (BGG 74 Abs. 2)
9. Teil - Rechtsmittel
Welche Beschwerdegründe können die Parteien mit der Beschwerde in Zivilsachen geltend machen?
- BGG 95:
- falsche Rechtsanwendung (insbs. von Bundesgesetzen und Verfassungsrecht)
- falsche Sachverhaltsermittlung
9. Teil - Rechtsmittel
Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen?
- Vorinstanz i.S.v. BGG 75 muss angefochtenen Entscheid erlassen haben (Beachte: Prinzip der ¨double instance¨)
- Ausnahme: BGG 75 Abs. 2, kantonales Handelsgericht
- Beschwerdefrist gemäss BGG 100 muss eingehalten werden
- Beschwerdeschrift muss Formvorgaben nach BGG 42 entsprechen
- Rügeprinzip nach BGG 106 Abs. 2 gilt bei Verletzung verfassungsmässiger Rechte zusätzlich
- beschwedeführende Partei muss zur Beschwerde legitimiert sein und schutzwürdiges Intersse haben (BGG 76 Abs. 1 lit. b)
9. Teil - Rechtsmittel
Was für ein Novenrecht kommt den Parteien bei der Beschwerde in Zivilsachen zu?
- BGG 99:
- Parteien dürfen neue Tatsachen und Beweismittel vorbringen, wenn Entscheid der Voristanz dazu Anlass gegeben hat (Abs. 1)
- neue Begehren sind unzulässig (Abs. 2)
9. Teil - Rechtsmittel
Hat die Beschwerde in Zivilsachen aufschiebende Wirkung?
- Nein, Beschwerde in Zivilsachen hat grundsäztlich keine aufschiebende Wirkung (BGG 103 Abs. 1)
- Ausnahme: Instruktionsrichter kann Beschwerde ausnahmsweise aufschiebende Wirkung gewähren (BGG 103 Abs. 3)
9. Teil - Rechtsmittel
Welche Rechtsmittel kann die beschwerdebeklagte Parei ihrerseits erheben?
- Partei hat eigene, selbständige und unbedingte Beschwerde innert Beschwerdefrist einzureichen (BGG 100)
- Anschlussbeschwerde ist nicht möglich
- Einreichen einer Beschwerde unter der Bedingung, dass dies auch die Gegenpartei tut, ist unzulässig
9. Teil - Rechtsmittel
Wie läuft das Verfahren der Beschwerde in Zivilsachen im Wesentlichen ab? Skizzieren Sie.
- BGer stellt Beschwerde Gegenpartei zwecks Stellungnahme zu (BGG 102)
- Abteilungspräsident kann mündliche Parteiverhandlung anordnen (BGG 58)
- BGer entscheidet in 3er Besetzung (BGG 20 Abs. 1)
- Ausnahmnsweise 5er Besetzung (BGG 20 Abs. 2)
- Liegt Fall nach BGG 108 f. vor, kommt einfaches Verfahren zur Anwendung
9. Teil - Rechtsmittel
Welche Entscheide kann das Bundesgericht über eine Beschwerde in Zivilsachen erlassen?
- Nichteintretensentscheid (BGG 30 Abs. 1)
- Gericht fällt eigenes Urteil (BGG 107)
- Gericht weisst Streitsache zur Neubeurteilung an Vorinstanz zurück (BGG 107)
9. Teil - Rechtsmittel
Wie ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu klassifzieren?
- subsidiäre Verfassungsbeschwerde (BGG 113 ff.) = ausserordentliches, unvollkommenes, devolutives, reformatorisches und kassatorisches Rechtsmittel
9. Teil - Rechtsmittel
In welchem Verhältnis steht die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Einheitsbeschwerde in Zivilsachen?
- Einheitsbeschwerde geht subsidiärer Verfassungsbeschwere vor
- subsidiäre Verfassungsbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn Beschwerde nach BGG 72 - 89 nicht möglich ist
- Parteien können in gleicher Rechtsschrift Beschwerde in Zivilsachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde erheben (BGG 119), wenn nicht Abschätzbar ist, ob Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (i.S.v. BGG 74 Abs. 2 lit. a)
9. Teil - Rechtsmittel
Welche Entscheide können die Parteien mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde anfechten?
- kantonal letzte Entscheide (BGG 113)
- Entscheide gegen welche die Beschwerde in Zivilsachen unzulässig sind
- Entscheide welche unter Anfechtungsobjekte i.S.v. BGG 90 - 93 falen
9. Teil - Rechtsmittel
Welche Beschwerdegründe können die Parteien mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde geltend machen?
- Verletzung von Verfassungsmässigen Rechten (BGG 116), wozu auch Normen der Kantonsverfassungen zählen
10. Teil - Vollstreckung
Was wird gemeinhin unter der "Vollstreckung von Entscheiden" verstanden?
- Vollstreckung von Entscheiden erfolgt mittels staatlicher Zwangsmittel, wenn Partei gerichtlichen Entscheid nicht freiwillig erfüllt, um Rechtsschutz zu gewährleisten
10. Teil - Vollstreckung
Was ist der Sinn und Zweck eines Vollstreckungsverfahrens?
- sind in Erkenntnisverfahren noch einzelne Punkte strittig (z.B. ob Entscheid bereits vollstreckbar ist), hat neutrales Vollstreckungsgericht zu entscheiden, welches staatliches Zwangsmittel im konkreten Fall angemessen ist
10. Teil - Vollstreckung
Wo ist die Vollstreckung von Entscheiden geregelt?
- SchKG 38 Abs. 1: Vollstreckung von Geld- und Sicherheitsleistungen
- ZPO 335 Abs. 2 (e contrario).: Vollstreckung von Entscheiden, welche nicht Geld- oder Sicherheitsleistungen zum Gegenstand haben
10. Teil - Vollstreckung
Welche Entscheide bedürfen einer Vollstreckung?
- Leistungsentscheide
- nicht dagegen Feststellungs- und Gestaltungsentscheide
10. Teil - Vollstreckung
Was sind die materiellen Voraussetzungen einer Vollstreckung?
- formelle rechtskraft eines Entscheides (ZPO 211 Abs. 1 und ZPO 212)
- nicht rechtskräftige Entscheide, wenn Rechtsmittelinstanz trotz Einlegen eines ordentlichen Rechtsmittels vorzeitige Vollstreckung gewährt (ZPO 315 Abs. 2)
10. Teil - Vollstreckung
Wie läuft das Verfahren der Vollstreckung im Wesentlichen ab? Skizzieren Sie.
- an Vollstreckung interessierte Partei hat beim Vollstreckungsgericht Vollstreckungsgesuch zu stellen (ZPO 338 Abs. 1)
- Patei hat Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit darzulegen und erforderliche Urkunden beizulegen (ZPO 338 Abs. 2)
- Kopie des zu vollstreckenden Entscheides
- Vollstreckbarkeitsbescheinigung des Entscheides (ZPO 336 Abs. 2)
- Vollsteckungsgericht setzt Gegenpartei Frist zur Stellungnahme (ZPO 341 Abs. 2)
- Vollsteckungsgericht prüft Vollstreckbarkeit von Amtes wegen (ZPO 341 Abs. 1)
- Vollstreckungsgericht entscheidet im summarischen Verfahen (ZPO 339 Abs. 2)
- Vollstreckungsgericht entscheidet gemäss ZPO 343 ff. mit welchem Vollstreckungsmittel es Entscheid vollstrecken lassen will
10. Teil - Vollstreckung
Was versteht man unter einer direkten Vollstreckung?
- direkte Vollstreckung = Ausnahme vom Verfahren der Vollstreckung
- zeichnet sich im Erkenntnisverfahen ab, dass verpflichtete Partei Entscheid nich freiwillig nachkommt, wird andere Partei im Erkenntnisverfahren Gesuch um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen durch Erkenntnisgericht stellen (ZPO 236 Abs. 3)
- Erkenntnisgericht kann bei Gutheissung des Gesuchs auch Vollstreckungsmassnahmen erlassen
- Gegenpartei kann beim Vollstreckungsgericht Gesuch um Einstellung der direkten Vollstreckung stellen (ZPO 337 Abs. 2)
10. Teil - Vollstreckung
Welche Vollstreckungsmittel kennt die ZPO?
- Vollstreckung mittels Bestrafung im Weigerungsfall (ZPO 343 Abs. 1 lit. a - c)
- direkte Vollstreckung mittels Zwangsmassnahmen (ZPO 343 Abs. 1 lit. d)
- Ersatzmassnahme (ZPO 343 Abs. 1 lit. e)
- Vollstreckung mittels polizeilicher Hilfe (ZPO 343 Abs. 3)
- Ersatz einer Willenserklärung durch vollstreckbaren Entscheid (ZPO 344 Abs. 1)
- Umwandlung einer Realschuld in Geldleischuld + Schadenersatzpflicht durch berechtigte Partei (ZPO 345) nach Regeln des SchKG
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Wofür steht der Begriff der "Schiedgerichtsbarkeit" bzw. der "Schiedsgerichte"?
1. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Was versteht man unter einem Schiedsgutachter?
2. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Was sind die wesentlichen Vor- und Nachteile der Schiedgerichtsbarkeit?
3. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
In welchen wichtigen staatlichen Erlassen ist die Schiedgerichtsbarkeit geregelt?
4. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Was versteht man unter Schiedsordnung?
5. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Worin unterscheiden sich die Schiedsklauseln von den Schiedsverträgen?
6. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Was sind die Voraussetzungen einer gültigen Schiedsvereinbarung?
7. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Was sind die 2 wichtigsten Wirkungen von Schiedsvereinbarungen?
8. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Wo befindet sich der Sitz eines Schiedsgerichts?
9. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Welche Bedeutung hat der Sitz des Schiedsgerichts?
10. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Wie wird ein Schiedgericht bestellt?
11. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
In welchem Verhältnis stehen die Schiedsrichter zu den Parteien?
12. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Welche Möglichkeiten stehen den Parteien offen, um Mitglieder des Schiedgerichts auszuschliessen?
13. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Wie ist der Ablauf des Schiedsverfahrens grundsätzlich geregelt und was für wichtige Ausnahmen bestehen von diesem Grundsatz?
14. + 15. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Wann ist ein Schiedsverfahren rechtskräftig?
16. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Welche Wirkungen hat die Rechtshängigkeit eines Schiedsverfahrens?
17. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Wer ist in einem Schiedsverfahren zum Erlass vorsorglicher Massnahmen befugt?
18. Frage
12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit
Inwiefern ist das Schiedsgericht zur Abnahme von Beweisen befugt?
19. Frage