ZPO

- Grundlagen - Parteien im Prozess - Klagen, Gerichte und Prozessführung - Verfahrensgrundsätze - Rechtskraft und Rechtsmittel

- Grundlagen - Parteien im Prozess - Klagen, Gerichte und Prozessführung - Verfahrensgrundsätze - Rechtskraft und Rechtsmittel


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Flashcards 306
Students 20
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 12.05.2016 / 18.05.2024
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9. Teil - Rechtsmittel

In welchen Arten von Streitigkeiten kommt die Beschwerde in Zivilsachen zur Anwendung?

- Beschwerde in Zivilsachen (BGG 72 Abs. 1)

  •   > alle Zivilstreitigkeiten vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Natur
  •   > unabhängig der kantonalen Entscheidebene

- weitere Entscheide nach BGG 72 Abs. 2

 

9. Teil - Rechtsmittel

Welche Entscheide können mit der Beschwerde in Zivilsachen angefochten werden?

- BGG 90 ff.:

  • Endentscheide (BGG 90): Verfahren wird abgeschlossen (keine materiell endgültige Erledigung nötig)
  • Teilentscheide (BGG 91)
  • Vor- und Zwischenentscheide (BGG 92 Abs. 1): Parteien müssen Entscheide sofort anfechten
  • andere Vor- und Zwischenentscheide nach BGG 93 Abs. 1 lit. a und b: Begriffe müssen über die Definition von ZPO 237 hinausgehen

9. Teil - Rechtsmittel

Was für ein Streitwerterfordernis besteht für die Beschwerde in Zivilsachen und muss dieses immer erfüllt sein?

- vermögensrechtliche Streitigkeit muss grundsätzlich 30'000 CHF betragen damit das BGer auf zivilrechtliche Beschwerde eingeht

  • in miet- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beträgt Streitwert 15'000 CHF  (BGG 74 Abs. 1)
  • Beschwerde in Zivilsachen auch zulässig, wenn Streitwerterfordernis ausnahmsweise nicht erfüllt ist (BGG 74 Abs. 2) 

9. Teil - Rechtsmittel

Welche Beschwerdegründe können die Parteien mit der Beschwerde in Zivilsachen geltend machen?

- BGG 95:

  • falsche Rechtsanwendung (insbs. von Bundesgesetzen und Verfassungsrecht)
  • falsche Sachverhaltsermittlung

9. Teil - Rechtsmittel

Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen?

- Vorinstanz i.S.v. BGG 75 muss angefochtenen Entscheid erlassen haben (Beachte: Prinzip der ¨double instance¨)

  • Ausnahme: BGG 75 Abs. 2, kantonales Handelsgericht

- Beschwerdefrist gemäss BGG 100 muss eingehalten werden

- Beschwerdeschrift muss Formvorgaben nach BGG 42 entsprechen

- Rügeprinzip nach BGG 106 Abs. 2 gilt bei Verletzung verfassungsmässiger Rechte zusätzlich

- beschwedeführende Partei muss zur Beschwerde legitimiert sein und schutzwürdiges Intersse haben (BGG 76 Abs. 1 lit. b)

9. Teil - Rechtsmittel

Was für ein Novenrecht kommt den Parteien bei der Beschwerde in Zivilsachen zu?

- BGG 99:

  • Parteien dürfen neue Tatsachen und Beweismittel vorbringen, wenn Entscheid der Voristanz dazu Anlass gegeben hat (Abs. 1)
  • neue Begehren sind unzulässig (Abs. 2)

9. Teil - Rechtsmittel

Hat die Beschwerde in Zivilsachen aufschiebende Wirkung?

- Nein, Beschwerde in Zivilsachen hat grundsäztlich keine aufschiebende Wirkung (BGG 103 Abs. 1)

  • Ausnahme: Instruktionsrichter kann Beschwerde ausnahmsweise aufschiebende Wirkung gewähren (BGG 103 Abs. 3)

9. Teil - Rechtsmittel

Welche Rechtsmittel kann die beschwerdebeklagte Parei ihrerseits erheben?

- Partei hat eigene, selbständige und unbedingte Beschwerde innert Beschwerdefrist einzureichen (BGG 100)

  • Anschlussbeschwerde ist nicht möglich
  • Einreichen einer Beschwerde unter der Bedingung, dass dies auch die Gegenpartei tut, ist unzulässig

9. Teil - Rechtsmittel

Wie läuft das Verfahren der Beschwerde in Zivilsachen im Wesentlichen ab? Skizzieren Sie.

- BGer stellt Beschwerde Gegenpartei zwecks Stellungnahme zu (BGG 102)

- Abteilungspräsident kann mündliche Parteiverhandlung anordnen (BGG 58)

- BGer entscheidet in 3er Besetzung (BGG 20 Abs. 1)

  • Ausnahmnsweise 5er Besetzung (BGG 20 Abs. 2)

- Liegt Fall nach BGG 108 f. vor, kommt einfaches Verfahren zur Anwendung

9. Teil - Rechtsmittel

Welche Entscheide kann das Bundesgericht über eine Beschwerde in Zivilsachen erlassen?

- Nichteintretensentscheid (BGG 30 Abs. 1)

- Gericht fällt eigenes Urteil (BGG 107)

- Gericht weisst Streitsache zur Neubeurteilung an Vorinstanz zurück (BGG 107)

9. Teil - Rechtsmittel

Wie ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu klassifzieren?

- subsidiäre Verfassungsbeschwerde (BGG 113 ff.) = ausserordentliches, unvollkommenes, devolutives, reformatorisches und kassatorisches Rechtsmittel

9. Teil - Rechtsmittel

In welchem Verhältnis steht die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Einheitsbeschwerde in Zivilsachen?

- Einheitsbeschwerde geht subsidiärer Verfassungsbeschwere vor

  • subsidiäre Verfassungsbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn Beschwerde nach BGG 72 - 89 nicht möglich ist
  • Parteien können in gleicher Rechtsschrift Beschwerde in Zivilsachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde erheben (BGG 119), wenn nicht Abschätzbar ist, ob Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (i.S.v. BGG 74 Abs. 2 lit. a)

9. Teil - Rechtsmittel

Welche Entscheide können die Parteien mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde anfechten?

- kantonal letzte Entscheide (BGG 113)

- Entscheide gegen welche die Beschwerde in Zivilsachen unzulässig sind

- Entscheide welche unter Anfechtungsobjekte i.S.v. BGG 90 - 93 falen

9. Teil - Rechtsmittel

Welche Beschwerdegründe können die Parteien mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde geltend machen?

- Verletzung von Verfassungsmässigen Rechten (BGG 116), wozu auch Normen der Kantonsverfassungen zählen

 

10. Teil - Vollstreckung

Was wird gemeinhin unter der "Vollstreckung von Entscheiden" verstanden?

 

- Vollstreckung von Entscheiden erfolgt mittels staatlicher Zwangsmittel, wenn Partei gerichtlichen Entscheid nicht freiwillig erfüllt, um Rechtsschutz zu gewährleisten

10. Teil - Vollstreckung

Was ist der Sinn und Zweck eines Vollstreckungsverfahrens?

- sind in Erkenntnisverfahren noch einzelne Punkte strittig (z.B. ob Entscheid bereits vollstreckbar ist), hat neutrales Vollstreckungsgericht zu entscheiden, welches staatliches Zwangsmittel im konkreten Fall angemessen ist

10. Teil - Vollstreckung

Wo ist die Vollstreckung von Entscheiden geregelt?

- SchKG 38 Abs. 1: Vollstreckung von Geld- und Sicherheitsleistungen

- ZPO 335 Abs. 2 (e contrario).: Vollstreckung von Entscheiden, welche nicht Geld- oder Sicherheitsleistungen zum Gegenstand haben 

10. Teil - Vollstreckung

Welche Entscheide bedürfen einer Vollstreckung?

- Leistungsentscheide

  • nicht dagegen Feststellungs- und Gestaltungsentscheide

10. Teil - Vollstreckung

Was sind die materiellen Voraussetzungen einer Vollstreckung?

- formelle rechtskraft eines Entscheides (ZPO 211 Abs. 1 und ZPO 212)

- nicht rechtskräftige Entscheide, wenn Rechtsmittelinstanz trotz Einlegen eines ordentlichen Rechtsmittels vorzeitige Vollstreckung gewährt (ZPO 315 Abs. 2)

10. Teil - Vollstreckung

Wie läuft das Verfahren der Vollstreckung im Wesentlichen ab? Skizzieren Sie.

- an Vollstreckung interessierte Partei hat beim Vollstreckungsgericht Vollstreckungsgesuch zu stellen (ZPO 338 Abs. 1)

- Patei hat Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit darzulegen und erforderliche Urkunden beizulegen (ZPO 338 Abs. 2)

  • Kopie des zu vollstreckenden Entscheides
  • Vollstreckbarkeitsbescheinigung des Entscheides (ZPO 336 Abs. 2)

- Vollsteckungsgericht setzt Gegenpartei Frist zur Stellungnahme (ZPO 341 Abs. 2)

- Vollsteckungsgericht prüft Vollstreckbarkeit von Amtes wegen (ZPO 341 Abs. 1)

- Vollstreckungsgericht entscheidet im summarischen Verfahen (ZPO 339 Abs. 2)

- Vollstreckungsgericht entscheidet gemäss ZPO 343 ff. mit welchem Vollstreckungsmittel es Entscheid vollstrecken lassen will

10. Teil - Vollstreckung

Was versteht man unter einer direkten Vollstreckung?

- direkte Vollstreckung = Ausnahme vom Verfahren der Vollstreckung

  • zeichnet sich im Erkenntnisverfahen ab, dass verpflichtete Partei Entscheid nich freiwillig nachkommt, wird andere Partei im Erkenntnisverfahren Gesuch um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen durch Erkenntnisgericht stellen (ZPO 236 Abs. 3)
  • Erkenntnisgericht kann bei Gutheissung des Gesuchs auch Vollstreckungsmassnahmen erlassen
  • Gegenpartei kann beim Vollstreckungsgericht Gesuch um Einstellung der direkten Vollstreckung stellen (ZPO 337 Abs. 2)

10. Teil - Vollstreckung

Welche Vollstreckungsmittel kennt die ZPO?

- Vollstreckung mittels Bestrafung im Weigerungsfall (ZPO 343 Abs. 1 lit. a - c)

- direkte Vollstreckung mittels Zwangsmassnahmen (ZPO 343 Abs. 1 lit. d)

- Ersatzmassnahme (ZPO 343 Abs. 1 lit. e)

- Vollstreckung mittels polizeilicher Hilfe (ZPO 343 Abs. 3)

- Ersatz einer Willenserklärung durch vollstreckbaren Entscheid (ZPO 344 Abs. 1)

- Umwandlung einer Realschuld in Geldleischuld + Schadenersatzpflicht durch berechtigte Partei (ZPO 345) nach Regeln des SchKG

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Wofür steht der Begriff der "Schiedgerichtsbarkeit" bzw. der "Schiedsgerichte"?

1. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Was versteht man unter einem Schiedsgutachter?

2. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Was sind die wesentlichen Vor- und Nachteile der Schiedgerichtsbarkeit?

3. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

In welchen wichtigen staatlichen Erlassen ist die Schiedgerichtsbarkeit geregelt?

4. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Was versteht man unter Schiedsordnung?

5. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Worin unterscheiden sich die Schiedsklauseln von den Schiedsverträgen?

6. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Was sind die Voraussetzungen einer gültigen Schiedsvereinbarung?

7. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Was sind die 2 wichtigsten Wirkungen von Schiedsvereinbarungen?

8. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Wo befindet sich der Sitz eines Schiedsgerichts?

9. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Welche Bedeutung hat der Sitz des Schiedsgerichts?

10. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Wie wird ein Schiedgericht bestellt?

11. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

In welchem Verhältnis stehen die Schiedsrichter zu den Parteien?

12. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Welche Möglichkeiten stehen den Parteien offen, um Mitglieder des Schiedgerichts auszuschliessen?

13. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Wie ist der Ablauf des Schiedsverfahrens grundsätzlich geregelt und was für wichtige Ausnahmen bestehen von diesem Grundsatz?

14. + 15. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Wann ist ein Schiedsverfahren rechtskräftig?

16. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Welche Wirkungen hat die Rechtshängigkeit eines Schiedsverfahrens?

 17. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Wer ist in einem Schiedsverfahren zum Erlass vorsorglicher Massnahmen befugt?

18. Frage

12. Teil - Schiedgerichtsbarkeit

Inwiefern ist das Schiedsgericht zur Abnahme von Beweisen befugt?

19. Frage