WLB
Skript
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 195 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 29.07.2013 / 01.08.2013 |
Lien de web |
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Intégrer |
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Anlagevermögen
(dauernd)
-Immaterielle VG's-Gegenstände(Patente)
-Sachanlagen(Grundstücke, Gebäude)
-Finanzanlagen(Beteiligungen)
Umlaufvermögen
(hergestellte Produkte)
-Vorräte(RHB), Forderungen(LuL), Kassenbestand
Aktiver RAP
- >abgrenzen: Ausgaben des abgelaufenen Jahres, die Aufwendungen des kommenden Jahres betreffen
Eigenkapital
-gezeichnetes Kapital (ausgegebene Aktien)
-Kapitalrücklage (Agio=Aufschlag auf Nennwert der Aktien)
-Gewinnrücklage(Gewinne die im Unternehmen verbleiben)
-Gewinn-/ Verlustvortrag (weder ausgeschüttet noch Rücklage)
-Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag (Ergebnis der GuV->Diff. von Erträge - Aufwendungen)
Rückstellungen
für drohende Verluste
Passiver RAP
vorausgezahlt bekommene Miete
Kontenkreise der doppelten Buchführung
-(Bilanz->)Bestandskontenkreis
-(GuV->)Erfolgskontenkreis:
Ergebnis geht in Bilanz unter Passiva->EK ein
Rahmengrundsätze der GOB (3)
1.Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
2.Grundsatz der Klarheit
3.Grundsatz der Vollständigkeit
Ergänzende Grundsätze der GOB (2)
1. Grundsatz der Stetigkeit
2.Grundsatz der Vorsicht
Abgrenzungsgrundsätze der GOB (4)
welche VG's-Veränderungen einer Periode zurechnen?
1.Realisationsprinzip
2.Grundatz der sachlichen Abgrenzung
3.Grundatz der zeitlichen Abgrenzung
4.Imparitätsprinzip
Grundsatz der Stetigkeit
-materielle Kontinuität - einzelne Positionen müssen immer auf die gleiche Weise ermittelt, abgegrenzt und zusammengestellt werden
-formelle Kontinuität - gleiche Gliederungsbegriffe und -schemata, Änderungen erwähnen und erläutern
-->Bilanzkontinuität - Anangsbilanz = Schlussbilanz der vorausgegangenen Periode
Grundsatz der Vorsicht
-bei Unsicherheit -> pessimistischen Wert verwenden
-nur Gewinne ausweisen, die zum Bilanzstichtag tatsächlich verwirklicht sind
-drohende Verluste direkt berücksichtigen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zeitraumrechnung: Erträge - Aufwendungen = Jahresüberschuss(Gewinn) / Jahresfehlbetrag (Verlust)
-Konten- oder Staffelform
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
->objektive Abbildung->Verhinderung von Manipulation
Grundsatz der Klarheit
(äußere Gestaltung)
-eindeutige Bezeichnung und ordentliche Auflistung der einzelnen Positionen, sodass Externe die Zahlen prüfen können ohne in die Irre geführt zu werden
->Zusammenfassen unterschiedlicher Posten verboten
Grundsatz der Vollständigkeit
-sämtliche buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sowie Risiken müssen erfasst werden -> Pflicht zur Inventur
Realisationsprinzip
-Wann wird Leistung realisiert?
-Bauleistung: Gefahrübergang: Abnahme -> Leistung -> Gewinn erfolgswirksam
Grundatz der sachlichen Abgrenzung
-Produkte nicht verkauft -> maximal zu Herstellkosten als Ertrag ansetzen
-Aufwendungen der Periode zuordnen, welcher die sachlich zugehörigen Erträge zugerechnet werden
Grundatz der zeitlichen Abgrenzung
-zeitraumbezogene VG's-Veränderung (Mieten...) -> zeitraumbezogen periodisieren
Imparitätsprinzip
Verluste die noch nicht realisiert, aber mit ausreichender Sicherheit bekannt sind -> so früh wie möglich erfolgswirksam erfassen
Auswirkungen der GOB auf die Bilanzierung der Bauauktiengesellschaften nach HGB
Nicht abgenommene Bauten:
werden bilanziert unter Vorräte/unfertige Erzeugnisse i.H.v. Herstell(ungs)kosten = EKT+GKB
GuV->Bestandsveränderung
Abgenommene Bauten:
werden bilanziert unter Ford/Kassenbestand i.H.v. Vertragspreis = EKT+GKB+AGK+W&G
GuV->Umsatzerlöse
Kostenstellenrechnung
Baustellen
Kostenträgerrechnung
Bauauftragsrechnung/Kalkulation
Betriebsergebnisrechnung
Baubetriebsrechnung:
Bauleistungen-Baukosten =Brutto-Bauergebnis
- AGK = Netto-Bauergebnis
+/- sonstige Aufwendungen und Erträge = Betriebsergebnis
Kostenartenrechnung
Personal-/ Materialkosten
Deutsches Recht, Aufteilung (Relevant für Bauwirtschaft)
-Privatrecht->Bürgerliches Recht
-Öffentliches Recht->Verwaltungsrecht->Öffentliches Baurecht
Privatrecht (relevant für Bauwirtschaft)
->regelt Beziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten
1.Buch: Allgemeiner Teil -> Zustandekommen des Vertrags
5.Buch: Recht der Schuldverhältnisse -> Werkvertrag
Öffentliches Recht
->Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger
-u.a. Baugesetzbuch
für Bau: Verwaltungsrecht - öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
regelt von Bauvorhaben die:
-öffentlich-rechtliche Zulässigkeit
-ordnungsgemäße Errichtung (im Interesse der Allgemeinheit)
Bauplanungsrecht
->Ordnung des Bodens
->Zulässigkeit bestimmter Arten der Bebauung
in:
-Baunutzungsverordnung (BauNVO)
-Raumordnungsgesetz (ROG)
-Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnungsrecht
->regelt die Zulässigkeit im Falle eines konkreten, einzelnen Bauvorhabens
->Kompetenzen der Baubehörden (Landesbauordnungen LBO)
Privates Baurecht
-gleichwertiges Rechtsverhältnis der am Bau beteiligten
-öffentliche Hand auch gleichwertiger Partner
Werkvertragsrecht nach §§ 631-651 BGB
-Unternehmer schuldet einen Erfolg: Herstellung des Werkes
-Besteller: Entrichtung der vereinbarten Vergütung
3 Grundsätze des Vertragsrechts
1.Abschlussfreiheit
2.Gestaltungsfreiheit
3.Formfreiheit
Abschluss Bauvertrag (§+Ablauf)
§§145 ff. BGB
1.Bauunternehmer wird vom AG aufgefordert angebot abzugeben
2.Durch die Zusendung des Angebotspreises gibt der Bauunternehmer (i.S.d. 145) sein Angebot ab.
3.Auftraggeber nimmt an oder erteilt Auftrag entsprechendes Angebot
VOB/A
''Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen'' DIN 1960
-Geschehensablauf bis zum Abschluss des Bauvertrags
-verpflichtend für öffentliche Auftraggeber und solche, die mit diesen aufgrund ihrer Stellung am Markt vergleichbar sind
VOB/A (§Anwd)
1. <5,278 Mio € -> Basisparagraphen
2. >5,278 Mio € -> Basisparagraphen und a-Paragraphen
3. Wasser-. Energie- und Verkehrsversorgung (=Sektorenaufträge) staatliche und private AG -> Basisparagraphen und b-Paragraphen
VOB/A (Inhalt wichtigster §)
§ 9:
-Nr 1-4: Beschreibung der Leistung
-Nr.11-14: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
-Nr.15-17: Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
VOB/B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
-regelt die rechlichen Beziehungen der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrags bis zu dessen Abwicklung
-muss vereinbart werden, sonst : BGB
VOB/B (Inhalt wichtigster §n)
-§1 Nr.3-4: Art und Umfang der Leistung
-§2 Nr.5-7: Vergütung