WLB
Skript
Skript
Kartei Details
Karten | 195 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.07.2013 / 01.08.2013 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/wlb
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/wlb/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
GmbH & Co KG
KG bei der der Komplementär eine GmbH ist
Aktiengesellschaft (AG)
jur. Person für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gesellschafter (aktionäre) sind mit Anteilen an dem in Wertpapiere (Aktien) zerlegten Grundkapital beteiligt
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
jur. Person, bei der Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind; mind 1 Person
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
mind ein Gesellschafter (Komplementär) haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt. DIe restlichen Gesellschafter sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt ohne persönlich zu haften
Genossenschaft (eG)
jur Person -> Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
jur Person, Privatversicherungsgesellschaft bei der der Kunde durch Abschluss des Vertrags Mitglied des Vereins wird
Partnergesellschaft (PartG)
ähnlich OHG; angehörige der freien Berufe schließen sich zusammen
Nach welcher Regelung müssen öffentliche AG bauleisten vergeben?
zwingend nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
VOB/A § 4 Nr.2
Umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose geteilt und nach Losen vergeben werden
VOB/A § 4 Nr.3
Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige sind in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt zu vergeben (Fachlose). Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen dürfen mehrere Fachlose zusammen vergeben werden.
Folge von VOB/A § 4 Nr.2 und Nr.3
auch kleine und mittelgroße Unternehmen können dadurch am Wettbewerb teilnehmen
VOB/B § 4 Nr.8 I
Auftragnehmer muss Leistung im eigenen Betrieb ausführen; kann jedoch mit schriftlicher Genehmigung an NU übertragen. Falls sein Betrieb für die Leistung nicht eingerichtet ist braucht er keine Genehmigung
Hauptunternehmer
Vergabe, jur Person, Haftung, NU?
-Vergabe an HU regelfall bei öffentlichen Auftragen
-AG/KG/GmbH
-HU haftet für mangelhafte Leistungen der NU
-Nachunternehmerverträge bei öffentlicher Hand auch nach VOB
Nachunternehmer leistet...?
in sich abgeschlossene Teilleistungen
Generalunternehmer; Vorteile für Bauherr (5)
-1 Ansprechpartner
-Festpreisbasis
-definierte Qualität
-vereinbarter Termin
-gesamte Haftung bei GU (falls mit Ausführungsplanung von GU -> GU haftet für Planungsfehler 5 Jahre
Ausschreibung für GU
-funktionale Baubeschreibung in Festform oder mit Raumbüchern
Generalübernehmer
-im Gegensatz zum GU gibt der GÜ sämtliche Bauleistungen an NU ab
-haftet in vollem Umfang gegenüber Auftraggeber
Totalunternehmer / Totalübernehmer
GU / GÜ der auch Planungsleistungen insbesondere Entwurfs- und Genehmigungsplanungen übernimmt
Baubetreuer / Projektsteuerer
Aufgaben, Art des Vertrags?
-Verwaltung der Geldmittel
-vorbereitende Arbeiten zum Vertragsschluss
-Schwerpunkt: Wirtschaftlichkeit > Dienstvertrag; Technik -> Werkvertrag
Gründe für die Bildung von Argen (für AN/AG) (4+2)
AN:
betriebswirtschaftl:
-fehlende Kapazität zur Erfüllung von Großaufträgen
-Risikoverteilung
geschäftspolitische:
-Firmenimage
-Markteintritt (Netzwerke)
AG:
-Preisreduzierung
-Gegengeschäfte
Status der Arge im Angebotsstadium
-Bietergemeinschaft, wird mit Erteilung des Auftrags zur Arge
Rechtsform der Arge
Haftung
BGB-Gesellschaft (§§705ff.) - GbR, BGH-Entscheid: Arge ist jur. Person und damit im Gegensatz zur GbR verklagbar und kann selbst klagen; Arge haftet dem AG gegenüber gesamtschuldnerisch
Arge, Mustervertrag
Sie ... verpflichten sich im Verhältnis ihrer Beteiligung ihre volle unternehmerische Leistung zur Erreichung des gesellschaftlichen Zweckes einzusetzen und sich hierbei gegenseitig zu unterstützen
Sicht der öffentlichen Hand auf Bietergemeinschaften
entsprechen Einzelbietern, wenn sie die Arbeit im Betrieb eines Mitglieds ausführen
Pflichten/Rechte der Mitglieder einer Arge
Je nach Anteil an Gesellschaft:
-Mittel stellen
-Anteil am Gewinn/Verlust
-Haftung , Gewährleistung
-Stimmenverteilung in der Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung
Organe der Arge + Aufgaben
-Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung)
-Bauleitung
-technische Geschäftsführung - vertritt Arge gegenüber AG, Überwachung der Bauarbeiten
-kaufmännische Geschäftsführung - Buchführung, Steuerangelegenheiten
Einzahlung
Betrieb ist Zahlungsempfänger
Auszahlung
barer oder bargeldloser Vorgang bei dem der Betrieb der Zahlungsleistende ist
Ausgaben
Auszahlungen und Schuldenzugänge
Einnahmen
Einzahlungen und Forderungszugänge
Aufwand (3)
gesamter Werteverbrauch im Betrieb
-außerordentlicher (Forderungsausfall)
-ordentlicher (löhne)
-betriebsfremder (Spenden)
Ertrag (3)
gesamter Wertezuwachs einer Periode
-ordentlicher (f. Bauleistungen)
-außerordentlicher (Verkaufserlöse über Buchwert)
-betriebsfremder (Kursgewinne)
Kosten
Werteverbrauch der im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses anfällt
Leistung
Wertezuwachs der im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses erzeugt wird, also das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
Aufgaben und Ziele des ReWe's
für Betriebsleitung:
-Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des Erfolgs der betrieblichen Produktionsprozesse
-Planungszwecke
für Gesellschafter, Gläubiger, Finanzamt, Öffentlichkeit:
-Einblick in die Vermögens und Ertragslage des Unternehmens
Aufgabe des externen ReWe's
(Unternehmungsrechnung)
Überblick über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln und Jahreserfolg feststellen
Ergebnisse des externen ReWe's
1. Bilanz (Stichtagsrechnung) Kapital - Vermögen
2. Gewinn und Verlustrechnung GUV (Zeitraumrechnung) Ertrag - Aufwand
Funktionen der Bilanz (3)
-Dokumentationsfunktion - vorhandenes Vermögen des Unternehmens
-Gewinnermittlungsfunktion - Vergleich EK zu Beginn und am Ende ---EInlagen+Entnahmen--->> Gewinn/Verlust
-Informationsfunktion
1.selbst - internes Steuerungsinstrument
2.für Dritte - Gläubiger, Staat...
Bilanz: Elemente der Aktivseite
-Anlagevermögen
-Umlaufvermögen
-Aktiver RAP
Bilanz: Elemente der Passivseite
-Eigenkapital
-Verbindlichkeiten
-Rückstellungen
-Passiver RAP